Gesellschafterdarlehen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.01.04 19:07:20 von
neuester Beitrag 26.01.04 20:46:56 von
neuester Beitrag 26.01.04 20:46:56 von
Beiträge: 3
ID: 813.901
ID: 813.901
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 753
Gesamt: 753
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 22:31 | 80 | |
19.04.24, 21:30 | 57 | |
gestern 23:14 | 55 | |
vor 49 Minuten | 45 | |
21.05.24, 08:44 | 38 | |
vor 1 Stunde | 33 | |
22.05.19, 14:29 | 29 | |
vor 1 Stunde | 28 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.585,00 | -0,40 | 107 | |||
2. | 2. | 174,38 | -3,18 | 62 | |||
3. | 3. | 1.036,36 | +9,15 | 51 | |||
4. | 4. | 6,3740 | +0,24 | 38 | |||
5. | 5. | 9,8950 | -4,21 | 35 | |||
6. | 6. | 20,260 | -1,75 | 30 | |||
7. | 8. | 2.331,75 | +0,13 | 25 | |||
8. | 7. | 0,2060 | -0,96 | 25 |
Frage: Ein Geschäftsführer einer AG verkauft
einen Teil seiner Aktien selbiger AG an einen Investor und stellt das
erworbene Kapital ,der AG als Darlehen zur Verfügung.
Sind solche Gesellschafterdarlehen positiv oder eher
negativ zu werten???
einen Teil seiner Aktien selbiger AG an einen Investor und stellt das
erworbene Kapital ,der AG als Darlehen zur Verfügung.
Sind solche Gesellschafterdarlehen positiv oder eher
negativ zu werten???
Es kommt darauf an...
einerseits besteht die Möglichkeit durch die Hingabe des Darlehens der Gesellschaft durch überzogene Konditionen der Gesellschaft Mittel zu entziehen...wobei die Möglichkeit besteht, dass der Aussenprüfer dies als verdeckte Gewinnausschüttungen einschätzt und somit ein zusätzlicher steuerlicher Aufwand entsteht...andererseits
deutet dies auf eine Vertrauensbekundung hin, da im Verlustfalle bzw. im Insolvenzfalle das hingegebene Darlehen nicht einfach wieder aus der Unternehmung abgezogen werden kann, sondern es unter Umständen wie Eigenkapital behandelt wird.
einerseits besteht die Möglichkeit durch die Hingabe des Darlehens der Gesellschaft durch überzogene Konditionen der Gesellschaft Mittel zu entziehen...wobei die Möglichkeit besteht, dass der Aussenprüfer dies als verdeckte Gewinnausschüttungen einschätzt und somit ein zusätzlicher steuerlicher Aufwand entsteht...andererseits
deutet dies auf eine Vertrauensbekundung hin, da im Verlustfalle bzw. im Insolvenzfalle das hingegebene Darlehen nicht einfach wieder aus der Unternehmung abgezogen werden kann, sondern es unter Umständen wie Eigenkapital behandelt wird.
Ich denke, hier kommt es auf die Höhe des Kapitals an. Ein Geschäftsführervertrag beinhaltet ja auch meist eine Regelung, bis zu welcher Höhe Gesellschaftsanteile einer AG gehalten werden dürfen.
Steuerrechtlich gilt m.E. immer, erst erwirtschaftetes Kapital versteuern, dann darf man weiter verleihen, bzw. voll steuermindernde Darlehen vergeben!
Verdeckte Gewinnausschüttungen kann ich hier nicht erkennen!
Päpstin
Steuerrechtlich gilt m.E. immer, erst erwirtschaftetes Kapital versteuern, dann darf man weiter verleihen, bzw. voll steuermindernde Darlehen vergeben!
Verdeckte Gewinnausschüttungen kann ich hier nicht erkennen!
Päpstin
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
107 | ||
62 | ||
49 | ||
38 | ||
36 | ||
30 | ||
25 | ||
25 | ||
22 | ||
22 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
19 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
16 | ||
14 | ||
13 | ||
13 |