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    >>> Hans Eichels Finanzpolitik <<< ---- Artikel 2 --- lesenswert ! ! ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.02 13:40:22 von
    neuester Beitrag 31.01.02 08:03:11 von
    Beiträge: 25
    ID: 542.882
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      schrieb am 30.01.02 13:40:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      hier der 2. Artikel zur Finanzpolitik Eichels.
      umfangreich a b e r interessant:

      Paradies für Konzerne

      Die Kritik an Hans Eichel und den Schwächen seiner Steuerreform wächst - auch in den eigenen Reihen. Experten befürchten, dass deutsche Konzerne ihre Gewinne noch auf Jahre hinaus kleinrechnen können und ihre Steuerlast minimieren. Der Staatskasse drohen weitere Milliarden-Ausfälle. Als gelernter Genosse ist Hans Eichel stets den Leitbildern der Sozialdemokratie verpflichtet. Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit gelten ihm viel, und wehe, die Wirklichkeit sperrt sich gegen das Ideal. Dann ereilt ihn zuweilen heiliger Furor: Das Steuersystem in Deutschland zum Beispiel, schimpft er, sei "unerträglich ungerecht".

      Denn die Last des Steuerzahlens trügen vor allem diejenigen, die wenig haben: die Normalverdiener, die Alleinerziehenden, die Arbeiter. Trickreich hingegen entzögen sich die großen Firmen und die Reichen dem Fiskus. Die deutsche Steuerspargesellschaft funktioniere nach einem einfachen Prinzip: "Unten gibt es die Arbeitslosen, und oben wird abgeschrieben."

      Fast fünf Jahre ist es her, dass der damalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel mit solchen Sprüchen gegen die Abschreibungstricks der Unternehmen zu Felde zog - und gegen den "zynischen und gnadenlosen Liberalismus" in Bonn.

      In diesen Tagen jedoch bleibt Eichel, inzwischen Finanzminister, merkwürdig still. Kein Wort dazu, dass die renommiertesten Firmen des Landes Millionen-, zum Teil sogar Milliarden-Beträge vom Fiskus zurückholen. Dass die Körperschaftsteuer quasi verschwunden ist. Der Berliner Kassenhüter mag es nicht kommentieren. "Wir wollen den Minister nicht mit diesem Thema belasten", sagt seine Sprecherin.

      Dabei erlebt Eichel einen Steuerverfall wie noch kein Finanzminister vor ihm. Von plus 23 Milliarden Euro im Jahr 2000 ist die Körperschaftsteuer binnen zwölf Monaten auf minus eine halbe Milliarde Euro zusammengeschrumpft - unterm Strich mussten er und seine Kollegen aus den Bundesländern im vergangenen Jahr also mehr auszahlen, als sie einnahmen.

      Sprachlos verfolgt der Mann, der mit seiner Finanzpolitik der schlingernden Koalition einst wieder Halt gab, wie sich seine vermeintlich größte Tat, die Steuerreform, mehr und mehr zum Milliarden-Desaster entwickelt. Denn schon jetzt ist klar: Die maue Konjunktur allein kann den Steuerschwund nicht erklären.

      Allenfalls um 20 bis 30 Prozent ist die Körperschaftsteuer in Rezessionsjahren in der Vergangenheit eingebrochen. Aber ein Minus von 102 Prozent? Das ist traurige Premiere - und selbst der deutliche Anstieg der Kapitalertragsteuer, die auf Dividenden fällig wird, sorgt nur für wenig Entlastung.

      "In dieser Dimension hat das niemand vorausgesehen", klagt der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU). Für seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Claus Möller (SPD) stellt sich die Frage, "ob der Bundesfinanzminister die Steuergestaltungsspielräume der Unternehmen nicht unterschätzt hat".

      Deutschland - ein Steuerparadies für Konzerne?

      Tatsache ist: Während Eichels Reformwerk die Durchschnittsfamilie nur mit knapp 1500 Euro im Jahr entlastet, können die großen Unternehmen mit immer neuen, ganz legalen Methoden ihre Steuerlast gegen null drücken.

      Volkswagen zum Beispiel gelang das Kunststück, seinen Gewinn vor Steuern um 37 Prozent zu steigern - und nach Abzug der Abgaben an den Fiskus ein Plus von 144 Prozent zu präsentieren.

