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    Hilfe gesucht! - Baurecht - Grenzbebauung.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.05 10:15:53 von
    neuester Beitrag 20.02.05 08:12:21 von
    Beiträge: 7
    ID: 955.911
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      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:15:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      ..wer kann helfen?

      1. Normales Wohnbaugebiet - Grenzabstand 3 m
      Beginnen diese mit der aufsteigenden Wand -
      oder mit der an dem Dachüberstand angebrachten
      Dachrinne?

      2. Bei erlaubter Grenzbebauung (nach Baulasteintragung
      auf Nachbargrudstück) Darf der Dachüberstand bzw. die
      Dachrinne über das eigene Grundstück hinausragen?
      Was ist hier üblich?

      Vielen Dank für eine schnelle Hilfe!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:22:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:37:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guten Morgen.
      Beim 1. Punkt ist das Mauerwerk inkl. Dämmaufbau und Putz mit 3 Metern gemeint.

      Bei Punkt 2 darf weder die Dachrinne sonst noch etwas die Grenze überschreiten.
      Üblich sind 3 cm Abstand zur eigentlichen Grenze.

      Gruß Thomas.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 23:43:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ausnahmen dabei sind Garagen als Randbebauung, die dürfen auf die Grenze gesetzt werden und auch die Regenrinne darf über das angrenzende Grundstück ragen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 23:56:22
      Beitrag Nr. 5 ()
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      Avatar
      schrieb am 19.02.05 23:58:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      und nicht vergessen
      bei Überschreitung der Toleranz
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      und dann Abriss:D
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 08:12:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      übrigens
      mein alter Herr sagte immer:

      Am Bau gehts net so genau !!!!;)


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