Bankgeheimnis bröckelt Das gläserne Bankkonto - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.08.04 12:53:57 von
neuester Beitrag 23.08.04 22:06:10 von
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Bankgeheimnis bröckelt
Alle Behörden, die Einkünfte und Einkommen prüfen, dürfen künftig Bankverbindungen der Bundesbürger einsehen
Stuttgart - Immer mehr Behörden können die Bankverbindungen der Bundesbürger einsehen. Ab dem 1. April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die mit „Begriffen des Einkommensteuergesetzes“ zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Laut „Stuttgarter Zeitung“ werden dies im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen sein. Ursprünglich war das umstrittene Abfragesystem zur Terrorbekämpfung eingeführt worden.
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September war das automatisierte Kontenabfragesystem eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither können Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine
Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.
Am 1. April 2005 tritt nun ein Abschnitt des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft, der den Kreis der zugangsberechtigten Behörden erweitert. Es sieht vor, dass auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen können, „wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht“. Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.
Wie die „Stuttgarter Zeitung“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie „Einkünfte“, „Einkommen“ oder „zu versteuerndes Einkommen“ eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen. AP
Artikel erschienen am So, 22. August 2004
Alle Behörden, die Einkünfte und Einkommen prüfen, dürfen künftig Bankverbindungen der Bundesbürger einsehen
Stuttgart - Immer mehr Behörden können die Bankverbindungen der Bundesbürger einsehen. Ab dem 1. April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die mit „Begriffen des Einkommensteuergesetzes“ zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Laut „Stuttgarter Zeitung“ werden dies im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen sein. Ursprünglich war das umstrittene Abfragesystem zur Terrorbekämpfung eingeführt worden.
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September war das automatisierte Kontenabfragesystem eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither können Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine
Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.
Am 1. April 2005 tritt nun ein Abschnitt des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft, der den Kreis der zugangsberechtigten Behörden erweitert. Es sieht vor, dass auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen können, „wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht“. Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.
Wie die „Stuttgarter Zeitung“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie „Einkünfte“, „Einkommen“ oder „zu versteuerndes Einkommen“ eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen. AP
Artikel erschienen am So, 22. August 2004
die angst der menschen wurde schon immmer benutzt um ihnen gesetze und vorschriften vorzusetzen die sie in normalen situationen nie akzeptiert hätten !
und in der weiterentwicklung kommt dann so etwas dabei heraus : „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“
und gummivormulierungen :
„wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht “.
die machen was sie wollen - und keiner sagt was !!!
und in der weiterentwicklung kommt dann so etwas dabei heraus : „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“
und gummivormulierungen :
„wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht “.
die machen was sie wollen - und keiner sagt was !!!
Im Prinzip führt das neue Gesetz zu mehr Gerechtigkeit, denn der steuerehrliche war bisher der Dumme und derjenige, der seine Einkünfte niedriger als tatsächlich angab zahlte weniger Steuern und lachte sich ins Fäustchen.
Das fatale aber ist, daß das Steuerrecht nicht jeden Bürger gleich behandelt. Durch den Druck der Lobbyisten der Reichen werden Gesetze und Verordnungen beschlossen, durch die die Reichen und Superreichen mit Hilfe von guten Steuerberatern ihre Steuern auf Null drücken können.
Kaum ein Multimillionär oder Milliardär zahlt den Spitzsteuersatz von 53 % auf seine Einkünfte und die Meisten von ihnen können über Steuersätze von 30 oder 40 %, die ein mittlerer Angestellter automatisch von seinem Gehalt abgezogen bekommt, nur milde lächeln.
"Unsere" Volksvertreter haben endlose Möglichkeiten über Stiftungen, Sonderabschreibungen, Verlustzuweisungen und Ähnliche geschaffen, durch die die besonders wohlhabende Schicht der Bevölkerung ihre Steuerlast auf Null oder in den einstelligen Bereich drückt.