      Eichel dürfte es deshalb kaum gelingen, das leidige Thema totzuschweigen - auch wenn er selber seinen Haushalt noch halbwegs im Griff hat. Vor allem die Länder nämlich leiden besonders stark unter der fiskalischen Schwindsucht. Drastisch fahren sie nun ihre Investitionen zurück, streichen Tausende von Stellen in der Verwaltung und kürzen, wie in Schleswig-Holstein, selbst das Blindengeld.

      Einsparungen zu Lasten der Bürger auf der einen, Ausschüttungen an Konzerne und Aktionäre auf der anderen Seite - längst ist eine Debatte über die wachsende Kluft zwischen öffentlicher Armut und privatem Reichtum in Gang gekommen.

      Für den hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar ist es eine Gerechtigkeitsfrage, "wenn die Konzerne ihre Last abwerfen und die Arbeitnehmer immer mehr die Packesel der Nation werden". Es sei, zürnt der Christdemokrat, "ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet die Sozialdemokraten große Unternehmen bei der Finanzierung des Gemeinwesens aus der Verantwortung entlassen".

      Ähnlich sieht das auch sein SPD-Kollege Möller aus Kiel: "Es geht nicht an, dass Großkonzerne überhaupt keine Steuern mehr zahlen", schimpft er.

      Besorgt fragen sich Eichels Amtskollegen in der Provinz, ob die dramatischen Ausfälle des letzten Jahres nur ein - wenn auch bitterer - Einzelfall sind. Oder ob die Steuer-Baisse von Dauer ist. Drohen, allen Beteuerungen der Regierung zum Trotz, noch viele schlechte Jahre?

      Vieles spricht für das düstere Szenario. Tatsächlich bieten die alten und auch neuen Schlupflöcher den Kapitalgesellschaften noch Möglichkeiten zuhauf, auf Jahre hinaus ihre Steuerschuld zu drücken.

      Vor allem das gravierendste Problem, das Eichel und der Kanzler sich mit ihrer Steuerreform eingebrockt haben, ist keineswegs ausgestanden: die so genannte Auskehr von alten, in Vorjahren gebunkerten Gewinnen aus den Bilanzen.

      Dahinter verbergen sich Forderungen in Höhe von 37 Milliarden Euro, die die Firmen bis 2016 gegenüber dem Fiskus geltend machen können. Allenfalls acht bis elf Milliarden Euro dieser Reserven haben die Konzerne im Vorjahr abgerufen - der Rest dürfte in den nächsten Jahren folgen.

      Allein VW-Chef Ferdinand Piëch hütet einen Steuerschatz von knapp zwei Milliarden Euro, und den will sein Unternehmen in den nächsten zehn Jahren nach und nach heben. Rund eine Milliarde Euro Steuerbonus hatte auch Dietmar Kuhnt, der Chef des Energiekonzerns RWE, in petto.

      Ermöglicht wird die eigentümliche Rückholaktion durch komplizierte Steuergesetze. Bis zur Reform nämlich wurden Gewinne, die die Unternehmen gebunkert haben, höher besteuert als jene Überschüsse, die sofort an die Aktionäre ausgeschüttet wurden. Die Differenz betrug zuletzt 10, früher sogar 15 Prozent.

      Zahlen die Firmen ihre heutigen Dividenden nun nachträglich aus alten Gewinnen, bekommen sie die Differenz, und damit die zu viel bezahlte Steuer, vom Fiskus zurück (siehe Grafik) - ein Rechtsanspruch, den man ihnen nach Ansicht von Eichels Experten nicht verwehren kann.

      Die Planer im Finanzministerium rund um Steuerstaatssekretär Heribert Zitzelsberger waren allerdings davon ausgegangen, dass die Payback-Aktion sich in vergleichsweise kleinen Raten über den gesamten Übergangszeitraum von 15 Jahren verteilen würde - eine Fehlkalkulation.

      Dass 37 Milliarden Euro "auf den Markt kommen würden", damit hätten sie gerechnet, räumen Eichels Ministeriale ein. Doch sie hätten nicht geahnt, wie schnell sich dieser Prozess vollziehen würde.

