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    Steuersparmodell ?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.04 14:40:35 von
    neuester Beitrag 24.09.04 06:14:14 von
    Beiträge: 17
    ID: 907.277
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      schrieb am 23.09.04 14:40:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir ist gerade eine Idee gekommen, bisher konnte ich keinen Haken finden.

      Angenommen ich kaufe eine Longzertifikat und ein Shortzertifikat mit dem gleichen Basiswert (zB. DAX).
      Gewinne und Verlust halten sich immer die Waage.

      Nach 364 Tagen verkaufe ich das Zertifikat welches im Minus ist. => Verlust geht in die Steuer ein.

      Einen Tag später verkaufe ich das andere Zertifikat mit Plus. => 1 Jahr vergangen keine Steuer.

      Risiko liegt also nur in der Schwankung des einen Tages.
      :cool:

      Eure Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 14:52:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Haken an der Sache ist nur, dass der Verlustabzug nur Dein zu versteuerndes Einkommen drückt, also Deinem persönlichen Steuersatz unterliegt. Du bekommst den Verlust ja nicht zu 100% erstattet! ;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 14:56:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      @DR.ecksau

      Angenommen ich habe Tradinggewinne mit Aktien von 10.000 Euro.
      Mit dem Zertifikategeschäft mache ich -5000 (zur Steuer),und +5000 ohne Steuer.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 15:00:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      nur zur information mit den verlusten verringert man nicht seinen persönlichen steuersatz. verluste aus spekugeschäften wirken sich nicht auf andere einkunftsarten aus.

      kleine ungerechtigkeit des steuersystems.

      schade hab verlustvorträge von 150.000 euro, wär schön wenn
      ich damit die einkommenssteuer aus nichtselbsständiger tätigkeit drücken könnte dann brauchte ich 5 jahre keine steuern zahlen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 15:59:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das wird einem mit Sicherheit als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt und man muss die Gewinne trotz Überschreitung der Jahresfrist versteuern.

      DD

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      Avatar
      schrieb am 23.09.04 16:36:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Grunde ist die Idee OK. Ich sehe auch keine Gefahr von wegen Gestaltungsmissbrauch. Aber was machst Du wenn sich die Kurse nicht bewegen. Insbesondere wo Du ein sehr enges Zeitfenster hast (364-365 Tag). Dann gibts keinen Steuervorteil, aber Transaktionskosten und Zeitwertverluste.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 16:43:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zeitwertverluste bei Zertifikaten????

      Gruß lowkatmai
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 17:01:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #2:
      "Der Haken an der Sache ist nur, dass der Verlustabzug nur Dein zu versteuerndes Einkommen drückt, also Deinem persönlichen Steuersatz unterliegt. Du bekommst den Verlust ja nicht zu 100% erstattet! "

      Wenn man Speku-Gewinne hat,die höher sind als die Speku-Verluste,dann mindert der Verlust das zum persönlichen Steuersatz zu versteuernde Einkommen. Die Steuer sinkt nicht in voller Höhe des Speku-Verlustes.Insoweit hat Dr. Ecksau recht.
      Aber auch der Speku-Gewinn erhöht die Steuer ja nicht in voller Höhe (des Speku-Gewinns), sondern nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes. Insoweit sehe ich keinen Haken.

      Zu #5:
      "Das wird einem mit Sicherheit als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt und man muss die Gewinne trotz Überschreitung der Jahresfrist versteuern."

      Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar, gewinnbringende Papiere erst nach Ablauf der Speku-Frist zu verkaufen und verlustbringende vor Ablauf der Speku-Frist zu verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 17:05:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1

      Bei dieser Vorgehensweise liegt mit Sicherheit Gestaltungsmissbrauch vor, weil es keinen anderen nachvollziehbaren Grund für diese Transaktionen gibt als steuerlich anrechenbare Verluste zu erzeugen. Ob die Beamten diese Konstruktion durchschauen sei mal dahingestellt, auf jeden Fall musst du bei Entdeckung nicht nur mit einer Steuernachzahlung rechnen sondern unter Umständen sogar mit einem Strafverfahren.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 17:22:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Strafverfahren so ein Quatsch, nur weil die zu blöde sind ordentlich Gesetze zu machen.
      Erkläre mir mal warum nach 365 keine Steuer anfällt und warum nach 364 noch Steuer anfällt.
      Kein Mensch kann das.
      Vor einiger Zeit lag die Grenze noch bei 6 Monaten.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 18:12:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, gewinnbringende Papiere vor Ablauf der Speku-Frist zu verkaufen und verlustbringende erst nach Ablauf der Frist.
      Die in #1 vorgestellte Möglichkeit ist gesetzlich verankert.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 18:20:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Übrigens ist diese "Gestaltungsmöglichkeit" natürlich schon seit langem bekannt, ohne dass sie durch Gesetzesänderung ausgeschlossen wurde.
      Bis vor etlichen Jahren wurden Gestaltungsmöglichkeiten dadurch sehr eingeschränkt, dass Speku-Verluste nur innerhalb des Kalenderjahes gegen Speku-Gewinne verrechnet qwerden konnte. Das BVerfG hat dies verworfen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 18:22:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      D.h. es ist somit eine legale Möglichkeit um seine Tradinggewinne zu schmälern!
      Ist ja toll!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 21:40:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Für den DAX muß man derzeit etwa 80 Punkte an Finanzierungskosten im Jahr ansetzen. Leider verdoppeln die Emittenten diesen Betrag bei ihren Long-Zertis nochmal in etwa und geben ihn bei Short-Zertis entweder gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil an den Anleger weiter. Die Zeitwertverluste stellen also bei dieser Methode tatsächlich ein Problem dar.

      Man könnte doch aber das gleiche Prinzip auch mit Futurepositionen anwenden, oder? Long Future und Short Future 1 Jahr parallel halten, dann sind die Kosten minimal.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 21:48:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Und das Risiko über 1 Tag muß man auch nicht eingehen. Man kann ja die innerhalb der Frist geschlossene Position sofort wiedereröffnen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 21:52:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Schätze, nach der "Mitnahmementalität" stellt Schröder als nächstes die "Steuersparmentalität" öffentlich an den Pranger. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.09.04 06:14:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #16:Nicht unbedingt nötig, Eichel hat dies bereits getan.


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