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    Bitte um Hilfe: Sondervermögen - Fondsgebundene RV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.04 02:10:28 von
    neuester Beitrag 22.11.04 07:48:00 von
    Beiträge: 39
    ID: 927.888
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 02:10:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bitte liebe Experten und Expertinnen ... sagt ... stimmt folgende Aussage:

      "Die Gelder fließen als Sondervermögen zur Investmentgesellschaft. Bei Insolvenz der Investment- oder Versicherungsgesellschaft, gehören die Gelder, durch das Sondervermögen, immer noch den Kunden."

      und ... dies gilt für alle hier in D zugelassenen Gesellschaften, wie z.B. Cosmos, Gerling, Skandia ?

      Dann lenkt Eure Aufmerksamkeit bitte noch auf die 2. Frage :):

      Wenn ein Versicherer Pleite geht, kann man dann die Versicherung bei einer anderen Versicherung "weiterführen" oder irgendwie "überführen" ?
      Wenn nicht:
      Nehmen wir an 3 Jahre Einzahlung, dann Insolvenz Gesellschaft.
      Was ist mit den 5 Jahren Einzahlungs- und 12 Jahre Haltepflicht (für Steuerfreiheit) ???
      Beginnt das mit einer neuen Versicherung von vorne ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 02:21:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz vergessen: Vielen Dank :)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 09:54:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo!

      Investmentvermögen ist bei allen Gesellschaften Sondervermögen. Wenn Du was brauchst, ich vermittle Dir gerne was. Zu Top-Konditionen!

      mark-1973@web.de
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 09:56:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      achso - andere Produkte kannst Du bei uns ja gar nicht kaufen
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:53:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1:

      In Deiner zweiten Frage sprichst Du wohl eine Lebensversicherung bei einem Versicherer an, der pleite geht. Die Folgen eines solchen Vorgangs sind sehr eindrucksvoll am Fall der Mannheimer Lebensversicherungs AG sichtbar.

      Der Vertrag läuft wie abgeschlossen weiter; auch die 5-Jahresfrist bezüglich der Einzahlungen und die 12-Jahresfrist bezüglich der Laufzeit zur Steuerfreiheit bleiben unangetastet.

      Dein Vetrag läuft nämlich ganz normal weiter (bei höchstwahrscheinlich erstmal nur minimaler, d.h. Garantieverzinsung). Wenn sich auf die Schnelle kein "Aufkäufer" für die Policen des Pleite-Versicherers findet werden die Verträge über die PROTECTOR-AG (sozusagen die Branchen-Auffanglösung) weitergeführt. Aufgabe dieses "Ersatz-Versicherers" ist es dann, den Versicherungsvertrag gemäß der abgemachten Bedingungen weiterzuführen bzw. diesen an ein anderes Versicherungsunternehmen zu veräußern. (Ebenfalls sehr aktuell bezüglich PROTECTOR; bekommt die Verträge der Mannheimer Leben gerade nicht los, da sie kein anderer weiterführen möchte...)

      Es gilt aber:
      - Vertrag wird normal weitergeführt
      - Verzinsung sinkt wahrscheinlich erstmal auf Garantiezins


      Hoffe geholfen zu haben

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      Avatar
      schrieb am 20.11.04 10:57:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Einen Garantiezins gibts ja nicht bei Fondsgebundenen Versicherungen - also wird eben ggf. von der neuen Versicherung das Vermögen weitergemanaged.

      Auf jeden Fall ist das Vermögen Sondervermögen und ist von einer Insolvenz der Gesellschaft nicht betroffen!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 11:00:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6: Mein Posting bezog sich auf eine norale Kapitallebensversicherung. (Habe die zweite Frage nicht in Verbindung mit der ersten gebracht - mein Fehler, sorry!)
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:02:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu #1 "Die Gelder fließen ....."

