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    Beim Autokauf gelinkt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.04 19:36:17 von
    neuester Beitrag 07.03.04 15:20:51 von
    Beiträge: 19
    ID: 831.123
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      Avatar
      schrieb am 06.03.04 19:36:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      beim Kauf eines Gebrauchtwagen aus dem Internet wurde ein PKW als GT angeboten. Der Schriftzug am Heck lautete ebenfalls GT. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, das der Wagen eine GL Version ist, der wesentliche Ausstattungsmerkmale der GT Version fehlen. Der irreführende GT Schriftzug wurde vom Besitzer angebracht. Die GT Version wird am Markt wesentlich höher gehandelt als die GL Version ! Ebenfalls hat der Besitzer im Kaufvertrag angegeben, daß es sich NICHT um einen Reimport handelt. Auch hier hat sich herausgestellt, daß dies falsch ist und das Fahrzeug ein italienischer Reimport ist, der in D im Rahmen einer Einzelabnahme zugelassen wurde. Das bedeutet z.B.,daß das Fahrzeug wahrscheinlich nicht in eine andere Euro Norm Klasse umgeschlüsselt werden kann womit einiges mehr an Steuern zu zahlen wäre
      Kann ich Schadenersatz verlangen, oder das mir der besitzer die GT Austtatung beschafft und er dafür die GL Austattung bekommt? Kann der Kaufvertrag angefochten werden, kann ich evtl. verlangen, daß er das Fahrzeug zurücknimmt ?

      Danke für Eure Antworten 1
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 19:47:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      doofe Frage:D

      bei Ebay, oder wo?
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 19:54:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Natürlich kannst Du klagen.

      Aber dass Du das nicht bei der Übergabe bemerkt hast spricht schon gegen Deine Intelligenz..

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 20:13:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wegen arglistiger Täuschung anfechten! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 20:13:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      fällt unter arglistige Täuschung. Der Kaufvertrag ist nichtig. Wenn Du im Rechtschutz bist,
      gib die Sache kurzfristig zu einem Anwalt. Vorab natürlich den Verkäufer
      kontaktieren, zwecks Rückzahlung der Kohle...

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      Avatar
      schrieb am 06.03.04 20:16:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3 dabeiseit1987
      es gibt halt nicht nur sollche Schlauen Leute wie dich :rolleyes:

      #1
      Natürlich kannst du vom Verkäufer Verlangen den Wagen zurückzunehmen oder dir einen Ausgleichsbetrag Zahlen lassen insofern er das mit macht.Wichtig ist das im Kaufvertrag nicht sollche Sätze auftretten wie:
      Gekauft wie gesehen oder so in die Richtung den dann hast du wirklich Pech gehabt.
      Wenn er in der Beschreibung das Auto als GT darstellt bzw.diese Ausstatungsmerkmale aufführt kann man schon von davon ausgehen das er Mutwillig falsche Angaben gemacht hat und den Wagen teurer Verkaufen wollte.

      Das beste ist du bestitzt eine Rechtsschutzversicherung und beredest alles mit deinem Anwalt der wird dir sicher Helfen und dich gut Beraten ;)

      Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

      Mfg ;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 20:55:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      manche privat verkaüfer wissen selber nicht was gl und gt ist ich hatte das problem wo der verkäüfer zurücknehmen wollte aber pro gefahrene KM 30 cent verlangt hat damit war ich nicht einverstanden beim gericht hat er recht ich musste den wagen behallten.
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 21:18:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Du den Kaufvertrag juristisch anfechtest, wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen ( aber immer daran denken, vor Gericht und auf hoher See, begibt man sich in Gottes Hand )

      Allerdings wirst Du in jedem Fall nicht den vollen Kaufpreis bekommen, sondern nur ein Preis nach Abzug eines eigenen Nutzungsausgleich, der in der Regel bei 30-50 Cents pro gefahrenem Kilometer liegt.

      Da es eine Weile dauert bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann dadurch der Preis den Du bekommst deutlich niedriger liegen und wenn Du Pech hast, bekommst Du zwar Recht,aber der Verkäufer ist finanziell nicht in der Lage Dir Dein Geld zu erstatten.

      In jedem Fall ist es die beste und schnellste Lösung einen aussergerichtlichen Vergleich anzustreben.

