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    15 Prozent Steuer auf Aktiengewinne/Eichel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.02 09:33:53 von
    neuester Beitrag 18.11.02 16:38:27 von
    Beiträge: 50
    ID: 660.956
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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 09:33:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      15 Prozent Steuer auf Aktiengewinne


      Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat angeblich seine Steuerpläne revidiert. Dem Magazin „Focus“ zufolge sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert und mittelfristig auch mit Sozialabgaben belegt werden. Der Steuersatz gelte nach Angaben aus Regierungskreisen ab dem 21. Februar 2003.

      Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollen demnach wegfallen. Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden. Auf die geplante Doppelbesteuerung von Fonds will Rot-Grün verzichten.

      Und was heist das jetzt?
      Sind Aktien die vor 2003 gekauft wurden Steuerfrei ?bzw.
      Aktien die schon 2-5Jahre im Depot liegen?
      Also erst ab 2003 gekaufte Steuerpflichtig?

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 09:37:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja, wieder mal verwirrung an der rot-grünen front. wie üblich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 09:39:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die haben doch den Arsch offen, 1,5 Prozent vom Verkaufspreis.:mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 09:49:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      :mad: :mad: :mad: :mad:
      solangsam reichts! 1,5 % vom VK-preis? und was wenn ich die mit verlust verkaufe? dann etwa auch?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 09:54:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      pauschal würde ja bedeuten, dass man verluste bei anderen aktien nicht gegenrechnen kann. man könnte also insgesamt mit aktienverkäufen im minus liegen, auf einzelne trades dann aber steuer zahlen! :mad:
      für vor dem 21.03.03 gekaufte aktien sollen 1,5% vom verkaufspreis einbehalten werden, d.h. wer eine NM-leiche mit 95%-verlust verkauft bekommt auch noch 1,5% vom rest abgezogen??
      oder kann man sich die steuer wie bei der zinsabschlagsteuer wieder zurückholen??
      wenn nicht hat man wohl vorm bundesverfassungsgericht gute karten (steuern auf verluste!!!)!!
      fraglich ist auch, ob die 15% auf den vollen gewinn oder nur auf die hälfte erhoben werden (wegen HEV). bei ersterem wäre der effekt ja eigentlich wie ein besteuerung mit 30%.
      :confused: :confused: :confused: :confused:

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      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:08:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was ist wenn..

      Hab ne Aktie wo ich z.b 10000euro Verlust habe!
      und in 2Jahren sind die wieder bei meinem Einstiegkurs
      also plus minus null Gewinn !

      Und ich verkaufe muß man das versteuern??
      Obwohl ich nur mein Geld zurück habe????




      Kastor
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:09:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      DIE HABEN DOCH DEN ARSCH OFFEN !!!! :cry: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:10:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      das wurde doch nur wieder mal vorgeschlagen, was ich auch für alle Aktionäre die vernünftigste Lösung wäre, aber da muß noch sehr viel dran gearbeitet werde. Auf eden Fall müßßen die angelaufen Verluste aus den letzten Jahren,als Saldo-Vortrag gerechnet werden. Da kann man die Geinne von abrechnen oder anrechnen. anders geht nichts, einfach so sagen, hier werden in Zukunft %%????????abgerechnet, geht auf keinen Fall. Aber die wissen was sie wollen, haben wir evtl. eine andere Regierung, dann geht es von vorne los.Eins wissen wir, der Staat braucht Geld, denn die Diäten und Gehälter wurden schon erhöht. Das nicht nur für die arbeitenden Minister und Staatssekretäre, auch für die es mal waren. Egal aus welchen Grund sie es nicht mehr sind. Das kostet uns Geld und dafür müssen wir sparen. Wie es dem Otto-Normalbürger geht, frägt da ober doch keiner. Wenn die TANKEN GEHEN; ODER BESSER GESAGT LASSEN TANKEN!!
      Wird der Geldbeutel der Steuerzahler benutzt. _Wissen die überhaupt was eine Tankfüllung kostet?????? jaaaaaaaa. Wichtig ist für die nur ein MOTTO , wo bekommen wir Geld her.:cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:11:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      15% pauschale Versteuerung hielte ich für angemessen und vertretbar.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:11:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kastor:
      ich denke du wärst mit 1,5% vom VKP dabei! :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:13:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      @mueppel:
      und die verlust aus anderen deals?? :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:13:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Qtsch!!!!!!!15 % vom Gewinn anders hat es doch kein sinn.
      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:20:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      @mfierke:
      wer fragt denn hier nach dem sinn!
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:21:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Laßt doch diesen CHAOTENHAUFEN machen! Die werden schon sehen, wo sie hinkommen.
      Was glaubt Ihr wohl, was diese "Regierung" noch alles auf die Schnelle auf den Weg bringen wird,
      wenns erst so richtig anfängt zu brennen!

