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    Deutschland einzig Vaterland ohne Verfassung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.04 12:51:49 von
    neuester Beitrag 13.04.04 09:09:26 von
    Beiträge: 48
    ID: 834.265
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      Avatar
      schrieb am 13.03.04 12:51:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Warum hat Deutschland keine rechtskräftige Verfassung?
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 12:54:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. :)
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:01:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das wurde aber nicht von Deutschen geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:06:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hmm, aber wird es dadurch schlechter?

      Also ich bin mit dem Grundgesetz zufrieden.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:09:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eben,- die Deutschen dürfen ja bis heute nicht über ihr Schicksal entscheiden, außer das sie alle vier Jahre bei den alliierten Lizenzparteien und deren Nachgeburten ein Kreuzchen machen dürfen!

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      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:12:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tetris willst Du damit sagen, dap George W. Bush das Handeln von Schröder vorgibt? :laugh:

      Bisschen weit hergeholt meinst Du nicht?
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:18:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      fuller

      bis jetzt musste jeder "Bundes"kanzler in Amerika unterschreiben.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:59:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was denn? Die Scheidungsurkunde? ;)
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:07:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wäre gar nicht so schlecht, den Aliierten endlich die Scheidung einzureichen. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:14:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was ist eine Verfassung und was passiert da :confused:


      http://www.lpb.bwue.de/bwverf/bwverf.htm

      Verfassung des Landes Baden-Württemberg
      vom 11. November 1953 (GBl. S. 173)

      Vorspruch
      Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben.

      ------

      Komisch das es so was auf Deutschland nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:37:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      A 15 Die Arbeit des Parlamentarischen Rates

      Am 1. September 1948 kam der Parlamentarische Rat in Bonn zusammen, um eine provisorische Verfassung für einen westdeutschen Teilstaat zu erarbeiten. Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz schließlich in Kraft.

      Von Ulrike Moser

      Der Anfang war nicht ohne skurrilen Charme. Feierlich trat der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 im Bonner Zoologischen Museum Koenig zusammen - eingerahmt von ausgestopften Elefanten, Nashörnern und einer Giraffe, die über die Dekoration auf die Festversammlung blickte. "Unter den Bären, Schimpansen, Gorillas und anderen Exemplaren kamen wir uns etwas verloren vor", erinnerte sich später der Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der exponiertesten Väter des Bonner Grundgesetzes.

      Je 27 Abgeordnete stellten die Unionsparteien und die SPD, die FDP hatte fünf Sitze, und je zwei Mandate hatten die Deutsche Partei, die Zentrumspartei und die KPD. Zum Präsidenten wurde der CDU-Politiker Konrad Adenauer gewählt, dessen Prestige durch das Amt nachhaltig wuchs. Die überragende Figur inmitten der meist unauffälligen Schar der Abgeordneten aber war Carlo Schmid, der Vorsitzende des Hauptausschusses, in dem die wesentliche Arbeit des Rates geleistet wurde.

      Anfang Dezember, nach der ersten Lesung im Hauptausschuss, waren die Konturen des Grundgesetzes sichtbar, auch wenn man sich, oft quer durch die Fraktionen, über die Funktion des Staatsoberhauptes etwa oder über die Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern noch nicht einig war. Den Alliierten, von denen die Genehmigung abhing, missfiel vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Am 8. Mai, dem vierten Jahrestag der Kapitulation, wurde das Grundgesetz vom Plenum verabschiedet. Mit Ausnahme von Bayern, dem die Verfassung zu zentralistisch war, wurde es von allen Landtagen genehmigt und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

      Obwohl das Grundgesetz im Auftrag der Besatzungsmächte erarbeitet worden ist, ist es eine eigenständige Verfassungsleistung geworden. Organisatorisch und politisch ist das Grundgesetz eine vor allem im institutionellen Bereich verbesserte Version der Weimarer Verfassung. Die wesentlichen Mängel wurden beseitigt. Das betraf vor allem den Status und die Macht des Staatsoberhauptes, die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, die Stellung der zweiten Kammer und das konstruktive Misstrauensvotum. Es waren die Lehren aus Weimar. Einen zweiten Anlauf zur Demokratie wollten die Abgeordneten wagen, aber keine Experimente. Das entsprach, so der Historiker Wolfgang Benz, exakt der Grundstimmung in Deutschland nach 1945.