      Vielleicht aber hatte ja doch jemand im Hause Eichel etwas geahnt. Wie sich an Dokumenten des Finanzministeriums nachvollziehen lässt, erlebte die Steuerreform in diesem entscheidenden Punkt nämlich eine merkwürdige Wandlung.

      Noch im ersten Gesetzentwurf, am 11. Januar 2000 datiert, kalkulierten Eichels Experten für das Jahr 2001 mit Steuerausfällen von immerhin drei Milliarden Euro. Kein Nebenposten also.

      Doch seltsam: Vier Wochen später, in der Fassung, die dem Kabinett zur Abstimmung vorgelegt wurde, hatte sich die Zahl in nichts aufgelöst. Tief versteckt im Zahlenmeer tauchte ein schlichter Strich auf. Soll heißen: Steuerausfall null.

      Wie es dazu kam, dass die Milliarden verschwanden, weiß das Finanzministerium nicht schlüssig zu erklären. Mal wird die Schuld den Ländern zugeschoben, die eigene Berechnungen angestellt und um Korrektur gebeten hätten. Mal wird darauf verwiesen, dass solche Tableaus immer nur die Auswirkungen neuer Regelungen zeigten; die Sonderdividenden des Jahres 2001 beruhten jedoch auf Gewinnen des Jahres 2000, die altem Steuerrecht unterlagen.

      Finanzpolitiker aus den Regierungsparteien vermuten hingegen, dass die Zahl womöglich aus "politischen Gründen" gestrichen wurde. "Wir haben damals einen Fehler gemacht", gesteht Klaus Müller, bis Frühjahr 2000 finanzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und seither Umweltminister in Kiel: "Wir haben uns zu sehr auf die Zahlen des Bundesfinanzministeriums verlassen."

      Ein doppelter Fehler. Denn noch in einer anderen überaus wichtigen Frage lagen Eichels Ministeriale daneben. Ganz tief im neuen Körperschaftsteuer-Gesetz ist noch eine zweite Frist versteckt, innerhalb deren die Unternehmen einen Teil ihres alten Kapitals ausschütten mussten: Der entscheidende Termin dafür war der 31. Dezember 2001. Ansonsten wären nach Ansicht namhafter Experten wie Alfons Kühn vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag ein knappes Viertel ihrer Guthaben, rund acht Milliarden Euro, "vernichtet" worden.

      Der Grund: Nur bis Ende vergangenen Jahres konnten sich die Unternehmen für Gewinne aus den Jahren vor 1999 in voller Höhe ihren Steueranspruch vom Finanzamt zurückholen. Eine komplizierte Übergangsregelung im Gesetz sorgt dafür, dass diese Altforderungen seit Jahresbeginn gegenüber dem Finanzamt deutlich weniger wert sind - und mithin auch die mögliche Steuererstattung spürbar sinkt.

      Der Punkt ist entscheidend. Erklärt er doch, warum die Firmen sich im Vorjahr derart massiv Geld vom Fiskus zurückholten. "2001 bestand geradezu ein Zwang, möglichst viel Geld auszuschütten", bestätigt Jens Blumenberg, Steuerberater in der Münchner Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler.

      Das Finanzministerium beharrt dagegen auf der Meinung, die Reform habe keinen Termindruck ausgelöst. Doch solche Beschwichtigungen können die klammen Haushälter in den Landeshauptstädten nicht mehr beruhigen - ganz im Gegenteil. Sie sehen die Schuld für die allzu optimistischen Berechnungen in Berlin.

      Immer wieder, klagt der schleswig-holsteinische Finanzminister Möller, hätten die Ländervertreter vor zwei Jahren bei den Beratungen mit dem Bund auf die Risiken der Reform hingewiesen. Doch Eichels Unterhändler hätten die Gefahren systematisch kleingeredet. "Denen gegenüber bin ich jetzt ein bisschen bösgläubig geworden", sagt der SPD-Mann.

      Auch die Opposition in Berlin befürchtet längst, dass das Milliarden-Debakel des Vorjahres sich fortsetzen könnte - bis weit ins Jahr 2003. Die Finanzkrise könne "sich noch verschärfen", prophezeit Friedrich Merz, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag.

