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    Spek.Steuer 98 - NEVER ENDING :-( - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.04 11:13:04 von
    neuester Beitrag 17.12.05 10:00:15 von
    Beiträge: 80
    ID: 925.203
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      Avatar
      schrieb am 12.11.04 11:13:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht - mal wieder - um das vermeintliche Fehlverhalten meines StB wonach er im Mai 2000 keinen EInspruch gegen die Schliessung meines 98er EkSt-Bescheids bzgl. der EkSt auf Spek.gewinne erhoben hat (aber das hätte machen sollen...)
      wodurch mir ein enormer Schaden entstanden ist...

      Es sieht nun so aus, als ob ich klagen muss - da die Haftplichtversicherung des StB meine Ansprüche ablehnt.

      Meine Frage/Bitte:

      Gibt es bereits Klagen? Wenn ja, bitte ich darum, dass sich Betroffene mit mir in Verbindung setzen - per Antwort oder Board-Mail.

      Ich bin mir aktuell unsicher, ob ich den Klageweg gehe. Diese würde mich in der 1. Instanz knapp 10 KEUR kosten und die Chancen sind wohl nicht so gut, obwohl von allen Seiten - auch hier im Board oder vom StB selbst - ein klares Vergehen des StB gesehen wird.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 11:30:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      warum hätte dein stb im mai 2000 einen einspruch einlegen sollen ?
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 11:34:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Weil er anhand von Fachliteratur (EFH, DStR, BundesStBlatt) und dem `Gegenstand öffentlicher Diskussion` (OLG Düsseldorf vom 25.5.2000, 13 U 76/99; SIS 01 01 81) meiner Meinung nach von der sog. Tipke-Klage und den sich draus ergebenden Konsequenzen hätte wissen müssen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 12:34:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meines Wissens darf der Steuerberater überhaupt nicht seine Schuld zugeben, andernfalls würde er seinen Versicherungsschutz verlieren.

      Um welche Beträge handelt es sich denn bei Dir?

      Sollten es relativ gesehen nur kleine Beträge sein, abhaken und nach vorne schaun. Ist den ganzen Ärger nicht wert. Kann eine lange Auseinandersetzung mit der Versicherung Deines STb werden und die haben i.d.R. nicht die schlechtesten Anwälte.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 12:43:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo, 80 cu,
      ich bin selbst StB und kenne das Problem. Auch ich habe bei 3 Mandanten trotz Wissen, das der Herr Tipke anhängig war (da selbst etwas spekulierend, mit "Herzblut"zur Kenntnis genommen)KEINEN Einspruch eingelegt. Sogar bewußt. Moralisch fühle ich mich -eingeschränkt- schuldig.In der Fachdiskussion mit Kollegen wurde nahezu ausgeschlossen, das die Tipke- Klage Erfolg haben könnte. M.E. ist die Rechtsprechung aus politischen Gründen (da ja grade in diesen Zeiten alle Milchmädchen bis über die Halskrause spekulierten..) in das bekannte Urteil eingegangen.
      Und wenn man alle Klagen immer kennen würde (kenne ich nicht, man kann aber auch sagen: kein StB), müßte man (fast) JEDEN BESCHEID und JEDE POSITION jedes Bescheides JEDES JAHRES offenhalten...aber bitteschön ohne Kosten...DAS GEHT NICHT. Die StB sind daran schuld???
      Zum Glück waren meine Fälle nicht sooo hoch, kein Mandant hat mir einen Vorwurf gemacht,, UND- vielleicht sagst Du jetzt, schön doof- habe selbst erstmal erheblich Steuern bezahlt- und den Bescheid bestandskräftig werden lassen. Allerdings: im Folgejahr 99 dann (sogar planmässig) schön Verlust in fast genau (-950) gleicher Höhe produziert und zurückgetragen... geht doch.
      DU hast spekuliert. Und gewonnen. Schön.
      Die Haftpflichtversicherung wird m.E. nicht aufkommen.Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Klage Erfolg haben könnte. Wenn dann doch- dann bist Du vielleicht juristischer Gewinner, aber aus meiner hier beruflich geprägten Sicht- moralischer Verlierer.
      Lass Dir, falls Dein StB wie ich denkt... (moralisch eingeschränkte Zustimmung)- Deine Steuererklärungen der nächsten paar Jahr zum kleinen Honorar anfertigen, ein Glas Hochprozentigen dazu... und erledigt.
      Du bist gesund und frei von Schicksalsschlägen? jung? Gut.

      Anders könnte es nur sein, wenn Du unter erheblicher Steuerlast etwas anderes (mehr) verstehst als ich,- also meinetwegen Speku- Gewinn größer 50.000 DM: dann hätte ich für meinen Mandanten - und auch für mich- wohl doch vorsichtshalber Einspruch eingelegt, aus VORSICHT. Aber selbst dann: ich hätte bei Erfolg dem Mandanten auch die bestmögliche Rechnung (Einzelvereinbarung) gestellt. Wäre genial gewesen. Nach hinten können wir alls sehen,- nach vorn: bestenfalls eingeschränkt WAHRSCHEINLICHKEITEN und RISIKEN kalkulieren. Lass es.
      mfG Dowi

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      Avatar
      schrieb am 12.11.04 12:55:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin kein Kleingeist und kann auch Sachen wegstecken.
      Die Summe ist einfach zu gross (grösser als die 50 KDEM).