      Nochmals! Ich stelle mir unter SPAREN was ganz anderes vor.
      Ein Beispiel: Bremen, Hamburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland als Bundesländer gehörten längst schon abgeschafft!
      Eine schlanke Verwaltung, Reduzierung der Verbeamtung, Lehrer als Angestellte, Allgemeinmediziner in Ballungszentren weg damit!
      Senkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfe-Niveau, Abschaffung der 13. Beamtenpension!
      Klage gegen die Pharmaindustrie für EU- einheitliche Pharmaprodukte! VW zum Beispiel muß in schöner Regelmäßigkeit hohe Strafen
      entrichten, weil sie ihre Autos in anderen EU-Ländern billiger verkloppt.

      Das verstehe ich unter Sparen!
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:24:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      FEHLERTEUFEL statt PHARMAPRODUKTE soll heissen PREISE
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:27:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      verluste wären mit gewinnen gegenzurechnen, wie auch jetzt.
      eine einheitliche besteuerung in höhe von 15%-20% fände ich aber in ordnung.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:31:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      zu###18
      genau so sehe ich das auch, das wäre eine gerechte Regelung für alle, mfg. MH :O
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:33:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      entschuldigung ###16 wqar gemneint:look:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:38:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      na hoffentlich hat Eichel dann auch die Banken mit einbezogen.
      Jede Zwangsversteigerung bedeutet einen Verkauf und 1,5% auf alle Zwangsversteigerungsverkäufe machen einen schönen Batzen Geld.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:38:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das ist das AUS für den Aktienmarkt. Stellt Euch mal vor, ein 60-jähriger überlegt, wo er sein Geld anlegen will.
      Sein Anlagehorizont erstreckt sich auf bis 5 Jahre...so einer wird in Zukunft kaum Aktien kaufen.

      Oder ein 30-Jähriger hat einen erklecklichen Geldbetrag zur Wiederanlage, was wohl wird er machen? Ein Fünf-Jahres-Laufzeit
      kann lange werden! Oder es geht 3 Jahre lang bergauf...der Anleger möchte raus...muß warten....
      Ich glaube nicht mehr an die Aktie, zumal sich ohnehin Viele in den letzten Jahren die Finger verbrannten.
      Aus, Vorbei!
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:42:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      @schinderluder:
      die 5-jahres-frist ist offensichtlich wieder vom tisch!!
      die neue regelung ist m.e. aber noch viel schlimmer für die kapitalmärkte!
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:49:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      ... und Ihr handelt alle mit Aktien und kennt euch mit dem Steuersystem aus? Dabei könnt ihr nicht einmal lesen.:mad:
      ... Gewinnnnneeeeeee!!!!! ... wurde gesagt.
      Alles andere mit der Verrechnung bleibt so. Und für alle Telekomaltaktionäre sei gesagt, ..... wenn die Telekom mal wieder auf 100 Euro steht, trifft es euch mit 1.5%. Damit könnte man leben.

      MD ;-)



      ...... Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat angeblich seine Steuerpläne revidiert. Dem Magazin „Focus“ zufolge sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert und mittelfristig auch mit Sozialabgaben belegt werden. Der Steuersatz gelte nach Angaben aus Regierungskreisen ab dem 21. Februar 2003.
      ...............
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:55:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Steuerrechtler halten Spekulationssteuer für verfassungswidrig

      16. Okt 2002 20:56


      Die Bundesregierung möchte Gewinne aus Aktiengeschäften rückwirkend besteuern. Steuerrechtsexperten bezweifeln aber die Verfassungsmäßigkeit der Steuer.


      Führende deutsche Steuerrechtler und der Bundesfinanzhof (BFH) zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften, wie dies die Bundesregierung plant. «Unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ist das problematisch», sagte der Pressereferent des BFH, Heinz-Jürgen Pezzer, der «Financial Times Deutschland» (Donnerstagausgabe).

