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    eröffnet am 23.09.04 07:58:05 von
    neuester Beitrag 25.09.04 10:50:51 von
    Beiträge: 5
    ID: 907.029
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      Avatar
      schrieb am 23.09.04 07:58:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gesetzeskenner,

      Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zwei unterschiedliche Sachen...
      Mein Problem dreht sich darum, dass jemand bei mir Aussenstände hat und diese seit einiger Zeit nicht beglichen sind. Momentan habe ich etwas in meinem Besitz, was Eigentum besagten Schuldners ist und wertmässig zumindest teilweise die offenen Aussenstände abdeckt.
      Kann ich diese Sache zurückhalten, bis eine Zahlung erfolgt ist und auf welche Rechtsgrundlage stellt sich der ganze Vorgang?

      Danke und Grüße

      Ck
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 10:42:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      guten Tipp: Behalt die Klamotten erstmal auf jeden Fall, ohne Angabe einer Rechtsgrundlage. Hast Du evtl. Pfandrechte an dem Gegenstand? Vermieterpfandrecht, etc? Mahnbescheid und Attacke. Ich mache den ganzen Scheiß im Moment auch durch, geht um ein paar tausend €, die Gegenseite macht sich nicht die Mühe die Nichtzahlung zu begründen, nach dem Motto dann klag doch wegen der paar Mücken. Muß man dann halt durch.

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 11:45:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein eingetragenes Pfandrecht habe ich nicht. Der Gegenstand ist mir von Schuldner zwecks Nutzung zur Verfügung gestellt worden. Der Wert deckt ca. 70% der Forderungen ab, nur nutzt das mir was ?
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 19:54:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist es der Gegenseite 70% wert den wiederzubekommen? Seriös verwerten und aufrechnen, oder Gang durch die Instanzen. Mahnbescheid, Widerspruch Gegenseite, Verfahren...

      Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 10:50:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hab jetzt ein Kaufangebot abgegeben. Mal schauen, ob es eine Teilverrechnung gibt.

      Danke nochmal


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