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    wohnsitz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.02 18:53:33 von
    neuester Beitrag 31.10.02 09:51:45 von
    Beiträge: 19
    ID: 652.009
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      schrieb am 27.10.02 18:53:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      gibt es eigentlich abzüge für Altersrentner und EUrentner, wenn diese ihren ersten wohnsitz verlegen?
      was erfordert der erste wohnsitz? wieviele monate darf ich mich in der BRD aufhalten?
      bitte nur ernstgemeinte antworten.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:37:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es geht um eine Verlegung des Wohnsizes ins Ausland?
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:43:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, mußt Du dort Steuern zahlen. Ob es Abzüge gibt, weiß ich nicht, glaube aber nicht, da es erarbeitete Ansprüche sind. Ich weiß es aber nicht genau. Du dürftest Dich dann maximal 183 (oder doch 185 ?) Tage in der BRD aufhalten, ansonsten ergeht es Dur wie Boris.

      Wie sieht es eigentlich aus, wenn man die restlichen 185 Tage in verschiedenen Ländrrn aufhält und nicht ausschliesslich in dem Land, wo der neue Wohnsitz liegt?
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:47:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Besteuerung von Altersrenten und EU-Renten in Deutschland ist doch sehr maßvoll, da nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Deswegen würde ich meinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlegen.
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 13:49:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi grenzgänger,

      angenommen am verfügt nur über kapitalerträge und spekulationsgewinne, dann wäre es doch sinnvoll, seinen 1.wohnsitz in einem land anzumelden, wo solche gewinne pauschal versteuert werden, und wo die steuer nicht angerechnet wird, sondern eine abgeltungssteuer ist.

      theoretisch wäre man damit steuerfrei (abgeltungssteuer mal ausgenommen).

      Als privatier dürfte es auch nicht schwer fallen 183 tage einen bogen um deutschland zu machen.

      Grüße vom bimbes

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      schrieb am 28.10.02 18:41:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bimbes, genau diese Idee ist mir auch schon gekommen! Nataly, es geht hier gar nicht um die Rente, sondern um den Verkauf von Wertpapieren und ggf. Mietimmobilien, bei dem unsere Fiskalenteigner im Jahr des Verkaufs rund 50% des Gewinns einsacken wollen. Kann mir sehr gut vorstellen, daß manche Niedrig-Steuerländer (Irland? Österreich?) eine hübsche Geschäftsidee entwickeln, indem sie uns Deutschen in ebendiesem Jahr (des Verkaufs) einen sicheren Hafen anbieten und uns mit einer kleinen Abgeltungssteuer davonkommen lassen. Wäre doch auch für diese Länder ein Bomben-Geschäft, oder? Wir spendieren derweil einen Teil des geretteten Vermögens und gehen auf großen Segeltörn. Germania, ciao stronzo!

      An alle Kundigen: ist das wirklich so abwegig? Kann unser Raubstaat uns da einen Strich duch die Rechnung machen (Reichsfluchtsteuer, Mauerbau, etc.)?

      MfG, Novalis1
      Avatar
      schrieb am 28.10.02 23:29:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin selber dabei, die legalen Möglichkeiten eines Hauptwohnsitzes in der Schweiz auszuloten.
      Eine FU mit normaler Rendite ist Deutschland nicht mehr möglich, wenn die Vermögenssteuer wiederkommt.

      Angenommen man schafft 6% Rendite (schon sehr ambitioniert)

      aus 100 werden so 106

      Davon fallen 50% Zinssteuern weg (angenommen Spitzensteuersatz, der bei Einzelpersonen schon ab ca 55 TEUR greift), nur noch 103
      Dann frißt die Inflation weitere 2% auf, nur nnoch 101

      Anschließend kappt die Vermögenssteuer weitere 2%, aus 100 werden so 99, wovon soll man dann leben bei normaler Rendite?

      Und das sind noch nicht garnicht mal alle Steuerssteuern!
      Das kann so nicht gutgehen :(
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 07:48:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi leute,

      gebt doch bei www.google.de einfach mal "steueroase" ein.
      Gibt viele informative Seiten dazu.
      Belgien wäre m.E. sogar noch besser als Schweiz und Österreich.