      Denn pünktlich zum 1. Januar dieses Jahres ist ein weiteres Privileg für die Konzerne in Kraft getreten: die Steuerfreiheit für Beteiligungsverkäufe. Wirtschaftsblätter wie das "Wall Street Journal" hatten dieses Kernelement der Reform, das Ende 1999 nebenbei publik wurde und prompt einen Börsenboom auslöste, einst als "Big Bang" gefeiert. Es könne dabei helfen, die verkrusteten Strukturen der Deutschland AG aufzulösen, jenes engen Firmengeflechts, in dem jeder jeden kennt, miteinander verwoben ist und die Macht teilt. P

      Von wegen. Tatsächlich entpuppt sich auch diese Regel schon nach wenigen Wochen eher als Steuersparmodell denn als Reformmotor. Elegant können die Konzerne nun stille Reserven heben, ohne lästigen Zugriff des Fiskus. Der Erlös wird sofort genutzt, um neue Beteiligungen zu kaufen.

      Die Deutschland AG bricht nicht auf - sie sortiert sich nur steuerfrei neu.

      Da verkauft Siemens die Anteile am Chiphersteller Infineon, um prompt Milliarden für ein Paket am Elektronikunternehmen Atecs auszugeben. Da steigt der Versicherungsriese Allianz, geführt von Henning Schulte-Noelle, noch stärker beim Kosmetikkonzern Beiersdorf ("Nivea") ein, um das Paket vielleicht mit Gewinn an den Kaffeeröster Tchibo weiterzureichen.

      Als könne er das neue Schlupfloch nur mit Mühe abwarten, zog auch DaimlerChrysler-Boss Jürgen Schrempp exakt am 1. Januar die Verkaufsoption für den 49,9-Prozent-Anteil seines Unternehmens am Debis Systemhaus. Der Deal mit der Telekom, die den Anteil für 4,6 Milliarden Euro erwarb, war lange zuvor vereinbart, er wäre auch ohne Steuerbefreiung vollzogen worden. Doch Eichels Geschenk nahm Schrempp gern mit.

      Welch wunderbare Möglichkeiten das deutsche Steuerrecht den Unternehmen bereits in der Vergangenheit bot, führte auch Telekom-Chef Ron Sommer schon eindrucksvoll vor.

      1995 erwarb er für 1,6 Milliarden Euro eine Beteiligung an der US-Telefonfirma Sprint. Sechs Jahre später verkaufte die Telekom den Anteil für 3,4 Milliarden Euro. Ein schönes Geschäft - vor allem weil der Staatskonzern mit diesem Deal nicht nur einen Gewinn von 1,8 Milliarden Euro realisierte, sondern vom deutschen Fiskus zusätzlich noch eine Art Prämie bekam.

      Möglich wurde die steuerliche Geldvermehrung, weil das Sprint-Paket während des Börsenbooms rasant an Wert gewann. Ende 1999 stand es mit sagenhaften 9,8 Milliarden Euro in den Büchern der Telekom - unter anderem auch, weil ein Konkurrent an einer Übernahme interessiert war.

      Doch dieser stolze Buchgewinn verfiel im folgenden Jahr fast ebenso schnell, wie er entstanden war. 6,6 Milliarden Verlust schrieb die Telekom ab - wenn auch nur auf dem Papier. Doch was soll`s? Vom Fiskus gab es dafür eine Erstattung von 1,4 Milliarden Euro.

      Das dürfte erst der Anfang sein. Denn die Steuerfreiheit von Beteiligungsverkäufen eröffnet jetzt noch ganz andere Möglichkeiten des Steuersparens. Vor allem globale Investmentbanken und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beschäftigen eine ganze Armee von Steuerexperten, die ihren deutschen Klienten nun bei der Abgabenminimierung helfen.

      Falls ein tatsächlicher Verkauf der Beteiligungen nicht möglich oder nicht erwünscht ist, greifen die hoch bezahlten Herren in die Trickkiste. Sie gründen so genannte Special Purpose Vehicles - also steuerrechtliche Spezialanfertigungen, die nur einen Zweck erfüllen: so viel Geld wie möglich am Fiskus vorbei in die Taschen der Konzerne und Aktionäre zu schaufeln.

