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    Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom wegen wettbewerbswidriger Abwerbung von TELE2 Pre - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 07.03.04 11:05:05 von
    neuester Beitrag 29.03.04 16:25:15 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 07.03.04 11:05:05
      Beitrag Nr. 1 ()

      Düsseldorf / München (ots) -

      - 250 Vorfälle seit November bekannt: nur Spitze des Eisbergs?

      - TELE2 fordert Stärkung der Preselection-Anbieter im
      Telekommunikationsgesetz

      Das Landgericht München hat auf Antrag der TELE2 eine einstweilige
      Verfügung gegen wettbewerbswidriges Verhalten der Deutschen Telekom
      AG (DTAG) erlassen. Die DTAG nutzte ihre Kenntnis über
      TELE2-Kundenaufträge zur Abwerbung von TELE2-Preselection-Kunden.
      Telefonkunden, die sich für TELE2 Preselection entschieden hatten,
      wurden gezielt von Mitarbeitern der Deutschen Telekom angerufen, um
      sie für Orts- und Fernverbindungen über DTAG zurück zu gewinnen.
      Diese Nutzung von Informationen verstößt aus TELE2 Sicht gegen das
      Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das Landgericht München untersagt mit
      sofortiger Wirkung das von TELE2 unter Beweis gestellte Verhalten und
      droht DTAG bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000EUR Ordnungsgeld.
      Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden.

      TELE2: Deutsche Telekom nutzt vertrauliche TELE2 Informationen und
      verhindert fairen Wettbewerb

      Durch Preselection auf TELE2 wird jedes Orts- oder Ferngespräch,
      das über einen Telefonanschluß geführt wird, automatisch über das
      TELE2 Netz geführt. Die TELE2 Call-by-Call-Vorwahl 01013 ist also
      bereits voreingestellt und muss nicht mehr vorgewählt werden. Um die
      Preselection auf TELE2 einzurichten, erfordert es eine technische
      Umstellung des Telefonanschlusses von Seiten der DTAG. Das heißt,
      TELE2 muss der DTAG vorab erforderliche Daten der Telefonkunden
      zukommen lassen, die sich für TELE2 Preselection entschieden haben.
      Diese Daten werden aber nur zum Zwecke der Umstellung an die DTAG
      übermittelt und von TELE2 daher als vertraulich angesehen. TELE2
      konnte jetzt mit 250 eidesstattlichen Versicherungen unter Beweis
      stellen, dass die DTAG diese vertraulichen Informationen für
      Rückwerbemaßnahmen nutzte. In mehr als 10 % der Fälle erklärten TELE2
      Kunden sogar, dass sie gegen ihren klar geäußerten Willen wieder auf
      das Netz der DTAG eingestellt wurden.

      Anders Olsson, Geschäftsführer der Tele2 in Deutschland: "Nach
      unserer Überzeugung verschafft sich die Deutsche Telekom einen
      unerhörten Wettbewerbsvorteil, der uns massiv schädigt. Die 250
      Kundenberichte, die wir mit eidesstattlichen Versicherungen belegt
      haben, sind nach unserer Befürchtung nur die Spitze des Eisbergs. Man
      kann nur erahnen, wie groß die Dunkelziffer tatsächlich ist. Mit
      einer derartigen Praxis des früheren Monopolisten ist ein fairer
      Wettbewerb im deutschen Telefonmarkt nicht möglich. Wir begrüßen die
      klare und schnelle Entscheidung des Gerichtes.

      Preselection-Regulierung in Deutschland liegt im europäischen
      Vergleich zurück Um für die Interessen ihrer Kunden in Zukunft noch
      besser eintreten zu können, verfolgt die TELE2 das Ziel, dass die
      alternativen Telekommunikationsanbieter stärker in die
      Umstellungs-Prozesse für Preselection mit eingebunden werden.
      Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem die
      Umstellungsprozesse und deren Qualität nur einer geringen
      regulatorischen Kontrolle unterliegen, da sie rechtlich als
      Endkunden-Leistung erbracht werden. Hierin liegt aus TELE2 Sicht der
      Grund für Defizite im Umstellungsprozess. Ralf Langenhorst,
      Regulatory Affairs Manger TELE2: "Die Verfügung aus München bestärkt
      uns auch in unserer Position zum neuen Telekommunikationsgesetz. Wir
      fordern, dass die Position der Preselection-Anbieter gegenüber
      Deutsche Telekom durch eigene Rechte gestärkt wird. In dem neuen
      Gesetz muss der Umstellungsvorgang bei Preselection endlich als
      Leistung an den neuen Preselection-Anbieter behandelt werden. In
      allen anderen EU-Ländern ist die Preselection Umstellung auf diese
      Weise geregelt."


      ots Originaltext: TELE2
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten:
      TELE2 Pressebüro
      Eugen-Langen-Str. 25
      50968 Köln
      Telefon: 0221/3099-564
      Telefax: 0221/3099-199
      E-Mail: info@tele2presse.de

      Autor: news aktuell (© news aktuell),11:05 07.03.2004

      Avatar
      schrieb am 29.03.04 16:25:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.

      Ich wurde gerade von TELE2 angerufen und DIE wollten mich für ihr Preselection abwerben.

      ... habe dankend abgelehnt, da ich alle Arten solcher penetranten Werbung ungesehen/ungehört in die Tonne trete.

      Na, dann wurde die Mitarbeiterin aber noch ein bisschen überheblich und arrogant... DANKE TELE2, DANKE TELEKOM.

      :kiss:


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