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    "Einfach & kapitalmarktschonend" Eichel verteidigt Aktiensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 18:12:54 von
    neuester Beitrag 18.11.02 21:35:10 von
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      schrieb am 18.11.02 18:12:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Montag, 18. November 2002
      "Einfach & kapitalmarktschonend"
      Eichel verteidigt Aktiensteuer

      Nach wochenlangem Hin und Her hat sich die Regierungskoalition über ihr Vorgehen in puncto Spekulationssteuer geeinigt. Bundesfinanzminister Hans Eichel bestätigte in Berlin entsprechende Aussagen des SPD-Generalsekretärs Olaf Scholz vom Morgen.

      Demnach sollen künftig Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und nicht selbst genutzten Immobilien mit 15 Prozent besteuert werden.Wie Eichel betonte, bleibt bei den Aktienverkäufen dabei das so genannte Halbeinkünfteverfahren gültig. Daher laufe die Steuererhöhung auf eine Effektivbesteuerung von 7,5 Prozent hinaus. Beim Halbeinkünfteverfahren wird nur die Hälfte der Dividenden versteuert. Gleichzeitig können aber nur die Hälfte der Werbungskosten geltend gemacht werden.

      Für die Besteuerung von Gewinnen aus Immobiliengeschäften gelte das Verfahren weiterhin nicht. Bislang müssen Aktiengewinne nur versteuert werden, wenn zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt weniger als zwölf Monate liegen. Für Immobilien gilt eine Zeitspanne von zehn Jahren.

      Mit dieser Spekulationssteuer habe man sich auf eine sehr einfache, kapitalmarktschonende Maßnahme zu dem international üblichen Eingangssteuersatz geeinigt, erklärte der Finanzminister. Bei der Veräußerung der nicht selbst genutzten Immobilien seien diejenigen, die innerhalb der zehn Jahre notverkaufen müssen, jetzt besser dran, weil sie nicht zum Einkommenssteuersatz versteuern müssen, fügte Bundeskanzler Gerhard Schröder hinzu.

      Von der Spekulationssteuer erhofft sich Eichel im Entstehungsjahr Einnahmen von 650 Mio. Euro, weil die Anleger und Immobilienbesitzer noch die Übergangsfrist nutzen würden. Im Jahr 2003 werde es keine Einnahmen geben, weil die Summen veranlagt werden, erklärte der Finanzminister. 2004 seien 325 Mio. Euro zu erwarten und ab 2005 jährlich 650 Mio. Euro.

      Die neue Besteuerung soll ab dem 21. Februar 2003 gelten. In der Übergangsfrist soll bei vor diesem Stichtag erworbenen Wertpapieren und Immobilien eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös erhoben werden.

      In der Finanzwelt stießen die Vorschläge auf wenig Gegenliebe. Das ausgerechnet in den für Aktien- und Immobilienmärkten schwierigen Zeiten ein solcher Kurswechsel vorgenommen werde, sei wenig vertrauenserweckend, hieß es. Auf dem Immobilienmarkt könnte ein größer werdendes Angebot die Preise drastisch senken. Zudem käme die pauschale unbefristete Steuererhebung auf Aktiengewinne zu einer Zeit, wo sich viele Anleger mit der Altersvorsorge beschäftigten.

      Das Thema des n-tv Wirtschaft Spezial um 18.30 Uhr: Die Spekulationssteuer
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 18:56:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einfach genial, wie Eichel aus riesigen Verlusten Gewinne zaubert - der größte Anlagebetrug aller Zeiten!

      Bekanntlich dürfte die neue Spekulationssteuer über Jahre hinweg kaum zu Steuereinnahmen führen. Grund ist der Börsencrash der letzten Jahre. Wer nach 1997/1998 Aktien oder Fonds gekauft hat, dürfte Buchverluste haben und wer nach 1999 gekauft hat, fette Buchverluste. In der Aktieneuphorie waren bekanntlich die meisten Kleinanleger auf der Käuferseite - viele Anleger haben 50-90 % Buchverluste selbst auf DAX-Werte zu stehen, z.B. langfristige Telekom-Aktionäre der 2. und 3. Tranche. Bei Wegfall der Jahresfrist könnten diese Verluste bei Realisierung zu großen Verlustvorträgen führen und dürften bei vielen Anlegern wahrscheinlich für einige Jahre zum Gegenrechnen reichen.