      Grüße vom Bimbes, der seinen Koffer packt.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 08:09:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @nataly, das wird sich doch spätestens ab 1.1.2005 ändern,oder sehe ich das falsch ?
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 08:14:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...mit "Abzügen " meinte ich kürzungen der rente selbst
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 09:32:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Die Rente wird ungekürzt nach (z.B.) Mallorca überwiesen.
      Zu #9: Ich gehe nicht davon aus, dass ab 1.1.2005 an Stelle des Ertragsanteils (z.B. 25 v.H.) plötzlich 100 v.H. der Rente zu versteuern sind.
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 09:37:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #6: Auch wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz voll ins Ausland verlegt, ist zu beachten, dass für Einkünfte, die danach noch in Deutschland erzielt werden (z.B. Mieteinnahmen aus in DE belegenen Immobilien) die "beschränkte Steuerpflicht" gilt (§§ 1 Abs. 4, 49,50 EStG).
      Avatar
      schrieb am 29.10.02 09:41:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #7: "FU"? In Berlin heißt das doch: "Freie Universität"?
      Zu #5: Wer Einkünfte aus Speku-Gewinnen erzielt, sollte diese vorzugsweise in einem Land erzielen, wo sie überhaupt nicht besteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 22:00:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      #5 Die deutsche Steuerhoheit sollte man nieeeeee in Richtung Steueroase verlassen. Dann steht dem Fiskus eine Nachbesteuerung zu. 6 Jahre lang dt Grundtabelle auf alle Welteinkünfte (kein Splitting). Deshalb erst 2 Jahre Belgien oder niederlande und von dort nach CH oder GB ( England hat ein sehr interessantes Steuermodell, wo bei nur-ausl-Einkommen nicht das Einkommen, sondern der Verbrauch in GB besteuert wird.

      Auswandern heisst auswandern, dh nicht einfach 200 tage im Jahr im Ausland, sondern keine Dt. Whng, kein dt. Whneigentum (auch vermietet oder leerstehend). Auch nicht im Namen "nahestehender". Und natürlich kein dt. Gewerbe.

      Gruss an die Stillhalter

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 22:33:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14: Das stimmt so nicht ganz ! Der feste Wohnsitz bzw. die Wohnsitznahme ist das wichtigste Kriterium.
      Ein Bett, ein Kühlschrank und eine Minikochnische, die man immer wieder benutzt bzw. in Anspruch nimmt, zählt der Staat schon als Wohnsitz.
      Natürlich darf man weiterhin vermietetes Wohneigentum besitzen !
      Zum Gewerbe: Man sollte die Firma "platt" gehen lassen und z.B. woanders wieder aufleben zu lassen unter anderen Vorzeichen ! Verkauft man die Firma, hält der Staat ganz gewaltig die Hand auf.

      Für Trader oder Anleger, die mehr als ein paar Tausend Euro auf dem Konto haben, lohnt es sich auf alle Fälle, die Biege zu machen. Wir leben schließlich im Informationszeitalter !

      Als Ziel wären z.B. die Cayman Islands zu nennen. Null Steuern ! Das Land finanziert sich z.B. durch Stempelgebühren. Aber nichts was den (Day-)Trader oder Anleger von heute wirklich groß jucken müsste. Die Telekommunikationsverbindungen sind hervorragend und sind etwa auf dem Niveau von Deutschland.
      Die Nebenkosten bzw. das Leben an sich ist natürlich etwas teurer auf den Caymans. Dort gibts keinen Aldi ! ;)
      Aber das schönste Tauchrevier der Karibik, viele Haie an gewissen Stellen und ein traumhaftes Wetter. Amerika ist auch nicht weit entfernt und der Rest der Karibik-Inseln sowieso nicht.
      Deutschland zu traden wird dann natürlich schwieriger, da muß man schon um spät. 5.00 Uhr vor der Kiste sitzen. Die Zeitverschiebung beträgt mind. 5 Stunden.

      Eins muß uns klar sein, auch wenn wir es noch nicht ganz klar erkennen, es wird aber offenbar werden: Deutschland hat fertig !


      Viele Grüße


      Kneto
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:06:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      # 15 Tut mir leid, Dich korrigieren zu müssen. Wenn Du in Deutschland nicht steuerlich geführt werden willst, darfst Du auch bei ausl. Wohnsitz in Deutschland kein Vermietobjekt besitzen, da nach den meisten DBAs Ertrage aus Immobilien immer im Belegenheitsland zu versteuern sind. Dadurch verhinderst Du, daß Deine Akte zugeklappt wird. Und du darfst natürlich in Deutschland keine "Notunterkunft" haben, die deinem freien Zugangswillen untersteht. Es sind schon Leute über den geliehenen Wohnwagen gestolpert und dafür in den Knast gegangen.

      Ausserdem darfst Du im Zuzugsland nicht nur eine Wohnung oder ein Haus haben, sondern Du musst "deinen Lebensmittelpunkt" verlegen. Da ist man unheimlich pingelig. Sonst wirst Du einfach geschätzt und vollstreckt!!

