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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 430)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      schrieb am 28.09.10 13:30:40
      Beitrag Nr. 2.424 ()
      Es ist schon erstaunlich: Die Aktie Draeger VZ ist in den letzten 5 Börsentagen von 63,00 € auf über heute 68,00 € gestiegen (=ca.8%), während die Genuss-Scheine sich kaum bewegen. Damit ergibt sich ein Verhältnis: VZ : GS = 1 : 1,5 .
      Ich glaube, es ist jetzt wieder an der Zeit, dass sich die Genuss-Scheine nach oben bewegen, um diesen Vorlauf der Aktie aufzuholen.
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      schrieb am 27.09.10 16:16:53
      Beitrag Nr. 2.423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.215.118 von clomobil am 27.09.10 11:43:20Vielen Dank :-)

      Ein bischen seltsam ist die Kursstellung ja schon. Was da wohl dahinter steckt?
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 11:43:20
      Beitrag Nr. 2.422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.214.999 von Jakobus01 am 27.09.10 11:22:07laut finanzkalender am 4.11.2010

      Noch Zeit genug für eine nächste Aufwärtswelle. In FFM übrigens nun 5000 Stück bei 106,50€ im Geld und 5000 Stück bei 108,50€ im Brief. Vielleicht schlägt der Kollege aus Hamburg heute ja zu...
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      schrieb am 27.09.10 11:22:07
      Beitrag Nr. 2.421 ()
      Wann kommen eigentlich die 9 Monats Zahlen von Dräger?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 11:03:30
      Beitrag Nr. 2.420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.214.373 von kitzblitz am 27.09.10 09:46:57Im Thread war ein Beitrag dessen Schreiber behauptete, dass die DSW bereits informiert wäre. Dafür ist sie u.a. auch da. Ich verstehe deine Aufregung nicht.

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      schrieb am 27.09.10 09:46:57
      Beitrag Nr. 2.419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.210.350 von SAFE1 am 25.09.10 14:05:36die sdk sagt mal gar nix.
      die haben wohl andere probleme im moment.
      klagt doch selbst, wenn ihr glaubt ihr werdet beschissen !!
      wieso sollen das immer andere für euch tun !
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      Avatar
      schrieb am 25.09.10 14:05:36
      Beitrag Nr. 2.418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.196.068 von Jakobus01 am 23.09.10 08:09:20Würde mich auch interessieren, wie DSW oder SdK diesen Fall einschätzen.
      Daher nochmals die Frage, ob jemand Genaueres weiß.
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      Avatar
      schrieb am 25.09.10 13:56:21
      Beitrag Nr. 2.417 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.210.235 von Juliusturm am 25.09.10 13:34:31Leider hat die Draeger-IR dann Falsches erzählt, denn der Wertpapierprospekt (Seite 233)sieht eindeutig eine Bemessung der Abfindung nach den am 16. Juni 2010 geltenden Verhältnissen vor. Dieser ermittelte Wert soll dann nur noch angemessen verzinst werden bis zur HV 2011.

      Ist auch unerheblich, da beides schlecht und unfair den GS-Inhabern gegenüber ist.
      Mich würde daherauch interessieren, was der DSW oder SDK zur Rechtmäßigkeit dieser Abfindungsformel sagt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.10 13:34:31
      Beitrag Nr. 2.416 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.207.177 von Hiberna am 24.09.10 17:41:51Wenn ich die Aussage der Draeger-IR richtig verstanden habe, wird der Wert des Bezugsrechtes der Genussscheine zum Datum des Ausschlusses ( also vermutlich der HV 2011) unter Berücksichtigung Aktienkursentwicklung vom Ausgabedatum der Bezugrechte der Aktien an berechnet, wobei noch niemanden klar war, daß es jetzt mit den Stämmen eine 2. Aktiensorte gibt.
      Was zum 30.06.2010 in die Bilanz gestellt wurde, ist dann wohl unerheblich.
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      Avatar
      schrieb am 24.09.10 17:41:51
      Beitrag Nr. 2.415 ()
      in der Gewinn- und Verlustrechnung des Halbjahresberichtes 2010 ist als Ergebnisanteil, der den Genußscheinen zusteht, ein Betrag in Höhe von 7.3 Mio. € angegeben versus 1.4 Mio. € in 2009.

      Laut Fußnote ist dabei eine Genußscheindividende auf Vorjahreshöhe einbezogen, also 2 € je Aktie für das Halbjahr, woraus sich bei 1.4 Mio. Genußscheinen ein Betrag in Höhe von 2.8 Mio. € errechnet.

      Der Rest des den Genußscheinen zustehenden Anteils ermittelt sich dann für das Halbjahr als 4.5 Mio. €. Sofern man diesen Betrag auf 9 Mio. € fürs Gesamtjahr verdoppelt und wiederum durch die Anzahl der Genüsse dividiert, würde man eine Abfindungszahlung aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 6.43 € erhalten.

      Denkt Ihr, daß das Unternehmen im Halbjahresbericht von einer Abfindungszahlung in Höhe von 6.43 € je Aktie ausgegangen ist?
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