Ausschluss der Minderheitsaktionäre beim Fränkischen Überlandwerk AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.05.02 13:55:55 von
neuester Beitrag 13.05.02 12:45:18 von
neuester Beitrag 13.05.02 12:45:18 von
Beiträge: 4
ID: 585.663
ID: 585.663
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 234
Gesamt: 234
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 1654 | |
08.05.24, 11:56 | 1267 | |
gestern 22:26 | 939 | |
vor 44 Minuten | 883 | |
gestern 17:59 | 762 | |
heute 09:58 | 688 | |
vor 1 Stunde | 619 | |
vor 1 Stunde | 605 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.772,85 | +0,46 | 131 | |||
2. | 3. | 0,2170 | +3,33 | 125 | |||
3. | Neu! | 8,2570 | +96,67 | 108 | |||
4. | 4. | 156,46 | -2,31 | 103 | |||
5. | 14. | 5,7540 | -2,18 | 56 | |||
6. | 2. | 0,2980 | -3,87 | 50 | |||
7. | 5. | 2,3720 | -7,54 | 49 | |||
8. | 7. | 6,8000 | +2,38 | 38 |
Ich bin auch investiert, habe aber leider keine Ahnung wie so ein Spruchstellenverfahren funktioniert.
Meint ihr denn es lohnt sich Widerspruch einzulegen und ein solche anzurufen ???
Wie seht ihr das ?
Meint ihr denn es lohnt sich Widerspruch einzulegen und ein solche anzurufen ???
Wie seht ihr das ?
In der Regel lohnt sich die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens, da die zunächst festgesetzte Abfindung oft zu niedrig bemessen ist.
Indiz dafür kann z.B. ein überhöhter Rechnungszins/Risikoaufschlag im Bewertungsgutachten sein.
Als Kleinaktionär profitiert man meines Wissens wohl automatisch, auch wenn man selbst weder Widerspruch zu Protokoll gegeben hat noch Klage angestrengt hat, wenn z.B. die SdK oder DSW ein Verfahren eingeleitet und "gewonnen" haben.
Insofern würde ich mich im Zweifelsfall einmal mit z.B. der SdK www.sdk.org in Verbindung setzen, die auch ggfs. die Stimmrechte auf der HV vertreten.
Indiz dafür kann z.B. ein überhöhter Rechnungszins/Risikoaufschlag im Bewertungsgutachten sein.
Als Kleinaktionär profitiert man meines Wissens wohl automatisch, auch wenn man selbst weder Widerspruch zu Protokoll gegeben hat noch Klage angestrengt hat, wenn z.B. die SdK oder DSW ein Verfahren eingeleitet und "gewonnen" haben.
Insofern würde ich mich im Zweifelsfall einmal mit z.B. der SdK www.sdk.org in Verbindung setzen, die auch ggfs. die Stimmrechte auf der HV vertreten.
Kostet mich denn so ein Verfahren etwas ?
Wenn ja , wieviel ?
Wenn ja , wieviel ?
Meines Wissens muß der Großaktionär oder die Firma selbst die Prozeßkosten tragen, auch wenn der Antrag auf Bemessung einer höheren Abfindung vom Gericht abgewiesen wird. Insoweit klagt es sich langwierig, aber risikolos.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
91 | ||
53 | ||
38 | ||
34 | ||
32 | ||
21 | ||
15 | ||
12 | ||
11 | ||
10 |