Gutschrift nach Reverse Split - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.02 11:11:24 von
neuester Beitrag 09.08.02 11:08:45 von
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@ all
Mein Online Broker SEB-direkt hat mir nach durchgeführten Reversesplit ca. € 6000,-- meinem Konto gutgeschrieben mit dem Vermerk: Ausgleichszahlung. Nach 3 Tagen hat er den Betrag wieder storniert und mitgeteilt, daß es ein Versehen war. Ich hatte nur zwischenzeitlich schon über einen Teilbetrag verfügt und bin ins Minus gerutscht. Jetzt will er Soll-Zinsen von mir. Hat jemand von Euch auch eine solche Erfahrung gemacht. Die Ausgleichszahlung hatte er übrigens in einer Mitteilung bekanntgegeben.
Mein Online Broker SEB-direkt hat mir nach durchgeführten Reversesplit ca. € 6000,-- meinem Konto gutgeschrieben mit dem Vermerk: Ausgleichszahlung. Nach 3 Tagen hat er den Betrag wieder storniert und mitgeteilt, daß es ein Versehen war. Ich hatte nur zwischenzeitlich schon über einen Teilbetrag verfügt und bin ins Minus gerutscht. Jetzt will er Soll-Zinsen von mir. Hat jemand von Euch auch eine solche Erfahrung gemacht. Die Ausgleichszahlung hatte er übrigens in einer Mitteilung bekanntgegeben.
In diesem Fall bin ich mir nicht ganz sicher. Bei einem "normalen" Konto ist es der Bank nicht erlaubt Soll-Zinsen für den von Dir beschriebenen Fall zu erheben.
Gruss,
Polecat
Gruss,
Polecat
@bobolo
hattest du denn anspruch auf eine ausgleichszahlung, oder wars wirklich nur ein versehen ?
dpunkt
hattest du denn anspruch auf eine ausgleichszahlung, oder wars wirklich nur ein versehen ?
dpunkt
@ dpunkt
Das hat mir die Bank nicht mitgeteilt. Ich hatte auch sonst keine Informationen. Auf Anfrage nach dem Storno wurde mitgeteilt, daß nur ein bestimmter Personenkreis ( Aktienbesitzer mit krummer Anzahl nach dem Split ) Anspruch auf eine solche Ausgleichszahlung hätten. Fakt ist, daß die Info der Bank im Vorfeld nicht nur mißverständlich sondern auch unzureichend war. Eine ERhebung von Soll-Zinsen scheint mir in diesem Fall nicht gerechfertigt. Die sollen ihren Fehler eingestehen und dafür die Rechnung ( Ausbuchung des Zinsanspruches ) bezahlen. Wenn Du mehr Info´s hast, laß es mich bitte wissen.
Das hat mir die Bank nicht mitgeteilt. Ich hatte auch sonst keine Informationen. Auf Anfrage nach dem Storno wurde mitgeteilt, daß nur ein bestimmter Personenkreis ( Aktienbesitzer mit krummer Anzahl nach dem Split ) Anspruch auf eine solche Ausgleichszahlung hätten. Fakt ist, daß die Info der Bank im Vorfeld nicht nur mißverständlich sondern auch unzureichend war. Eine ERhebung von Soll-Zinsen scheint mir in diesem Fall nicht gerechfertigt. Die sollen ihren Fehler eingestehen und dafür die Rechnung ( Ausbuchung des Zinsanspruches ) bezahlen. Wenn Du mehr Info´s hast, laß es mich bitte wissen.
#4,
Mir wurde auch mal ein größerer Betrag versehentlich auf meinem Konto gutgeschrieben. Aber ohne Rücksprache mit der Bank würde ich nie über solch eine Gutschrift verfügen.
Mir wurde auch mal ein größerer Betrag versehentlich auf meinem Konto gutgeschrieben. Aber ohne Rücksprache mit der Bank würde ich nie über solch eine Gutschrift verfügen.
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