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    Wurde dieser Irre "KVExperte" endlich gesperrt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.02 15:30:17 von
    neuester Beitrag 11.06.02 17:40:07 von
    Beiträge: 22
    ID: 596.606
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      Avatar
      schrieb am 11.06.02 15:30:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es war ja wirklich erstaunlich wie lange es hier im Board möglich war ausländerfeindliche und menschenverachtende Meinungen zu posten, wurde dem jetzt ein Ende gesetzt ?

      GGF
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 15:33:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Schlimme ist, dass dies von vielen bagatellisiert wird. Und unsere Kritik auf unsere Unreife und Ungelassenheit abgeschoben wird.


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 15:35:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Matthias,

      ich glaube in diesem speziellen Fall wird es keine Diskussion geben, die Sperre war schon lange notwendig.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 15:41:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Diese gab es schon, schau mal in das Politikforum "Mir ist Herr Friedmann unsympathisch".
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 15:57:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...hoffentlich....

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      schrieb am 11.06.02 16:04:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:09:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Matthias, bevor Du hier alle verrückt machst, lies mal....STGB § 130

      § 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
      1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
      2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
      oder verleumdet,
      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder
      durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die
      Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft,
      böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
      a.verbreitet,
      b.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
      c.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
      d.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt,
      um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen
      eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
      2.eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
      (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des
      Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den
      öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
      (4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
      (5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3
      entsprechend.


      LIES BITTE GANZ GENAU! Und nun präzisiere bitte Deinen Vorwurf. Suche bitte mal einen User, der klar gegen diesen Paragraphen verstößt!
      Aber hör bitte auf, ein Forum, das der Meinungsbildung dient, als braune Suppe abzutun.
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:11:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      @wi..uhhhh..mauskarl

      Das war doch noch nicht alles, hast bestimmt noch mehr davon auf Lager, oder?

      Für geistige Ergüsse ist die "einfach-strukturierte" Community immer offen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:15:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      @reinhar, lese ich einen anderen Paragraphen?, aber § 130 I Nr. 2 ist vollends erfüllt

      Mann muss nicht den kompletten § erfüllen, einzelne TB reichen aus.

      § 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
      1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
      2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
      oder verleumdet,
      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:18:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ wi..uhhhh..mauskarl,

      da ist er schon wieder da, KVExperte, Du bist einfach zu durchschaubar.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:23:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wir können gerne jedes einzelne Tatbestandmerkmal durchgehen, aber ich denke, Du hast soviel Intelligenz, diese auch selbst zu verstehen. Und KVExperte fällt unter alle TB-Merkmale.

      Gepostet habe ich es im Friedmann-Thread, da des KVExperten-Threads nicht mehr zugänglich war, wenn Du Dich angesprochen gefüllt hast, kann ich es auch nicht ändern.
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:24:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:25:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      natürlich "gefühlt", wobei "gefüllt"? Trifft vielleicht auf einige User auch zu.
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:39:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @hi, GGF,

      wir sollten uns für die "super" Erkenntnisse dieser hochstehenden geistigen Eliten wirklich die Mühe geben, W:0 einen angemessenen Vorschlag für ein neues Forum zu unterbreiten, in das die Threads zu verschieben sind:


      1. Vorschlag


      Kreativ Forum (garantiert eine hohe Leserschar!)

      Intelligenz Forum (etwas weniger Leser)

      Möllemann Forum (tausende von Lesern!)


      2. andere Vorschläge


      .........
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:39:48
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:40:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 16:48:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich hab `ne bessere Idee ... :D
      Muß aber noch bischen recherchieren ...:)
      Derweil schau ich mal, was meine Threads so machen ...:D
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 17:06:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Matthias kannst Du Dich noch entsinnen- diese Debatte "Stolz auf Deutschland"?
      Findest Du nicht daß es allerhöchste Zeit ist, auch mal die Politik Israels zu kritisieren?
      Findest Du nicht, daß die Nachkriegsgeneration sich der Diskussion um die NAZIzeit entledigen sollte?!
      Findest Du nicht, daß WIR auf Menschlichkeit, Humanität und Freiheit ein Anrecht haben?
      Findest Du nicht, daß Friedmann unversöhnlich auf gerade die Nachkriegsgeneration wirkt?
      Findest Du nicht, daß Friedmann geradezu durch seine Pauschalverurteilungen (20% Nazis) gerade Jenen einen Bärendienst erweist?

      Also Kritik muß da angebracht sein, wie ich finde.

      Eine lapidare Definition wie "Ich bin Deutscher" darf unmöglich schon anrüchig sein.
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 17:09:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Guerilla...Du alter Lauser! Hörst Du auf?!
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 17:11:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      reinhar ...

      Ich ersuche dich freundlichst, Diskurse dieser Art in dem
      dafür vorgesehenen Forum zu führen und den Platz hier für
      die eiligeren Notfälle unter den Patienten freizuhalten ... :D
      Vielen Dank für dein Verständnis ... :)

      Gue
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 17:11:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry, aber Du schießt gerade am Thema vorbei. Deine Aussagen standen nicht zur Debatte. Und für Kritik bin ich immer offen. Habe mich oft im Forum neg. zur aktuellen Palästinenserpolitik gemeldet.

      In diesem Sinne

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 17:40:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich wollte Dir nur aufzeigen, daß der §130 "Volksverhetzung" nur für ein VOLK nicht aber einzelne Personen schützt.


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