      Jeder sagt mir, `der Fall ist klar` usw. - und dennoch keine Aussicht auf Entschädigung? Das macht einen fast irre.

      Die Summe und die Umstände - das ist schon ein kleiner Schicksalschlag.

      Ich will dem StB nichts schlechtes! Wozu gibt es denn überhaupt die Haftpflicht wenn die alles abwimmeln?

      80cu

      (ziemlich am Boden mangels Aussicht auf Gerechtigkeit)
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 13:02:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 5

      dowi

      wenn du profi bist und deine mandanteninteressen ernst nehmen würdest, dann darf moral nicht vorkommen.

      der fiskus kassiert schließlich auch von prostituierten. wo ist da die moral ?
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 13:12:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 3

      80cu

      verklage ihn! wenn du diese schlechtleistung ordentlich beweisen kannst, müßte es eigentlich klappen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 13:52:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6
      80cu:
      Gratuliere Dir zu Deinen Gewinnen. Dann warst Du aber selbst unvorsichtig,- auch unklug: Du hast die Speku-Gewinne realistiert und wolltest (durch Angabe) diese auch besteuern lassen. 1998: hättest ruhig laufen lassen können, hätte sich noch schwer gelohnt...)
      Hast keine Maßnahmen getroffen, gegenzusteuern: z.B.o.g.kalkulierbaren Verlustrücktrag etc.pp
      Recht und Gerechtigkeit:Gerecht wäre nach der (tatsächlich nicht vorhandenen) Systematik: die "gleichmäßige" Besteuerung, - etc.pp, man sehe sich die Begündung an,- der Gesetzgeber wurde für Unfähigkeit bestraft...
      Geltendes Recht ist -Jahre später- nunmehr etwas Ungerechtes geworden. Hm,- und davon möchtest Du- (ich würde auch wollen, dem Grunde nach)profitieren. Mach oder mach nicht, Deine Sache. Urteile gibt es m.E.noch keine. Wäre also Musterprozeß;und: höchst interressant. Wäre schön, wenn Du darüber informiert. Wahrscheinlich : alle Instanzen. Wenn Du gewinnst, - und die Fristen noch nicht alle weg sind (aufpassen: Falle für StB), bist Du dann ein Held?
      Haftpflichtversicherung: ich hab auch mal dran geglaubt... aber wir müssen eine vorweisen- ein Aal ist eine Drahtbürste in Bezug auf Glätte gegen die.
      Zeit: So eben mal fast 2 Jahre hat Du erst mal noch nichts gemacht.
      #7:
      vielleser: warum so flach? Lies mal nicht nur viel, sondern das wirklich wichtige über die Angelegenheit, dann wird es Dir klarer.
      Ich nehme keine Mandanten, die mich als Helfer zur Steuerhinterziehung betrachten/missbrauchen wollen und fühle mich ganz gut dabei, hab auch deshalb schon auf Geld verzichtet. Professionalität: zum Glück hast Du die meine nicht zu beurteilen (emfindlich),- aber die Wahrheit ist doch:
      KEIN Profi, nur ein Hellseher hätte den Bescheid (vielleicht)offengehalten. Hellsehen ist im Honorar nicht vereinbart.

      insgesamt: man darf gespannt sein.

      mfg
      dowi
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:16:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin mir ziemlich sicher, dass sehr viele von ihrem Steuerberater falsch beraten worden sind. Da könnte also noch eine ziemliche Prozeßlaune auf diese Herren zurollen.

      In der Regel werden sich die StB mit Händen und Füssen gegen Schadensersatzansprüche wehren. Bei größeren Beträgen droht eine ganz saftige Prämienerhöhung, Rausschmiß aus der Versicherung und falls der StB keinen Haftpflichtschutz mehr bekommt der Entzug der Lizenz. Bei den Prämienerhöhungen reden wir hier auch nicht von Peanuts, sondern eher vom Faktor 8!

      @dowi

      In der Fachdiskussion mit Kollegen wurde nahezu ausgeschlossen, das die Tipke- Klage Erfolg haben könnte.

      und das nach dem Zinsurteil des BVerfG in den 90iger Jahren. Einfach unfassbar diese Arroganz und Inkompetenz! Und für diese Inkompetenz wird dann auch noch richtig `Kohle` abgedrückt.