      Mit Geldern ist ein überaus präziser Begriff gewählt worden. Trotzdem möchte ich ihn noch kommentieren. Man sollte nicht glauben, daß die Versicherungsbeiträge komplett in Sondervermögen umgewandelt werden. Provision und Verwaltung sorgen schon für einen gewissen Schwund.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 12:31:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja klar - eine VErsicherung kostet immer Geld - hier gilt es eben dann die günstigen herauszufinden ...

      wer Hilfe benötigt, ich habe da etwas interessantes ...

      bitte per Borad-Mail
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:29:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei FLV oder Fondgebundener Rentenversicherung ist das Fondsguthaben kein Sondervermögen und fließt voll in die Insolvenzmasse mit rein. Wird natürlich von vielen Versicherungsvertretern und sogenannten Fachmännern dem Kunden so erzählt. Habe ich auch schon schwarz auf Weiß gesehen. Also eine allumfassende Garantie auf meine Beiträge gibt es hier nicht. Man sollte beim Abschluß also auf eine finansstarke Gesellschaft schauen!!
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:42:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10
      Das darf doch nicht wahr sein :confused:
      Sollte ich also 20 Jahre monatl. 150 Euro einzahlen, kann es durchaus sein, dass 36.000 Euro unsicher angelegt sind ... und einfach weg sein könnten ??? Und man kann nichts machen.

      Also ... nicht die Versicherung wählen, die genau das Angebot hat, das zu mir passt, sondern schauen, dass die Gesellschaft zur Zeit sehr gut dasteht ???

      Wenn das so sein sollte, bleiben nur Sparpläne ... da gehört das Geld auch mir !
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:46:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tja ... wer von Euch hat denn nun Recht ?
      Eine Aussage muss ja stimmen.

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:52:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Versuche mal zu helfen,

      es ist korrekt das Versicherer die Fondspositionen aus LV/RV als Sondervermögen bilanzieren, das heißt aber nicht explizit das es Sondervermögen der jeweiligen Kunden ist. Es wird ja nicht für jeden kunden ein extra Depot geführt, sondfern ein Sammeldepot für das Gesamtvermögen. 80 % der Vermittler erzählen Dir/hier das dieses Sondervermögen im Insolvenzfall dem Kunden gehört, das ist leider nicht richtig im Insolvenzfall kann Dein Geld theoretisch weg sein. Ob Du dfas recht hast deinen vertrag anderswo weiterzuführen. Nein
      Ob Protektor einspringt wenn es einen größeren/mehrere erwischt. nein
      Die einzige und wohl wahrscheinlichste Möglichkeit ist die, daß ein anderer Versicherer den Bestand übernimmt und Du Deinen Vertrag dann weiterführen kannst, aber eine Garantie gibt es dafür nicht. Deshalb mein Tip such Dir nen Versicherer, der gute Konditionen hat und zudem, umso wichtiger, eine Top-Bonität. Gibt in BRD nur ganz wenige welche das erfüllen.

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:59:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      also fallen Skandia, Cosmos und Gerling gleich raus :(
      Es schaue ich seit ca. 1,5 Monaten intensiv nach Angeboten, die mir fast 100%ig entgegen kommen und dann im letzten Moment so ein Mist.
      Ich trage ja gerne das Risiko bezügl. Fonds ... aber ich werde keinesfalls das Risiko eines Verlusts des aktuellen Fondsbestands tragen.

      Werde mir wohl überlegen, ob ich meine FLV beim Deutschen Herold kündige :mad:.

      Das war`s mit der Altervorsorge.
      Wollte die möglicherweise kommende Pauschalbesteuerung bei Fonds und Aktien umgehen. Aber dann zahle ich lieber die Steuer und mache normale Fonds-Sparpläne. Das ist im Vergleich zur Versicherung ja TOP-SICHER
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:07:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bleib mal locker gibt auch Anbieter mit guten Konditionen und gutem Rating (AA).

      Nicht gleich aufgeben :)

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:09:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wo bekomme ich denn Infos über die Ratings ?
      Ich glaube zu wissen, dass z.B. der Deutsche Herold sehr schlecht dasteht, aber ich hatte früher nicht die Infos.

