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    E-Mail Marketing juristische Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.04 18:50:24 von
    neuester Beitrag 04.11.04 20:10:49 von
    Beiträge: 7
    ID: 920.897
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      Avatar
      schrieb am 02.11.04 18:50:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      vielleicht kennt sich ja jemand aus.

      In Deutschland gilt ja das Versenden von Massenmails als Spam und ist auch strafbar.

      In den USA gilt seit 1.1.2004 ein neues Gesetz wonach man gewisse Anforderungen in seinen Mails erfüllen muss, das Versenden an E-Mailadressen aber legal und nicht strafbar ist..hält man sich an die Anforderungen..wie unsubcribe Funktion etc.

      Nun dachte ich an Folgendes, um erfolgreiches Massenmailing für ein deutsches Produkt zu initalisieren.

      Man mietet sich bei einer US-Firma für Bulkmails einige Millionenadressen.

      Nun sendet diese US-Firma ein Mailing aus, wo er selbst als Absender fungiert und über ein neues Produkt, welches er auf seiner Webseite vorstellt, informiert. Im Mailing ist ein Link zu dem Server des US-Mailanbieters unter dem dann ein Produkt vorgestellt wird und man eine Verlinkung zur Webseite in Deutschland für dieses Produkt findet.

      Wären damit die rechtlichen Probleme behoben, da ich als deutsches Unternehmen ja nicht Absender bin, noch in der Mail selbst zu einer meiner Seite verlinke. Alles würde ja über den US-ANbieter laufen und er würde die Auflagen seiner Gesetzgebung erfüllen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 19:32:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      :O:mad:

      Das ist ja wohl ein Megairrtum!!! Sich hier ne Anleitung zum legalen Spamen zu holen. Jeder weitere Kommentar meinerseits würde den Straftatbestand der Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Volksverhetzung und wahrscheinlich noch einige andere erfüllen. Deshalb verkneife ich mir die.

      Ohne Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 19:37:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      was ist daran verwerflich? ist in den usa eines der meistgenutzten marketinginstrumente und ja auch legal. ich habe auch nicht vor hier zu spammen, sondern drüben etwas über die listen in usa bekannt zu machen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 22:30:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jetzt wird es lustig!

      Was daran verwerflich ist? Frag mal die Leute die jeden Tag hunderte oder tausende von Dumpfbackenmails von Firmenservern killen müßen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 00:11:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich bin einer davon;)

      aber wenn ich dir jetzt sage, dass erfolgreiches mailing einige arbeitsplätze schafft, ist dann das nicht gerade schöne löschen der spammails nicht mehr ganz so gravierend?

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      schrieb am 03.11.04 19:29:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Schließe mich meinen Vorrednern an und werde Dir keine genauen Infos geben.
      Nur so viel: Entscheiden kann für die Staatsanwaltschaft sein, wo der Server steht. Und wenn Du eine deutsche Homepage betreibst, dann kann man durchaus der Meinung sein und das Handeln in Deutschland als zentrales Geschehen ansehen ;)

      Aber die strafrechtlichen Konsequenzen sind nicht das Problem an sich. Bedeutender ist, dass Du zugleich einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begehst. Je nachdem, in wessen Visier Du gerätst, kann Dich das einiges kosten...
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 20:10:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      was ist daran wettbewerbsrechtlich nicht ok, wenn man sein produkt bewirbt?


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