Unentdeckt ! Pflichtangebot bei Ponaxis !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.07.04 21:48:58 von
neuester Beitrag 05.07.04 16:37:24 von
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Gerade entdeckt bei diesem Nebenwert auf der Internet- Seite von Ponaxis ! Innerhalb der nächsten 4 Wochen muss m.E. ein Pflichtangebot gemacht werden ! Hüttemann hat jetzt insgesamt über 30% der Aktien.
Bis jetzt völlig unbemerkt, da keine Adhoc, Pressemitteilung etc. . Der schnelle Vogel fängt morgen den Wurm ...
29. Juni 2004
PONAXIS AG, ISIN DE0006945702
HRB 50467 Frankfurt/Main
Veröffentlichung gem. §25 Wertpapierhandelsgesetz
Die HUETTEMANN GmbH, Duisburg, hat uns mit Schreiben vom 28. Juni 2004, welches der Gesellschaft am 28. Juni 2004 zugegangen ist, gemäß §21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG, Frankfurt/Main, am 23. Juni 2004 die Schwelle von 10% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,099% der Stimmrechte beträgt.
Die W.H. Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG, Duisburg, hat uns mit Schreiben vom 28. Juni 2004, welches der Gesellschaft am 28. Juni 2004 zugegangen ist, gemäß §21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz i.V. mit §22 Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 23. Juni 2004 die Schwelle von 10% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,099% der Stimmrechte beträgt. Davon sind der W.H. Vermögensverwaltungs-GmbH 10.099% der Stimmrechte gemäß §22 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 Wertpapierhandelsgesetz zuzurechnen.
Herr W. Hüttemann, Krefeld, hat uns mit Schreiben vom 28. Juni 2004, welches der Gesellschaft am 28. Juni 2004 zugegangen ist, gemäß §21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz i.V. mit §22 Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 23. Juni 2004 die Schwelle von 10% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,099% der Stimmrechte beträgt. Davon sind Herrn W. Hüttemann 10,099% der Stimmrechte gemäß §22 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 Wertpapierhandelsgesetz zuzurechnen.
PONAXIS AG
Der Vorstand
XXXXXXXX
Hier die gesetzlichen Regelungen (WpÜG):
§ 35
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(1) Wer unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt, hat dies unter Angabe der Höhe seines Stimmrechtsanteils unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu veröffentlichen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Bieter Kenntnis davon hat, oder nach den Umständen haben musste, dass er die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt hat. In der Veröffentlichung sind die nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand getrennt anzugeben. § 10 Abs. 2, 3 Satz 3 und Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend.
(2) Der Bieter hat innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über eine Zielgesellschaft der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot zu veröffentlichen. § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Ausgenommen von der Verpflichtung nach Satz 1 sind eigene Aktien der Zielgesellschaft, Aktien der Zielgesellschaft, die einem abhängigen oder im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen der Zielgesellschaft gehören, und Aktien der Zielgesellschaft, die einem Dritten gehören, jedoch für Rechnung der Zielgesellschaft, eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen der Zielgesellschaft gehalten werden.
§ 29
Begriffsbestimmungen
(1) Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind.
(2) Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
XXXXXXXXXXXX
Sensationell, daß das noch keiner gesehen hat !
Bis jetzt völlig unbemerkt, da keine Adhoc, Pressemitteilung etc. . Der schnelle Vogel fängt morgen den Wurm ...
29. Juni 2004
PONAXIS AG, ISIN DE0006945702
HRB 50467 Frankfurt/Main
Veröffentlichung gem. §25 Wertpapierhandelsgesetz
Die HUETTEMANN GmbH, Duisburg, hat uns mit Schreiben vom 28. Juni 2004, welches der Gesellschaft am 28. Juni 2004 zugegangen ist, gemäß §21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG, Frankfurt/Main, am 23. Juni 2004 die Schwelle von 10% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,099% der Stimmrechte beträgt.
Die W.H. Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG, Duisburg, hat uns mit Schreiben vom 28. Juni 2004, welches der Gesellschaft am 28. Juni 2004 zugegangen ist, gemäß §21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz i.V. mit §22 Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 23. Juni 2004 die Schwelle von 10% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,099% der Stimmrechte beträgt. Davon sind der W.H. Vermögensverwaltungs-GmbH 10.099% der Stimmrechte gemäß §22 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 Wertpapierhandelsgesetz zuzurechnen.
Herr W. Hüttemann, Krefeld, hat uns mit Schreiben vom 28. Juni 2004, welches der Gesellschaft am 28. Juni 2004 zugegangen ist, gemäß §21 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz i.V. mit §22 Wertpapierhandelsgesetz mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PONAXIS AG am 23. Juni 2004 die Schwelle von 10% überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 10,099% der Stimmrechte beträgt. Davon sind Herrn W. Hüttemann 10,099% der Stimmrechte gemäß §22 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 Wertpapierhandelsgesetz zuzurechnen.
PONAXIS AG
Der Vorstand
XXXXXXXX
Hier die gesetzlichen Regelungen (WpÜG):
§ 35
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(1) Wer unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt, hat dies unter Angabe der Höhe seines Stimmrechtsanteils unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 zu veröffentlichen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Bieter Kenntnis davon hat, oder nach den Umständen haben musste, dass er die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt hat. In der Veröffentlichung sind die nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand getrennt anzugeben. § 10 Abs. 2, 3 Satz 3 und Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend.
