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    Neue Gläubigerversammlung geplannt... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.05 11:14:33 von
    neuester Beitrag 30.03.05 23:59:36 von
    Beiträge: 16
    ID: 959.832
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      Avatar
      schrieb am 01.03.05 11:14:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich plane eine neue Gläubigerversammlung einzuberufen, sobald die zum Umtausch angemeldeten Anleihen in Aktien gewandlet worden sind. ( Eintragung im Handelsregister).

      Dazu benötige wir gemäß Schuldverschreibungsgesetz nur 5 % des Austehenden Anleihekapitales.

      Mein Ziel ist den Zinssatz kräfig anzuheben.



      Bitte jetzt schon registrieren, damit ich dann den Startschuß geben kann
      Avatar
      schrieb am 01.03.05 12:55:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich halte davon nichts, mal davon abgesehen davon, dass die rechtliche Durchsetzung wohl fraglich wäre.

      Warum den Ast absägen auf dem man sitzt?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.03.05 13:25:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      das wäre eine dreiste geschichte und das hätte augusta nicht verdient


      philipp
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 08:47:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ K1 + Philipp

      Wir wollen doch alle Geld verdienen. Ob dreist oder nicht? Wen kümmert es?

      :cool:

      @ augustaanleihe

      Wenn Du gerade dabei bist, dann verkürze doch bitte gleich die Fälligkeit um ein Jahr, ok?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 13:33:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Verkürzen der Laufzeit wird nicht gehen. Man muß sich schon an das Schuldverschreibungsgesetz handeln.

      Aber ich könnte mir folgendes vorstellen:

      Um die Restrukturierung zu fördern wird ein erneute Versammlung einberufen. Das Einberufungsverlangen ist von mehr als 5 % der Gläubiger beantragt:
      in Kürze
      Tagesordungspunkt:
      1. Verlängerung der Laufzeit bis Feb 2008
      2. Für die Periode Feb 2005 bis Feb 2006 Zinssatz 9 %
      3. Für die Periode Feb 2006 bis Feb 2007 Zinssatz 11 %
      4. Für die Periode Feb 2007 bis Mai 2008 Zinsatz 13 %
      5. Die Augusta AG ist berechtigt jederzeit Anleihen über die Börse Frankfurt und Stuttgart zurückzukaufen.

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      Avatar
      schrieb am 02.03.05 14:42:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @augustaanleihe: da Du vom Schuldverschreibungsgesetz schreibst. Hast Du das zur Hand und könntest es mir kopieren? Ich bräuchte ein Exemplar. Würde Dir dafür auch ein paar Stimmrechte geben.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 20:10:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Zinsen wären schon schön, aber als Gläubiger einseitig die Zinsen zu erhöhen dürfte unmöglich sein, zu einem Vertrag gehören ja immer zwei, Augusta müsste wohl zustimmen, oder?

      Einseitig wird man wohl höchstens den Zinssatz wieder auf 4% setzen können, wenn überhaupt, das macht den Kohl nicht fett. Außerdem reicht es nicht, eine GV einzuberufen, man braucht auch eine Mehrheit, und Privatanleger bleiben meistens daheim. Die DB würde womöglich Anleihen kaufen und dagegenstimmen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 09:39:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn die Deutsche Bank kauft, danns steigt die Anleihe

      gell.


      Wisó einseitíg erhöhen ? Um die Restrukturierung zu unterstützen verlängern wir die Laufzeit.

      Die Kosten der Versammlung muß auch die Augusta tragen,
      siehe Schuldverschreibungsgestz.
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 09:54:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier könnt Ihr das Schuldverschreibungsgestz anfordern:

      Luckow@hypverband.de

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 13:43:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mit einseitig meine ich, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß die Gläubigerseite allein, ohne Zustimmung des Schuldners, die Zinsen erhöhen kann. Augusta konnte ja auch nicht allein die Zinssenkung beschließen, dafür war die Zustimmung der Gläubigerversammlung nötig.