      Smarttrader1
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:20:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      @dowi

      also wenn du davon gewußt hast und trotzdem keinen einspruch eingelegt hast finde ich das schon ein starkes stück. wenn ich dein kunde wäre würde ich mich schon fragen wofür ich dich eigentlich bezahle. das ist doch nichts anderes als arbeitsverweigerung. und wie du das ganze dann auch noch so locker und fröhlich erzählst. da merkt man richtig du hast verstanden das geld eben doch nicht alles ist. leider frage ich mich aber ob das die richtige einstellung für einen steuerberater ist.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:20:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 10

      KEIN Profi, nur ein Hellseher hätte den Bescheid (vielleicht)offengehalten. Hellsehen ist im Honorar nicht vereinbart

      alles ausreden.

      unter verweis der anhängigen klage, hätte er einspruch einlegen müssen. az....

      da hätte jedes fa mitgespielt.

      apropos zeit:
      @80cu
      hier solltest du - angesichts der bereits ins land gegangenen zeit- zweierlei vorab (prüfen) lassen
      1. verwirkung
      2. verjährung

      ggfs. zum 31.12.2004 klage erheben.

      so- und nun viel glück

      moral - als steuerberater: ich fasse es nicht....:rolleyes::cry:
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:26:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      @dowi:
      Warum Dein Hähme und Spott?
      Ich habe sie besteuern lassen, weil ich ein ehrlicher Mensch bin.
      Mit kaluklierbaren Verlustrücktrag etc. kenne ich mich nicht aus - dazu habe ich ja einen StB.
      Ob ich im Erfolgsfall ein Held bin, weiß ich nicht und das ist mir auch egal. Wenn mir von allen Seiten gesagt wird `Der StB hat klar einen Fehler gemacht` und mir dadruch ein enormer Schaden entstanden ist - warum sollte ich das dann nicht auf diesem Weg versuchen? Andere Wege (FA) scheiden definitiv aus.
      Wieso `2 Jahre nichts gemacht`? Ich habe unmittelbar nach Entscheid des BVerfG im März 2004 alles in meiner Macht stehende unternommen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:29:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      @vielleser - Weder Verwirkung noch Verjährung scheinen betr. StB gegeben zu sein - das habe ich gecheckt.
      Der Termin 31.12.2004 wurde auch mir als Deadline für eine ev. Klage genannt. Thx.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:30:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Meine bescheidene Meinung:

      Nur wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits die Möglichkeit des § 363 Abs. 2 S. 2 AO bestand und der StB dies wußte bzw. hätte wissen müssen, kann überhaupt die Haftungsklage evtl. Erfolg haben, anderenfalls würde ich abraten.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:39:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      # 15

      unabhängig von 363 abs. 2 s. 2
      hätte man einspruch einlegen und aussetzung bzw. ruhen des verfahrens beantragen müssen. das fa hätte dem bestimmt nach 363 abs 2 s. 1 zugestimmt, hier müssen nicht die voraussetzungen des s. 2 vorliegen. es genügt in der praxis bei streitigen rechtsfragen auch ein musterprozess vor niedrangigen gerichten.

      der stb war einfach schlecht.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:48:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      #cu80:
      Häme und Spott: nie so ernst gemeint, falls so verstanden, entschuldigung mit rücknahme / kannte in der 1.AW den doch hohen schaden nicht,- verweise aber auf meine bemerkung: ab einer gewissen (offenbar erreichten) Höhe ist mehr Vorsicht geboten. Aber ich hoffen, daß du merkst, das ich mich nmit dem Problem auseinandersetze.
      S. Dr.Dax: das Problem ist angesichts bestehender Gesetze ganz grob gesagt an sich einschlägig- aber nur theoretisch. Eine Flasche Wein würde ich schon mal auf eine Wette dagegen setzen, weil ich mir praktisch keinen Erfolg vorstellen kann (wünsche Dir aber persönlich Glück): die Praxis wirds vielleicht richten. Aber wir hatten ja schon bei Herrn Tipke falsch gelegen.

      #vielleser: Mitleid. Mach lieber Mittagschlaf. Oder nimm mal den Gang raus. Das kann man schon mal machen, junge.
      all:
      Weil die Sache schon interessant ist.
      cu80: falls Du wirklich ernsthafte Absichten zur Klage hegst, scheib bitte bm an mich. Würde mich sehr interessiern. Danke
      mfg
      dowi
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 14:48:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Doktor Dax:

      was bedeutet das (`Möglichkeit des § 363 Abs. 2 S. 2 AO...`) und wie kann ich nachweisen, dass der StB es hätte wissen müssen? Danke
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 15:24:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 18

      lass dich nicht verrückt machen.
      die rechtsfolgen (für die behörde) treten erst dann ein, wenn ein einspruch eingelegt wurde.
      in deinem fall liegt kein einspruch vor (weil dein stb es versäumt hat). folglich brauchst du dir um die wirkungen des 363 keinen kopf machen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 16:19:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ 18

      An dieser Stelle nur so viel:

      Sie sollten hier entweder den Rat eines Fachmannes in Anspruch nehmen oder aber, wenn Sie - durchaus verständlich - bereits dafür die Kosten scheuen, einen Schlußstrich unter diese leidige Angelegenheit ziehen und sich wieder mit angenehmeren Dingen des Lebens befassen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.04 16:36:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Doktor Dax:

      Ist schon klar. Ziel meines Postings war ja auch nicht die Klärung des Sachverhalts, sondern der Versuch, Gleichgesinnte ausfindig zu machen, die entweder bereits klagen/geklagt haben oder noch klagen wollen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 10:20:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Gibt es denn keine Möglichkeit nach anhängigen Klagen bzgl. Steuerberaterhaftung in diesem Fall zu recherchieren? Ich könnte mir vorstellen, dass es da schon Verfahren gibt deren Ausgang wir uns zunutze machen können.

