Garantiefall Notebook - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.01.04 16:58:43 von
neuester Beitrag 30.01.04 21:45:29 von
neuester Beitrag 30.01.04 21:45:29 von
Beiträge: 4
ID: 815.503
ID: 815.503
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 585
Gesamt: 585
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 53 Minuten | 3782 | |
vor 1 Stunde | 3364 | |
heute 14:12 | 3220 | |
vor 58 Minuten | 2429 | |
vor 56 Minuten | 2046 | |
heute 14:21 | 1891 | |
heute 12:06 | 1826 | |
heute 13:40 | 1177 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.680,79 | +0,16 | 100 | |||
2. | 6. | 14,150 | -2,58 | 60 | |||
3. | 19. | 957,30 | +9,29 | 56 | |||
4. | 7. | 92,00 | -2,59 | 55 | |||
5. | 2. | 9,9400 | -3,50 | 43 | |||
6. | 8. | 2.347,52 | -1,32 | 40 | |||
7. | 16. | 0,2090 | +0,48 | 39 | |||
8. | 4. | 163,70 | -1,72 | 33 |
Hallo,
kann jemand eine Aussage bzgl. der Kostenübernahme für
folgenden Fall geben:
Auf der Einfahrt eines Mietshauses kommt es zu einem Sturz
aufgrund der Tatsache, daß der gesamte Bereich völlig ver-
eist ist und keine Streuung erfolgte. Bei diesem Sturz, der
im übrigen nicht zu Veretzungen führte, kam es allerdings
zu einer Beschädigung des Bildschirms des mitgeführten
Notebooks. Für den Notebook besteht noch Garantieanspruch,
der jedoch aufgrund der Beschädigung von Siegeln auf der
Unterseite des Notebooks (Schrauben waren gelöst) ange-
zweifelt werden könnte. Es ist noch hinzufügen, daß es für
den Sturz keinerlei Zeugen gibt und der Schaden erst später
festgestellt wurde.
Zu welchen Lasten geht nun die Reparatur ?
- Hersteller (Garantieanspruch)
- Vermieter (Versäumnis des Streuens)
- Besitzer des Notebooks
Besten Dank im voraus
kann jemand eine Aussage bzgl. der Kostenübernahme für
folgenden Fall geben:
Auf der Einfahrt eines Mietshauses kommt es zu einem Sturz
aufgrund der Tatsache, daß der gesamte Bereich völlig ver-
eist ist und keine Streuung erfolgte. Bei diesem Sturz, der
im übrigen nicht zu Veretzungen führte, kam es allerdings
zu einer Beschädigung des Bildschirms des mitgeführten
Notebooks. Für den Notebook besteht noch Garantieanspruch,
der jedoch aufgrund der Beschädigung von Siegeln auf der
Unterseite des Notebooks (Schrauben waren gelöst) ange-
zweifelt werden könnte. Es ist noch hinzufügen, daß es für
den Sturz keinerlei Zeugen gibt und der Schaden erst später
festgestellt wurde.
Zu welchen Lasten geht nun die Reparatur ?
- Hersteller (Garantieanspruch)
- Vermieter (Versäumnis des Streuens)
- Besitzer des Notebooks
Besten Dank im voraus
Wer wohnt denn in dem betreffenden Haus? Die Streupflicht trifft die Bewohner, nicht automatisch den Vermieter.
Mit Sicherheit ist es kein Garantiefall, da das Gerät durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. afür gilt die Herstellergarantie selbstredend nicht.
Alos, zahlen muss derjenige, der die Streupflicht verletzt hat, bzw. dessen Haftpflichversicherung.
Crypti
Mit Sicherheit ist es kein Garantiefall, da das Gerät durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. afür gilt die Herstellergarantie selbstredend nicht.
Alos, zahlen muss derjenige, der die Streupflicht verletzt hat, bzw. dessen Haftpflichversicherung.
Crypti
Zunächst besten Dank.
Der Vermieter ist in diesem Fall zugleich auch Bewohner.
Alle Aufgaben der Reinigung innerhalb und außerhalb des
Gebäudes sind von diesem übernommen und pauschal durch
die Mieter abgegolten.
Stellt sich weiterhin die Frage des Nachweises auch bzgl.
der Haftpflichtversicherung des Vermieters. Reicht hier
der alleinige Hinweis auf die Witterungsverhältnisse ?
Der Vermieter ist in diesem Fall zugleich auch Bewohner.
Alle Aufgaben der Reinigung innerhalb und außerhalb des
Gebäudes sind von diesem übernommen und pauschal durch
die Mieter abgegolten.
Stellt sich weiterhin die Frage des Nachweises auch bzgl.
der Haftpflichtversicherung des Vermieters. Reicht hier
der alleinige Hinweis auf die Witterungsverhältnisse ?
Na ja, sprich doch einfach mal den Vermieter diesbezüglich an. Wenn er die Sache nicht seiner Haftpflichversicherung meldet oder selbst zahlt, müsstest Du die Forderung gerichtlich geltend machen. Dafür wären natürlich Zeugen nicht schlecht. Ohne Beweise könntest Du vor Gericht schlechte Karten haben! Falls Du selber in dem Haus zur Miete wohnst, musst Du abwägen, ob sich der Streit mit dem Vermieter lohnt.
Crypti
Crypti
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
102 | ||
60 | ||
55 | ||
53 | ||
44 | ||
40 | ||
38 | ||
31 | ||
29 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
27 | ||
26 | ||
25 | ||
20 | ||
19 | ||
17 | ||
16 | ||
16 | ||
16 |