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    Aufbau Steuerbescheid ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.02 15:27:03 von
    neuester Beitrag 01.07.02 11:10:29 von
    Beiträge: 21
    ID: 566.995
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      schrieb am 16.03.02 15:27:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Wenn eine Abfindung an den Arbeitnehemer gezahlt wird, steht diese Summe auf dem Steuerbescheid vom Finanzamt extra aufgeschlüsselt? (als Abfindung deklariert)
      Wo erscheint dann der steuerfreie Teil der Abfindung?
      Oder wird der steuerplfichtige Teil als normales Einkommen ausgewiesen?
      Avatar
      schrieb am 16.03.02 16:28:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      steht im gesetz, aber das verstehen erstmal nur die kommentare und dann die gerichte in 2. instanz eventuell
      Avatar
      schrieb am 16.03.02 23:32:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der AG trägt nur den zu versteuernden Anteil auf der LSt.-Karte ein und zieht auch die Steuern dafür gleich ab.

      Deshalb ist auch die Abfindungsvereinbarung mit der ESt.-Erklärung einzureichen. Damit kann das FA feststellen, ob der AG den entsprechend den persönlichen Daten (Alter, Dienstalter) den steuerpflichtigen Anteil richtig ermittelt hat.

      Aber Vorsicht! Oft beachtet der AG nicht die spezifischen Berechnungsmethoden der Steuer bei Abfindungen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 18:06:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Die Abfindung ist nun gezahlt worden!
      Insg. waren das 30.000 DM, von denen 24.000 steuerfrei sind!
      Nun hatt der Arbeitgeber einen Scheck ausgestellt und zwar über genau 24.000 DM. Die restlichen 6.000 DM wurden im Rahmen der letzten Lohnabrechnung versteuert und 2 Tage später auf das Konto überwiesen.

      Die Steuerkarte liegt gerade vor mir und auf dieser steht ganz oben nur entsprechend 6.000 DM als Einkommen. (mein Vater erhält seit fast 18 Monaten nur Krankengeld). Weiter unten werden dann nur noch ein paar Sozialabgaben aufgelistet.

      Von einer Abfindung steht dort überhaupt nichts!!!!!!!!!!!! Ist das richtig so?

      Mir geht es um die Tatsache, dass ich Bafäg bekommen und diese Abfindung als Einkommen meiner Eltern voll angerechnet wird! Aber wie wollen die vom Amt dass überhaupt mitbekommen, wenn diese Summen ja nicht erscheinen?!
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 19:47:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      z.B. durch eine Lohnsteuerprüfung beim AG!

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      Avatar
      schrieb am 29.06.02 19:57:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Rechtsgrundlage § 3 Nr. 9 EStG. 24000,- bzw. 12271 Euro sind steuerfrei, sofern du das 55. Lebensjahr vollendet hast und das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat. Desweiteren muss die Auflösung vom Arbeitgeber veranlasst sein...

      Bestünde die Möglichkeit, dass du das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hast?? Oder macht deine Schwester mit 50 noch Führerschein??? Hääää...seh ich jetzt gerade ....du bekommst Bafög....sorry...die Story klingt seltsam :)
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 20:12:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #6: Der Vater hat die Abfindung bekommen, der Sohn (dollarboy) bekommt BAföG).
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 20:21:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Axo!!! Schuldigung!!! Ich ziehe meinen blöden Kommentar zurück :(
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 21:22:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu 4: Warte mal den ESt-Bescheid ab. Wenn dort die 24.000 DM nicht erscheinen, würde ich ganz einfach den ESt-Bescheid beim Amt einreichen.
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 08:01:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auf Anhieb scheint mir der Fall ganz einfach.
      Es fallen nur 6.000 DM Einkünfte aus nichtselbständiger
      Arbeit an. Die restlichen 24.000 DM sind steuerlich nicht
      relevant und tauchen somit in der Steuererklärung nicht
      auf. Die steuerpflichtigen 6.000 DM sowie das Krankengeld
      für sich gesehen lösen gar keine Einkommensteuer aus. Somit
      braucht nicht mal eine Steuererklärung abgegeben werden.
      Bzw. wenn eine abgegeben wird, würde ich die Geschichte
      mit der Abfindung nicht an die große Glocke hängen.

      MERKSATZ: Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen
      wirst.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 15:45:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Meine Eltern müssen noch ne Steuererklärung machen! Leider....
      Aber ich werde einfach mal mit zu deren Steuerberater gehen und mal hören was der dazu sagt!