      Stuttgarter Zeitung, 1.9.1998 (gekürzt), Bild: AKG
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:47:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 14:56:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was it mit Artikel 23GG ???
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 15:38:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      #7 von DolbyDigital5.1

      "bis jetzt musste jeder " Bundes" kanzler in Amerika unterschreiben."

      Bitte um Erklärung! Was genau hast Du hier gemeint? Dass sich D jeden Kanzler von USA "genehmigen" lassen muss?

      Und bitte keinen Einzeiler, das ist schon einen längeren Kommentar wert, mfG
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 15:54:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das war die Meinung von Carlo Schmid zum Grundgesetz:

      Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, dass fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. Es hat keinen Sinn, darüber zu jammern, dass es so ist. Dass es dazu kommen konnte, hat seine guten Gründe: man kann verstehen, dass unsere Nachbarn sich nach dem, was im deutschen Namen in der Welt angerichtet worden ist, ihre Sicherheit selber verschaffen wollen! Ob sie sich dabei immer klug angestellt haben oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden; das ist eine andere Geschichte.
      Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. Völkerrechtlich muss eine interventionistische Maßnahme entweder durch einen vorher geschlossenen Vertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung legitimiert sein, um dauernde Rechtswirkungen herbeizuführen. Ein vorher geschlossener Vertrag liegt nun nicht vor: die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen. So wird man für die Frage, ab interventionistische Maßnahmen von uns als "Recht" anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben. Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!

      Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !

      Der unterstrichene Satz im Grundgesetz wurde 1990 eingefügt und war in der bis Juli 1990 gültigen Fassung nicht vorhanden.


      Artikel 146
      [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 17:12:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es ist richtig interessant noch einmal das Grundgesetz zu lesen.


      Artikel 116
      [Begriff "Deutscher"; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]
      (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
      (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.Januar 1933 und dem 08.Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 08.Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 17:40:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zum Bezug auf Artikel 116 GG, Deutschland in den Grenzen von 1937



      Wenn ich mich nun an die Äußerung von M. Thatcher, über die vermeintlichen deutschen Absichten bezüglich der Europäischen Union erinnere und an die Ost- Erweiterung der EU denke,............Belassen wir es lieber dabei.



      :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 22:06:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      #14

      Die Kanzlerakte liegt in Amerika nicht auf auf deutschem Boden. 3x darfst du raten warum.
      Fahren nicht heute noch Amis bei uns rum? Ramstein ist noch immer stationiert. In Stuttgart
      starten noch immer Flugzeuge der US-Streitkräfte.

      Komisch, genau wie im Irak. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 22:11:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      Für mich ist der Bush im übrigen ein sehr guter Präsident der USA und ich bin davon überzeugt, dass Bush die Wahlen im November gewinnen wird.
      Bush hat eine zweite Chance verdient.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 22:49:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      @DaniLauraBunny,
      du hast das Thema, ausnahmsweise :laugh:, nicht direkt verstanden.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 22:56:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      Um einmal wieder zur Sache zu kommen. Die Deutsche Wehrmacht hat 1945 kapituliert,
      nicht Deutschland oder das Deutsche Reich. Deshalb stehen alle Verträge Deutschland betreffend auf tönernen Füssen, wenn sie mit dem Völkerrecht in Einklang gebracht werden sollen.

      http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/kriegsverlauf/kapitulation/
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 23:05:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      so richtig interessant ist das Jahr 1990. Seit dem lebt Deutschland mit einer
      der grössten Lüge überhaupt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 23:17:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      #13

      siehe #22. Mit welchem Recht hat ein "Grundgesetz" der Alliierten bestand, wenn doch das Land
      wiedervereinigt ist? Und das Deutschland ohne Friedensvertrag im Europa mitmischen darf, ist
      ja wohl blanker Hohn. Zahlen dürfen wir ja. Aber Deutsche zahlen gern ohne zu fragen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 23:29:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Adenauer hat das aus seiner Sicht gesehen geschickt eingefädelt.
      Der Geschichtskundige wird sich daran erinnern, dass Adenauer
      nach dem ersten Weltkrieg das Rheinland separieren, bzw. von
      Deutschland trennen wollte. Sein Einfluss reichte nicht, jedoch
      seine Geduld.


