Infos zu Offshore Firmengruendung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.04 06:48:32 von
neuester Beitrag 31.01.04 18:16:36 von
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ID: 814.824
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Ich ueberlege eine Offshore Firma zu gruenden um Haftungsprobleme aus Abmahnungen etc. zu vermeiden.
Gibt es Erfahrungen mit Anbietern solcher Firmenkonstrukte ?
Besten Dank fuer alle Beitraege
derivatus
Gibt es Erfahrungen mit Anbietern solcher Firmenkonstrukte ?
Besten Dank fuer alle Beitraege
derivatus
Guckst Du
http://www.ascotadvisory.com/
http://www.privacyworld.com/3offshore.html
http://www.internetkanzlei.to/auslandsgesellschaften.html
Panama ist das Beste. Wenn Du eröffnet hast, berichte!
http://www.ascotadvisory.com/
http://www.privacyworld.com/3offshore.html
http://www.internetkanzlei.to/auslandsgesellschaften.html
Panama ist das Beste. Wenn Du eröffnet hast, berichte!
gründe doch eine englische Ltd. und trage diese im deutschen handelsregister ein und versteuere wie gewohnt deine einnahmen in deutschland.
mit dieser "Einmann-Ltd." haftest du nur noch mit der einlage (einige pfund reichen schon) und dein privatvermögen bleibt geschützt.
mit dieser "Einmann-Ltd." haftest du nur noch mit der einlage (einige pfund reichen schon) und dein privatvermögen bleibt geschützt.
Na, na, Haftungsumgehungen sind in D von jedem guten Anwalt leicht knackbar.
Theoretisch hörst sich das alles gut an, aber defakto hält das wohl weder zivilrechtlich noch strafrechtlich und schon gar nicht steuerrechtlich. Schon mal das Wort "Durchgriffshaftung" als eines von mehreren gehört?
MFG
Hittfeld
Theoretisch hörst sich das alles gut an, aber defakto hält das wohl weder zivilrechtlich noch strafrechtlich und schon gar nicht steuerrechtlich. Schon mal das Wort "Durchgriffshaftung" als eines von mehreren gehört?
MFG
Hittfeld
# 4
Quelle ?
Quelle ?
strafrechtlich gebe ich dir sicherlich recht, aber zivilrechtlich verstehe ich deine aussage nicht wenn einen europäische und zwar englische ltd. gesellschaftsform gewählt wird.
diesen punkt bitte durch fallbeispiele erläutern, danke.
diesen punkt bitte durch fallbeispiele erläutern, danke.
Ich ueberlege eine Offshore Firma zu gruenden um Haftungsprobleme aus Abmahnungen etc. zu vermeiden.
Wäre man zynisch, könnte man sagen, das mit dieser Überlegung das Feld von hinten aufgerollt werden soll.
Zur Vermeidung von Abmahnungen wäre der richtige Ansatz lediglich solche Verbindlichkeiten einzugehen, die man auch tatsächlich bedienen kann.
Man könnte, aus der gewählten Formulierung "zu vermeiden" abgeleitet den Plan in der Zukunft vermutend, auch meinen, dass hier durch Offshorefirmen gedeckter legalisierter Betrug in Planung ist, da offensichtlich die Bereitschaft der Nichtzahlung schon im Zeitpunkt des Eingehens der Verbindlichkeit besteht.
Wie es der Zufall so will, ist mir ein derartiger Vorgang schon einmal auf den Tisch gekommen und ich kann kann versichern, dass keine Offshoregesellschaft egal ob auf Panama, den Bahamas oder in Wolkenkuckusheim gegründet, bei Betrug den Durchgriff auf den Organisator verhindert. Die Vermutung vieler diese Gesellschaft (aus welchen Gründen auch immer)gründenden Personen, dass eine Umgehung der Haftung möglich sei, ist ein (Stammtisch)Gerücht, es sei denn diese Personen bringen die Bereitschaft mit, ein Leben auf der Flucht zu führen (im gegebenen Fall sollte dies mit den 3,2 MIO EURO des 32 jährigen Orgaisators eine Weile möglich sein).
Geht man nicht von geplantem Betrug, sondern von einem riskanten Geschäftsmodell aus, welches zur Durchführung Fremdkapital benötigt, sieht die Sache schon etwas anders aus. Die Gründung einer Offshoregesellschaft oder europäischer Firmen wie englische Ltd. oder spanische SA kann auch aus haftungsrechtlichen Gründen erfolgen, respektive es wird von Gründungsgesellschaften mit einem solchen Vorteil geworben.
Man muss aber auch hier zumindest die Frage stellen, welcher potentielle Kapitalgeber bereit ist einer mit z.B. 2 Pfund haftenden Gesellschaft Kapital in unbegrenzter Höhe zur Verfügung zu stellen. Selbst ein 5000 EURO Darlehen, wird sicherlich nur begeben, wenn eine entsprechende Sicherheit gegeben werden kann, meist in Form der persönlichen Haftung des Beantragenden.