      Wer nun diese Buchverluste nicht vor 21. Februar 2003 realisiert und erst danach verkauft, muss auf diese Verluste gar noch Steuern zahlen! "Abgeltungssteuer" heißt Eichels neue Erfindung, 1,5 % auf den Verkaufspreis bei vor Februar 2003 gekauften Papieren. Es wird ein Gewinn von
      10 % "unterstellt" (klar, ist für Eichel besser als der reale 90 % Verlust), was bei 15 % Pauschalsteuer die 1,5 %-ige Steuer vom Veräußerungspreis ergibt.

      Weiterer kleiner Nebeneffekt, die Verluste auf Altkäufe vor und während des Börsencrashs können nicht als Verlustvortrag geltend gemacht werden. Man kann also nicht seine alten wertlosen Neue-Markt-Depotleichen noch bis März 2003 im Depot halten, dann verkaufen und zum Verlustvortrag nutzen.

      Diese Regelung dürfte sicher verfassungswidrig sein.
      Bei Anleger werden Verluste besteuert und der Verlustvortrag wird beschränkt.

      Ein Dankeschön an alle Politbetrüger!
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 20:27:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und das Ganze soll gerade mal 650 Millionen jährlich bringen.

      Angesichts neuer Milliardenlöcher, die sich unentwegt auftun ist das doch ein Mückenschiss.

      Die Quintessenz ist jedoch, daß das Kapital weiter ins Ausland abwandert und hier Milliarden an Kaufkraft flöten gehen.

      Und für die Kleinen?
      Investmentfonds als Altersvorsorge?
      Wer macht das denn noch?
      Als Resultat wird der Staat in 30 Jahren noch wesentlich mehr Leuten Sozialhilfe, Wohngeld etc geben müssen, weil niemand mehr private Vorsorge treffen möchte.

      Aber Eichel-Rustikal mit seinen 12500 Euro Pensionsansprüchen braucht sich ja selbst keine Gedanken um Vermögensplanung zu machen.

      Erinnert mich an Nobbi Blüm: "Moine Rende iss gesischert!"
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 20:35:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @2: kann ich teilweise nicht nachvollziehen. wenn die einjahres-frist schon rum ist, ist`s eh zu spät für den verlustvortrag. wenn noch nicht, kann man noch reagieren.

      die 1,5 %-steuer auf den VERKAUFSPREIS kann man auch vergessen. das geht rechtlich nie durch. wäre dasselbe, wie wenn man alle sparguthaben mit 1,5 % versteuern würde. sogar noch schlimmer, da hier idR VERLUSTE besteuert würden.

      das sind hirngespinste.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 20:39:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Geneta

      habe ich aber anders auf der Pressekonferenz gehört.
      Wer nachweisen kann,dass Verluste angefallen sind,braucht auch dementsprechend keine Steuer zahlen.
      Man muss abwarten,ob es überhaupt ein Gesetz wird und dann,wie die Details aussehen.

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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 21:35:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Unsere Politiker sind doch Nullchecker:

      Jeder halbwegs normale Mensch sieht sofort Probleme, die bei der "einfachen" Besteuerung auftreten. Der Anschaffungspreis z.B. kann doch bei vielen Objekten garnicht mehr festgestellt werden. Zählen Umbaumaßnahmen zu den Anschaffungen? Wer hat überhaupt die Quittungen noch?

      Was müssen Freunde von mir versteuern, die 1994 einen Resthof für 50000 DM gekauft, dann für ca. 400.000 DM(incl. 2 Einliegerwohnungen) bis 1997 ausgebaut, und jetzt eine von den Wohnungen an den bisherigen Mieter verkaufen wollen, Herr Eichel??

      Wann endlich machen unsere Politiker Gesetze, die auch einem genaueren Hinsehen standhalten???

      Schöne Grüße von Stephen, der sich schon auf Montagsdemos freut


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