      Aber dazu solltest Du in jedem Fall einen (guten ) Anwalt nehmen ( am besten bei der Anwaltskammer oder dem ADAC nachfragen )
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 21:26:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      >Gekauft wie gesehen oder so in die Richtung,
      >denn dann hast du wirklich Pech gehabt.

      Nein, stimmt nicht! Solche Dummklauseln entbinden den Verkäufer nicht der Folgen seiner Dreistigkeiten, wie in #1 geschildert!
      #3 hat aber auch irgendwie recht :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 21:42:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Würdest Du etwa von Hans Eichel einen Gebrauchtwagen kaufen ?
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 21:47:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn nur das GT falsch war, kommrt es natürlich auch auf den Wagentyp an.

      Du fährst bestimt Passat?? :laugh:

      Da beträgt der Unterschied z. B. nur ca. 300 Euro.

      Wenn Du schon ne Weile KM rumgegurkt bist und Dich erst Deine Freunde beim illegalen Autorennen auf Deinen Fehler aufmerksam machten :laugh: kann es sogar sein, dass Du gar ken Geld wieder bekommst.

      Freu Dich doch über Dein tolles Auto und hol Dir die paar Kröten Montag an der Börse wieder!
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 21:48:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Est einmal besten Dank für die Antworten bis hierher.

      Gekauft wie gesehen, steht im Vertrag, aber soweit ich weiß, sind solche Klauseln nicht rechtsverbindlich und damit nichtig.
      Das Auto wurde am 3.12.03 gekauft, im Februar habe ich den Verkaufer aber bereits telefonisch deshalb kontaktiert, ich hoffe hier sind keine Fristen abgelaufen.
      Zurückgeben will ich den Wagen eigentlich nicht, zumal er sich im Tippi Toppi Zustand befindet, aber ne Ausgleichszahlung zur nicht vorhandenen GT Version wäre schon nett. Und dann wäre da noch die Frage der KFZ Steuer, die ich jetzt nicht runterbekomme, da könnte er auch die Diff. tragen zur schlechteren Steuerklasse.
      Ich hab ihn jetzt mal angeschrieben, mal sehen wie er sich einläßt....

      Und Tschüß !
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 21:53:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      >im Februar(!) habe ich den Verkaufer aber bereits telefonisch deshalb kontaktiert

      Wow, das ging aber schnell ;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 22:19:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bio, es soll Leute geben die verbringen nicht Tag und Nacht mit ihrem heiligen Blechle, sondern haben auch noch andere Dinge im Leben zu tun.
      Ich war vom 8.12.03 -17.2.04 von der Firma im Ausland eingesetzt und hatte so gar keine Gelegenheit mich näher um das Auto zu kümmern, okay ?!

      F.
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 23:54:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hehehe,

      Recht haben und Recht bekommen ist in diesem Rechtsstaat bekanntermaßen zweierlei....

      Ich denke, in diesem Fall mußte Du dem Verkäufer nachweisen, ob er Dich wissentlich getäuscht hat, was den Unterschied zwischen "GT" und "GL" angeht. Schließlich konntest Du den PKW ja besichtigen und die entsprechenden Details selbst beurteilen.

      Eine wichtige Frage ist außerdem: Handelt es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer (siehe hier zu das neue EU-Recht ab 2002 !).

      Außerdem: Bevor Du zu Attacke bläßt und einen Rechtsanwalt beauftragst, erkundige dich neben den Erfolgsaussichten auch unbedingt über die Situation des Verkäufers! Ist dieser z.Bsp. arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger und deshalb nicht pfändbar, kann Du zwar ein Urteil bekommen (wenn Du alles beweisen kannst) aber deinen Anwalt und deine Gerichtskosten mußt Du selbst vorstrecken und kannst sie im Falle des Obsiegens beim Beklagen zurückfordern (wenn es da was zu holen gibt)....

      Mein Tip für dich (und alle die einen "Gebrauchten" kaufen wollen: Möglichst vorher gründlich prüfen, sich hinterher auf die Gerichte und Anwälte zu verlassen, ist häufig mit Enttäuschungen verbunden.