Das selbe gilt für z.B.Lieferanten. Auch hier ist es, zumindest schwierig, auf Kredit Waren etc. zu erhalten.
Bisher ist es also fast unmöglich überhaupt in die Verlegenheit zu kommen, dass eine Abmahnung erfolgt.
Weg von der zivilrechtlichen hin zur steuerrechtlichen Haftung.
Hier ist zwar eine Firma, wenn in Deutschland rechtsfähig, Steuerschuldner, aber eine Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer möglich, wenn dieser bekannt.
Bei den meisten Offshorefirmen ist der Initiator nicht bekannt und es ist, wenn gut organisierte Gründungesgesellschaften die Sache in der Hand halten, nur bei Betrug möglich, Hintermänner zu erfahren.
Eine fiskalische Haftung kann also nicht umgangen werden, aber verhindern kann man diese.
Hört sich gut an, kann aber auch nur bei konsequenter Vogel Strauss Taktik umgesetzt werden.
Begründung: In Deutschland für die Offshorefirmen auftretende Personen können dem Fiskus bekannt werden (Befragung der Geschäftspartner). Es wird dann schwierig den Beweis anzutreten, dass die auftretende Person nicht der Organisator ist. Gründungsgesellschaften raten dann zu Angestelltenverhältnissen u.s.w. aber konsequent zu Ende gedacht findet sich immer ein Haar in der Suppe.
Der Mär von der Geschichte vorbeugend, dass ausländische Gesellschaften in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, dies ist nur dann der Fall, wenn im Ausland eingerichtete Geschäftsbetriebe vorliegen und die Geschäftsleitung nicht in Deutschland ist. Der zu erbringende Anscheinsbeweis ist so gut wie nicht möglich, da die Gründungsgesellschaften in 99% der Fälle nur Domizilgesellschaften anbieten.
Auf die pauschale Überlegung hin eine Offshoregesellschaft zur Vermeidung der Haftung zu gründen ist es nicht möglich einen Vorschlag zu machen, man müsste schon wissen um was für eine Art von Geschäft es sich handeln soll, wer ist Kunde, wer Kreditgeber usw. aber was hoffentlich deutlich wird, eine Vermeidung von Haftung nur wegen der Gründung ist nicht möglich, wenn die Geschäfte in Deutschland abgewickelt werden.
MFG Toberax
Wäre man zynisch, könnte man sagen, das mit dieser Überlegung das Feld von hinten aufgerollt werden soll.
Zur Vermeidung von Abmahnungen wäre der richtige Ansatz lediglich solche Verbindlichkeiten einzugehen, die man auch tatsächlich bedienen kann.
Man könnte, aus der gewählten Formulierung "zu vermeiden" abgeleitet den Plan in der Zukunft vermutend, auch meinen, dass hier durch Offshorefirmen gedeckter legalisierter Betrug in Planung ist, da offensichtlich die Bereitschaft der Nichtzahlung schon im Zeitpunkt des Eingehens der Verbindlichkeit besteht.
Wie es der Zufall so will, ist mir ein derartiger Vorgang schon einmal auf den Tisch gekommen und ich kann kann versichern, dass keine Offshoregesellschaft egal ob auf Panama, den Bahamas oder in Wolkenkuckusheim gegründet, bei Betrug den Durchgriff auf den Organisator verhindert. Die Vermutung vieler diese Gesellschaft (aus welchen Gründen auch immer)gründenden Personen, dass eine Umgehung der Haftung möglich sei, ist ein (Stammtisch)Gerücht, es sei denn diese Personen bringen die Bereitschaft mit, ein Leben auf der Flucht zu führen (im gegebenen Fall sollte dies mit den 3,2 MIO EURO des 32 jährigen Orgaisators eine Weile möglich sein).
Geht man nicht von geplantem Betrug, sondern von einem riskanten Geschäftsmodell aus, welches zur Durchführung Fremdkapital benötigt, sieht die Sache schon etwas anders aus. Die Gründung einer Offshoregesellschaft oder europäischer Firmen wie englische Ltd. oder spanische SA kann auch aus haftungsrechtlichen Gründen erfolgen, respektive es wird von Gründungsgesellschaften mit einem solchen Vorteil geworben.
Man muss aber auch hier zumindest die Frage stellen, welcher potentielle Kapitalgeber bereit ist einer mit z.B. 2 Pfund haftenden Gesellschaft Kapital in unbegrenzter Höhe zur Verfügung zu stellen. Selbst ein 5000 EURO Darlehen, wird sicherlich nur begeben, wenn eine entsprechende Sicherheit gegeben werden kann, meist in Form der persönlichen Haftung des Beantragenden.
Das selbe gilt für z.B.Lieferanten. Auch hier ist es, zumindest schwierig, auf Kredit Waren etc. zu erhalten.
Bisher ist es also fast unmöglich überhaupt in die Verlegenheit zu kommen, dass eine Abmahnung erfolgt.