      Ich zucke auch wegen der enormen Kosten erstmal zurück, mein Anwalt schätzt die Chancen 50:50. Insgesamt erstaunt mich wie wenig Urteile es zum Thema Steuerberaterhaftung gibt. Möglicherweise streben die Versicherungen in nicht ganz eindeutigen Fällen auch Vergleiche an, um keine Präzedenzfälle zu erzeugen. Denn wie dowi schon sagte, es gibt viele für einen Mandanten möglicherweise relevanten Verfahren, die man nicht alle kennt. Eigentlich müsste ein Steuerberater die Bescheide seiner Mandanten grundsätzlich offen halten solange es geht um bei zukünftigen Urteilen noch profitieren zu können. Das FA hält die Bescheide ja auch noch länger offen.

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 10:25:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Qualm

      das Posting zur Er"offnung dieses Threads sollte ja zu dieser Recherche dienen. Leider bislang ohne jedes Ergebnis.

      Ich bin auch noch hart am kämpfen. Schicke mir mal Deine private EMail per Board-Mail. Dann setze ich einen kleinen Mail-Verteiler auf wo wir uns gegenseitig auf dem Laufenden halten können. Sind noch ein/zwei Leute bisher.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 13:47:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Möglicherweise streben die Versicherungen in nicht ganz eindeutigen Fällen auch Vergleiche an, um keine Präzedenzfälle zu erzeugen



      was wollt ihr denn für präzendenzfälle ?

      zum thema "schlechtleistung", "pflichtverletzung" sind die bgb-kommentare voller urteile.

      das wichtigste für euch und für gericht:

      b e w e i s e für eure behauptungen.

      ps:
      verglichen wird aber meistens vor gericht.
      da sind die anwaltsgebühren höher.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 14:07:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ vielleser:

      was für BGB-Kommentare und Urteile? Sorry bin dbzgl. Laie.

      Ich habe meine `Beweise` soweit zusammengetragen, wenn jemand da mal rüberschauen will, bitte ich um Zusendung einer Board-Mail.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 14:25:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      In der heutigen FAZ S.23 war ein sehr lesenswerter Artikel über Steuerberaterhaftung und Verjährung.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 14:26:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      gib mal ein Fazit - sofern ein solches erkennbar ist. Danke.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 14:44:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      @80cu

      wenn du von nichts eine ahnung hast, dann wird deine suche auf deine fragen in dieser sache äußerst mühselig.

      mein tip:

      entweder du übergibst deinen fall jetzt einem profi-anwalt

      oder

      du läßt es.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 14:51:06
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ vielleser

      Genau darum geht es mir doch. Bevor ich den `Profianwalt` los schicke - was mit Kosten von ca. 10 KEUR im Falle eienr Niederlage und bis zur 1. Instanz verbunden ist - versuche ich noch ein paar Fakten oder Meinungen einzuholen, um die Chancen besser abschätzen zu können. Für mich sind 10 KEUR ne Menge Geld und die opfere ich nicht für eine Sache die sich als aussichtslos herausstellt.

      P.S. Ich habe von vielem Ahnung! nur eben von diesen jur-Sachen nicht.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 15:04:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      # 29

      trotzdem wird dir das nie gelingen.

      ein guter anwalt würdigt deine beweislage.
      kennt den zuständigen richter/kammer und weiß womöglich, wie verbraucher-freundlich oder verbaucher-unfreundlich diese damen und herren urteilen.

      das findest du in keinem board.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 15:12:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      schon klar. Ursprg. ging es mir ja darum gleichgesinnte zu finden die klagen oder schon geklagt haben (siehe #1). Kann ja nicht sein, dass ich der Einzige bin...
      Bin für alles zweckdienliche dankbar.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 15:27:29
      Beitrag Nr. 32 ()
      # 31

      schon klar

      das bezweifel ich, wenn ich mir deinen gesamten postings, die du hier über die jahre postest, durchlese.

      dennoch- viel glück.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 15:33:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ vielleser:

      Immerhin konnte ich einige brauchbare Informationen zusammentragen, welche ich bei Bedarf auch anderen zur Verfügung stelle. Insofern ist es dieses Vorgehen nicht ganz unsinnig.
      Avatar
      schrieb am 30.12.04 12:13:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Mein Anwalt hat jetzt gegen den Steuerberater Klage beim Landgericht eingereicht. Wir sehen zumindest für einen Vergleich ein vernünftiges C/R-Verhältnis. Das Prozessrisiko in erster Instanz beträgt bei mir etwa 7-8000 Euro. Ich nehme mal an, dass es einige Monate brauchen wird bis das Gericht sich den Fall ansieht. Ich werde dann zeitnah berichten.

