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    Unser Staat: asozial und herzlos - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.04 21:27:33 von
    neuester Beitrag 09.03.04 19:58:13 von
    Beiträge: 16
    ID: 831.220
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      schrieb am 07.03.04 21:27:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Selbst die Bedürftigen müssen darben:
      ...........................................................
      Sozialamt muss Bordell nicht bezahlen
      35-Jähriger forderte Kostenersatz für Pornos und Kondome — Gericht weist Klage ab

      Muss das Sozialamt Bordellbesuche bezahlen? Ein 35-jähriger arbeitsloser Kfz-Mechaniker aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen findet: Ja. Schließlich hängt seine Frau seit Jahren in ihrer Heimat Thailand fest. Ihre Rückkehr scheitert am teuren Flugticket. Seitensprünge lehnt er ab, folglich braucht er Porno-Videos und Prostituierte. Doch der 35-Jährige scheiterte erst beim zuständigen Landratsamt und gestern auch beim Ansbacher Verwaltungsgericht.

      ANSBACH — Der 35-Jährige aus dem Kreis Weißenburg-Gunzenhausen will extra Sozialhilfe für die Bordellbesuche - vier Mal pro Monat je 100 Euro für die Damen und je 25 Euro für Fahrtkosten hat er ausgerechnet. „Tschechien ist billiger“ entfährt es Richter Günther Förster. Ein kleiner Ausrutscher. Ansonsten führt der Richter sehr ernsthaft, sachlich und freundlich durch den Prozess. Neben den Prostituierten-Besuchen braucht Helmut H. auch Porno-Videos, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Acht pro Monat will er ausleihen. Dazu fordert er die Fahrtkosten zur Videothek und daneben die Kosten für Kondome, Reinigungstücher und eine einschlägige Zeitschrift. Das alles sei „zur Wiederherstellung meines seelischen Gleichgewichts“ nötig. Eine Freundin zu suchen, lehnt er ab. Schließlich will er seine Ehe nicht gefährden.

      Landratsamt attackiert

      Ein Rückflugticket für die Frau und das in Thailand geborene Kind soll ihm das Sozialamt nach jahrelangem Streit jetzt auch endlich zahlen. Und der Verwaltungsrichter soll im selben Aufwasch das Landratsamt, das all diese Forderungen bisher abgelehnt hat, „wegen grob vorsätzlicher Untätigkeit“ zu 5000 Euro Ordnungsgeld oder einer dreimonatigen Ordnungshaft verurteilen.

      Klaus Wagner, Abteilungsleiter für soziale Angelegenheiten des Weißenburger Landratsamts, erklärt in viele Kameras und Mikrophone, er finde es schade, dass eine Behörde so viel Arbeitskraft in solche Themen stecken muss. Helmut H. spricht auf dem Gerichtsflur nur noch in ein Mikrophon und eine Kamera. Er hat einen Exklusiv-Vertrag mit einem Fernsehteam abgeschlossen, den übrigen Journalisten hat er nichts mehr zu sagen.

      Zwei Polizisten sitzen im Gerichtssaal, haben einen Schäferhund dabei. Eine Vorbeugemaßnahme. Helmut H. tritt nicht immer so zurückhaltend auf wie diesmal. Einmal zeigt er kurz seine andere Seite. „Ohne jemand beleidigen zu wollen“ fängt er einen Satz an und beendet ihn mit einer deftigen Beleidigung in Richtung Behördenvertreter. Die fordern das Gericht auf, den Satz ins Protokoll aufzunehmen. Es stellt sich heraus: Schon oft hat sich der Sozialhilfeempfänger in seinen Briefen an die verschiedenen Behörden arg im Ton vergriffen.

      Kein Anwalt dabei

      Strafverfahren wegen Beleidigung zog das bereits nach sich. Der Verwaltungsrichter tut sich ein wenig schwer mit dem Klagebegehren des arbeitslosen Kfz-Mechanikers. Das Problem: Der 35-Jährige kennt zwar viele juristische Begriffe. Mit deren richtiger Anwendung und vor allem mit den Verfahrenswegen kommt er aber nicht so ganz klar. Einen Anwalt hat er aus Kostengründen nicht dabei. Richter Förster hat dafür Verständnis und drückt beide Augen zu. Er entscheidet unabhängig von den formalen Problemen über den Inhalt der Klage. Und weist sie ab. „Die Klage ist in allen Belangen zweifelsfrei unbegründet“, sagt Förster in seinem Urteil.

      Die Kosten für die Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören demnach zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung. Die wiederum sind durch den Regelsatz der Sozialhilfe abgedeckt. Einen Sonderbedarf „etwa aus medizinischen Gründen“ sieht der Richter nicht. Anhaltspunkt für eine Untätigkeit des Landratsamts habe der Kläger in keiner Weise belegt. Förster: „Es spricht alles eher für das Gegenteil.“

      GUDRUN BAYER
      6.3.2004 0:00 MEZ


      © NÜRNBERGER NACHRICHTEN
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:47:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dabei kann der sexuell Frustrierte sein Schicksal durchaus in die eigene Hand nehmen und durch rhythmische Bewegungen zu neuer innerer Harmonie gelangen. Dies ist bedeutend preisgünstiger und auch gesünder, da es die Wahrscheinkichkeit an Prostatakrebs zu erkranken verringert. Vielleicht wird dies sogar von der Krankenkasse honoriert. :D :D
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 21:52:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Seitensprünge lehnt er ab, folglich braucht er Porno-Videos und Prostituierte."


      Ist schon ein bisschen viel verlangt!

