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    Compliance Richtlinien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.02 18:52:42 von
    neuester Beitrag 04.09.02 15:18:54 von
    Beiträge: 9
    ID: 628.353
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      schrieb am 03.09.02 18:52:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es bei Euch auch die Regelung, daß Aktien mind. 30 Tage gehalten werden müssen?
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:13:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wir dürfen so ein Teufelszeug gar nicht kaufen!
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:13:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      kann man in einer bank machen.

      aber auch das erlauben des day-trading ist möglich!

      die haltedauerbegründung würde ich mir mal gerne vom compliance erklären lassen!!!!



      ixi
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:18:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      bei welchem institut soll das so sein?

      es gibt sollrichtlinien, d.h. es sollen keine häufigen "spekulationsgeschäfte" vorgenommen werden; aktienkäufe haben dem anlagecharakter zu entsprechen; ist klar, dass häufiges traden die arbeitszeit nicht belasten soll; sicherlich soll dies einer möglichen "sucht" entgegenwirken.

      aber man kann mE nicht vorschreiben, seine eingegangene anlagestrategie insbesondere während derartiger volamärkte kurzfristig mit evtl. verkauf zu überdenken.

      lösung: konto/depot bei sog. "drittinstitut", welches jedoch als neues in jedem fall meldepflichtig wäre, d.h. mit evtl. überweisungen keinen bezug herstellen, da dies sonst gefundenes fressen für jede revision wäre. zudem ist jede transaktion meldepflichtig.
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:23:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      im übrigen gibt es institute, welche ihren mitarbeitern sogar sonderkonditionen einräumen... aber erst ab einer bestimmten transaktionsanzahl

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      schrieb am 03.09.02 19:36:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es handelt sich um eine kleine KAG.

      Ich halte eine Haltefrist von 30 Tagen bei der aktuellen Marktlage für sehr lang, daher interessiert es mich, wie das bei anderen Instituten gehandhabt wird.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 08:24:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi,

      30 Tage finde ich ein wenig übertrieben. Bei uns im Haus ist kein Intraday-Handel erlaubt. Das Handeln während der Arbeitszeit ist ebenfalls verboten.
      Leider :mad:

      Gruß
      MG
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 15:10:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nach den Mitarbeiter-Leitsätzen des früheren BAKred gibt es mittlerweile keine Mindesthaltefristen mehr (Früher war das mal 1 Tag). Allerdings eröffnet das BAKred den Instituten die Möglichkeit für besonders "involvierte" Mitarbeiter Haltefristen zu verhängen.

      Die Haltefrist ist an die Person gebunden und nicht an ein spezielles Depot. Damit ist das Ausweichen auf ein institutsfremdes Depot keine Lösung, da Offenlegungspflicht für die Geschäfte besteht.

      30 Tage Haltefrist erscheint mir auch mehr als happig, wir haben bei uns alle Haltefristen abgeschafft. Jedoch wird stichprobenweise überprüft, ob jemand vom "Spekulatius" befallen ist.

      Frage: Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, müsste die Vorgehensweise mit diesem vereinbart werden, da es sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb handelt.

      Gruss
      NmA

      PS: Nachlesen kannst Du die Leitsätze hier:

      http://www.bakred.de/texte/verlautb/mitarbei2.htm
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 15:18:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also bei uns ist Daytrading erlaubt. Allerdings gibt es für Arbeitnehmerkreise in bestimmten Positionen noch das Verbot des Traden.
      Bei uns steht auich in den Compliance-Regeln, daß man mind. die Wertpapiere 14 Tage halten soll. Aber ich habe schon des öfteren diese "Frist" unterschritten und passiert ist rein gar nichts.

      Gruß,

      Jörg


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