      Steuerfreie Frist gestrichen



      Steuergewerkschaft begrüßt Aktien-Steuer
      15. Okt 2002 16:28
      BFH: Spekulationssteuer ist verfassungswidrig
      18. Jul 2002 10:14, ergänzt 16:55

      Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange sie gehalten wurden. Bislang waren Verkäufe nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei. Die Union will die Änderung aber im Bundesrat blockieren.

      Der Kölner Universitätsprofessor Joachim Lang warnte: «Was die Regierung da vorhat, ist verfassungswidrig.» Langs Bochumer Kollege Roman Seer hält die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zwar für systematisch richtig. Dann müssten aber auch Verluste steuerlich berücksichtigt werden.


      Experte verlangt Übergangsregelung

      Auch Arbeitnehmer müssten ihre Spekulationsverluste mit ihrem Gehalt verrechnen dürfen, findet Seer. Angesichts der Kurseinbrüche der vergangenen drei Jahre wäre das für den Fiskus ein schlechtes Geschäft.

      Auch mit der Rückwirkung haben beide Professoren Probleme. Seer hält es für «skandalös», wenn Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks jetzt erkläre, mit Verkündung des Koalitionsvertrages hätten die Anleger keinen Vertrauensschutz mehr. Die Besitzer von Wertpapieren müssten seiner Überzeugung nach erst mit einem Bundestagsbeschluss oder - wegen des Bundesrates - mit einer Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt umdisponieren. Nach Langs Einschätzung müsste eine Übergangsregelung geschaffen werden, die alle Wertpapiergeschäfte vor 2003 freistellt. (nz)
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 10:55:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      danke, danke, danke, danke lieber Hans.
      Jetzt spar ich mir beim Handel mit Immobilien viel viel Steuer. Denn bisher musste ich meine Gewinne aus dem Immobilienhandel immer mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern. Jetzt nur noch 15% , Juhu. Mehr als 25% Zusatzgewinn für mich.
      Da soll noch mal einer sagen, unsere Regierung würde die Steuern nicht senken.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:00:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      @zielinski

      Du freust dich zu früh.
      Bei einem gewerblichen Grundstückshandel gilt die
      neue Pauschalversteuerung nämlich nicht!

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 11:36:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hier der Focus-Artikel:



      P O L I T I K

      Eichel langt kräftig zu


      B undesfinanzminister Hans Eichel hat seine Steuerpläne über den Haufen geworfen – bestimmte Gewinne sollen künftig pauschal versteuert werden. Der neue Steuersatz gelte für nach dem Stichtag 21. Februar 2003 gekauften Aktien, Fondsanteile und Immobilien, berichtete FOCUS unter Berufung auf Regierungskreise.

      Demnach sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien in Zukunft pauschal mit 15 Prozent versteuert werden und mittelfristig auch mit Sozialabgaben belebt werden. Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollen wegfallen. Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden. Auf die geplante Doppelbesteuerung von Fonds will Rot-Grün verzichten. Der SPD-Minister legte den Plan am Freitag vor. Es soll am Wochenende von den rot-grünen Finanzexperten beraten werden.

      Einig sind sich SPD und Grüne bereits darüber, das Bankgeheimnis und den entsprechenden Paragrafen 30a der Abgabenordnung zu streichen. Mit zwei im Gesetz versteckten Regelungen will Eichel nachträglich Steuersünder zur Kasse bitten, die ihre Spekulationsgewinne nicht versteuert haben. Das Finanzamt kann dem Gesetzesentwurf zufolge sämtliche Konto- und Depotunterlagen für zurückliegende Jahre einsehen. Ab 2003 müssen die Banken dem Fiskus diese Daten per Kontrollmitteilung übermitteln.

      Angesichts der nach unten korrigierten Steuerschätzung will Eichel die Neuverschuldung des Bundes stärker erhöhen. 2003 steigt die Nettokreditaufnahme laut dem Entwurf des Bundeshaushaltes auf 18,9 Milliarden Euro – 3,4 Milliarden mehr als geplant. Sein Ziel erreicht Eichel aber nur, wenn die Ausgaben im Vergleich zu diesem Jahr um 1,8 Prozent sinken. Am Mittwoch soll das Kabinett zudem einen Nachtragshaushalt für 2002 verabschieden. Damit erhöht sich die Neuverschuldung um 13,5 Milliarden auf 34,6 Milliarden Euro.

