Steuer auf Lebens/Rentenversicherungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.11.02 11:45:50 von
neuester Beitrag 09.11.02 17:02:21 von
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Weiß jemand was neues ?
Kommt dat rückwirkend - auch für bereits bestehende
Verträge (z.B. wenn diese nur 12 Jahre laufen - vor EA 60 enden ?);
Mfg
Baereli
Kommt dat rückwirkend - auch für bereits bestehende
Verträge (z.B. wenn diese nur 12 Jahre laufen - vor EA 60 enden ?);
Mfg
Baereli
Rückwirkend NEIN.
Nur für Neuverträge mit Gesetzesänderung!
Bei Gültigkeit ab 01.01.2002 Prozesse ohne Ende!
MD :-)
Nur für Neuverträge mit Gesetzesänderung!
Bei Gültigkeit ab 01.01.2002 Prozesse ohne Ende!
MD :-)
An diesem Thema haben sich schon so viele die Zähne ausgebissen. Auch dieses mal wird das nix.
Für die Erträge in der Vergangenheit kann keine Steuer erhoben werden. Nur für die Zukunft ab Gestzesbeschluss. Zwar gilt das dann auch für Verträge die vor Gesetzesbeschluss abgeschlossen wurden aber eben nicht für die zurückliegenden Erträge.
So long
Für die Erträge in der Vergangenheit kann keine Steuer erhoben werden. Nur für die Zukunft ab Gestzesbeschluss. Zwar gilt das dann auch für Verträge die vor Gesetzesbeschluss abgeschlossen wurden aber eben nicht für die zurückliegenden Erträge.
So long
abgesehen davon, das das für die Versicherer der Todesstoß wäre - was bringt das den leeren Kassen von Hansi jetzt ?
Mfg
Baereli
Mfg
Baereli
Waäre ja auch der Hammer;
Wenn man einen Vertrag hätte der z.B. heute über ein Deckungskapital von 100.000,- € verfügt - dann würde dies
für die Restlaufzeit ganz schön reinhauen !?
Was ist da mit Bestandsschutz / Rechtsvertrauen und Rechtsstand bei Abschluß ??
MFG
Baereli
Wenn man einen Vertrag hätte der z.B. heute über ein Deckungskapital von 100.000,- € verfügt - dann würde dies
für die Restlaufzeit ganz schön reinhauen !?
Was ist da mit Bestandsschutz / Rechtsvertrauen und Rechtsstand bei Abschluß ??
MFG
Baereli
#5 ...und was wäre mit den ganzen Immobiliendarlehen, die über KLV getilgt werden? Sollte die Befürchtungen von unserem Pferd - siehe #3 - eintreten (die ich i.Ü. auch teile), dürften gut die Hälfte aller Finanzierungen vor dem Aus bzw. Kündigung stehen. Dem Immobilienmarkt un der Bauwirtschaft wird dieses Szenario dann den Rest geben, sprich: Kollaps.
Nicht zu vergessen in dem Zusammenhang ist auch das Thema der Besteuerung von Fonds. Da Fonds und LVs die provisionsstärksten Produkte in der Anlageberatung sind und einen erheblichen Anteil am Provissionsaufkommen der Banken, Sparkassen und Finanzmakler haben, wird der mit den Gesetzesänderungen einhergehende Absazueinbruch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche haben; in den Vorstandsetagen spricht man schon - hinter vorgehaltener Hand - von einem weiteren Stellenabbau der auf die Branche zukommen würde - und in diesem Fall jedoch in einem hohen 2stelligem Bereich liegen wird...
Nicht zu vergessen in dem Zusammenhang ist auch das Thema der Besteuerung von Fonds. Da Fonds und LVs die provisionsstärksten Produkte in der Anlageberatung sind und einen erheblichen Anteil am Provissionsaufkommen der Banken, Sparkassen und Finanzmakler haben, wird der mit den Gesetzesänderungen einhergehende Absazueinbruch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche haben; in den Vorstandsetagen spricht man schon - hinter vorgehaltener Hand - von einem weiteren Stellenabbau der auf die Branche zukommen würde - und in diesem Fall jedoch in einem hohen 2stelligem Bereich liegen wird...
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