      Selbst wenn im Gegenzug die Laufzeit verlängert werden soll wirst Du kaum darum herumkommen, mit Augusta um deren Einverständnis zu verhandeln. Die Deuba will ja angeblich stärker bei Restrukturierungen à la Augusta mitmischen, da wird sie sicher nicht wollen, daß hohe Zinsen einen Anreiz zum Holdout schaffen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 17:57:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Deutsche Bank hat doch komplett gewandelt.

      Es gibt nur holdouts.

      Wer sollte von denen etwas gegenn höhere Zinsen haben ?

      Die Deutsche Bank und Augusta haben bestimmt was dagegen.
      Die müssten dann aber von den 14 Millionen austehendem Anleihekapital 7 Millionen kaufen.

      Da wird der Kurs wohl rasant steigen..
      Avatar
      schrieb am 07.03.05 13:32:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das versprochene Schuldverschreibungsgesetz wurde mir bis heute nicht zugeschickt.
      Avatar
      schrieb am 07.03.05 17:16:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na endlich, der Typ ging mir langsam auf den Keks :)


      augustaanleihe
      User wurde gesperrt

      marzischewski
      User wurde gesperrt

      Gleichwohl werde ich mal über unsere Rechtsabteilung ein Exemplar des SCHVG anfordern. Man scheint nicht ohne auszukommen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.05 19:38:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      @nnz: wäre dann nett, wenn Du mir das Gesetz kopieren könntest. Ist nur ein paar Seiten.

      Der Name Marzischewski ist übrigens von Future Holding und Global Capital Management/GCM bekannt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 13:31:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Na Mahlzeit:

      Augusta Technologie AG / Hauptversammlung/Diverses
      08.03.2005
      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der außerordentlichen
      Hauptversammlung vom 7. Januar 2005
      Frankfurt am Main, 08. März 2005. Auf der außerordentlichen
      Hauptversammlung am 7. Januar 2005 der im Prime Standard notierten AUGUSTA
      Technologie AG (ISIN DE0005088603) wurde beschlossen, das Grundkapital der
      Gesellschaft zunächst in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von
      Verlusten und Einstellungen von Beträgen in die Kapitalrücklage durch
      Zusammenlegung von Aktien herabzusetzen und sodann durch Sacheinlagen unter
      Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
      Gegen diese Beschlüsse hat ein Aktionär beim Landgericht Frankfurt am Main
      Klage erhoben. Er beantragt, die Nichtigkeit der Beschlüsse festzustellen,
      hilfsweise, die Beschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der
      Gesellschaft hat diese Klage keine Aussicht auf Erfolg.
      Der Vorstand
      Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Lena Trautmann, Investor Relations,
      gerne zur Verfügung.
      Tel: 0049-(0)69-242669-19
      Fax: 0049-(0)69-242669-40
      Email: trautmann@augusta-ag.de
      EquityStory AG 08.03.2005
      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch
      Emittent: Augusta Technologie AG
      Wilhelm-Leuschner-Straße 9-11
      60329 Frankfurt am Main Deutschland
      Telefon: +49-(0)69-242669-19
      Fax: +49-(0)69-242669-40
      Email: trautmann@augusta-ag.de
      WWW: www.augusta-ag.de
      ISIN: DE0005088603
      WKN: 508860
      Indizes: CDAX, PRIMEALL
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen,
      Hannover, Hamburg, München, Düsseldorf, Stuttgart
      Ende der Mitteilung EQS News-Service
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 23:59:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      von K1 aus einem anderen Thread:

      Hier gabs vor einer Weile (der Thread ist wohl gelöscht) mal das Ansinnen nach Abschluss der Augusta Wandlung/Restrukturierung den Zinssatz übergebührlich im Wege der Einberufung einer erneuten Gläubigerversammlung heraufzusetzen.

      Ich möchte (auch für zukünftige Fälle) daraufhinweisen, dass bei solch offensichtlich missbräuchliche Einberufungen von Gläubigerversammlungen -so der Schuldner sie ablehnt, was er wohl tun wird- gem. §4Abs. 4 des Schuldverschreibungsgesetz den beantragenden Gläubigern vom Richter die Kosten der Aktion auferlegt werden dürften.

      Grüße K1


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