      39 Prozent der Deutschen wollen, dass Eichel wegen der Milliardenausfälle bei den Steuereinnahmen und der Höhe der Neuverschuldung zurücktritt. 55 Prozent sprachen sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für FOCUS gegen einen Rücktritt aus, sechs Prozent machten keine Angaben. Ingesamt wurden 502 Bürger befragt




      Und hier der Link dazu:
      http://news.focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=113540&streamsnr=7&…
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 12:00:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      Aktiengewinne mit Sozialabgaben belasten :confused: Wie soll denn das gehen.

      Kauf zu 100
      Verkauf zu 200
      Überschuss 100
      abzgl. PV
      abzgl. RV
      abzgl. ALV
      abzgl. KV
      abzgl. Pauschalsteuer
      davon Solidaritätszuschlag
      abzgl. Maklercourtage
      abzgl. Steuer und SVeintreibungsgebühren(Bank)
      ===============================================
      Überschuß nach Abzügen 000000000,000

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 12:03:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Oha, die Emnid Umfrage ist ja mal wieder enorm repräsentativ! 502 Bürger? Haben die einen an der Klatsche? Jeder Mathematikstudent des 1. Semesters weiß, daß die Aussagekraft von "502 Bürgern" bei einer Grundgesamtheit von 60 Millionen gleich = 0 ist! :mad::mad::mad:

      Kann mir allerdigns schon vorstellen, wo die Umnfrage stattgefunden hat: Vor dem Bundestag: Man hat die ersten 502 Beamten gefragt, die den Bundestag ab Freitag mittag verlassen haben. Da rotgrün 306 Abgeordnete stellt, ist das Verhältnis von 55:39 ja leicht erklärt...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 12:20:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zu #27: Das geht schon. Das Bundesamt für Finanzen gibt einfach die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte an die Krankenkasse weiter.:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 12:47:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Welche Erfahrungen habt Ihr denn mit Depots im Ausland?

      Beispiel: Ich will nicht hinterziehen, aber ich möchte der Kontrolle in D. erst einmal entgehen und meinetwegen in Holland oder England die Kohle verwalten. Per Internet sollte das ja wohl das leichteste sein. Wie sich das dann gestaltet ist was anderes, ich nehme eine Steuerehrlichkeit als gegeben an, und Steuer in dem jeweiligen Land kommt dann auch auf.

      Wenn im Auslandsdepot dann besteuert wird, brauche ich in D. "nur" den Progressionsvobehalt beachten, oder sehe ich das falsch?

      Welches DBA schafft mir soviel Freiraum, daß ich legal mit Aktien handeln kann und keine Steuern hinterziehe, dabei aber am besten wegkomme?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 13:32:54
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der entscheidende Satz: "Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden."
      Damit hebelt Eichel den Verlustvortrag aus, selbst bei Verlusten wird noch gezahlt. Der Deutschlehrer ist vollkommen durchgedreht.

      Was passiert am Montag? Alle Aktien mit Gewinnen über ein Jahr werden verscherbelt. Alle Aktien mit Verlusten unter einem Jahr werden auch verscherbelt, um sich erst mal den Verlustvortrag zu sichern. Die Auswirkungen auf die Börse kann sich jeder ausmalen.

      (Anmerkung: Sollte es sich um 1,5 Prozent des Gewinnes handeln, wie von manchen behauptet, dann macht die Besteureung keinen Sinn, da es sich dann um Bagatellbeträge handeln würde.)
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 13:37:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      Zu #31: Es handelt sich um 1,5 vH des Verkaufspreises, wie im Focus-Artikel wörtlich berichtet wird:

      "Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden."
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 13:43:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      da die regierung und die informierten kreise quasi jeden tag neue ideen ent und wieder verwerfen, bleibt am schluss wieder nur die totale verunsicherung...

      -z.B. der begriff freigrenze für spekulationsgewinne taucht überhaupt nicht mehr auf..
      -wer berechnet die steuerliche belastung bei teilverkäufen aus aktienbeständen mit gemischtem einstandskurs..
      -wie stehts mit werbungskosten, aufwendungen für hv besuch
      -bleibt das halbeinkünfteverfahren

      und und und...


      :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:12:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      1,5 Prozent vom Verkaufspreis ist das "Aus" für den Geldmarktfond.:cry:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:27:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      Alles halb so schlimm...

      Berlin, 16. Nov (Reuters) - Das Bundesfinanzministerium plant, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien künftig generell und pauschal zu besteuern. Sollte die Neuregelung in Kraft treten, könnten langfristige Anlagen weniger rentabel werden, kurzfristige indes mehr Gewinn bringen.