      Gruß oder
      Wad is?
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 01:49:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Du hast folgende Möglichkeiten:

      1. Anfechtung §§ 142, 123 BGB: Dann muss das Auto zurückgegeben werden + Du zahlst u.U. einen Nutzungsausgleich. Frist: ein Jahr ab Kenntnis

      2. vertragliches Gewährleistungsrecht (Frist: grds zwei Jahre, bei Arglist: drei Jahre)
      a) Nacherfüllung § 437 Nr. 1 BGB
      - Nachlieferung ist ausgeschlossen, da Du nicht dasselbe (nicht das gleiche ;) Auto bekommen kannst
      - Nachbesserung: Wenn es möglich ist den GT zum GL umzubauen. Darf aber nicht mehr kosten, als ca. 20 % des KFZ-Wertes
      b) Rücktritt § 437 Nr. 2 BGB
      Rückgabe des KFZ u.U. Nutzungsersatz - gilt nur, falls Mangel erheblich ist (Wertdifferenz ca. 20 %)
      c) Minderung § 437 Nr. 2 BGB
      Berechnung: geminderter KP = tatsächlicher Wert GL * gezahlter KP / Wert eines GT
      d) "kleiner Schadensersatz" § 437 Nr. 3 BGB
      Berechnung: Wert eines GT - Wert eines GL
      e) "grosser Schadensersatz" § 437 Nr. 3 BGB
      Rückabwicklung des Kaufvertrages d.h. Rückgabe des KFZ , u.U. Nutzungsersatz; Schadensersatz: Wert eines GT - gezahlter Kaufpreis

      3. Wenn Du den Vertrag rückabwickelst, kannst Du Ersatz der Kosten der Zulassung etc verlangen.

      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 10:31:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      es gibt ein urteil zu diesem thema. es ging um einen mercedes, der ebenfalls mit einer anderen bezeichnung verkauft wurde, wie es sich im nachhinein herausstellte.

      in jedem fall ist eine wandelung wegen fehlen der zugesicherten eigenschaft möglich. die zwischenzeitlich gefahrenen kilometer werden nach höchstrichterlichen rechtssprechung verrechnet. zum beispiel bei 8000 km waren es ca. 750 euro, die vom ursprüngl. kaufpreis abgezogen werden. der zeitraum spielt keine rolle. auf eine verrechnung musst du dich nicht einlassen. in jedem fall würde ich den wagen nach dieser täuschung auch noch auf einen mögl unfall durch einen sachverständigen checken lassen (vielleicht kennst du ja jemanden). es gibt ein lackdichte-messgerät (ist so gross wie ein flaschenöffner) und ist auch nicht aufwendig.

      der verkäufer ist in jedem fall zur rücknahme verpflichtet.

      problematisch ist nur, wenn über das "GT" nur gesprochen wurde und im kaufvertrag "gekauft wie gesehen" steht. ist das so?

      das gleiche spiel ist bei fahrzeugen, die im nachhinein sich als "unfaller" entpuppen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 11:49:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke für die Postings, so wie es aussieht, habe ich ja doch ein paar Aussichten auf Erfolg.
      Was ich eigentlich nur will, ist die GT Austattung (Sportsitze, Leder hier und da und ein paar andere Äußerlichkeiten. Er kann dafür im Ausstasch all das GL verbaute haben. Da ich glaub, daß er die ganzen Teile nicht heran bekommt, wäre ich auch mit 500 Teuronen zufrieden.
      Was wesentlich mehr wiegt, ist die doppelte KFZ Steuer !!
      Das ist ein Reimport und damit hat er keine ABE Nr. von Flensburg ! Im Kaufvertrag steht eindeutig angekreuzt " Kein Grau oder Parallelimport". Nun ist es aber doch einer !! Und ich bekomm ihn aufgrund des Reimportes nicht auf eine günstigere Steuerklasse umgeschlüsselt, macht 150,--Teuronen mehr Steurn im Jahr und die soll er bittschön zahlen oder mir eine Umschlüsselungsmöglichkeit auf eine günstigere Steuerklasse nennen. Das gleiche Auto ohne Reimport, also mit ABE Nr. von Flensburg wäre eine Umschlüsselung kein Problem, SCHEISS Bürokratie !!
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 15:20:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Kosten für die höhere KFZ-Steuer kannst Du von ihm verlangen!


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