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    Wer kann Bilanzen von Versicherungen lesen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.02 20:12:33 von
    neuester Beitrag 26.01.02 23:45:28 von
    Beiträge: 10
    ID: 537.869
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      Avatar
      schrieb am 21.01.02 20:12:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      schreibe gerade meine Diplomarbeit über die Kapitalanlagepolitik von Versicherungsgesellschaften.
      Hierzu führe ich gerade eine Bilanzanalyse durch.

      Was genau ist aber der Unterschied zwischen einer Namensschuldverschreibung und einem Schuldscheindarlehen?

      Hat hier jemand Infos, Definitionen oder kann sonst was zu beitragen? Wäre Euch sehr dankbar.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 20:19:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Inhaberschuldverschreibung / Namensschuldverschreibung
      Die geläufigste Form der Verbriefung von Wertpapieren ist die der Inhaberpapiere. Inhaberschuldverschreibungen berechtigen den Inhaber, die durch diese Urkunde verbrieften Rechte vom Schuldner zu fordern. Deshalb ist bei Inhaberschuldverschreibungen auch ein gutgläubiger Erwerb möglich ­ d.h., der Schuldner wird auch dann von der Leistung befreit, wenn er nicht an den rechtmäßigen Eigentümer geleistet hat.

      Die weite Verbreitung der Inhaberschuldverschreibungen lässt sich durch ihre leichte Übertragbarkeit erklären. Die Übertragung der Forderung erfolgt durch Einigung und Übergabe des Wertpapiers.

      Dagegen kann bei Namensschuldverschreibungen die Forderung nur von dem auf dem Wertpapier benannten Gläubiger geltend gemacht werden. Für die Übertragung der Forderung ist eine Abtretung (Forderungsabtretung) notwendig. Dabei hat der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger die Urkunde auszuhändigen.



      Diese Definition habe ich für Namensschuldverschreibung gefunden. Das wäre ja quasi eine Aktie, oder?
      Warum wird in der Bilanz der Posten Aktie separat aufgeführt?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 20:24:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      hier steht was darüber http://www.commerzbank.de/privat/lexikon/HTML/Inhver.htm
      und wenn das nicht reicht, gehe auf die Site http://www.google.de und gib die jeweils Namensschuldverschreibung und Schuldscheindarlehen ein. Da findest du jede Menge darüber. Viel Glück.

      viele Grüsse
      Quadro
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 20:41:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Dir Quadro. Da habe ich auch die Definitionen her. Dennoch wird mir der Unterschied zwischen den verschiedenen Bilanzpositionen noch nicht klar.

      warum werden Namensschuldverschreibungen und Inhaberschuldverschreibungen nicht zusammengefasst. Desweiteren verstehe ich nicht welches Finanzkonstrukt sich genau hinter diesen Begriffen verbirgt, zumal der eine Posten Schuldscheiforderungen und Darlehen heißt. Welches Darlehen?

      Policendarlehenist nicht gemeint, da auch dies ein separater Posten ist!

      An wen vergeben Versicherer Darlehen? Normale Darlehen? Das sind versicherungsfremde Geschäfte und wären nach VAG verboten.

      Mysteriös..
      Avatar
      schrieb am 22.01.02 22:52:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      das habe ich auch noch gefunden:

      Namensschuldverschreibungen
      keine Börsennotierung
      nicht EZB-fähig, gedeckt, mündelsicher
      Laufzeiten z.Zt. rund 5 Jahre
      10 % Solvabilität (Risikogewichtung)

      Inhaberschuldverschreibungen
      amtlich in Frankfurt notiert
      EZB-fähig, ungedeckt, nicht mündelsicher
      keine Laufzeitbeschränkung
      20 % Solvabilität (Risikogewichtung)

      PS: Ich schaue noch weiter.

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      Avatar
      schrieb am 22.01.02 23:02:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      nochmal was:

      Namensschuldverschreibung: Im Gegensatz zu Inhaberschuldverschreibungen wird in Namensschuldverschreibungen der Berechtigte namentlich genannt. Nur an ihn können vom Emittenten die Leistungen mit schuldbefreiender Wirkung erbracht werden. Sie können deshalb, unter Umschreibung des Namens, auch nur mit Zustimmung des Emittenten übertragen werden. Namensschuldverschreibungen können nicht an der Börse gehandelt werden.

      Inhaberschuldverschreibungen: Wertpapiere, bei denen der Emittent die darin verbrieften Ansprüche jedem Inhaber verspricht. Inhaberpapiere können, wie Geld, ohne jede Formalität den Eigentümer wechseln.

      PS: Vielleicht finde ich nochmal was.
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 15:27:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Quadro, ich danke Dir für Deine Mühe. Kannst Du mir auch noch sagen, wo Du diese Infos her hast?

      Vielen Dank

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.01.02 23:08:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      ich hab nochmal was:

      Quelle: http://de.biz.yahoo.com/d/g/ia.html#inhaberschuldverschreibu…

      Inhaberschuldverschreibung
      Schuldverschreibung (vgl. Anleihe), die mit einer Inhaberklausel versehen ist. Dieser Vermerk ist nicht ausdrücklich notwendig, wenn üblicherweise Inhaberpapiere vorliegen. Die Geltendmachung der mit der Inhaberschuldverschreibung verbundenen Rechte steht gem. § 793 BGB ausschließlich dem jeweiligen Besitzer zu.
      Der Aussteller der Inhaberschuldverschreibung verpflichtet sich zur Leistung an den Inhaber der Urkunde, ohne daß der Inhaber ein Recht an der Urkunde nachweisen muß. Er kann ihm auch nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen (§ 796 BGB).

      Die Leistungspflicht des Ausstellers wird somit durch die Vorlage der Urkunde eingeleitet, wobei der Aussteller auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit wird (§ 793 Abs. 1 BGB). Die Inhaberschuldverschreibung wird durch Übereignung übertragen. Auch der Erwerber einer gestohlenen Urkunde wird gem. § 935 Abs. 2 BGB Eigentümer und erwirbt damit das Recht aus dem Papier.

      Der Vorteil der Inhaberschuldverschreibung ist im Gegensatz zur Namensschuldverschreibung in ihrer leichten Übertragbarkeit begründet. Aus diesem Grund sind die bedeutenden verzinslichen Wertpapiere ausschließlich Inhaberschuldverschreibungen.


      Die Quelle für die andren muss nich nochmal suchen. Posting folgt.

      viele Grüsse
      Quadro
      Avatar
      schrieb am 26.01.02 23:14:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi,

      nochmal eine Quelle:

      http://www.rentenbank.de/deutsch/wertpapiere_d/investoren_d/…

      viele Grüsse
      Quadro
      Avatar
      schrieb am 26.01.02 23:45:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo nochmal,

      zu deiner Frage nach der Quelle von Posting 6:

      http://www.i-basis.de/vr/wl-bank-web/pfandbriefe.htm#Namenss…

      Viele Grüsse
      Quadro


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