      Die Pläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD) sehen nach Angaben aus Regierungskreisen vom Samstag vor, eine pauschale Steuer von 15 Prozent auf Gewinne aus solchen Verkäufen zu erheben. Sollte das Kaufdatum vor Inkrafttreten der neuen Regelung - voraussichtlich der 21. Februar 2003 - liegen, solle auf den Erlös eine Steuer von 1,5 Prozent erhoben werden.

      Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte die Angaben indirekt: "Das geht in der Tat in die Richtung, die gedacht wird im Haus. Aber es ist ein Vorschlag, der morgen erst beraten wird und insofern noch kein Ergebnis bedeutet."

      Derzeit müssen Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen. Nach der Bundestagswahl hatten SPD und Grüne eine generelle Steuer auf Gewinne zum persönlichen Steuersatz aller - auch bereits vor Jahren gekaufter - Aktien, Fondsanteilen und Immobilien ins Gespräch gebracht. Dabei sollten Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter eingeführt werden. Nach heftiger Kritik von Finanzexperten waren SPD und Grüne davon abgerückt und hatten bei Aktien eine Verlängerung der Frist auf fünf Jahre genannt, die mindestens zwischen An- und Verkauf liegen muss, um einer Besteuerung zu entgehen.

      In den Kreisen hieß es am Wochenende, es sei weiterhin vorgesehen, Gewinne in der Lohnsteuererklärung anzugeben und nicht etwa solche Daten bei Banken direkt zu erheben. Auch bislang schon gibt es diese Regelung. Da das Finanzamt aber kaum Möglichkeiten zur Überprüfung der Angaben hat, haben manche Anleger in der Vergangenheit ihre Gewinne nicht angegeben.

      Das Magazin "Focus" hatte vorab ebenfalls über Planungen für entsprechende Steuersätze berichtet. Darüberhinaus hatte es geheißen, Eichel plane auch, dem Finanzamt Einblick in Konto- und Depotbewegungen von Anlegern aus zurück liegenden Jahren zu ermöglichen, wodurch Anleger, die in der Vergangenheit ihre Gewinne nicht versteuert haben, nachträglich zur Kasse gebeten werden könnten. Dies bestätigte die Sprecherin des Finanzministeriums nicht. "Solche Details sind überhaupt nicht diskutiert worden." Als "abwegig" bezeichnete sie zudem die Darstellung des Magazins, es sei geplant, Gewinne mittelfristig auch mit Sozialabgaben zu belegen.

      Zu der nun von Eichel geplanten Besteuerung von bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erworbenen Besitz sagte die Sprecherin des Ministeriums, eine Pauschalsteuer von 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös wäre verbraucherfreundlich, da nicht Nachweise etwa über Anschaffungen für teils Jahrzehnte zurück liegende Geschäfte geführt werden müssten. Sollte ein Anleger nachweisen, keinen Gewinn erzielt zu haben, müsse er auch keine Steuern bezahlen. Zudem sei wie bislang schon auch unter der neuen Regelung geplant, dass Gewinne mit Verlusten innerhalb der Einkommensart verrechnet werden könnten. Mit der Neuregelung würden ab Februar solche Anleger schlechter gestellt, die über lange Zeit Aktien oder Immobilien besessen haben und diese mit Gewinn verkaufen wollen. Mussten sie bislang bei Aktien nach mehr als einem Jahr Besitz und bei Immobilien nach mehr als zehn Jahren Besitz keine Steuern aus Gewinne zahlen, werden nun 1,5 Prozent des Verkaufserlöses fällig. Wer entsprechende Anlagen erst nach der Neuregelung kauft, müsste unabhängig vom Zeitraum des Besitzes bei einem Verkauf mit Gewinn sogar 15 Prozent Steuern zahlen. Dagegen kann die Neuregelung kurzfristige Geschäfte rentabler machen. Wer etwa Aktien für 10.000 Euro kauft und sie nach drei Monaten für 20.000 Euro verkauft, der zahlt nur 15 Prozent Steuern auf den Gewinn. Bislang müsste er einen Gewinn zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern, zum Beispiel zu 35 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:27:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      #34 Nein, Du verwechselst hier Zinserträge mit Kursgewinnen. Zinsen wurden und werden schon immer mit dem individuellem Einkommensteuersatz besteuert, unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages. Ob dieser so stehen bleiben wird, wage ich allerdings auch zu bezweifeln.