      Vielen Dank soweit!!!!
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 16:24:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Im Steuerbescheid wird der Freibetrag nicht erscheinen.
      Das Finanzamt wird zwar idR die Voraussetzungen der Abfindungen prüfen (Anm.: dies ist immer ein Prüfungsschwerpunkt).
      Eingetragen wird aber nur noch der Teil, der tatsächlich zu versteuern ist.
      Dies liegt letztlich daran, dass die Höhe des Freibetrags und die Frage, ob überhaupt eine begünstigte Abfindung vorliegt, von Fall zu Fall geprüft werden muss.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 16:42:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi dollarboy,

      so wie es aussieht, hat Dein Vater in diesem Jahr nur Krankengeld und die Abfindung kassiert.

      Das Krankengeld unterliegt nur dem sog. Progressionsvorbehalt, was soviel bedeutet, dass das Krangeld fiktiv dem zu versteuerndem Einkommen hinzugerechnet und dann geschaut wird, welcher prozentuale Steuersatz nun maßgeblich wäre.
      Dieser Satz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Krankengeld) angewandt.

      Wenn also in diesem Jahr (der Zahlung der Abfindung) außer der Abfindung keine weiteren Einkünfte vorliegen, bedeutet dies im Klartext, dass die Einkommensteuer 0 DM bzw Euro sein wird.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 16:54:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Probleme von dollarboy ergeben sich nicht aus dem Einkommensteuerrecht und auch nicht daraus, dass die Eltern eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
      Sie ergeben sich vielmehr aus der BAföG-Einkommensverordnung und dem BAföG-Formblatt 3.
      Siehe hierzu der frühere Thread von Dollarboy:

      Abfindung und Bafög!!!! 26 dollarboy 13.01.02 12:13:51

      Die steuerlichen Hinweise bringen daher für dollarboy nichts.
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 16:56:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      dollarboy möchte gerne wissen, ob man aus dem ESt-Bescheid erkennen kann, dass der Vater eine Abfindung erhalten hat.
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 17:31:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu #10: Ich nehme an, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 4000 DM erscheinen .(2000 DM WK-Pauschale ist von den Einnahmen in Höhe von 6000 DM abzuziehen).
      @dollarboy: Ich nehme an, dass aus dem ESt-Bescheid 2002 nicht erkennbar sein wird, dass dein Vater eine Abfindung erhalten hat. Aber: Ihr habt ja im Aktualisierungsantrag Angaben über das voraussichtliche Einkommen gemacht und das tasächliche Ergebnis 2002 weicht wohl stark davon ab? Evtl. kommt eine Rückfrage vom BAföG-Amt. (Könnte ich mir jedenfalls vorstellen).
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 19:22:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Genau das ist der Fall! Das Einkommen, welches im Antrag steht beläuft sich auf ca. 35.000 DM. Wenn man nun 30.000 DM Abfindung dazurechnet, kann man sich leicht ausrechnen dass ich dann eine Menge Bafög zurückzahlen darf. Aber dummerweise habe ich dieses Bafög ja für die Studiengebühren bereits ausgegeben.....
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 20:54:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ändern kannst du leider nichts mehr. Der Aktualisierungsantrag kann nicht widerrufen werden, auch dann nicht, wenn es sich herausstellt, dass das Einkommen der Eltern wider Erwarten höher statt niedriger ist. Die Rückzahlung würde m.W. durch Verrechnung mit zukünftigen BAföG-Leistungen erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 21:00:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Woraus bestehen denn die 35.000 DM Einkommen, die Ihr angegeben habt? Krankengeld? Oder was? Hat die Mutter auch Einkommen?
      Avatar
      schrieb am 30.06.02 22:20:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Man kann wohl auch mit dem Amt eine Art Rückzahlungsvereinbarung eingehen. Das Einkommen besteht anteilmäßig aus Krankengeld, Rente und Urlaubs bzw. Weihnachtsgeld. Meine Mutter hat noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (ca. 2600 Euro pro Jahr)
      Avatar
      schrieb am 01.07.02 11:10:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      Habe mir das Formblatt 7 angesehen. Danach muss zur Feststellung des Einkommens im BWZ der Einkommensteuer-Bescheid "unverzüglich und unaufgefordert" vorgelegt werden (in deinem Fall wohl für 2001 und 2002). Ich gehe davon aus, dass im ESt-Bescheid 2002 der Begriff "Abfindung" nicht erscheinen wird. Vermutlich werden dort 4000 DM (bzw. entspr. Betrag in EUR) erscheinen unter der Bezeichnung "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit".
      Möglicherweise geht es durch, wenn ihr die Abfindung nicht angebt, sicher ist es aber mE nicht. Es könnte sein, dass wegen der "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" eine Rückfrage des BAföG-Amtes erfolgt, was das für Einkünfte sind, denn ich gehe davon aus, dass im Aktualisierungsantrag bzw. im Formblatt 3 solche Einkünfte nicht angegeben waren.


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