Und hier liegt die Grundursache allen Übels.
Würde man alle Einkünfte ohne jeden Abzug besteuern, könnte man den Höchststeuersatz - der für Millioneneinkünfte gilt - auf schätzungsweise 25 bis 30 % senken, entsprechend niedriger die unteren Einklünfte.
Das fatale aber ist, daß das Steuerrecht nicht jeden Bürger gleich behandelt. Durch den Druck der Lobbyisten der Reichen werden Gesetze und Verordnungen beschlossen, durch die die Reichen und Superreichen mit Hilfe von guten Steuerberatern ihre Steuern auf Null drücken können.
Kaum ein Multimillionär oder Milliardär zahlt den Spitzsteuersatz von 53 % auf seine Einkünfte und die Meisten von ihnen können über Steuersätze von 30 oder 40 %, die ein mittlerer Angestellter automatisch von seinem Gehalt abgezogen bekommt, nur milde lächeln.
"Unsere" Volksvertreter haben endlose Möglichkeiten über Stiftungen, Sonderabschreibungen, Verlustzuweisungen und Ähnliche geschaffen, durch die die besonders wohlhabende Schicht der Bevölkerung ihre Steuerlast auf Null oder in den einstelligen Bereich drückt.
Und hier liegt die Grundursache allen Übels.
Würde man alle Einkünfte ohne jeden Abzug besteuern, könnte man den Höchststeuersatz - der für Millioneneinkünfte gilt - auf schätzungsweise 25 bis 30 % senken, entsprechend niedriger die unteren Einklünfte.
Wenn sie sich wenigstens an die Leute halten würden, wo wirklich
was zu holen ist, nicht immer an den Arbeiter, der mit seinem
Scheißlohn sowieso schon genug zu kämpfen hat.
Das die Gesetze so genutzt werden, war vorherzusehen und
wohl auch so geplant.
Muß sich eigentlich der Arbeiter vor der Polizei fürchten, wenn sein Konto
kontrolliert wird: in einem "kapitalistischen" System nur
Pfennigbeträge oder gar Schulden. Das müßte man dann als
systemwidriges Handeln ansehen.
Armes Deutschland
was zu holen ist, nicht immer an den Arbeiter, der mit seinem
Scheißlohn sowieso schon genug zu kämpfen hat.
Das die Gesetze so genutzt werden, war vorherzusehen und
wohl auch so geplant.
Muß sich eigentlich der Arbeiter vor der Polizei fürchten, wenn sein Konto
kontrolliert wird: in einem "kapitalistischen" System nur
Pfennigbeträge oder gar Schulden. Das müßte man dann als
systemwidriges Handeln ansehen.
Armes Deutschland
Was habt Ihr mit dem Bankgeheimnis? Ist doch schon lange ausgehebelt. Kauft Euch einen Tresor, die Zinsen sind ohnehin niedrig.
Bei mir kommt das Geld und Goldmünzen ( Krügerrand usw. ) schon seit der Euro Einführung in eine große Milchkanne .Aktienhandel über meine Oma leider ( bettlägerig und 79 Jahre alt ) .
... das beste an dieser geschichte ist, dass alle banken ab nächstes jahr (glaub ich, termin hab ich vergessen) einen zugang zur verfügung stellen müssen, mit dem die behörden dann ohne wissen der banken auf kundendaten zugreifen können
Die Finanzämter haben eine neue Software. Aber warum sollten sie nicht aufrüsten?
Der Staat will auch leben.
Nochmals, es gibt längst kein Bankgeheimnis mehr. Das kann man vergessen.
Der Staat will auch leben.
Nochmals, es gibt längst kein Bankgeheimnis mehr. Das kann man vergessen.
Gesetzlich gab es das Bankgeheimnis gegenüber dem Staat bei uns noch nie. Es wurde und wird nur auf dem Verordnungsweg (Abgabenordnung) geregelt.
mfg, Lemmus
mfg, Lemmus
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