Hilfe gesucht! - Baurecht - Grenzbebauung.... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.02.05 10:15:53 von
neuester Beitrag 20.02.05 08:12:21 von
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..wer kann helfen?
1. Normales Wohnbaugebiet - Grenzabstand 3 m
Beginnen diese mit der aufsteigenden Wand -
oder mit der an dem Dachüberstand angebrachten
Dachrinne?
2. Bei erlaubter Grenzbebauung (nach Baulasteintragung
auf Nachbargrudstück) Darf der Dachüberstand bzw. die
Dachrinne über das eigene Grundstück hinausragen?
Was ist hier üblich?
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe!!!!!!
1. Normales Wohnbaugebiet - Grenzabstand 3 m
Beginnen diese mit der aufsteigenden Wand -
oder mit der an dem Dachüberstand angebrachten
Dachrinne?
2. Bei erlaubter Grenzbebauung (nach Baulasteintragung
auf Nachbargrudstück) Darf der Dachüberstand bzw. die
Dachrinne über das eigene Grundstück hinausragen?
Was ist hier üblich?
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe!!!!!!
Guten Morgen.
Beim 1. Punkt ist das Mauerwerk inkl. Dämmaufbau und Putz mit 3 Metern gemeint.
Bei Punkt 2 darf weder die Dachrinne sonst noch etwas die Grenze überschreiten.
Üblich sind 3 cm Abstand zur eigentlichen Grenze.
Gruß Thomas.
Beim 1. Punkt ist das Mauerwerk inkl. Dämmaufbau und Putz mit 3 Metern gemeint.
Bei Punkt 2 darf weder die Dachrinne sonst noch etwas die Grenze überschreiten.
Üblich sind 3 cm Abstand zur eigentlichen Grenze.
Gruß Thomas.
Ausnahmen dabei sind Garagen als Randbebauung, die dürfen auf die Grenze gesetzt werden und auch die Regenrinne darf über das angrenzende Grundstück ragen.
und nicht vergessen
bei Überschreitung der Toleranz
Anzeige
und dann Abriss
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und dann Abriss
übrigens
mein alter Herr sagte immer:
Am Bau gehts net so genau !!!!
mein alter Herr sagte immer:
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