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    Delisting - Allgemein und NSE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.02 14:49:57 von
    neuester Beitrag 10.04.02 07:25:26 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 03.04.02 14:49:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vorschlag zum Thema Delisting: Auffangindex, z.B. IMAX (Insolvenz...) mit gleichzeitiger Notiz im ZMAX (Zocker...) und späterer Übernahme in den KMAX (Konkurs...). Aber die Deutsche Börse wird`s schon richten. Wobei ich bei NSE Software wäre. Da zeigt die Deutsche Börse ihre ganze Kompetenz und schließt an die Hochzeiten des Neuen Marktes an. Damals wurde ohne sinnvolle Prüfung alles zugelassen, was in den Neuen Markt wollte. Jetzt muss man diese Unternehmen -ebenfalls ohne sinnvolle Prüfung- schnell wieder loswerden. Da gibt es Unternehmen mit kriminellen Vorständen, mit Verlusten weit über den Umsätzen, mit dubiosen Geldgebern, mit Luftschlössern als Zukunftsaussichten, usw.. Alle dürfen sie bleiben. Warum wohl ? Es gibt auch Unternehmen wie NSE, welche im Zuge der Börseneuphorie mit viel Geld viele Fehler gemacht haben. Wobei NSE zumindest versucht hat -zugegeben wenig professionell und erfolgreich- das Unternehmen für die Zukunft zu erweitern. Jetzt wird, meiner Meinung nach, sehr seriös versucht, das Unternehmen zu retten. Der Umsatz wurde in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld fast gehalten (immer noch mehr als viele andere Unternehmen), der Verlust drastisch reduziert (im Gegensatz zu anderen, welche immer noch mehr Miese produzieren). Spielt alles keine Rolle(x), sagt die Deutsche Börse. Ein Hoch auf die Aktienkultur und raus damit. Nur nicht genau hinsehen. Und wenn alle Fehler der Vergangenheit und Kleinaktionäre verschwunden sind, beginnt ein neues Spiel. Ohne lästiges Fußvolk, geschlossene Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 03.04.02 15:02:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist genau so, wie schon immer in der Vergangenheit ...
      Wer einmal Vertrauen verspielt hat, wird kaum nochmal
      Geld von INVESTOREN zu Gesicht bekommen ...
      Alles andere ist Schönrederei ...
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 11:37:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was mich eher stört am Ausschluß der NSE und anderer Firmen ist die willkürliche Rechtssprechung in Deutschland ob die Deutsche Börse das darf oder nicht. Mal kommen Firmen mit ihren Klagen dagegen durch, mal nicht (wie halt im Falle NSE ), von Rechtssicherheit kann da keine Rede mehr sein.
      Avatar
      schrieb am 05.04.02 21:57:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Durch das Delisting kann NSE Kosten sparen. Da der Nemax eh zum Zockerparadies a´la " Nicht alle am Neuen Markt sind Gauner, aber alle Gauner sind am Neuen Markt" verkommen ist, wird der Laden auch am geregelten Markt entweder wieder auf die Beine kommen, oder entgültig den Bach runter gehen.

      Da der Neue Markt auch ein Wachstumssegment sein soll, hat NSE mit seinem angestammten Kerngeschäft dort eh nichts verloren.

      gruss paule2
      Avatar
      schrieb am 07.04.02 15:11:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nach einem Gerichtsentscheid (Landgericht Berlin ?) vom 28.03.2002 (Quelle: ARD Videotext 06.04.02) hat die Deutsche Börse kein Recht, das Delisting von Unternehmen vor einem entsprechend rechtskräftigen Urteil (hier: Oberlandesgericht Frankfurt, 09.04.02) öffentlich zu machen! Das aktuelle Verhalten der Deutschen Börse trägt somit nicht nur wenig zu einer neuen Seriösität bei, es ist scheinbar auch noch rechtswidrig! Außerdem werden Unternehmen, welche ernsthaft am Weiterbestand arbeiten, erheblich zusätzlich belastet. Warum kümmert man sich nicht um wesentlich gravierendere (Betrugs-) Fälle, z.B. Comroad (NEMAX 50), Carrier 1, usw. ? Übrigens sind bei vielen anderen Unternehmen die Zukunftsperspektiven auch nicht besser als bei NSE, vielleicht sogar wesentlich schlechter. Auf alle Fälle sollte man Unternehmen (die man früher gerne geholt hat) in einer schwierigen Situation nicht noch zusätzlich belasten, wo es anscheinend rechtlich sowieso fragwürdig ist.

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      schrieb am 09.04.02 22:09:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gibt es gar keine Info zur Verhandlung wegen des Delistings?
      Die sollte doch heute gewesen sein!

      Vielleicht sollte ich ein Stop-Buy plazieren.

      Wie stehen denn die Chancen?
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 07:25:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      09.04.2002 18:57



      Oberlandesgericht äußert Zweifel an Penny-Stock-Regeln






      Frankfurt (Reuters) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Streit um den Ausschluss so genannter Penny-Stock-Werte vom Neuen Markt grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die einseitige Regelwerksänderung durch die Deutsche Börsegeäußert.

