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    Steuerklasse 3 mit Kind - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.04 22:25:44 von
    neuester Beitrag 14.01.04 08:22:38 von
    Beiträge: 9
    ID: 810.165
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      Avatar
      schrieb am 13.01.04 22:25:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hab ein Problem, welches ich aus Zeitgründen nicht vollständig schildern kann aber hier ein kurzer Einblick.

      Mein Schwager+Schwägerin haben einen Sohn (4 Jahre), konnten mit dem kleinen nie was anfangen und leben seit Sommer 03 mal wieder getrennt.
      Der kleine wohnt seit Juli 03 bei seinen Großeltern, die den kleinen gerne adoptieren möchten. Aber jetzt haltet euch fest!!! Der Vater will der ganzen Sache nicht zustimmen, weil er dadurch einen !finanziellen! Nachteil seinerseits sieht durch die Änderung auf seiner Steuerkarte.

      Ich meine mal gehört zu haben, dass mann entweder Kindergeld bekommt oder aber durch den Eintrag auf seiner LST-Karte eine kleine "Steuerersparniss" hat.

      Kann mir einer sagen ob das stimmt und wieviel die "Vergünstigung" bei montl. ca.3000 € brutto ausmacht?

      Ich bin sofort bereit Ihm die Differenz für einige Jahre sofort auszubezahlen. Als Gegenleistung, Achtung kein Witz, würde er der Adoption zustimmen!!!
      Ihm gehts dabei rein um die Kohle und das find ich derart pervers...

      Wäre nett wenn mir einer helfen könnte.

      So long
      DagobertI
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 22:33:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 22:44:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Dagobertl,

      das ist ja wirklich ein schlimmer Zustand. Wer ein Kind auf die Welt setzt, sollte mit allen Konsequenzen konfrontiert werden.
      Auf der Lohnsteuer wirkt sich das Kind nur geringfügig aus (bei KiSt und Soli). Unten habe ich Dir die beiden Auswertungen zum Vergleich eingefügt(mit und ohne Kind). Du kannst aber auch selbst auf der homepage des BMF nachschauen. Hier der Link:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/fach/steuerber/lohnste… [/URL]
      Lohnsteuer zahlt er aufgrund der Ehe in der StKl. 3 nicht soviel, aber die Ehe steht ja nicht zur Debatte. Bleibt noch das Kindergeld, welches dann Deine Großeltern bekommen würden.
      Aber meines Erachtens haben Deine Großeltern schon jetzt einen Anspruch darauf, wenn das Kind bei Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Da sollte man vielleicht mal mit der Kindergeldstelle Kontakt aufnehmen um hier die Details zu klären.
      Ich denke, wenn Du das sicher durchziehen willst, könnte der Familienfrieden auf dem Spiel stehen, aber ich würde es dem Kind zuliebe auf jeden Fall tun.
      Dein Schwager soll mal zurückdenken, als er 4 Jahre alt war.
      Frechheit !
      Wünsche Dir viel Erfolg und gutes Gelingen !

      LG Doro

      Hier der Auszug:
      Eingabedaten:
      Bruttolohn: 3.000,00 Euro
      davon Versorgungsbezüge: 0,00 Euro
      Steuerklasse: III
      Anzahl Kinderfreibeträge: 0
      Freibetrag: 0,00 Euro
      Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro



      Ergebnisse:
      Die Lohnsteuer beträgt: 321,50 Euro
      Der Solidaritätszuschlag beträgt: 17,68 Euro
      Die Kirchensteuer beträgt (o. länderrechtl. Besonderh.): 25,72 Euro

      Eingabedaten:
      Bruttolohn: 3.000,00 Euro
      davon Versorgungsbezüge: 0,00 Euro
      Steuerklasse: III
      Anzahl Kinderfreibeträge: 1
      Freibetrag: 0,00 Euro
      Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro



      Ergebnisse:
      Die Lohnsteuer beträgt: 321,50 Euro
      Der Solidaritätszuschlag beträgt: 7,06 Euro
      Die Kirchensteuer beträgt (o. länderrechtl. Besonderh.): 15,78 Euro
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 22:57:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kaum zu glauben. Ist doch Dein Bruder/Deine Schwester?? Da wuerde ich mal Klartext reden.
      D.h. dass man sich im Leben nicht vor allem druecken kann. Vorschlag: der gute Schwager zahlt dafuer die Adoptionskosten (als Gegenleistung fuer die Ausnutzung der familiaeren Bindungen).

      Schoene Gruesse, O.D.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 23:59:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich dachte schon wenn sie getrennt leben erlischt der lukrative Anspruch auf LSK 3 :eek:

      Den Kinderfreibetrag bezahlst du aus der Portokasse, die Lohnsteuerklasse allerdings nicht, wäre ein Drohmittel ihn als Steuerhinterzieher anzuschwärzen :p

      Und das auf dem Rücken von einem Kind :( :( :(

      Ich kann gar nicht soviel essen.....

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      Avatar
      schrieb am 14.01.04 00:03:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Deine Schwester ist sicher auch eine gute Mutter, wa :mad:

      Wie oben genannt würde ich auch mal mit ihr sprechen, obwohl das wohl nix bringen wird, so ein Rosenkrieg ist scheiße :mad: :( aber die Hoffnung stirbt zuletzt :cry:
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 07:15:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Kindergeld steht deinem Schwager nicht mehr zu. Kindergeldberechtigte sind die Personen in denen Haushalt das Kind lebt. Das wären hier die Großeltern.
      Ich würde als erstes mal mit der Familienkasse (beim Arbeitsamt dabei) sprechen. Wichtig: Das Kind muss bei den Großeltern polzeilich gemeldet sein. Das erleichtert später vieles.
      Gruß Chiara2001
      (Eine Mutter)
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 08:17:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Dalle,

      die LSK3 hat er verloren, denkt aber es liegt daran das sein Sohn bei den Großeltern lebt. Deshalb will er Ihn ja "unbedingt" wieder zurückhaben. Ich denke, dass kann ich ihm aber noch eintrichtern.

      Noch kurz was zu den Fam.Verhältnissen! Es handelt sich um den Halbbruder meiner Frau und dessen Gattin. Meine Schwester hat da zum Glück nichts mit zu tun.

      Anspruch auf Kindergeld hätte die Großeltern, nur haben die Angst die Mutter würd Ihren Sohn sofort abholen wenn sie Ihren Anspruch darauf geltent machen.

      Danke aber erst mal für die Antworten.

      Ich geb euch bescheid, wie die Sache sich entwickelt.

      Do long
      DagobertI
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 08:22:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach noch was, die Geschichte mit dem Familienfrieden hat sich mit den beiden schon lange erledigt.(In der ganzen Fam.) Als mein Schwager vier war... daran kann der sich nicht mehr erinneren. Der ist jetzt 26 und ist froh wenn er Sonntagnachmittag weis was am letzten Abend los war...

      So Long

      DagobertI


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