      Danke JLP2
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 15:22:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      @jlp2,

      wenn Du in der Frage ganz auf Nummer sicher gehen willst und 5 * 10.000 EUR investieren kannst (drunter gehts m.W. leider nicht) kann ich Dir CapitalLeben empfehlen.
      Das ist ein Liechtensteiner Lebensversicherer, und bei denen sind Deine Anlage echtes Sondervermögen und werden auch in einem separaten Depot verwaltet.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 16:33:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Kannst Dir mal die fitch ratings im netz anschauen.

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 17:10:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo,

      wo bin ich denn hier?

      eine fondsgebundene RV oder LV investiert in Investmentfonds eines anderen Unternehmens - das bedeutet, dass das Geld bei einem anderen Unternhemen angelegt wird (z.B. DWS, MEAG, ADAM, Fidelity, Pioneer, etc.!)!

      Dort ist es Sondervermögen!

      Dennoch kann es bei falscher Anlage weg sein - Totalverlust ist bei Investmentfonds generell möglich!

      Kein einziger investierter Euro einer Fondspolice liegt beim Versicherer.

      Bei klassischen Kapitalversicherungen (KRV oder KLV) liegt das Geld beim Versicherer und zwar im deckungskapital - kann man in der Bilanz nachlesen!


      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 17:11:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      P.S.:

      Sondervermögen einer KAG (Investmentfonds) bedeutet, dass das geld nicht zur Insolvenzmasse gehört, wenn die KAG Pleite geht!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 21:01:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wo bin ich denn hier Teil 2.


      Also Leute nochmal ganz genau:

      Die erworbenen Fondanteile der FLV sind für die Versicherungsgesellschaft Sondervermögen bei der KAG.

      Die Verischerungsgesellschaft muß Ihrer gesamte Anteile in der Bilanz unter: Inhaber von fremden Anteilen (oder so ähnlich) für jeden Fonds bilanzieren und exra Ausweisen. Dieser Bilanzpunkt in im Anlagestock bei den Deckungsrückstellungen zu finden. Eine Entnahme darf nur nach den Bedingugen für Risikokosten entnommen werden.

      Jede andere Entnamhe muss von der Bafin oder einem unabhänigen Treuhänder genehigt werde, die als Hauptintesse, das Interesse der Kunden haben. Somit wird dies auch nicht geschehen. Ein doppeltes Sondervermögen gibt es nicht, jedoch ist dieses Verfahren wie Sondervermögen zu sehen!!

      Falls die sog. Solabilitätskriteren nicht mehr erfüllt werden, schreitet die Bafin ein und das ist weit vorher als sich die Gesellschaft Gedanken macht an den Anlagestock zu gehen.

      Also pleibt man bischen locker hier, wir sind immerhin noch in Deutschland und nicht in Timbuktu!!

      Bei den klassichen ist es ähnlich zu sehen. Die Grantierverzinsung und bereits erworbene Überschüsse werden gesondert bilanziert und unterliegen der Aufischt.

      Ihr könnt das alles im HGB nachlesen. Ich glaube §54 etc. schaut mal nach.

      Zum Fall Mannheimer:

      Es war nie die rede, dass die Mannheimer Ihr Verpflichtungen für alle Kunden bzzgl der Garntieverzinsungen nicht mehr einhalten konnten. Im Gengenteil: Dies hätten Sie sogar geschaft. Die Bafin hat jedoch nach Solvabilität errechnet, dass wenn alle Kunden gelichzeitig Ihre Verträge auflosen würden bzw. der Lsitungsfall Tod eintritt, dass die Mannhemer dann erst nicht mehr alle Veträge bedienen könne. Da ist man seitens der Bafin eingesprungen. Dies geschah, da die Mannheimer traditionell immer eine hohe Aktienquote hatte, die in den letzten jahren natürlich gefruchtet hat:-)
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 12:48:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,

      gut ... ich habe mir vergenommen, zu glauben, dass die Fondsanteile bei fondsgeb. RV echtes Sondervermögen sind.