      Zwischen 1950 und 1955 wurde Westdeutschland mit den Pariser Verträgen komplett in das westliche Bündnissystem eingebunden. Im Deutschlandvertrag erhielt die Bundesrepublik unter Vorbehalten ihre Souveränität, die Wiedervereinigung blieb allerdings an die Zustimmung der Alliierten geknüpft. Deren Rolle wurde, wie von Adenauer gefordert, neu definiert. Sie waren nicht länger Besatzer, sondern Schutzmächte, ihre Anwesenheit wurde durch Stationierungsverträge geregelt.

      Der „Alte“ wie Adenauer genannt wurde, hat mit diesen Verträgen seine Vorstellungen
      aus den 20er Jahren zum Teil realisieren können.

      Das Deutschland durch sein handeln nicht mehr besetzt, sondern beschützt ist, sollte
      auf wohlwollende Unterstützung der Beschützten fallen. Im Grunde benötigen wir noch nicht einmal die Bundeswehr, da wir ja Beschützer haben die uns vortrefflich beschützen.

      Für diese „Beschützung“ zahlen wir auch gerne den erforderlichen Obulus.
      Es ist nur bedauerlich, dass die Beschützten nicht erfahren was dieser Schutz ihnen wert ist.

      Geschichte wiederholt sich sagt der Volksmund. Deshalb sollte die weitere Entwicklung
      im Irak nicht überraschend sein. Die USA wird bei der Findung einer Verfassung
      „behilflich“ sein und Basen auf unbegrenzte Zeit unterhalten.

      Ein Schelm wer böses dabei denkt.
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 00:22:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      :laugh:


      ne hat se net:laugh:
      und dann schreibtse so einen schwachsinn:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 00:53:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wenn man nur wüsste was der/die angeheiterte Forsyth zur fortgeschrittener
      Uhrzeit eigentlich meint.
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 23:31:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      bald gibts ne Verfassung ;)
      Avatar
      schrieb am 11.04.04 23:51:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      in berlin zehlendorf regiert weiterhin die "deutsche reichsregierung" als rechtskräftiger nachfolger der weimarer republik

      die unterschrift eines GFM Keitel gilt nicht als ende des deutschen reiches, die kapitulation
      ist kein rechtskräftiger friedensvertrag:D
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 00:41:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      ich kann ja noch folgen, daß eine Kapitulation kein rechtskräftiger Friedensvertrag ist (# 28)

      Dennoch it mir nicht ganz klar, was man denn tuen müsse, damit sich hier Wohlgefallen auslöst.

      ***
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 09:45:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      natürlich freie und demokratische wahlen, leider waren die parteien damals von ausländischen agenten unterwandert:D
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 11:01:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 wurde alles hinreichend geklärt. Diesen Vertrag haben die Allierten als Friedensvertrag akzeptiert.

      Im übrigen wäre es interessant zu erfahren, welche Ziele DolbyDigital wirklich verfolgt. Mir schwant Böses.

      Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet. Unter dem Titel "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" verzichten die "Vier Mächte", die Hauptalliierten im 2. Weltkrieg Frankreich, die USA, das Vereinigte Königreich und die UdSSR auf ihre Rechte und machten den Weg frei für die Wiedervereinigung der DDR und der Bundesrepublik.

      Diesem Vertrag gingen die 2+4-Gespräche voraus.

      Der dadurch entstehende deutsche Staat erhält die volle Souveränität und akzeptiert die Grenzen der DDR und der BRD als endgültig, gibt also den Anspruch auf die seit dem Krieg unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden Deutschen Ostgebiete, also das Deutschland östlich der Oder-Neiße Linie auf. Deutschland verzichtet mit dem Vertrag auf den Besitz atomarer, chemischer und biologischer Waffen. Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird auf 370.000 Mann beschränkt.

      Der Vertrag regelt weiterhin den Abzug der sowjetischen Truppen vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994.

      Die Unterzeichner sind Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik, Lothar de Maizière für die DDR, Roland Dumas für Frankreich, Eduard Schewardnadse für die UdSSR, Douglas Hurd für Großbritannien und James Baker für die USA.