      Schöne Grüße

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 18:37:36
      Beitrag Nr. 35 ()
      Qualm,kannst du schon absehen,wann das Landgericht deine Klage gegen deinen Steuerberater verhandeln wird?
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 23:24:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      arme steuerberater.

      fazit pech gehabt und faschen beruf gewählt. den steuerberatern kann man keinen vorwurf machen, dass sie dem chaos des gesetzgeber nicht hinterher kommen. dennoch müssen sie das ausbaden und nicht die mandanten.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 08:17:19
      Beitrag Nr. 37 ()
      Zumindest der sog. Sekundäranspruch nach § 68 StBerG dürfte noch nicht verjährt sein (ca. 6 Jahre nach Zugang des Steuerbescheides), daher Klage zumindest zulässig.

      Ob jedoch die Klage begründet ist, na ja, wird man vor Gericht sehen, das Ergebnis würde mich interessieren.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 09:04:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      @2fast4you:

      Von meinem StB will ich gar nichts, sondern von dessen Haftpflicht! Und das auch nur, weil es die einzige Chance ist, etwas von diesem horrenden verfassungswidrig bezahlten Betrag wiederzubekommen, da von staatlicher Seite definitiv mit nichts zu rechnen ist.

      @JS, Qualm und alle anderen:

      Ich habe mir einen Anwalt genommen und werde ebenfalls den Weg der Klage gehen. Ich biete allen Interessierten an, sich auf eine anonyme Mailing-Liste, welche ich verwalte, setzen zu lassen um sich auf diesem Weg "uber Neugigkeiten, Klageschriften, etc. auszutauschen. Wer dbzgl. Interesse hat, schickt mir eine Board-Mail mit seiner EMail-Adresse.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 13:40:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      Meine Klage wurde im Dezember eingereicht. Inzwischen gibt es aber ein Urteil vom LG Frankfurt, glaube ich, bei dem die Kläger verloren haben. Allerdings war die Beweisführung des Klägeranwalts derart schlecht, dass man fast schon glauben könnte, dass dies ein Musterprozess für die Versicherungen war. Da wurde nicht mal auf die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt eingegangen.

      Der Anwalt der Gegenseite verweist natürlich auf dieses Urteil vom Februar. Ansonsten wird es bei meiner Klage erst im Herbst weitergehen, weil der Richter sich überlastet fühlt.

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 13:44:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      Na prima :-( Soviel zum Thema `Fall ist klar. Klagen!`. Irgendwie haben wir doch in dieser Sache in jeder Beziehung die Arschkarte. W"are ja auch zu sch"on wenn es mal einen Lichtblick gibt.

      Ein Bekannter in dieser Angelegenheit will es nun noch mal mit einem "offentlichen Schreiben an BMF, Bundestagsabgeordnete, etc. Wer sich in so einer Richtung ebenfalls engagieren will - ob es Aussichten hat, keine Ahnung - kostet zumindest nichts ausser etwas Zeit und Porto - kann sich per PM an mich wenden.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:19:18
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Qualm:
      Wurde das Aktenzeichen und/oder das Datum des Urteils angegeben?
      Anscheinend hast du es gelesen, da du den Inhalt kommentierst.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 14:31:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      Das Aktenzeichen ist: 2-23 O 294/04

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 16:22:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      @Qualm:
      Ich habe das Urteil auf der Website des LG Frankfurt nicht gefunden.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 17:11:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ich hab das Aktenzeichen nochmal geprüft. Es stimmt. Das Urteil ist vom 2. Februar.

      Im Urteil heißt es:

      `...Von einem Steuerberater kann erwartet werden, dass er die im Einzelfall einschlägigen Steuergesetze, Verordnungnen und Erlasse, die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes in gleich gelagerten Fällen und die ständige Verwaltungsübung der zuständigen Finanzbehörden kennt. Allerdings kann eine Vertragspflicht des Steuerberaters, die Rechtspechung der Untergerichte und des Schrifttums im Hinblick auf den Mandatsgegenstand zu prüfen, nur in Ausnahmefällen - etwa im Fall der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt oder in der Fachzeitschrift `Deutsches Steuerrecht` - angenommen werden. ...`

      Außerdem meint die Richterin zur Verjährung, dass zum einen Verjährung eingetreten ist und zum anderen, dass auch kein Sekundäranspruch besteht.

      Der Knackpunkt im o.g. Verfahren ist, dass der Anwalt der Kläger die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt nicht als Beweismittel angeführt hat. Damit kann die Richterin diese auch nicht zur Beurteilung des Falles heranziehen.