      Kennt jemand einen anderen gut positionierten Anbieter außer Gerling, bei dem man bereits ab 100 Euro mindestens 10 verschiedene Fonds wählen kann ? Bei Gerling geht das ab 25 Euro und Gerling hat Weltklasse Fonds (Gerling Rendite Fonds, Fidelity, Threadneedle, usw.). Aber Gerling ist halt sehr teuer.

      Bei Cosmos: pro Fonds mind. 50 Euro, wenn man selbst eine Asuwahl treffen will :(
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 13:17:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      Cosmos pro Fonds mind 25€. Ruf an und lass Dich mit der Fachabteilung verbinden.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 13:40:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Teufelstaube

      das gilt nur bei "RentiTop BestSelect", also bei den 3 verschiedenen Anlagastrategien.
      Nicht aber, wenn man sich die Fonds selbst zusammen stellen lassen will. Habe diesbezügl. auch bei Cosmos angerufen. Das ist nicht verhandelbar und somit fix.

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 14:25:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      Bei der Continentale kann man den Sparbetrag auf bis zu 10 Fonds verteilen.

      Fonds-Rente, Tarif FR2

      - Sparanlage in bis zu 10 Fonds gleichzeitig
      - kostenloses Switchen pro Jahr: 5 x

      Fondsauswahl Aktienfonds:
      (weitere Fonds: http://www.afm.de/webpage/html/fond_rente.html#fondsortiment)

      Deutschland
      DWS Investa
      DWS Provesta
      MK Alfakapital
      SMH-Special-UBS-Fonds
      UniDeutschland

      Europa
      Fidelity European Growth Fund
      Fidelity Nordic Fund
      FINEX Fonds Aktien Europa
      Gartmore Continental Europe Fund
      Mercury Emerging Europe Fund
      Mercury European Fund
      Mercury European Opportunities Fund
      MK Euroaktiv
      Sarasin EuropeSar
      Threadneedle European Select Growth Fund

      Weltweit
      ACM Global Growth Trends Portfolio
      DWS Akkumula
      Fidelity International Fund
      GAMAX Junior
      Mercury Global Opportunities Fund (Small Caps)
      Metzler Wachstum International
      Pioneer International Growth Fund
      Sarasin BlueChip Sar
      Sarasin EquiSar
      Templeton Global Growth (EURO) Fund
      Templeton Growth Fund
      UniDynamicFonds: Global A
      UniGlobal

      Nordamerika/USA
      Fleming American A
      Mercury North American Fund
      Pioneer Fund (USA Standardwerte)
      Pioneer Value Fund
      UniNordamerika

      Lateinamerika
      Fidelity Latin America Fund

      Asien
      Fidelity South East Asia Fund (Emerging Markets Asien)
      Fidelity Thailand Fund
      FFF-Fleming China Fund
      FFF-Fleming India Fund
      FFF-Fleming Middle Eastern Fund
      MAT Asia Pacific Fonds (Fernost)
      Mercury Japan Opportunities

      Emerging Markets
      Mercury Emerging Markets
      Fund l Sarasin EmergingSar

      Branchen-/Themenfonds
      ACM Health Care Fund
      Activest BioPharma
      DWS Finanzwerte
      DWS Telemedia
      FINEX Fonds Bio Spezial
      FFF-Fleming European Technology Fund
      Invesco Neue Märkte Fonds
      Nordasia.com
      Nordinvest EuropGrowth
      Nordinternet

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 15:36:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Conti ist gut von der Fondsauwahl. Zu Kusten aheb ich keine Ahnung. Ich weiss nur, dass Sie mit sehr hohen Überschüssen rechnen.

      Ist der Finanzdienstleitertarif Provisionsfrei? Oder was gibt es da für Rabattkonditionen??