      Alle großen Investmentbanken halten derartige "Firmenmäntel" für ihre Kunden vor - wahlweise auf Offshore-Inseln wie den Cayman Islands, den Niederländischen Antillen, in Liechtenstein oder auch hier zu Lande.

      Die Branche boomt, vor allem weil viele Unternehmer fürchten, die rot-grüne Regierung - oder eine neue Koalition nach der Wahl - könne die steuerfreien Verkäufe schon bald wieder abschaffen. Berater sprechen von einem "window of opportunity", also einem "Gelegenheitsfenster", und raten ihren Kunden, sich auf ein Zuklappen dieses Fensters vorzubereiten. "Wer sich als Vorstandschef darüber zurzeit keine Gedanken macht, hat auf seinem Posten nichts verloren", sagt ein führender deutscher Investmentbanker.

      Falls sich zum Beispiel für eine Beteiligung auf die Schnelle kein konzernfremder Investor findet, können die Unternehmen die stillen Reserven, also den Wertzuwachs seit dem Aktienerwerb, auch erst mal durch einen konzerninternen Weiterverkauf heben - so sie denn noch vorhanden sind.

      Denn die Aktienmärkte haben in den vergangenen zwei Jahren rund 40 bis 50 Prozent verloren - und von daher ist der tatsächliche Verkauf der Anteile an anderen Firmen längst nicht mehr so lukrativ. Viele einst hochrentable Investments, gerade im Bereich junger, moderner Technologien, sind sogar "unter Wasser", wie die Investmentbanker sagen.

      Nicht schlimm, denn die findige Beraterzunft hat auch dafür eine Patentlösung im Angebot: Die Experten empfehlen ihren Klienten, derartige Engagements ganz einfach in Personengesellschaften zu packen - vor allem dann, wenn weitere Verluste drohen. Durch den simplen Wechsel der Rechtsform können die Bosse die Werteinbrüche ihrer Beteiligungen auch weiterhin steuerlich absetzen, was bei Kapitalgesellschaften seit dem 1. Januar nicht mehr erlaubt ist.

      Durch solch großzügige Gestaltungsmöglichkeiten, schwärmen Investmentbanker, sei Deutschland nun innerhalb Europas zum attraktivsten Standort für Holdings geworden.

      Bislang waren die Niederlande das Mekka dieser wendigen Dachgesellschaften, die vor allem eines interessiert: extrem niedrige Steuern. Doch schon wird in vielen ausländischen Konzernzentralen darüber diskutiert, ob nach einer Megafusion die Holding ihren Sitz nicht in Deutschland haben sollte.

      Gewinne steuerfrei kassieren - und Verluste steuermindernd einsetzen, diese Devise der Bosse wird durch die Steuerreform also noch mal richtig befördert. "Möglich ist nun fast alles", weiß Lorenz Jarass, Professor und Finanzwissenschaftler aus Wiesbaden: "Wer Steuern sparen will, findet immer eine Lösung."

      Und so ist selbst in Eichels eigener Partei inzwischen eine Debatte darüber in Gang gekommen, ob die Steuerreform nicht übers Ziel hinausschießt - und nachgebessert werden muss.

      So will der Kieler Finanzminister Möller den Einnahmeverfall bei der Körperschaftsteuer keineswegs gelassen hinnehmen. "Sollte sich die Entwicklung als dauerhaft herausstellen, dann müssen wir Konsequenzen ziehen", fordert er.

      "Wir müssen die weitere Entwicklung sehr genau beobachten", sagt auch sein rheinland-pfälzischer Parteikollege Mittler - auch wenn Mittler darauf setzt, dass es sich bei den Ausfällen vor allem um "Einmal-Effekte" handelt.

      Denn natürlich mag kaum ein Genosse dem eigenen Bundesfinanzminister in Berlin direkt in die Parade fahren. Schnellschüsse lehnen die meisten Sozis ab, ganz besonders bei der Steuerfreiheit für Beteiligungsverkäufe.

      "Das ist entschieden und steht", sagt Mittler. Doch er räumt auch ein: "Wenn wir noch mal entscheiden könnten, dann wäre zumindest eine maßvolle Besteuerung überlegenswert."