      Der Versuch einer Übervorteilung von Anlegern im Bereich Verlustanrechnung von "Altbeständen" (was aktuell auf ca. 80% des privaten Wertpapiervermögens zutrifft), soll wohl auch nicht so stattfinden. Angeblich soll dem Investor die Möglichkeit eines Nachweises eingeräumt werden, über den er die Besteuerung bei nicht vorhandenen Gewinnen vermeiden kann. Mehr dazu hier:

      http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=wirtschaft&datei=ne…
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:34:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      Es gibt doch eine Grunderwerbsteuer und die Spekulationsfrist.

      Fällt denen nicht ein Aktienerwerbsteuer aufzulegen und die Spekufrist zu halten?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 14:42:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      # 36

      bei einem Geldmarktfonds kaufe ich doch Anteile, oder.?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 15:40:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      #38 Die Besteuerung von Fonds zielt erst auf die Art der erzielten Erträge, dann auf den Wertzuwachs. Geldmarktfonds erzielen Zinsen, die im Rahmen des GJE theasuruert oder ausgeschüttet un damit steuerpflichtig werden. Verkaufe ich einen Fonds mit Zinserträgen zwischen den Geschäftsjahren, werden die aufgelaufenen Erträge analog vergleichbaren Direktanlagen (Anleihen, festgeld ect.) besteuert. Aktienfonds hingegen erzielen ihre Wertentwicklung hingegen aus einem greingen Anteil steuerpflichtiger Dividenden - und in erheblich größerem Umfang aus Kursgewinnen. Kursgewinne, die innerhalb des Fonds realisiert werden, sind steuerfrei. Der Anleger muß jedoch neben den über das GJE steuerpflichtig werdenden Dividenden künftig die positive Differenz zwischen Erwerbs- und Veräußerungspreis versteuern.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 16:17:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      Eichel will Veräußerungs- und Kursgewinne mit 15 Prozent besteuern

      Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Hans Eichel will Veräußerungsgewinne bei Aktien und Immobilien mit maximal 15 Prozent besteuern. Entsprechende Medien-Berichte bestätigte Eichels Sprecherin in Berlin auf Anfrage. Die Vorschläge sollen bei der morgigen Koalitionsrunde im Kanzleramt von den Spitzen der Regierungsparteien erörtert werden. Nach Angaben des Magazins «Focus» gilt der pauschale Steuersatz für Aktien, Fondsanteile und Immobilien, die nach dem 21. Februar gekauft werden.

      -----------------------------------------------------

      ... nun ist die Sache sogar (halb)amtlich! :(
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 16:53:28
      Beitrag Nr. 41 ()
      Zu #39: Was ist GJE?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 16:55:19
      Beitrag Nr. 42 ()
      Gesamtjahresertrag? (bzw. die entsprechende Steuerbescheinigung über die Erträge)?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 17:08:03
      Beitrag Nr. 43 ()
      Mittelfristig Sozialabgaben auf Spekulationsgewinne? Welche Sozialabgaben meint er denn? Bei der GKV entstehen einem PKV-Versicherten für Zahlungen kein Gegenwert. Bei der Arbeitslosenversicherung ebenso. Bei der RV wirds lustig; ein Selbstständiger erzielt durch einen einmaligen Aktiendeal einen Gewinn von X, davon 15 %, welche Rente erhält er in 30 Jahren und was kostet der Verwaltungsaufwand hierfür.

      Und was heisst generell "höchstens" 15 %. Für Kapitalgesellschaften auch? Verlustvorträge zeitlich unbegrenzt?
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 17:51:24
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ist eine rückwirkende Besteuerung überhaupt rechtlich möglich? Darf ich mit 1,5% Steuern auf den Erlös (ist wohl oft erheblich mehr als bei 15% auf den Gewinn) bestraft werden, bloß weil ich keine Unterlagen mehr habe?

      Die Pauschalisierung auf 15% läuft wohl darauf hinaus eine Verechnungsmöglichkeit mit Verlusten anderer Jahre (ganz zu schweigen von der Verrechnung mit anderen Einkunfsarten!) zu verhindern!

      Damit wird der "kleine Aktionär" noch stärker bestraft, als unter der bisher geplanten Regelung!

      Warum kann man nicht gerechterweise erwarten, daß Fonds und Lebensversicherungen genau dieselben Abgaben erbringen, wie Aktionäre?

      Rot/Grün wollte doch mehr Gerechtigkeit im Steuersysten?