      JLP2

      Ich habe Skandia Tarif FLH gemacht.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 16:07:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      @DjRushVIC

      Zu den Kosten kann ich Dir leider nichts sagen. Muss mich erst erkundigen. Ist Skandia im Vergleich nicht ziemlich teuer ? Oder hattest Du da Sonderrabatt ?

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 16:41:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      @#24,

      also ich hab´s schriftlich im Vertrag stehen; und zwar für die "normale" FRV, nicht RentiTop.

      RentiTop und die normale Wertpapierpolice unterscheiden sich nicht wirklich.

      RentiTop ist ein sog. "MailingTarif", der zunächst mal nur die Bestselect Strategien vorsieht; vermutlich um dem potentiellen Kunden, (der in den meisten Fällen mit der Fondsauswahl überfordert ist und daher erstmal garnichts macht, wenn die Auswahl zu gross ist?) die Entscheidung zu erleichtern. M.W. kannst Du in dem Tarif aber auch in die anderen Fonds der Palette wechseln. Das hat wohl mehr mit Marketing zu tun.
      In der Fachabteilung wirst Du eine solche Auskunft bekommen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 16:53:13
      Beitrag Nr. 29 ()
      ..hab nochmal auf der CosmosHP geschaut. Bei RentiTop kann man auch in die Einzelfonds wechseln.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 17:06:02
      Beitrag Nr. 30 ()
      ich kann nix für ... ich bin Brillenträger ... und finde es nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 17:09:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Gefunden, aber:

      "Oder Sie wechseln in einen der mehr als 50 Fonds der Cosmos Wertpapier-Police."

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 17:55:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      An die versammelten Experten und alle die es Interessiert:


      Fonds die im Rahmen einer FLV/FRV gekauft werden sind Eigentum der Versicherungsgesellschaft

      Die Diskussion hatten wir hier schon "vor Jahren"...

      Herr Müller von CreInPhan fällt hier zum wiederholten male mit absoluten Falschaussagen auf!
      Bitte Herr Müller, verschonen Sie uns alle mit Ihren unqualifitierten Bemerkungen und denken Sie mal an Ihre Haftung als Makler.

      Wenn Ihre Aussagen Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung "zu Ohren kommt" beklommen Sie garantiert die Kündigung!

      Dr. Hoffmann(Rechtsabteilung) von der Skandia.

      Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden.

      Die Steuerfreiheit von Umschichtungen Ihrer Fondsanteile in der
      Lebensversicherung folgt daraus, daß sie von §§ 22 und 23
      Einkommensteuergesetz (EStG) nicht erfaßt werden. Wird ein Ertrag von den
      Steuergesetzen nicht erfaßt, so fehlt die Rechtsgrundlage für die
      Besteuerung.

      Da Eigentümer der Anteile während des Versicherungsverhältnisses nicht Sie
      als Versicherungsnehmer, sondern wir (das Versicherungsunternehmen) sind,
      ist der Tatbestand des § 23 Absatz 1 Nr. 2 EStG (Spekulationssteuer auf
      Kursgewinne, wenn die Wertpapiere innerhalb eines Jahres verkauft werden)
      nicht anzuwenden. Wenn die Versicherung als Eigentümer verkauft, handelt es
      sich nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. iur. Ernst-Jürgen Hoffmann
      Skandia Germany | Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin
      tel. +49 (0)30-31005-621 | fax: +49 (0)30-31005-700
      email: ehoffmann@skandia.com
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 18:11:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke ... das überzeugt mich zu 100%.
      Alle Mühe umsonst.
      Jetzt endgültig: KEINE fondsgebundene Rentenversicherung.

      2 Monate Nachforschungen umsonst.
      Last Posting diesbezüglich.

      JLP2
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 20:58:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ 20/19:
      ...da kann man tatsächlich nur den Kopf schütteln, welche Antworten hier zum Teil hingeworfen werden.