      Weniger zurückhaltend sind die Vertreter der Union. Sie empfehlen drastische Maßnahmen, um den Steuerschwund zu stoppen. Hessens Kassenhüter Weimar würde sich leichten Herzens von Kernelementen der Eichel-Reform trennen. Die Unternehmen sollten auf Gewinne aus dem Verkauf von Tochterunternehmen und anderen Beteiligungen "eine Steuer von 20 Prozent zahlen", findet der Christdemokrat. Das sei "eine der Möglichkeiten", sagt auch Möller.

      Damit nicht genug. "Wir müssen auch darüber nachdenken, die Verlustvorträge einzuschränken", sagt Weimar. Sie sind Grundlage für ein weiteres lukratives Privileg, das die Kapitalgesellschaften seit Jahren schon genießen. Zusätzlich zur derzeitigen, zeitlich limitierten "Auskehr" des Eigenkapitals, die auf alten Gewinnen beruht, können die Konzerne nämlich auch mit Verlusten aus der Vergangenheit ihre heutige Steuerlast minimieren - und zwar ohne jede Frist.

      Dabei verrechnen sie ihr Minusergebnis von früher mit dem Gewinnplus von heute, als Folge sinkt die Steuerlast oder verschwindet im Ideal sogar ganz.

      Alles in allem schlummern in den Bilanzen der Konzerne nach Erkenntnissen des Bundesfinanzministeriums noch Verlustvorträge im Wert von rund 235 Milliarden bis 240 Milliarden Euro. Heben die Firmen diese Reserven in den kommenden Jahren, drohen weitere Steuerausfälle von bis zu 60 Milliarden Euro.

      Die Konsequenz: Selbst in guten Jahren, wenn die Wirtschaft wieder brummt, bleibt die Körperschaftsteuer für die Finanzminister weiterhin eine Zitterpartie.

      Doch alle bisherigen Versuche, das Phänomen der Verlustvorträge einzudämmen, scheiterten am Widerstand der Wirtschaft - sei es unter Helmut Kohl, sei es unter Eichels Vorgänger Oskar Lafontaine.

      Der Mechanismus ist dabei stets derselbe, und auch Weimar dürfte ihn mit seinem Vorstoß zu spüren bekommen: Wann immer die Politik darangeht, die Steuersparmöglichkeiten der Unternehmen einzudämmen, drohen die Konzernlenker kaum verhohlen mit Abwanderung. Und die Lobbyisten befürchten gleich, dass der Standort Deutschland in Gefahr gerät.

      Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der derzeit selbst an einem eigenen Entwurf für ein neues Unternehmensteuer-Gesetz arbeitet, fordert die Politik auf, sich von dem Gezeter der Unternehmen nicht beeindrucken zu lassen: "Jeder Mensch und jeder Staat muss sich in aller Entschiedenheit gegen Erpressungen wehren. Wenn er dem nachgibt, verliert der Staat seine Rechtsstaatlichkeit und jeder Bürger seine Freiheit."
      .
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 13:44:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zum Verlustvortrag:

      Ein Unternehmer macht in einem Jahr 100 Gewinn, im nächsten Jahr 100 Verlust. Wieviel Steuern sollte er ("gerechterweise" ) in Summe über die zwei Jahre bezahlen, wenn der Gewinn über die zwei Jahre gesehen Null ist?
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 13:51:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      gelle @Rainer,
      wir beide halten frieden. ich bin kein streitsüchtiger mensch.
      diesen artikel habe ich zur information reingestellt.
      jeder kann und soll sich seine meinung dazu bilden.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 13:57:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hast schon recht.

      Ein Haushalt hat in einem jahr 10.000,- Einkommen, im anderen jahr 100.000,- - wieviel sollte er gerechterweise an Steuern bezahlen?


      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 13:58:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @micha:

      ich hatte Dich auch gestern nicht angegriffen. Ich war über den SPIEGEL verärgert, nicht über Dich.
      Jeder, der über die hohen Verlustvorträge klagt, sollte meine Frage in #2 beantworten.

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      schrieb am 30.01.02 14:03:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Grundsätzlich gilt
      im deutschen Steuerrecht:

      Bemessungsgrundlage: JAHR

      Ausnahmen (Verlustvortrag) wurde n u r
      geschaffen, um Unternehmen vor dem Konkurs zu retten.