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 17:24:02
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wenn ich mich nicht sehr täusche, waren aber zu der Problematik Verfassungswidrigkeit der Speku-Besteuerung Veröffentlichungen im Bundessteuerblatt (anhängige Verfahren beim BFH) und in der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht".
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 17:25:17
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Qualm: Woher hast das Urteil? Ist es eine Veröffentlichung oder eine Kopie des Originalurteils?
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 17:31:49
      Beitrag Nr. 47 ()
      Es ist eine Kopie des Orginals. Der Anwalt der Gegenseite musste doch auf meine Klage antworten. Er hat auf dieses Urteil verwiesen und als Anhang eine Kopie dieses Urteils angefügt.

      Natürlich gab es eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt, genauer gesagt im Anhang. Nur haben die Kläger dies nicht als Beweismittel angeführt. Die Richterin hat ja schliesslich nicht selbst nach Beweismitteln zu suchen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 18:00:38
      Beitrag Nr. 48 ()
      Die Ver"offentlichung im BStB war am 10. April 2000, die im DtStR am 23. Juni 2000.

      Wenn diese im Prozess nicht als Beweismittel angegeben wurden, dann wahrscheinlich weil sie zum Einspruchstermin noch nicht `bekannt` waren (Ver"offentlichung zzgl. 6/8 Wochen).

      Die o.g. Ver"offentlichungen sind mMn die Haupt`gesch"utze` f"ur ein Verfahren. Scheiden diese aus, wirds sehr d"unn...
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 10:00:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      In dem Verfahren wurde der Steuerbescheid aber erst am 14.2.2001 rechtskräftig. Man muss also von völliger Unfähigkeit des Anwalts auf der Klägerseite ausgehen. Oder es handelt sich um einen gezielten Musterprozess der Versicherer, was ich eigentlich nicht glauben kann. Vielleicht gibt es ja auch ein Berufungsverfahren. Weiß jemand wie man sowas rausbekommen könnte?

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 10:02:46
      Beitrag Nr. 50 ()
      Zu diesem Zeitpunkt muss aber sogar die Ver"offnetlichung im DStR incl. dem dort abgedruckten Mustereinspruchsschreiben als bekannt vorausgesetzt werden!

      Sehr, sehr seltsam...
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 13:25:01
      Beitrag Nr. 51 ()
      Vielleicht gibt es ja auch ein Berufungsverfahren. Weiß jemand wie man sowas rausbekommen könnte?

      Hat die Gegenseite behauptet, das Urteil des LG Frankfurt sei rechtskräftig?
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 14:01:18
      Beitrag Nr. 52 ()
      [posting]16.477.631 von NATALY am 28.04.05 13:25:01[/posting]Also der Begriff `rechtskräftig` wurde im Zusammenhang mit dem Urteil nicht genannt. Ich bin aber kein Jurist und kann nicht beurteilen wie der Status genau ist. Jedenfalls gab es am 19.1.05 eine mündliche Verhandlung und es wurde folgendes am 2.2.05 für Recht erkannt:

      I. Die Klage wird abgewiesen
      II. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen
      III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 14:11:55
      Beitrag Nr. 53 ()
      Es könnte sein, dass Berufung eingelegt wurde.
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 19:16:19
      Beitrag Nr. 54 ()
      @Qualm: könntest Du die Begründung vielleicht einscannen und uns zur Verfügung stellen. Es ist leider in keiner Datenbank zu finden.

      Ob der Urteil rechtskräftig ist erfährst Du am einfachsten wenn Du bei dem LG Fankfurt anrufst: 069 - 13 67 01
      Sie verbinden Dich dann mit dem entsprechenden Senat und die Amtsstelle von dem Senat sollte die Auskunft geben.

      Wenn es nicht klappt, kann man sich noch mit der Pressestelle Verbinden lassen. Die geben meistens auch gern Auskünfte
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 20:14:24
      Beitrag Nr. 55 ()
      Auch in der Datenbank "juris" ist das Urteil (noch) nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 11:44:06
      Beitrag Nr. 56 ()
      Wie kann ich an das Urteil gelangen? Mein RA will in seinem Schreiben darauf Bezug nehmen? Qualm?

      Danke im voraus!
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 12:12:12
      Beitrag Nr. 57 ()
      Also wenn Dein RA trotz Kenntnis des Aktenzeichens nicht an das Urteil kommt, kann ich Dir vermutlich auch nicht helfen. Wenn er darauf Bezug nehmen will, muss er ja schließlich eine belastbare Quelle haben. Ich würde einfach mal beim LG Frankfurt/Main anfragen.

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 14:56:01
      Beitrag Nr. 58 ()
      Service >Urteilsabschriften

      Urteilsabschriften

      Sie können Fotokopien oder Abschriften von Urteilen oder anderen Entscheidungen in anonymisierter Form, also ohne Namen und sonstige persönliche Angaben, vom Landgericht erhalten, sofern Sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen (Akteneinsicht). Dieses wird regelmäßig angenommen, wenn das Urteil in den Medien veröffentlicht ist. Wenden Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder per Fax an das Landgericht. Es wird eine Schreibauslage in Höhe von 50ct pro Seite erhoben.