      Die wenigsten in diesen Boards wissen, dass der deutsche Fiskus ohne Problem selbst in Nummernkonten in Lux vollstrecken kann.

      Denn eine der Folgen von Schengen ist, daß die Staaten sich verpflichtet haben, Amtshilfeersuchen ohne Prüfung zu vollstrecken (übrigens auch, wenn dies im ersuchten Staat nicht rechtens ist). Ohne Auswärtiges Amt schreibt also die Vollstreckungsabteilung Deines FA and das zuständige FA Lux und bittet um Durchführung der Vollstreckungsmassnahme.

      Die Exoteninseln sind ja recht nett, aber werden nach 6 Monaten doch langweilig, guten Doktor zu finden ist auch schwer und die Amis-Broker werden bei Ktoeröffnung aus diesen Staaten immer komischer.

      Gruss von Hittfeld, der seit vielen Jahren als praktizierender Expat nach dem altrömischen Motto lebt: Ubi bene, ibi patria (Wo es mir gut geht, da ist meine Heimat)
      Avatar
      schrieb am 30.10.02 23:22:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      # 6 Novalis 1:

      Wertpapiere sollte einfach sei, bezüglich Immobilien steht bei glaube ich allen DBAs (dies ist nur Meinung, keine Beratung und noch weniger Empfehlung), dass der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Dass heisst, dass Mieten und Verkaufserlöse im Belegenheitsstaat und nicht im Wohnsitzstaat des Verkäufers besteuert werden. Allerdings Verkaufsnettoerlös. Wenn irgendwelche Erlösschmälerungen aus dem Ausland dem Notar notariell zur Bediehnung zugestellt werden.... müsste man gut überlegen.

      Viel Kreativität!!!!

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 00:52:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hittfeld: Natürlich werden dann die deutschen Einkünfte aus Immobilienvermietung auch in Deutschland versteuert ! Das ist doch keine Frage. Ich hab das schon mit meinem Steuerberater durchgesprochen. Desweiteren wird Deine Akte niemals ganz zugeklappt, egal ob Du nun 3 Monate oder 3 Jahre schon Deutschland verlassen hast. Der deutsche Staat rechnet mit dem Heimweh des deutschen Michels :laugh:

      Zum Lebensmittelpunkt-verlegen: Ich zeigs am Beispiel der Domrep. Um in den Genuß von Sonne, niedrigen Steuern..etc zu kommen, mußt Du Dich komplett aus Deutschland abmelden, darfst nicht mal ansatzweise mehr einen festen Wohnsitz haben (wie Du ja auch bereits gesagt hast). Eine sog. Residencia, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist in der Dominikanischen Republik relativ einfach zu bekommen.
      Du wirst nach dominikanischen Recht besteuert, ob Du das Geld durch Traden oder sonstige Geschäfte erarbeitest. Hier kann der deutsche Fiskus gar nichts mehr machen. Was jucken mich die Peanuts der Erträge der deutschen Immobilie? (Ich habe übrigens noch keine, stand kurz davor zu kaufen, jetzt bin ich doch froh es nicht getan zu haben).

      Es geht doch darum jetziges Vermögen und besonders das zukünftige Vermögen vor der Enteignung zu schützen. Natürlich alles seinen legalen Weg. Ich möchte schließlich ruhig schlafen können. ;)

      Viele Grüße

      Kneto
      Avatar
      schrieb am 31.10.02 09:51:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hittfeld hat natürlich Recht. Aber den meisten schwebt doch gar nicht das vollständige Abtauchen in D vor. Wer ins Ausland geht, wird sich eh nicht mit einer Immobilie hierzulande belasten, sich schon gar nicht aus der Ferne mit Mietern und Handwerkern rumschlagen wollen. Und den deutschen Pass wollen die Leute auch behalten. Ob die FA-Akte "zugeklappt" wird, interessiert dabei ebenfalls nicht wirklich.
      Viele Rentner machen es so und bleiben einfach nominell Steuerpflichtige in D: deutsche Konten, Depots und Immobilien werden liquidiert (eine kleine Mietwohnung und ein Girokonto werden behalten), vom Erlös ein Anwesen im neuen Traumland erworben - und für das Folgejahr eine Steuererklärung abgegeben, die unter der Grenze für die Pflichtveranlagung liegt, natürlich ohne Anlagen GSE, VV, KAP, SO usw. Dann fordert der Fiskus für die Folgezeit keine Steuererklärung mehr an und die FA-Akte verstaubt.


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