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    Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren - Frage! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.02 10:18:05 von
    neuester Beitrag 08.04.02 23:08:25 von
    Beiträge: 13
    ID: 574.656
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      schrieb am 08.04.02 10:18:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bin gerade dabei eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auszufüllen.

      Ein Teil meiner Hauptforderung war durch eine Versicherung gedeckt und wurde mir (abzüglich des Selbstbehalts) schon ausgezahlt.

      Beispiel:

      Hauptforderung > 1000 EUR, davon von der Versicherung gedeckt > 400 EUR (mit Selbstbehalt 100 EUR)

      Von der Versicherung wurden mir also 300 EUR ausgezahlt, somit habe ich einen restlichen "Schaden" von 700 EUR.

      FRAGE > Wie hoch ist meine Hauptforderung die ich dem Insolvenzverwalter in der Anmeldung mitteilen muss (in dem Formular)?

      Danke für einen hilfreichen Rat :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 10:31:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Immer den Höchstbetrag angeben!

      Der Insolvenzverwalter kennt deinen Vertrag mit Versicherer ja nicht, oder?

      Wenn was von der Insolvenz übrig bleibt wird immer nach Schlüssel verteilt, der sich auf Verbindlichkeit bezieht.

      Je weniger du angibst desto weniger bekommst du!
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 11:30:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du musst deine Forderung in voller Höhe anmelden.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:17:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..wieso ist der Typ denn schon im Insolvenzverfahren und vor allem: was ist mit der Betrugsanzeige?

      Aber zum Thema: die Antworten scheinen mir korrekt zu sein, allerdings solltest Du Deine Versicherung informieren von der angemeldeten Forderung und Dich erkundigen, ob sie (die Forderung) nicht - soweit erfüllt - an sie übergegangen ist, dann müßte sie den erfüllten Teil anmelden und Du nur den Rest; selbst wenn Du vermutlich nie was siehst von der Forderung an den Insolventen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:28:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Betrug. Ob ein Teil der Gesamtforderung auf die Versicherung übergegangen ist, müsste sich aus den vertraglichen Bedingungen der Versicherung ergeben, da würde ich zunächst mal nachforschen.

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      schrieb am 08.04.02 21:30:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Betrug, kann es aber sein, oder mit Konkursverschleppung o.ä.....
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:33:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..es kann aber sein, daß ich mich täusche. Ich dachte an einen anderen Thread, wo jemand einem Betrüger aufgesessen war, der über ebay erst billige Sachen verkaufte, um gute Bewertungen zu bekommen und dann einen Großverkauf von teuren Sachen ohne Lieferung durchführte.


      Hinweis für diesen Fall: sollte es um eine Privatmann gehen, lohnt sich eine Betrugsanzeige doppelt. Forderungen aus Straftaten fallen nämlich nicht unter die Verbraucherinsolvenz, d.h., für Betrug haftet man selbst dann weiter, wenn man ansonsten durch das private Insolvenzverfahren restschuldbefreit ist...
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:40:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      @xylophon: Das Posting #1 fragt nur danach, in welcher Höhe die Forderung anzumelden ist. Bezüglich Betrug, Konkursverschleppung etc. ergibt sich hieraus kein Hinweis. Ansonsten kann ich dir schon zustimmen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:42:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Im Übrigen: Auch wenn Betrug oder Insolvenzverschleppung vorliegen würde: Im Moment geht es schlicht darum, Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:54:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      stimmt, und ich habe mir weivonnix´ threads angesehen und kann eine Verwechslung nicht mehr ausschließen, obwohl auch er offenbar gerne bei ebay stöbert, wie sein lustigster Thread zeigt.
      Aber der Betrugs-Thread ist nicht dabei.

      Dennoch ist die Information für sonstige Mitleser nicht ganz uninteressant, denke ich, daß sich eine Strafanzeige in solchen Fällen durchaus - ausnahmsweise wirtschaftlich - lohnen kann.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 22:45:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo @ NATALY :) Hallo @ xylophon :)

      Habe eben erst gelesen was Ihr geschrieben habt....

      Xylophon kennt die Geschichte ja schon ;)

      Klaro wurde ich bei Ebay betrogen. Habe nachdem die Ware nicht geliefert worden ist bei meinem Verkäufer angerufen. Am anderen Ende der Leitung war die Kripo Freudenstadt, den Rest könnt Ihr Euch denken.

      Roger Vahrenwald aus Loßburg hat ca 120 Leute bei Ebay abgezockt und sich dann abgesetzt!

      Ich habe dann Strafanzeige gestellt und ein Mahnverfahren eingeleitet ........

      Herr Vahrenwald hat sich mittlerweile der Polizei gestellt!


      PS:

      Über das Geld komme ich weg und auch über meine Dummheit, aber das es Menschen gibt die für Geld ihre Familie (Frau und Kind) im Stich lassen .....................

      (denkt Euch was für die Pünktchen aus, bin nicht mit gesprochener Fäkalsprache erzogen worden)
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 22:49:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      PS: Der Versicherung habe ich den Betrag in Höhe der gezahlten Versicherungsleistung abgetreten. Ich gehe davon aus, dass ich das auch beim Insolvenzverwalter angeben muss.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 23:08:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich würde zum einen die Gesamtforderung in voller Höhe angeben und dazu noch angeben, dass ein Teilbetrag an die ... Versicherung abgetreten wurde.


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