      Faktisch ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag. Dies ist allerdings nur eine Sprachregelung, um Reparationsforderungen aus dem 2. Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 11:46:44
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie können wir einen Friedensvertrag haben, wenn es noch die Feindstaatenklausel in der UNO Charta gibt?
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 12:14:17
      Beitrag Nr. 33 ()
      schon wieder so ein knebelvertrag ala versailles

      da wird einem angeblich souveränen deutschen staat die mannstärke seiner armee vorgeschrieben, über atomwaffen verfügen wir allerdings schon theoretisch, da genug angereichertes material in d. zur verfügung steht
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 12:30:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      # 32

      Mit dem 2+4-Vertrag hat sich das Thema Friedensvertrag erledigt. Mehr kommt nicht. Und das ist auch gut so.

      Die Feindstaatenklausel könnte in der Tat mal gestrichen werden. Die interessiert aber sowieso keinen mehr.

      # 33

      Mein lieber Scholli, Du haust ja ganz schön auf den Putz.

      Ich finde, dass Deutschland sehr von dem 2+4-Vertrag profitiert hat. Die Allierten haben nämlich keine Reparationszahlungen verlangt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 13:21:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      besonders logisch ist das jedenfalls nicht, was man hier lesen kann.

      Ich denke, der gemeinsame Nenner ist die Darstellung der USA als Unterdrückungsmacht, die uns um irgend erwas gebracht, beschissen haben.

      Nachfragen darf man da nicht, denn den Beschiss hat es nicht gegeben. Man soll ja auch garnicht nachfragen.

      Die Hauptsache: am Ende bleibt übrig, daß wir, die deutschen, betrogen wurden, und daß die anderen die Betrüger sind.

      Es geht also um Gefühle.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 13:30:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      #34

      Wenn diese Klausel nicht mehr von Intresse ist, könnte sie Abgeschaft sein, ist sie aber nicht, also ist sie wohl doch noch von Interesse. Der Einzige Vorteil an ihr ist, dass kein Name erwähnt ist, sondern nur von Gegnern im 2 Wk die Rede ist.
      Und dass es in den 2+4 Verträgen nicht um Reparationen ging, liegt wohl daran, dass die Sieger sich schon grosszügigst bedient hatten.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 13:32:40
      Beitrag Nr. 37 ()
      # 35

      Ja, Du hast recht. Es scheint hier um grosse Gefühle und tiefe Demütigung zu gehen.

      Offenbar gibt es immer noch Menschen, die nicht verstehen, warum die Welt uns nach 2 Weltkriegen und dem Holocaust nicht sofort wieder in den Arm nehmen wollte.

      Ich fühle mich jedenfalls keineswegs betrogen und frage mich, warum sich so viele Deutsche ständig als Verlierer sehen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 15:17:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      #37 @fynnjard

      ärgerlich ist besonders, daß die Welt doch mittlerweile die Deutschen längst wieder aufgenommen hat in den Kreis der geachteten Völker.

      Übrig geblieben ist bei uns dessen ungeachtet das Gefühl, gedemütigt worden zu sein, und eine Regung, dafür Revanche nehmen zu sollen.

      Ich befürchte, damit werden wir uns keinen Gefallen tun.

      Oder zitieren wir Goethe:

      Ich habe oft einen bitteren Schmerz empfunden bei dem Gedanken an das deutsche Volk, das so achtbar im einzelnen, und so miserabel im ganzen ist.
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 16:30:12
      Beitrag Nr. 39 ()
      #38

      armer junge,
      warum hast du denn das gefühl, gedemütigt worden zu sein?
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 17:56:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      marc 22

      ungenügendes Textverständnis
      Avatar
      schrieb am 12.04.04 23:05:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      Warum scheuen sich hier aktive Poster auf die Frage in #1 einzugehen?

      Schon ein wenig verwunderlich.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 02:17:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      vielleicht weils Kokolores ist ?
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 02:34:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.04.04 02:46:31
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.04.04 03:21:29
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.04.04 03:27:52
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      schrieb am 13.04.04 03:46:49
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      schrieb am 13.04.04 09:09:26
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