      Weitere Auskünfte können Sie unter der Durchwahlnummer 2602 oder in Zimmer 5.016 E erhalten.
      http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/internet/lg-frankfu…
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 09:47:56
      Beitrag Nr. 59 ()
      Aktueller Stand bei mir: Mein Anwalt hat ein entsprechendes Schreiben an den StB geschickt, in dem er auf 8 Seiten das schuldhafte Vers"aumnis des StB und damit einhergehend meinen Anspruch auch Schadensersatz darlegt.

      Wer ist sonst noch am Ball? Was gibts neues?

      Dr"ucke allen Gleichgesinnten die Daumen.

      P.S. Leider ist der Weg "uber den StB der einzig verbliebene vielleicht doch etwas das Unrecht noch zu korrigieren. Von staatlicher Seite ist definitiv mit nichts zu rechnen. Auch der BdStZ hat schon aufgegeben...
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 10:46:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      Keiner mehr an Bord?? Nataly? Qualm? Bin ich der einzige der noch an einer Klage dran ist?
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 11:44:34
      Beitrag Nr. 61 ()
      Still ruht der See. Der Richter lässt meine Klage erstmal bis September verstauben. Angeblich Überlastung. Vielleicht wartet er auch nur ab und hofft, dass ihm durch andere Urteile bis dahin die Arbeit abgenommen wurde.

      Qualm
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 22:09:43
      Beitrag Nr. 62 ()
      Gibt es noch andere außer 80cu und Qualm,die gegen ihren Steuerberater Klage eingereicht haben? Und wann findet das Verfahren statt?
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:03:28
      Beitrag Nr. 63 ()
      Irgendwas Neues? Hat jemand Infos was mit AZ 2-23 O 294/04 weitergeschehen ist? Evtl. Einspruch?

      MfG,

      80cu
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 12:52:09
      Beitrag Nr. 64 ()
      Rechtskräftiges Urteil des LG Frankenthal v. 8.3.2005
      4 0 374/04:

      "StB muß die vierteljährliche Beilage des BStBl nicht darauf durchsehen, ob Revisionsverfahren über Vorschriften anhängig sind, die auch Steuerbescheide seiner Mandanten betreffen. :eek:Er darf grundsätzlich von der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ausgehen.“ (Leitsatz formuliert von Gerling Information 4/2005)

      Abgewiesene Klage auf StB-Haftung stützte sich auf ab 10.4. 2000 regelmäßige vierteljährige Auflistung in der Beilage zum BStBl des Revisionsverfahrens des FG Schleswig-Holst. zur Verfassungsmäßigkeit von Spekugewinnen.

      Bestandskraft war hier 26.7.2000 und 17.12.2001.

      Für mich unverständlich, daß keine Revision eingelegt wurde. Es ging um Steuern auf Spekugewinne von 27,8 T€

      Grüße althor
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 14:06:11
      Beitrag Nr. 65 ()
      Er darf grundsätzlich von der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ausgehen

      Das trifft zu. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden. Wenn aber fundierte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebracht werden, dann nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 14:40:26
      Beitrag Nr. 66 ()

      Für mich unverständlich, daß keine Revision eingelegt wurde


      Berufung wäre hier wahrscheinlich das richtige Rechtsmittel gewesen, denn das Landgericht war hier die 1. Instanz.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 20:47:44
      Beitrag Nr. 67 ()
      "Argerlich dass keine Berufung eingelegt wurde. Damit verschlechtern sich vermutlich die Aussichten der letzten Entschlossenen - zumindest f"ur Vergleich oder 1. Instanz. Irgendwie scheint es als ob sich in dieser leidigen und ungerechten Sache alle verschworen haben :(
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 19:39:53
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hat denn noch niemand einen Verhandlungstermin vor einem Gericht in Bezug auf Speku-Gewinne der Jahre 1997-98 gegen seinen Steuerberater?
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 19:46:19
      Beitrag Nr. 69 ()
      ich weiss von einem Fall wo sie es auf jeden Fal durchziehen, zumindest bis zur 1. Instanz. Soll wohl `zeitnah` losgehen. Melde mich sowei ich mehr weiss.

      Wirklich seltsam, dass noch keiner dbzgl. weiter ist...

      Gibts eig. bzgl. Urteil LG Frankenthal v. 8.3.2005 was Neues? Wurde Revision beantragt?