(2) Der Bieter hat innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über eine Zielgesellschaft der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 14 Abs. 2 Satz 1 ein Angebot zu veröffentlichen. § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Ausgenommen von der Verpflichtung nach Satz 1 sind eigene Aktien der Zielgesellschaft, Aktien der Zielgesellschaft, die einem abhängigen oder im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen der Zielgesellschaft gehören, und Aktien der Zielgesellschaft, die einem Dritten gehören, jedoch für Rechnung der Zielgesellschaft, eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen der Zielgesellschaft gehalten werden.
§ 29
Begriffsbestimmungen
(1) Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind.
(2) Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
XXXXXXXXXXXX
Sensationell, daß das noch keiner gesehen hat !
Wäre ich skeptisch.
1. Gilt bei einem Pflichtangebot der Durchschnittskurs der letzten drei Monate, und da hat sich Ponaxis von 80 cent im April auf jetzt Höchskurs 1,06 hochgearbeitet, der Durchschnittskurs liegt also definitiv niedriger, kann man auf bafin.de ausrechnen lassen
2. gilt die Pflichtangebotsregelung nicht für Werte des Freiverkehrs, laut Ponaxis Homepage notiert die Aktie im Frankfurt im geregelten Markt, an den anderen Börsenplätzen im Freiverkehr.
1. Gilt bei einem Pflichtangebot der Durchschnittskurs der letzten drei Monate, und da hat sich Ponaxis von 80 cent im April auf jetzt Höchskurs 1,06 hochgearbeitet, der Durchschnittskurs liegt also definitiv niedriger, kann man auf bafin.de ausrechnen lassen
2. gilt die Pflichtangebotsregelung nicht für Werte des Freiverkehrs, laut Ponaxis Homepage notiert die Aktie im Frankfurt im geregelten Markt, an den anderen Börsenplätzen im Freiverkehr.
Es wird KEIN Angebot geben müssen, da es sich bei der oben angegebenen Meldung um ein und die selbe ca. 10-prozentige Beteiligung handelt, die aber von mehreren Gesellschaften/Personen gemeldet werden muß, da es sich um gesellschaftsrechtliche Verflechtungen innerhalb der Gruppe handelt.
Das Fazit:
Eigentümer der Anteile ist Nr. 1 - die GmbH, die ist aber Teil von 2 (somit gilt die Beteiligung gem. Gesetz als zuzurechnen)ist, hinter 2 steckt wieder 3 als Einzelperson, dem gem. Gesetz diese Anteile als nat. Person endgültig zuzurechenen sind.
So einfach ist deutsche Gesetzgebung.
Ergebnis: Kein Pflichtangebot !!!
Das Fazit:
Eigentümer der Anteile ist Nr. 1 - die GmbH, die ist aber Teil von 2 (somit gilt die Beteiligung gem. Gesetz als zuzurechnen)ist, hinter 2 steckt wieder 3 als Einzelperson, dem gem. Gesetz diese Anteile als nat. Person endgültig zuzurechenen sind.
So einfach ist deutsche Gesetzgebung.
Ergebnis: Kein Pflichtangebot !!!
#3 Aktensammler, völlig richtig.
Es hätte übrigens auch auf der Webseite auffallen müssen, wenn da drei Erwerber genannt worden wären, von denen dann aber nur einer in der Graphik der Beteiligungsverhältnisse auftaucht.
Noch eine Anmerkung: aufgrund der Aufkäufe der letzten 7 Handelstage schätze ich mal, daß der Hüttemann-Anteil inzwischen bei über 13% liegt. Aber das muß natürlich nicht gemeldet werden.
Es hätte übrigens auch auf der Webseite auffallen müssen, wenn da drei Erwerber genannt worden wären, von denen dann aber nur einer in der Graphik der Beteiligungsverhältnisse auftaucht.
Noch eine Anmerkung: aufgrund der Aufkäufe der letzten 7 Handelstage schätze ich mal, daß der Hüttemann-Anteil inzwischen bei über 13% liegt. Aber das muß natürlich nicht gemeldet werden.
Mr. Diamond, der Anzeiger ist ein und derselbe. Mit dem Übernahmeangebot können wir erst rechnen, wenn die 30 Prozent-Schwelle überschritten worden ist. ABer willst Du zu diesen lausigen Preisen verkaufen? Musik kommt doch erst über die 1,20 bis 1,50 Euro in die Aktie.
Deshalb meine Prognose: Bei 25 + 1 stoppen die nicht, denn irgend was werden die schon im Übernahmeverfahren abfischen, weil es mal wieder zuviele nervöse Füsse gibt, die gleich davon laufen, wenn es spannend wird. Und 25 + 1 haben die, wenn es so ransant mit 1 % am Tag weiter geht, danach wohl bis 21.07. nach Bösenschluss, falls die tatsächlich schon 13 haben, wie for4zim meint.
Deshalb meine Prognose: Bei 25 + 1 stoppen die nicht, denn irgend was werden die schon im Übernahmeverfahren abfischen, weil es mal wieder zuviele nervöse Füsse gibt, die gleich davon laufen, wenn es spannend wird. Und 25 + 1 haben die, wenn es so ransant mit 1 % am Tag weiter geht, danach wohl bis 21.07. nach Bösenschluss, falls die tatsächlich schon 13 haben, wie for4zim meint.
Ich muss mich korrigieren: Nicht 21.7. sondern 19.7. um 17.30 Uhr, wenn das in dem Tempo so weitergeht...
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