      @ jlp2:
      Klären wir mal die Frage, was denn "Pleite" überhaupt bedeutet:
      Bei einer "normalen" KLV / KRV ist der Versicherer insolvent, wenn die vom VN beantragten Auszahlungen (Rückkauf) oder Versicherungsfälle (Tod bzw. lange Rentenzahlungen) oder Kapitalauszahlungen bei Vertragsablauf nicht bedient werden könnten, weil z.B. die angelegten Gelder nicht liquide sind. "Pleite" ist der Versicherer, sobald er die Garantieverzinsung nicht mehr leisten kann (denn die Garantieverzinsung ist vertraglich garantiert). Das bedeutet aber in dem Moment noch nicht, dass von den bisher in der Deckungsrückstellung angesammelten Kundenvermögen (= Sondervermögen) etwas fehlt. Die Verträge können eben ab diesem Zeitpunkt nicht weiter planmäßig verzinst werden.
      Bei FLV /FRV wird der Sparanteil in Fonds von Kapitalanlagegesellschaften (KAG) investiert, welche die Fondsanteile auch jeweils wieder als Sondervermögen führen.
      Die KAG kann bei steigenden Verwaltungskosten den Verwaltungskostensatz im jeweiligen Fonds i.d.R. einmal jährlich auf eigenen Beschluß erhöhen. Eine Pleite könnte hier entstehen, wenn z.B. bei Garantiefonds der Garantiegeber ausfällt.
      "Pleite" wäre der Versicherer einer FLV /FRV in dem Moment, sobald er mit den vorab kalkulierten Verwaltungskostenanteilen in der Versicherungsprämie (die Prämienhöhe ist ja während der Laufzeit garantiert!) die Verwaltung der Verträge nicht mehr bewerkstelligen kann. Was passiert vorher? Die BaFin führt sozusagen einen "Solvabilitätsplan" durch:
      Der Versicherer wird aufgefordert, neues Eigenkapital zu beschaffen. Im zweiten Schritt würde das Management evtl. ausgetauscht, im dritten Schritt könnte der Versicherer mit Zustimmung des externen Treuhänders die Rechnungsgrundlage anpassen und die Prämie erhöhen.
      Alternativ kann der Versicherungsbestand verkauft werden, was bei FLV / FRV nicht besonders problematisch ist: Der kaufende Versicherer übernimmt schließlich keine Verpflichtung zur Zinszahlung.

      Also: Dass wegen "Pleitefall" (der ohnehin nicht vorkommen wird) bei FLV /FRV die angesparten Fondsanteile verloren wären, ist kein praxisrelevantes Thema.

      So long :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:10:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ 32:
      hatte ich noch vergessen: Die Antwort passt nicht wirklich zur Fragestellung!
      Das VU MUSS Eigentümer der Fondsanteile sein, sonst wäre es schließlich eine Risiko LV mit separatem Fondssparplan.
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:33:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      wer trifft hier Falschaussagen und wieso bitte zum wiederholten Mal. Da hätte ich dann doch bitte gerne die vorherigen male auch benannt, bevor Sie hier so pauschal "abwatschen".

      Das ist auch keine Falschaussage! Nicht eine, die ich hier getroffen habe. Und das Zitat der Skandia - sie vermitteln doch wohl nicht Skandia, oder????? - Rechtsabteilung sagt prinzipiell nichts anders aus, als das was ich hier gesagt habe.

      Geld, dass in einen Fonds investiert wird ist dort Sondervermögen!

      Über eine Fondspolice investiert der Versicherer mein Geld in einen Fonds meiner Wahl. Die Anteile, die er erwirbt, gehören zu meiner Police.

      Und welches Haftungsprobleme sollte ich jetzt haben????

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 21.11.04 21:35:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo verschecker,

      danke, wenigsten Einer, der ein bißchen Ahnung hat!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 01:23:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ Verscheker


      nichts anders steht in meinem Antwort #21???
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 07:48:00
      Beitrag Nr. 39 ()
      DJ: hatte beim Schreiben meiner Antwort übersehen, dass der Thread bereits über die zweite Seite läuft.


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