      "Wir tendieren dazu, anzunehmen, dass die Kläger einen Anspruch auf Unterlassung des Ausschlusses haben", sagte der Vorsitzende Richter des fünften Zivilsenats beim Oberlandesgericht Frankfurt, Wilfried Müller-Fuchs, am Dienstag in der Verhandlung zum Eilantrag von sechs Firmen gegen den Aussschluss vom Wachstumssegment. Die niedrige Bewertung der Firmen alleine sei keine ausreichende Begründung für die einseitige Änderung des zum 1. Oktober 2001 in Kraft getretenen Regelwerks durch die Börse, begründete der Richter. Die Entscheidung soll am 23. April bekannt gegeben werden.

      Die Aussagen des Richters deuteten darauf hin, dass den betroffenen Unternehmen der beantragte Aufschub in zweiter Instanz gewährt wird. Das Landgericht Frankfurt hatte die Eilanträge auf eine Fristverlängerung bei der Anwendung des neuen Regelwerks Ende 2001 noch abgewiesen. Fünf der sechs klagenden Gesellschaften wurde der Ausschluss vom Neuen Markt zum 27. April bereits angekündigt. Dabei handelt es sich um NSE Software, LetsBuyIt.com, InfoGenie, e.multi Digitale Dienste und GfN. Zu den Klägern gesellte sich am Dienstag noch die Firma Wizcom. Zum 27. April soll zudem Fortunecity ausgeschlossen werden.

      Im Mittelpunkt des Erörterungstermins am Dienstag stand die grundsätzliche Diskussion darüber, ob die einseitige Regelwerksänderung durch die Börse rechtens war. Die anwesenden Firmenvertreter übten Kritik an den Kriterien für einen Ausschluss und zogen die Einrichtung eines bei der Börse angesiedelten Schiedsgerichts für den Neuen Markt in Zweifel. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnten sowohl die Börse als auch die klagenden Firmen ab.

      Der Vorsitzende Richter sah die geltenden Fristen für den Ausschluss aus dem Marktsegment für unzureichend an. Auch frühere einseitige Änderungen des Regelwerks, wie etwa zur Anzeige von Aktienverkäufen durch Vorstandsmitglieder, stellten keine ausreichende Begründung für die jetzt erfolgte Änderung der Regeln dar, fügte Müller-Fuchs hinzu.

      Nach dem verschärften Regelwerk sind solche Firmen von einem Delisting bedroht, deren Aktienkurs an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung während dieser Zeit dauerhaft 20 Millionen Euro unterschreitet. Liegen Aktienkurs und Börsenwert der Firma dann in den folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen über einem Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro, wird die Firma vom Neuen Markt ausgeschlossen. Auch insolvente Firmen müssen das Wachstumssegment verlassen.

      Der Rechtsvertreter der Deutschen Börse, Hans Hüesker, argumentierte, die Firmen hätten die Möglichkeit, das bei der Börse angesiedelte Schiedsgericht anzurufen und dort gegen den Ausschluss vorzugehen. "Deswegen besteht keine Dringlichkeit, das ordentliche Gericht anzurufen", ergänzte Hüesker. Solange keine Entscheidung des Schiedsgerichts gefallen sei, werde das betroffene Unternehmen auch nicht vom Neuen Markt ausgeschlossen und ihm würde deshalb kein Nachteil entstehen. Zwei Unternehmen, LetsbuyIt.com und e.multi, hätten das Schiedsgericht angerufen und damit dessen Zuständigkeit anerkannt.

      Firmenvertreter kritisierten daran jedoch, dass die Börse die drohende Beendigung der Zulassung zum Handel am Neuen Markt bereits bekannt gegeben haben müsse, bevor die betroffenen Unternehmen das Schiedsgericht anrufen könnten. "Damit sind wir gezwungen, die Zuständigkeit anzunehmen, obwohl wir sie anzweifeln", sagte ein Firmenvertreter. Zudem entstünde dem Unternehmen mit Veröffentlichung des drohenden Ausschlusses durchaus ein Nachteil in Form eines sinkenden Kurses. Somit werde es schwieriger, ein Delisting zu verhindern.

      Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnten die Parteien ab. Im Rahmen dessen sollte die Deutsche Börse nach Vorstellung des Gerichts die Frist bis zur Anwendung der neuen Regeln verlängern. Damit sollen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die neuen Kriterien einzuhalten. Im Gegenzug sollten die Firmen das Schiedsgericht als zuständiges Organ anerkennen und somit auf eine Entscheidung durch ein ordentliches Gericht verzichten.

      Hüesker beharrte für die Deutsche Börse auf die Umsetzung des Regelwerks, um Firmen vom Neuen Markt zu verbannen, die der Zielsetzung nicht mehr gerecht würden. Damit solle dem Segment wieder zu mehr Ansehen verholfen werden. Firmenvertreter forderten dagegen die Wiederherstellung der Situation vor Einführung der Delisting-Regeln. Zumindestens das Kriterium der Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro solle abgeschafft werden. "Die Grenze ist eindeutig zu hoch", argumentierten Firmenvertreter und verwiesen auf ein Zulassungskriterium zum Neuen Markt, dass ein Stammkapital von 1,5 Millionen Euro erfordere.


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