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    Wer kennt sich aus im Einkommensteuerrecht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.02 11:05:29 von
    neuester Beitrag 19.05.02 15:35:00 von
    Beiträge: 5
    ID: 588.116
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      Avatar
      schrieb am 19.05.02 11:05:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung und habe folgendes Problem:
      Wo trage ich Werbeeinnahmen meiner privaten Homepage ein?
      Sind das Einkünfte aus Leistungen oder Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und wie hoch ist die Freigrenze?
      Die beiden genannten Punkte fallen ja unter "sonstige Einkünfte".
      Würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt.

      Gruss Thomas


      --
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      Avatar
      schrieb am 19.05.02 11:27:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Thomas,
      kann man mit sowas überhaupt ein positives Ergebnis erzielen?
      Wie hoch sind die Einnhamen, wie hoch die Ausgaben?
      Wenn ein Minus rauskommt, wird das Finanzamt wahrscheinlich Liebhaberei annehmen, d.h. die Verluste nicht anerkennen.

      Wiederkehrende Bezüge scheiden auf jedenfall aus. Hierunter fallen Renten usw.

      Da Einkünfte aus Gewerbebetrieb wohl nicht in Betracht kommen (bin mir dabei allerdings nicht ganz sicher), dürfte es sich um sog. Einkünfte aus Leistungen handeln.
      Falls keine Liebhaberei vorliegt, gibt es eine Freigrenze von 500 DM, d. h. steuerlich relevant nur bei einem Überschuss von mehr als 500 DM.

      Nochmals meine Eingangsfrage: Kann man mit sowas .....

      cu pegru
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 11:58:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo pegru,
      danke für Deine schnelle Antwort. Denke auch mal das Einkünfte aus Leistungen richtig wäre.
      Zu Deiner Frage kann ich nur sagen man kann...
      Bis jetzt, Mitte Mai, sinds schon fast 500 €. Allerdings habe ich auch Werbeausgaben. Kann ich die als Privatmensch auch absetzen?

      Gruss Thomas
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 15:25:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Thomas,

      versteuert wird immer nur der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben (falls sonstige Leistung) oder Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben (falls gewerbliche Einkünfte).
      Die Kosten für Deinen Provider können daher (zumindest teilweise) als Abzugsposten von den Einnahmen abgezogen werden. Es kommt aber auch drauf an was auf Deiner Homepage zu sehen ist. wenn dies allles richtig privat ist und die Werbeeinnahmen lediglich zusätzlich hinzukommen, bleibt wenig Platz für abziehbare Werbungskosten.
      Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.05.02 15:35:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Thomas,

      ich hab mir gerade Deine Homepage (die mit den top-börsenlinks) angesehen.
      Dies fällt eher in den Bereich gewerbliche Einkünfte. Das Ergebnis ist aber das gleiche.
      Gewinn = BE - BA.
      Eine Freigrenze gibt es hier nicht.
      Vorsicht bei Verlusten. In diesem Bereich sind manche Finanzämter etwas pingelig, wenn Jahr für Jahr nur Verluste rauskommen (Liebhaberei!!)

      cu
      pegru


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