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    Ausschluss der Minderheitsaktionäre beim Fränkischen Überlandwerk AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.05.02 13:55:55 von
    neuester Beitrag 13.05.02 12:45:18 von
    Beiträge: 4
    ID: 585.663
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      schrieb am 12.05.02 13:55:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin auch investiert, habe aber leider keine Ahnung wie so ein Spruchstellenverfahren funktioniert.
      Meint ihr denn es lohnt sich Widerspruch einzulegen und ein solche anzurufen ???
      Wie seht ihr das ?
      Avatar
      schrieb am 12.05.02 14:17:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      In der Regel lohnt sich die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens, da die zunächst festgesetzte Abfindung oft zu niedrig bemessen ist.
      Indiz dafür kann z.B. ein überhöhter Rechnungszins/Risikoaufschlag im Bewertungsgutachten sein.
      Als Kleinaktionär profitiert man meines Wissens wohl automatisch, auch wenn man selbst weder Widerspruch zu Protokoll gegeben hat noch Klage angestrengt hat, wenn z.B. die SdK oder DSW ein Verfahren eingeleitet und "gewonnen" haben.
      Insofern würde ich mich im Zweifelsfall einmal mit z.B. der SdK www.sdk.org in Verbindung setzen, die auch ggfs. die Stimmrechte auf der HV vertreten.
      Avatar
      schrieb am 12.05.02 17:33:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kostet mich denn so ein Verfahren etwas ?
      Wenn ja , wieviel ?
      Avatar
      schrieb am 13.05.02 12:45:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meines Wissens muß der Großaktionär oder die Firma selbst die Prozeßkosten tragen, auch wenn der Antrag auf Bemessung einer höheren Abfindung vom Gericht abgewiesen wird. Insoweit klagt es sich langwierig, aber risikolos.


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