      Ich würde sagen: Entweder - Oder!!!
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:01:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und wer zahlt die Gerichtskosten?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:13:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Seitensprünge lehnt er ab

      Das dürfte ja ganz im Sinne der christlichen Demokraten sein.:(

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      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:14:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sozialhilfe muss beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt
      werden. Lehnt sie Behörde den Antrag ab, kann sich der Betroffene
      dagegen wehren. Über dieses Widerspruchsverfahren entscheidet
      die nächsthöhere Behörde, z. B. der Bezirk Mittelfranken.
      Verweigert auch die das Geld, kann der Antragsteller beim
      Verwaltungsgericht klagen. Eine solche Klage ist immer kostenlos.
      Es besteht auch keine Anwaltspflicht. Hält sich der Kläger an
      die Formalien, ist jede Klage zulässig.
      Weist das Verwaltungsgericht die Klage zurück, kann der Kläger
      die Zulassung zur Berufung beantragen. Dann ist der Verwaltungs-
      gerichtshof an der Reihe. Hier besteht allerdings Anwaltspflicht.
      Bei einer Niederlage muss bezahlt werden.
      Viel-Klägern ist kaum Einhalt zu gebieten.

      Kommentar zum vorliegenden Fall un derselben Zeitung
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:24:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 5

      Wenn mich nicht alles täuscht, nennt man das, worunter du leidest eine Psychose.

      Oder: So ungerecht kann das Leben sein:
      Die einen lehnen einen Seitensprung ab, andere sind nicht
      fähig über ihren Schatten zu springen.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 22:59:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich weiss nicht, datterich, schau Dir Connor doch mal hier Thread: Bist Du es ConnorMcLoud? Ich bin ein Fan von Dir! Warum stehst Du nur auf Frauen? an - da bekommt man irgendwie Mitleid.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 23:08:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo datterich,
      da haste aber lange gebraucht,
      um die Zeitung zu lesen, meinte ich.

      Das von dem armen Kerl, dem man nicht mal seine originären männlichen Bedürfnisse bezahlen will, ging hier schon ne Weile rum.

      ;
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 23:13:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da scheint unsere mittelfränkische Zeitung ja noch weiter
      zurück zu sein als deine unterfränkische.
      In der NN stand das erst am Samstag.
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 23:28:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8 konns,

      wenn ich mir den von dir zitierten Thread durchlese bekom-
      me ich allerdings Mitleid.

      Nicht mit Connor sondern mit den Postern, die sich nicht
      erblöden Connor in die schwule Ecke zu stellen. Was soll
      das denn?

      Ich bin nun wahrlich kein Connor-Fan, aber was zu weit geht
      geht zu weit.

      Wenn das einer mit mir machen würde, würde die Post aber
      abgehen. Versprochen!
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 00:12:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Keine Bange datterich, unsere Zeitung hatte es auch erst am Samstag (auf Papier) drin. Aber am 5.3. hatte es sie schon online drin, was ich dann auch in den Thread von fuller reinsetzte.

      Hier siehste dann auch, dass die Bild-zeitung ihre Leser mal wieder am schnellsten informierte. Die hatte nämlich offensichtlich das ganze schon am 4.3. online berichtet.

      Thread: Sozialhilfe-Empfänger klagt auf Puffkostenrückerstattung!

      ;
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 17:13:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Da zeigt sich mal wieder, wie kalt und herzlos unser Staat geworden ist.
      Rotgrün verwehrt jetzt diesem armen Mann die Stütze:


      Tuesday, 9. March 2004 | 15:35 Uhr

      "Florida-Rolf" soll keine Sozialhilfe mehr bekommen
      - Deutscher in Miami geht offenbar gegen Streichung vor


      Der als "Florida-Rolf" bekannt gewordene Deutsch Rolf J. soll von April an keine Sozialhilfe mehr bekommen. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, entzogen die niedersächsischen Behörden im Februar dem in Miami lebenden Sozialhilfeempfänger die Unterstützung. Der Betroffene habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, berichtet das Blatt unter Berufung auf das Sozialministerium in Hannover. Deshalb könnte der Fall vor Gericht landen.

      Nach heftiger Kritik an der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland hatte die Bundesregierung zum Jahreswechsel die gesetzlichen Bedingungen für die Zahlungen verschärft. Bundesbürger sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen im Ausland Sozialhilfe aus Deutschland beziehen können. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes waren 2002 insgesamt 959 Fälle von Sozialhilfegewährung im Ausland registriert worden. Meist handele es sich dabei um ältere Menschen sowie um eine Reihe von Häftlingen, die teilweise unter unwürdigen Bedingungen lebten.

      ;
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 18:45:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nicht mal dem verdienstvollen Kael-Heinz Wildmoser gönnt
      man eine kleine Aufbesserung seiner bescheidenen Einkünfte.

      Und a bisserl vorbestraft is er a scho:

      Wildmoser muss wegen Steuerhinterziehung zahlen
      MÜNCHEN. Karl-Heinz Wildmoser, Präsident von 1860 München, muss wegen Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung eine Geldstrafe von 27 000 Euro zahlen. Das Münchner Amtsgericht sprach gegen ihn darüber hinaus eine Geldbuße von 30 000 Euro wegen leichtfertiger Steuerverkürzung in einem Fall aus.


      [Neue Suchanfrage] [Weitere Artikel vom 16.05.2003]
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 18:57:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14
      ..Geldbuße von 30 000 Euro wegen leichtfertiger Steuerverkürzung in einem Fall aus.

      Leichtfertige Steuerverkürzung!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 19:58:13
      !
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