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    eröffnet am 19.03.04 11:45:48 von
    neuester Beitrag 19.03.04 16:39:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 837.219
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      schrieb am 19.03.04 11:45:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe meine USt.-Voranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben (selber schuld, erst Krankenhaus, Mahnung danach eben schlicht verpennt) und jetzt hat mich das Finanzamt logischerweise geschätzt - und natürlich exorbitant hoch, höher als all die letzten paar Jahre. Abgesehen davon, daß die Voranmeldung abgegeben wird, gibt es eine Chance, daß das FA den Bescheid zurück nimmt bzw. den realen Werten anpasst?
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 11:51:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      machen die erst dann, wenn die Erklärung abgegeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 15:01:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Einspruch einlegen und neue, richtige Voranmeldung abgeben
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 16:39:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Einspruch nicht nötig, da USt-Anmeldung unter dem VdN steht (§164 AO). Einfach neue USt-Voranmeldung abgegeb, fertig. Das FA erledigt (also erstattet) den Rest. Gruß, ISchlich


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