      Hintergrund: Arbeitslosenzahlen
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:04:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Grundsätzlich gilt
      im deutschen Steuerrecht:

      Bemessungsgrundlage: JAHR

      Ausnahmen (Verlustvortrag) wurde n u r
      geschaffen, um Unternehmen vor dem Konkurs zu retten.

      Hintergrund: Arbeitslosenzahlen
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:05:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      @roscha:

      Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung ist mir durchaus geläufig. Aber das beantwortet nicht meine Frage in #2.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:05:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      PS,

      dass mich da niemand falsch versteht - ich hab nix gegen den Verlustvortrag als solchen einzuwenden, nur verursachen einige neue Regelungen da einiges an Scheiflagen - eine wird in dem Artikel auch erwähnt, etwa, wenn Gewinne aus Beteiligungsverkäufen zwar unversteuert bleiben dürfen, sich aber durch Ausgliederung in andere rechtsformen solcherlei Veräu´ßerungen im Zweifelsfall steuermindernd geltend machen lassen.

      Dies um so mehr, als es den Konzernen deutlich erleichtert worden ist, Verluste von Töchtern nahezu beliebig im Konzern hin- und herzuschieben, was früher ebenfalls so nicht möglich war.

      Meine Bemerkung #4 sollte nur ein Hinweis sein, dass eine "gerechte" Steuer auch bei Personenunternehmen und Haushalten eigentlich eine auf den Durchschnitt langer Perioden ausgercihtete Steuer sein sollte, denn auch dort fallen Einkünfte sehr unterschiedlich an, werden durch die Progression aber unterschiedlich behandelt.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:07:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das wäre toll, wenn ich die Verluste (nach Lebenshaltungskosten) aus meinen Kindheits- und Jugendjahren vortragen könnte. Das hätte ziemlich gedauert, bevor ich hätte Steuern zahlen müssen ;).
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:08:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Neemann:

      Schon klar. Eine "gerechte" Steuer gibt es kaum, da dieser Begriff nicht objektiv ist. Ausnahme: Einkommen gleich Null.

      Deine #9 fasse ich mal als Plädoyer für eine flat tax rate, d.h. für eine Abschaffung der Progression auf und unterstütze Dich daher.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:10:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      @for4zim:

      Du wirst es vielleicht nicht wissen, aber das geht. Verluste (im steuerlichen Sinne) können in allen Einkunftsarten vorgetragen werden.
      Lebenshaltungskosten sind natürlich nicht steuerlich relevant.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:11:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Rainer6767,
      So ist es :)
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 14:24:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Rainer6767, der Grundfreibetrag ist es aber schon. Und da kommen wir zum Punkt: steuerlich relevant wird man in der Regel erst, wenn man steuerpflichtig wird. Das setzt meistens voraus, daß man nachhaltig Einnahmen erzielt, etwa Arbeitseinkommen oder ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen betreibt. Daher ist es überhaupt nicht zwingend, daß ein Staat bei Unternehmen alle Verlustphasen berücksichtigt, bei Privatpersonen aber nur das positive Einkommen zählt und Jahre mit Einkommen unter dem Grundfreibetrag einfach vergißt. Was ist mit Unternehmen, die sich langjährige Verlustträger einverleiben, nur um darin steuerlich ihre Gewinne zu verstecken? Es ist sicher nicht unmoralisch, wenn ein Unternehmen seine steuerlichen Möglichkeiten nutzt. Aber ein Staat braucht auch nicht alle Verluste eines Unternehmens steuerlich zu berücksichtigen. Es ist sowieso volkswirtschaftlich besser, wenn die Unternehmen immer Gewinne anstreben und nicht etwa ein möglichst effizientes Ausnutzen von Verlusten und zeitweiligen Gewinnen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 15:10:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wir sind doch mittlerweile in der Situation, wo sich multinationale Konzerne aussuchen können, in welchem Land sie Gewinne versteuern bzw. erst steuerlich entstehen lassen. Die Besteuerung von Grosskonzernen ist doch längst eine Form der Standortpolitik und eine verdeckte Subvention.
      Jede, aber auch jede nationale Regierung wird doch so erpresst, da diese Konzerne jederzeit mit der Aufgabe und Verlagerung von Standorten drohen können.