      ...oder nur die abzocken, die praktisch keine Lobby haben?
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 19:41:45
      Beitrag Nr. 45 ()
      Beschwerden und Anregungen sind zu richten an:

      poststelle@bmf.bund.de

      Die sollen ruhig wissen, dass die meisten Leute nicht einverstanden mit den Steuererhöhungen sind.
      Avatar
      schrieb am 16.11.02 22:47:29
      Beitrag Nr. 46 ()
      Welche Erfahrungen habt Ihr denn mit Depots im Ausland?

      Beispiel: Ich will nicht hinterziehen, aber ich möchte der Kontrolle in D. erst einmal entgehen und meinetwegen in Holland oder England die Kohle verwalten. Per Internet sollte das ja wohl das leichteste sein. Wie sich das dann gestaltet ist was anderes, ich nehme eine Steuerehrlichkeit als gegeben an, und Steuer in dem jeweiligen Land kommt dann auch auf.

      Wenn im Auslandsdepot dann besteuert wird, brauche ich in D. "nur" den Progressionsvobehalt beachten, oder sehe ich das falsch?

      Welches DBA schafft mir soviel Freiraum, daß ich legal mit Aktien handeln kann und keine Steuern hinterziehe, dabei aber am besten wegkomme?




      Vergiß es ! Solange Du in Deutschland sitzt, solange Deutschland Dein Wohnort ist und Platz Deiner Entscheidungsfindung, bist Du auch in Deutschland steuerpflichtig.

      Einzige Möglichkeit: Pack Dein sauber versteuertes Geld und verlasse Deutschland für immer.
      Zu Deiner Internetverwaltung: Sollte das Finanzamt selbst im relativ "perfekt" geplanten "Steuerkampf" auch nur den geringsten Hinweis finden, daß Du doch Dein Depot von Deutschland aus verwaltest, haben sie Dich.
      Ich beziehe das beispielsweise auf die Gründung einer Holding auf den Bahamas oder Cayman Islands, deren einziger (steuerfreier) Zweck es wäre, Dein Kapital zu verwalten bzw. zu vermehren.

      Wer erfolgreicher Trader ist, und das Wetter in Deutschland satt hat, der sollte in der Tat verschwinden.
      Auf den Cayman´s kann man dann sein Geld steuerfrei vermehren.
      Doch allzuoft sollte man sich dann nicht in Deutschland aufhalten. Wenn jemand die 180 Tage ausreizt, wird er in Erklärungsnöte vorm Steuerfahnder kommen. Wer lebt schon 180 Tage in Hotels in Deutschland ? :rolleyes:

      Viele Grüße

      Kneto
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:17:39
      Beitrag Nr. 47 ()
      Und nun ist die Sache ganz amtlich:

      Eichel - Künftig 15 Prozent Steuern auf Aktiengewinne
      Montag 18. November 2002, 13:29 Uhr
      Berlin, 18. Nov (Reuters) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat die
      Einführung einer Steuer auf den Gewinn von Aktien- und Immobiliengeschäften
      bestätigt.

      Für Aktien, die nach der Verabschiedung durch den Bundestag gekauft und
      verkauft werden, gelte ein Steuersatz von 15 Prozent, sagte Eichel am Montag in Berlin. Für Verkäufe von bereits
      vorhandenen Aktienbesitz werde pauschal ein Gewinn von zehn Prozent der Veräußerungserlöses unterstellt. Dieser
      werde wiederum mit 15 Prozent besteuert. Damit ergebe sich seine Steuer von 1,5 Prozent auf den
      Veräußerungserlös.

      Derzeit müssen auf Gewinne aus Aktiengeschäfte nur Steuern gezahlt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres
      gekauft und verkauft werden. Für nicht selbst genutzte Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren.

      gwb/kps

      Wie schon weiter oben gepostet dürfte zumindestens die Pauschalbesteuerung von Veräußerungserlösen aus Käufen vor Inkrafttreten der Neuregelung glatt verfassungswidrig sein, da es sich jedenfalls bei wirtschaftlichen Verlustgeschäften um eine durch nichts zu rechtfertigende Enteignung handelt.

      Man kann nur hoffen, daß diese neuerliche wirtschafts- und kapitalmarktpolitische Wahnsinnstat der Bundesregierung mit einer massiven Kapitalflucht beantwortet wird, solange bis auch noch der letzte von diesen sozialistischen Traumtänzern endlich aufwacht.

