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    Mehrwertsteuer bei ebay ????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.03 22:11:03 von
    neuester Beitrag 05.01.04 20:50:55 von
    Beiträge: 6
    ID: 806.707
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      Avatar
      schrieb am 26.12.03 22:11:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann das denn sein?

      Meine letzten Auktionen von gebrauchten Sachen wurden mit Mehrwertsteuer belastet? Ist das normal? Seit wann denn das? Und warum hab ich keine Infomail von ebay erhalten???

      Wer weiss mehr?:mad: :mad: :mad:

      SK
      Avatar
      schrieb am 26.12.03 22:45:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du warst doch sicher der Käufer, oder nicht? Wenn der Verkäufer mehrfach bei Ebay handelt, wird er automatisch ust-lich zum Unternehmer - und wenn er die Jahresgrenze von 17.000 Euro überschreitet, ist er auch kein ust-freier Kleinunternehmer mehr.
      Avatar
      schrieb am 26.12.03 22:57:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      was wurde mit mehrwertsteuer belastet ???
      einstellgebühr, verkaufsprovision, .... ???
      wie, wo, was ???

      warst du verkäufer oder käufer ???
      nehme an verkäufer, da wird jetzt doch in der rechnung nur die mwst. separat angeführt, am brutto-betrag ändert sich doch nichts.
      schau genau :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.12.03 23:05:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      *** WICHTIGE ÄNDERUNGEN ZUM 1. JULI 2003 ***
      Mehrwertsteuer und neue Preisstruktur

      Liebe eBay-Mitglieder,

      wie wir Ihnen bereits am 31. März und am 4. Juni mitgeteilt haben, führt eine neue Richtlinie der Europäischen Union (EU) bezüglich der Einführung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen dazu, dass eBay seit dem 1. Juli 2003 auf eBay-Gebühren und -Provisionen Mehrwertsteuer berechnet.

      Diese Mehrwertsteuer wird für alle eBay-Gebühren und -Provisionen fällig - einschließlich Angebotsgebühren, Gebühren für Zusatzoptionen, Provisionen und Gebühren für weitere Dienstleistungen - , die von eBay-Verkäufern gezahlt werden, die in einem EU-Land ansässig sind oder ihren Wohnsitz oder Sitz in einem EU-Land haben.

      Der EU-Richtlinie folgend wird eBay denjenigen Mehrwertsteuersatz heranziehen, der in dem EU-Land gilt, in dem ein eBay-Verkäufer wohnt. Für alle eBay-Verkäufer, die sich z.B. mit einem Wohnsitz in Deutschland bei eBay angemeldet haben, bedeutet das 16% Mehrwertsteuer, unabhängig davon, bei welcher eBay-Site in der EU der Artikel angeboten wird. Weitere Informationen über die Mehrwertsteuer bei eBay und wie sie umgesetzt wird, lesen Sie bitte auf unseren Hilfeseiten.

      Gewerblichen Verkäufern, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) haben, wird keine Mehrwertsteuer auf eBay-Gebühren berechnet, wenn sie eine gültige Ust-IdNr. bei eBay anmelden und alle weiteren Bedingungen dieser Anmeldung erfüllen. Wir haben ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, in das Verkäufer ihre Ust-IdNr. eingeben können. Gewerbetreibende werden in der Regel nicht, wie sonst üblich, die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen können. Deshalb müssen Verkäufer, die eine Nettorechnung ausgestellt bekommen wollen, zuerst ihre Ust-IdNr. bei eBay angeben. Weitere Informationen über die Berechtigung zur Nettorechnung entnehmen Sie bitte unseren entsprechenden Hilfeseiten.

      Aufgrund der Einführung dieser Mehrwertsteuer haben wir die Angebotsgebühren und die Provisionen neu strukturiert. Wir haben die Mehrwertsteuer jedoch nicht pauschal auf die Gebühren aufgeschlagen. Wir haben einzelne Gebühren erhöht, gleichzeitig aber die Angebotsgebühr für Startpreise zwischen 1 Euro und 1,99 Euro unverändert gelassen. Zudem haben wir die Gebühren für Zusatzoptionen grundlegend überarbeitet. Mehr Details über die neuen Gebühren inklusive Mehrwertsteuer erfahren Sie auf dieser Seite.

      Die neuen Gebühren und die Umsetzung der Mehrwertsteuer-Richtlinie sind am Dienstag, dem 1. Juli um 9:00 Uhr MESZ in Kraft getreten.

      Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der Mehrwertsteuer und die Gebührenänderungen unsere Verkäufer direkt betreffen, weshalb wir jedem empfehlen, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen.

      Gemeinsam werden wir fortfahren, einen dynamischen Marktplatz aufzubauen, um es Millionen von Menschen zu ermöglichen, den Handel bei eBay zu entdecken.

      Herzliche Grüße

      eBay-Team
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 18:28:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also ich war Verkäufer (aber wahrlich kein Händler!!!) und meine, dass noch zusätzlich USt belastet wurde. Muss mir mal den Bruttobetrag nochmal genauer ansehen.

      SK

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      schrieb am 05.01.04 20:50:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      So stehts bei mir und ich blicke immer noch nicht durch ob meine VK-Preise jetzt netto oder brutto sind???

      SK

      MwSt-pflichtige Gebühren EUR 40,18 EUR 46,61(einschließlich 16% MwSt: EUR 6,43)
      ______________________________________________________________________
      Gesamtgebühren: EUR 40,18 EUR 46,61

      Fälliger Betrag insgesamt: EUR 46,61


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