      Leider ist das die Wirklichkeit und ein Ergebnis der Globalisierung.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 15:42:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      @for4zim:

      Diese "Ungerechtigkeit" lässt sich dadurch schnell beseitigen, dass der Grundfreibetrag bei der ESt abgeschafft wird. :D
      Eine Abschaffung des steuerlichen Verlustvortrags wäre die verheerendste Investitionsbremse, die man sich vorstellen kann. Das Risiko bei Investitionen würde sprunghaft ansteigen, da sich die Kurve der erwarteten Nettoerträge nach unten verschieben würde. Bei Gewinnen kassiert der Staat mit, bei Verlusten beteiligt sich der Staat aber nicht. Das wäre wirklich extrem schädlich (und darüber hinaus ein klarer Verstoß gegen jegliche systematische und logische Besteuerung).
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 15:45:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      @gerndabei:

      Wir dürfen uns nicht darüber wundern, dass angesichts unserer bekannten Standortnachteile die Gewinne im Ausland erwirtschaftet und auch dort versteuert werden.
      Oder willst Du bspw. Opel oder IBM etc. in Deutschland von der Steuer befreien, weil sie US-amerikanische Firmen sind?

      Auswüchse (Niedrigsteuerländer) werden übrigens durch das Außensteuergesetz gebremst.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 15:53:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Rainer6767, klar, der Verlustvortrag hat seinen Sinn. Aber man muß ihn ja nicht unbegrenzt zulassen. Andererseits gibt es ja auch staatliche Subventionen, die steuerfreie Veräußerung von Kapitalbeteiligungen usw.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 16:01:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      @for4zim:

      Wie Du aus früheren Diskussionen mit mir bemerkt hast, fällt es mir nicht leicht, Rot/Grün zu loben. Aber die Steuerfreiheit bei der Veräußerung von Beteiligungen ist so ziemlich das Beste, was man machen konnte, um die strukturell verkrustete "Deutschland AG" endlich zu entflechten.
      Darüber hinaus ist zu bedenken, dass diese Gewinne nur auf Unternehmensebene steuerfrei sind.

      Wenn Du sonstige Steuervergünstigungen meinst: Okay, da ist vieles dabei, was unlogisch und unsystematisch ist. Dann sollte man aber dies abschaffen und nicht versuchen, einen Systembruch durch einen anderen Systembruch (Abschaffung des Vortrags) zu "heilen".
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 16:11:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Letzterem stimme ich zu.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 16:46:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      #17 Rainer, nein. Aber als ein solcher "Standortnachteil" wurde gerade immer die hohe Steuerbelastung ins Feld geführt. Ich bin genauso der Meinung, dass gerade diese Grossunternehmen im gleichen Mass wie Klein- oder Mittelbetriebe besteuert werden sollten. Nur deren Lobby und deren Einfluss ist genauso wie ich ihn beschrieben habe.
      Da ist die Macht jeder Regierung stark begrenzt.
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 18:50:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Alle Firmen sollten völlig steuerfrei operieren können.

      Ihr Wert besteht schliesslich darin, dass sie Angestellte beschäftigen, die der Staat mit Lohnsteuer und Sozialabgaben nach Bedarf abkassieren kann, denn sie können nicht "abhauen".

      Die völlige Steuerfreiheit würde sicher viele Firmen anlocken, mit entsprechend positivem Effekt auf die Arbeitslosenstatistik. :)
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 19:15:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      Über die Streichung von Steuervergünstigungen zur Finanzierung einer spürbaren Tarifabsenkung herrscht stellenweise parteiübergreifender Konsens. Aber was glaubt ihr, was die Lobbyisten (vor allem die, die als MdB im Bundestag sitzen; z.B. Michelbach, Göhner, Wiesehügel etc.) dazu meinen und wie mächtig die Verbände im Hintergrund dagegen arbeiten?
      Ich weiss, for4zim, Lobbyismus :mad: ist mein "Lieblings"thema! ;)

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 30.01.02 19:26:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      @dickdiver:

      Stimmt. Vor allem, weil jeder bei zu streichenden Steuervergünstigungen immer nur an diejenigen denkt, von denen er selbst nichts hat. Gilt aber nicht nur für Unternehmer, sondern für uns alle.
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 08:03:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Rainer: ;)

      Gruss
      dickdiver


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