Wurde dieser Irre "KVExperte" endlich gesperrt ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.06.02 15:30:17 von
neuester Beitrag 11.06.02 17:40:07 von
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ID: 596.606
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Es war ja wirklich erstaunlich wie lange es hier im Board möglich war ausländerfeindliche und menschenverachtende Meinungen zu posten, wurde dem jetzt ein Ende gesetzt ?
GGF
GGF
Das Schlimme ist, dass dies von vielen bagatellisiert wird. Und unsere Kritik auf unsere Unreife und Ungelassenheit abgeschoben wird.
Gruß
Gruß
Matthias,
ich glaube in diesem speziellen Fall wird es keine Diskussion geben, die Sperre war schon lange notwendig.
GGF
ich glaube in diesem speziellen Fall wird es keine Diskussion geben, die Sperre war schon lange notwendig.
GGF
Diese gab es schon, schau mal in das Politikforum "Mir ist Herr Friedmann unsympathisch".
...hoffentlich....
!
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@Matthias, bevor Du hier alle verrückt machst, lies mal....STGB § 130
§ 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder
durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die
Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft,
böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a.verbreitet,
b.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt,
um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen
eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3
entsprechend.
LIES BITTE GANZ GENAU! Und nun präzisiere bitte Deinen Vorwurf. Suche bitte mal einen User, der klar gegen diesen Paragraphen verstößt!
Aber hör bitte auf, ein Forum, das der Meinungsbildung dient, als braune Suppe abzutun.
§ 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder
durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die
Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft,
böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a.verbreitet,
b.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt,
um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen
eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3
entsprechend.
LIES BITTE GANZ GENAU! Und nun präzisiere bitte Deinen Vorwurf. Suche bitte mal einen User, der klar gegen diesen Paragraphen verstößt!
Aber hör bitte auf, ein Forum, das der Meinungsbildung dient, als braune Suppe abzutun.
@wi..uhhhh..mauskarl
Das war doch noch nicht alles, hast bestimmt noch mehr davon auf Lager, oder?
Für geistige Ergüsse ist die "einfach-strukturierte" Community immer offen.
Das war doch noch nicht alles, hast bestimmt noch mehr davon auf Lager, oder?
Für geistige Ergüsse ist die "einfach-strukturierte" Community immer offen.
@reinhar, lese ich einen anderen Paragraphen?, aber § 130 I Nr. 2 ist vollends erfüllt
Mann muss nicht den kompletten § erfüllen, einzelne TB reichen aus.
§ 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
Mann muss nicht den kompletten § erfüllen, einzelne TB reichen aus.
§ 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht
oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
@ wi..uhhhh..mauskarl,
da ist er schon wieder da, KVExperte, Du bist einfach zu durchschaubar.
GGF
da ist er schon wieder da, KVExperte, Du bist einfach zu durchschaubar.
GGF
Wir können gerne jedes einzelne Tatbestandmerkmal durchgehen, aber ich denke, Du hast soviel Intelligenz, diese auch selbst zu verstehen. Und KVExperte fällt unter alle TB-Merkmale.
Gepostet habe ich es im Friedmann-Thread, da des KVExperten-Threads nicht mehr zugänglich war, wenn Du Dich angesprochen gefüllt hast, kann ich es auch nicht ändern.
Gepostet habe ich es im Friedmann-Thread, da des KVExperten-Threads nicht mehr zugänglich war, wenn Du Dich angesprochen gefüllt hast, kann ich es auch nicht ändern.
!
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natürlich "gefühlt", wobei "gefüllt"? Trifft vielleicht auf einige User auch zu.
@hi, GGF,
wir sollten uns für die "super" Erkenntnisse dieser hochstehenden geistigen Eliten wirklich die Mühe geben, W:0 einen angemessenen Vorschlag für ein neues Forum zu unterbreiten, in das die Threads zu verschieben sind:
1. Vorschlag
Kreativ Forum (garantiert eine hohe Leserschar!)
Intelligenz Forum (etwas weniger Leser)
Möllemann Forum (tausende von Lesern!)
2. andere Vorschläge
.........
wir sollten uns für die "super" Erkenntnisse dieser hochstehenden geistigen Eliten wirklich die Mühe geben, W:0 einen angemessenen Vorschlag für ein neues Forum zu unterbreiten, in das die Threads zu verschieben sind:
1. Vorschlag
Kreativ Forum (garantiert eine hohe Leserschar!)
Intelligenz Forum (etwas weniger Leser)
Möllemann Forum (tausende von Lesern!)
2. andere Vorschläge
.........
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Ich hab `ne bessere Idee ...
Muß aber noch bischen recherchieren ...
Derweil schau ich mal, was meine Threads so machen ...
Muß aber noch bischen recherchieren ...
Derweil schau ich mal, was meine Threads so machen ...
@Matthias kannst Du Dich noch entsinnen- diese Debatte "Stolz auf Deutschland"?
Findest Du nicht daß es allerhöchste Zeit ist, auch mal die Politik Israels zu kritisieren?
Findest Du nicht, daß die Nachkriegsgeneration sich der Diskussion um die NAZIzeit entledigen sollte?!
Findest Du nicht, daß WIR auf Menschlichkeit, Humanität und Freiheit ein Anrecht haben?
Findest Du nicht, daß Friedmann unversöhnlich auf gerade die Nachkriegsgeneration wirkt?
Findest Du nicht, daß Friedmann geradezu durch seine Pauschalverurteilungen (20% Nazis) gerade Jenen einen Bärendienst erweist?
Also Kritik muß da angebracht sein, wie ich finde.
Eine lapidare Definition wie "Ich bin Deutscher" darf unmöglich schon anrüchig sein.
Findest Du nicht daß es allerhöchste Zeit ist, auch mal die Politik Israels zu kritisieren?
Findest Du nicht, daß die Nachkriegsgeneration sich der Diskussion um die NAZIzeit entledigen sollte?!
Findest Du nicht, daß WIR auf Menschlichkeit, Humanität und Freiheit ein Anrecht haben?
Findest Du nicht, daß Friedmann unversöhnlich auf gerade die Nachkriegsgeneration wirkt?
Findest Du nicht, daß Friedmann geradezu durch seine Pauschalverurteilungen (20% Nazis) gerade Jenen einen Bärendienst erweist?
Also Kritik muß da angebracht sein, wie ich finde.
Eine lapidare Definition wie "Ich bin Deutscher" darf unmöglich schon anrüchig sein.
@Guerilla...Du alter Lauser! Hörst Du auf?!
reinhar ...
Ich ersuche dich freundlichst, Diskurse dieser Art in dem
dafür vorgesehenen Forum zu führen und den Platz hier für
die eiligeren Notfälle unter den Patienten freizuhalten ...
Vielen Dank für dein Verständnis ...
Gue
Ich ersuche dich freundlichst, Diskurse dieser Art in dem
dafür vorgesehenen Forum zu führen und den Platz hier für
die eiligeren Notfälle unter den Patienten freizuhalten ...
Vielen Dank für dein Verständnis ...
Gue
Sorry, aber Du schießt gerade am Thema vorbei. Deine Aussagen standen nicht zur Debatte. Und für Kritik bin ich immer offen. Habe mich oft im Forum neg. zur aktuellen Palästinenserpolitik gemeldet.
In diesem Sinne
Grüße
In diesem Sinne
Grüße
Ich wollte Dir nur aufzeigen, daß der §130 "Volksverhetzung" nur für ein VOLK nicht aber einzelne Personen schützt.
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