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    Spekulationssteuer bei ausgestoppten Zertifikaten ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.02 10:09:04 von
    neuester Beitrag 25.09.02 22:27:20 von
    Beiträge: 16
    ID: 631.920
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      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:09:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann der Verlust durch ausgestoppte Zertifikate mit Gewinnen
      anderer Positionen verrechnet werden.
      Oder ist dies nicht möglich, da kein Verkauf stattgefunden hat ?
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:14:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      müsste gehen!
      auch wenn du nicht selbst verkaufst hast du doch einen verlust zu verbuchen, und innerhalb einer einkunftsart (hier =EK aus Kapitaleinkommen) kannst du verluste unbegrenzt mit gewinnen verrechnen!

      gruß
      franky
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:16:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      An den Emittenten kannst Du das Teil verkaufen.
      DB gibt dir z.B. 0,001€ pro Anteil.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:18:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja genau, ich habe auch noch so Leichen rumhängen, da zahle ich mehr Gebühren, als dass ich noch bekomme, schön blöd wäre das.....

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:20:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist an der EUWAX ein Verkauf zu 0,001 möglich ?

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      schrieb am 12.09.02 10:23:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      @RadiRadiesel
      das verkaufen lohnt sich eben nur wenn man sonnst gewinne macht und steuern sparen will!
      das kann sich schon rechnen - trotz gebühren!
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:31:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #2: Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG).
      Vorliegend geht es um "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften".
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:36:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften"

      ich lass mich ja gerne belehren, aber wie wie viele einkunftsarten gibt´s denn bitte und wozu gehören veräusserungsgewinne aus finazprodukten????????
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:36:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften"

      ich lass mich ja gerne belehren, aber wie wie viele einkunftsarten gibt´s denn bitte und wozu gehören veräusserungsgewinne aus finazprodukten????????
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 11:31:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es gibt 7 Einkunftsarten:

      EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

      (1) 1Der Einkommensteuer unterliegen
      1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
      2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
      3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
      4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
      5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
      6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
      7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

      Die Nr.7 ist etwas inhomogen, dazu gehören diverse Unterarten, z.B. auch § 22 Nr. 2:
      2. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23;

      Die Veräußerungsgewinne aus "Finanzprodukten" gehören zu den sonstigen Einkünften nach §§ 2 Nr.7, 22 Nr.2, 23 EStG.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 11:36:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
      2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt


      ...wieder was gelernt :)

      danke
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 12:08:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Jetzt weiß ich genauso viel wie vorher.
      Wenn ich ausgestoppt werde verkaufe ich ja nicht und tätige ja wohl kein "Veräußerungsgeschäft".
      Kann ich nun mit Gewinnen verrechnen oder nicht ?
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 12:13:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      ja kannst du! ;)

      die kleine diskusion zw nataly und mir hat damit nix zu tun :D

      gewinne und verluste innerhalb einer einkunftsart kannst direkt miteinander verrechnen.
      musst sie dafür aber verkaufen für 0,001 cent - werden dir aber nach einer bestimmten zeit automatisch mit 0,001 cent ausgebucht.
      Avatar
      schrieb am 19.09.02 20:05:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      @franky_steff

      Ganz deiner Meinung :-))
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 00:06:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Und keine Antwort? ;-)
      Avatar
      schrieb am 25.09.02 22:27:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn das so weitergeht, dann bin ich bald pleite!!!!!!! :-((


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