      CU
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 09:35:00
      Beitrag Nr. 70 ()
      das Urteil des LG Frankenthal ist rechtskräftig .
      Das heißt, die Angelegenheit ist abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 09:37:09
      Beitrag Nr. 71 ()
      Was bedeutet das f"ur "ahnlich gelagerte F"alle in der Praxis? Werden die dann unter Verweis auf dieses Urteil gleich abgewimmelt?
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 09:42:38
      Beitrag Nr. 72 ()
      Das Urteil des LG Frankenthal ist für andere Gerichte nicht verbindlich, im Übrigen ist jeder Fall für sich zu prüfen. Urteilen höherer Instanzen (OLGs, BGH) käme größere Bedeutung zu.
      Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich Haftpflichtversicherungen der Steuerberater auf das Urteil berufen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 17:33:03
      Beitrag Nr. 73 ()
      Ein Bekannter (und ich evtl. etwas später) hat auch Klage eingereicht. Der Termin in Stuttgart vor Gericht ist am nächsten Mittwoch.

      user500
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 15:50:51
      Beitrag Nr. 74 ()
      Ich dr"ucke Euch und den wenigen restlichen Verbliebenen fest die Daumen. Die Hoffnung indes habe ich schon seit einiger Zeit aufgegeben.
      Avatar
      schrieb am 05.12.05 17:14:03
      Beitrag Nr. 75 ()
      Also mein StB ist so kulant dass er schr. best"atigen w"urde, dass er mir gegen"uber sein Vers"aumnis also das Nichtlesen bestimmter Lit.stellen zugegeben hat.

      W"urde das was bringen? f"ur evtl. Vergleich und/oder f"ur Klage?
      Avatar
      schrieb am 05.12.05 20:24:29
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hoffentlich haben die in Stuttgart einen guten Anwalt.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 17:35:31
      Beitrag Nr. 77 ()
      leider ist die Sache nicht gut ausgegangen. Es waren 3 Richter da. Zum Schluß wurde meinem Bekannten vom Richter gesagt, das Gericht wird für den STB entscheiden, er kann aber noch die Klage zurückziehen, dann spart er die 1.000,- Euro wegen der Nichterstellung des Urteils.
      Somit hat sich sein Fall und indirekt auch mein Fall erledigt. Blöd gelaufen - aber es ist Realität.
      Nebenher ging es noch um die Sache, wir hattten der Büroangestellten (nicht STB) gesagt, sie soll Einspruch einlegen. Diese konnte sich an nichts mehr erinnern und wir hätten dies dem STB mitteilen sollen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 20:06:29
      Beitrag Nr. 78 ()
      wann wurde Dein EkSt-Bescheid rechtskr"aftig? Waren da die einschl"agigen Ver"offentlichungen schon durch? Irgendwas verwertbares in der Begr"undung?

      Tut mir leid f"ur Dich und Deinen Bekannten - und den Rest der Gang (mich eingeschlossen), f"ur die eig. keine Hoffnung mehr bleibt mit jedem neg. Urteil was hinzukommt
      Avatar
      schrieb am 11.12.05 17:32:57
      Beitrag Nr. 79 ()
      den EK-St.B. 98 haben wir im Mai 2000 vom FA über den Steuerberater gekommen. Wegen der Rechtskräftigkeit war noch etwas unklar. Klärt sich nächste Woche mit dem FA.

      Die Berichte in der Zeitung waren nicht von großer Wichtigkeit für den Richter ;-(. Telefoniert immer mit dem STB direkt und nicht mit einer "Angestellten".
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 10:00:15
      Beitrag Nr. 80 ()
      Hallo zusammen,


      was lernen wir aus euren Problemen??????????????????

      IMMER sich mit einem Sachverhalt möglichst selbst so gut wie möglich vertraut machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!


      Ich hatte dieses Problem auch und habe nur durch Zufall von dieser Klage erfahren und meinen damaligen StB (heute mache ich das selbst!!, bzw. auch damals musste ich dem StB die Spekubesteuerung vorrechnen) darauf aufmerksam gemacht, sonst wäre auch bei mir der Karren in den Dreck gefahren! Nur GLÜCK gehabt.

      Fazit: NIE, NIE, NIE wieder einen StB, diese Nullen können nichts! (zumindest die meisten davon!).

      Falls du auch weiter mit einem StB arbeiten möchtest, wähle eine große Kanzlei, keinen 1-Mann-Betrieb und mache einen Vertrag mit dem StB (incl. Haftungsklauseln, falls er da nicht mitzieht, weißt du schon, dass er zu oben genannter Kategorie - NULL gehört).

      Das Hauptproblem in unserem Land ist allerdings ein anderes: das Steuersystem ist MENSCHENVERACHTEND!!! (weil es so kompliziert ist UND weil die Gesetze alle nur wischiwaschi sind! Oder kennst du ein KLARES Steuergesetz? Alles Auslegungssache, alles verhandelbar, tolle Rechtssicherheit, alles SCHEIßE!!!

      Dieses Land hat fertig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Mein Fazit: Kurzes Aufflackern der Wirtschaft 2006 bis dann 2007 die Kacke richtig am dampfen ist! Dann ist noch mehr melken bei den wenigen angesagt die noch was haben! Tolle Demokratie! Bis auf Wahllügen (siehe MwST--> SPD, Reichensteuer --->CDU, Steuersenkungsversprechen der CDU...) Ich gehe NIE mehr wählen!!!!, es sei denn es stellt sich ein Schimpanse zur Wahl (der kann auch nicht mehr falsch machen, oder?)


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      Spek.Steuer 98 - NEVER ENDING :-(