Weg von der zivilrechtlichen hin zur steuerrechtlichen Haftung.
Hier ist zwar eine Firma, wenn in Deutschland rechtsfähig, Steuerschuldner, aber eine Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer möglich, wenn dieser bekannt.
Bei den meisten Offshorefirmen ist der Initiator nicht bekannt und es ist, wenn gut organisierte Gründungesgesellschaften die Sache in der Hand halten, nur bei Betrug möglich, Hintermänner zu erfahren.
Eine fiskalische Haftung kann also nicht umgangen werden, aber verhindern kann man diese.
Hört sich gut an, kann aber auch nur bei konsequenter Vogel Strauss Taktik umgesetzt werden.
Begründung: In Deutschland für die Offshorefirmen auftretende Personen können dem Fiskus bekannt werden (Befragung der Geschäftspartner). Es wird dann schwierig den Beweis anzutreten, dass die auftretende Person nicht der Organisator ist. Gründungsgesellschaften raten dann zu Angestelltenverhältnissen u.s.w. aber konsequent zu Ende gedacht findet sich immer ein Haar in der Suppe.
Der Mär von der Geschichte vorbeugend, dass ausländische Gesellschaften in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, dies ist nur dann der Fall, wenn im Ausland eingerichtete Geschäftsbetriebe vorliegen und die Geschäftsleitung nicht in Deutschland ist. Der zu erbringende Anscheinsbeweis ist so gut wie nicht möglich, da die Gründungsgesellschaften in 99% der Fälle nur Domizilgesellschaften anbieten.
Auf die pauschale Überlegung hin eine Offshoregesellschaft zur Vermeidung der Haftung zu gründen ist es nicht möglich einen Vorschlag zu machen, man müsste schon wissen um was für eine Art von Geschäft es sich handeln soll, wer ist Kunde, wer Kreditgeber usw. aber was hoffentlich deutlich wird, eine Vermeidung von Haftung nur wegen der Gründung ist nicht möglich, wenn die Geschäfte in Deutschland abgewickelt werden.
MFG Toberax
# 2
Vielen Dank fuer die interessanten Links.
Hast Du auch Infos zu Belize ?
# 7
Es handelt sich um eine Internetfirma. Die Kundne sind deutschsprachig, die Eigentuermer und Betreiber der Firma leben nicht in Deutschland.
Es geht um das Vermeiden von Abmahnungen von Wettbewerbern und prozessfreudigen Anwaelten.
Vielen Dank fuer die interessanten Links.
Hast Du auch Infos zu Belize ?
# 7
Es handelt sich um eine Internetfirma. Die Kundne sind deutschsprachig, die Eigentuermer und Betreiber der Firma leben nicht in Deutschland.
Es geht um das Vermeiden von Abmahnungen von Wettbewerbern und prozessfreudigen Anwaelten.
Ich will hier Dissertation darüber erstellen, was bereits höchstrichterlich wegen des Haftungsausschlussmissbrauchs entschieden ist. Aber folgende Grundgedanken:
1. Ltd. unterliegen nicht nur dt. Recht sondern sind wegen der Sitzkonstruktion auch nach angelsächsischem Recht zu beurteilen. Ein völlig anderer Rechtskreis mit vielen Fallstricken, gerade wenn die vielen kleinen Formvorschriften nicht beachtet werden , denn dann haftet man unbegrenzt.
2. Man kann immer davon ausgehen, dass eine Haftungsbegrenzung angegriffen wird, wenn offensichtlich und vorsätzlich ein Haftungsrisiko nicht abgedeckt ist, es aber dennoch eingegangen wird - und der andere Vertragspartner sich nicht dagegen wehren konnte.
3. Die grundlegende Frage ist immer, ob bei dem jeweiligen GF oder Gesellschafter etwas zu holen ist oder nicht.
MFG
Hittfeld
1. Ltd. unterliegen nicht nur dt. Recht sondern sind wegen der Sitzkonstruktion auch nach angelsächsischem Recht zu beurteilen. Ein völlig anderer Rechtskreis mit vielen Fallstricken, gerade wenn die vielen kleinen Formvorschriften nicht beachtet werden , denn dann haftet man unbegrenzt.
2. Man kann immer davon ausgehen, dass eine Haftungsbegrenzung angegriffen wird, wenn offensichtlich und vorsätzlich ein Haftungsrisiko nicht abgedeckt ist, es aber dennoch eingegangen wird - und der andere Vertragspartner sich nicht dagegen wehren konnte.
3. Die grundlegende Frage ist immer, ob bei dem jeweiligen GF oder Gesellschafter etwas zu holen ist oder nicht.
MFG
Hittfeld
#8
Warum nicht einfach eine CH -GMBH ( icl. Kosten ca € 20.000). Abmahnen in der Schweiz ist nicht so ganz einfach.
Hittfeld
Warum nicht einfach eine CH -GMBH ( icl. Kosten ca € 20.000). Abmahnen in der Schweiz ist nicht so ganz einfach.
Hittfeld
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