      Da oben die Frage schon auftauchte: Von einer Verlagerung auf ein Internetdepot im europäischen Ausland würde ich Abraten, da der Fiskus bereits seit über einem Jahr Zugriff auf Daten aller Transaktionen hat, die über europäische Clearingstellen laufen. Es soll allerdings Leute geben, die mit US-Brokern, z.B. E-trade, sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

      Gruß

      Gatsby
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 15:27:56
      Beitrag Nr. 48 ()
      @Gatsby2

      ich werde doch nicht wegen eff. 7,5% auf Aktiengewinne irgendwo im Ausland ein Konto aufmachen.Bisher musste ich ein vielfaches an Steuern bezahlen .Ich halte die neue Regelung für ein Geschenk...

      auf der Pressekonferenz wurde auch gesagt,dass wer nachweislich keinen gewinn gemacht hat,auch keine Steuer zahlen muss.Die Regelung gilt nur für Fälle,wo keinerlei Unterlagen für den Erwerb mehr vorhanden sind.Das dürfte bei Immos doch nur auf die wenigsten zutreffen...
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:33:34
      Beitrag Nr. 49 ()
      Ich halte die neue Regelung für erträglich. Die 1,5 % vom Verkaufserlös sind bei 10 %
      Gewinn genau die 15 % die auch zukünftig gelten. Bei höheren Gewinnen ist die
      effektive Steuer niedriger. Wer einen Verlust oder auch niedrigeren Gewinn nachweist,
      zahlt auch weniger. Problematisch ist natürlich, dass trotzdem noch in die Vergangenheit
      besteuert wird, was das Vertrauen in die Steuerpolitik nicht gerade stärkt.

      Am schlimmsten an der ganzen Sache war doch , dass jeder, der meinte was zum Thema sagen zu müssen
      rumgegackert hat , obwohl die Eier noch völlig ungelegt waren. Die Beamten in den Ministerien sollten
      doch in der Lage sein, erst mal ein DURCHDACHTES Konzept zu erarbeiten, bevor darüber öffentlich geredet wird.

      So wurde praktisch jeder Gedankenblitz, ob genial oder nicht, in die Presse gezerrt, mit der entsprechenden Wirkung
      auf Steuerzahler und Investoren...
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:38:27
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Schürger zu Deiner Frage: .....Schinderluder,

      weshalb wäre der Staat schlagartig in der Lage, durch Verlängerung der Spekulationsfrist Einblick in die Konten zu bekommen und
      rückwirkend zu versteuern.
      Das musst Du mir schon etwas näher erläutern.

      Was hat die Spekulationsfrist mit dem Einblick in Konten zu tun?
      ENDE

      Jeder Kauf ist ohnehin mit einer Nummer versehen, das Finanzamt könnte z.B. anhand dieser Kennummer die Aktie zum Depot verfolgen, da beim Verkauf
      die Spekulationssteuer von der Bank automatisch abgeführt werden wird. Im übrigen wurde das Bankgeheimnis aufgehoben. Alles zielt in die Richtung
      1997-2000. Keiner braucht sich dann der Hoffnung ergeben, daß er vom Finanzamt ungeschoren seine damaligen Gewinne verheimlichen kann, wenn er noch ein
      Depot per Anno 2003 führt.

      Ich habe nichts dagegen, wenn der Fiskus diese Hinterzieher die Eier quetscht, es ist nur bedenklich, wenn der Datenschutz komplett geopfert wird..
      Ein gutes Gefühl habe ich auch als Langfristanleger nicht dabei. Im übrigen bin ich just seit 2 Wochen dabei, mich langsam von der Börse komplett zu
      verabschieden. Die Altinvestments sind bereits gänzlich verkauft (wegen der Beschlüsse)! Einige Positionen reichten bis 1991, was mich natürlich ärgert.

      Es macht eigentlich schon seit April keinen Spass mehr. Ich handele aber noch etwas mit meinen "toten Hunden", in der Hoffnung, irgendwann mal wieder glatt-
      stellen zu können. Für die Banken und Fondsgesellschaften machte man ja wieder mal generöse Ausnahmen!

      Frustrationen von Anlegerseite werden dazu führen, daß wir Anfang nächstes Jahr abtrudeln. Was solls, dieser Staat ist pleite. Eine derart desolate und
      völlig danebenliegende Politik müssen ohnehin Jene irgendwann noch zu verantworten haben. Ich bin mir ziemlich sicher, daß diese Politiker in gar nicht so
      langer Zeit zur Rechenschaft ziehen wird.


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