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    Abgeltungssteuer: Warum benötigt Eichel trotzdem Kontrollmitteilungen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.02 14:27:22 von
    neuester Beitrag 02.02.03 17:55:54 von
    Beiträge: 10
    ID: 673.706
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      schrieb am 16.12.02 14:27:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nicht er, sondern die Sozialversicherungsträger brauchen diese Daten. Also doch Krankenkassenbeiträge, Pflegevers., etc. auf Zinseinkünfte. Laßt Euer Geld dort, wo es ist !!
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      schrieb am 16.12.02 14:40:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da kommt sowieso kein Geld zurück, wenn dann noch 25 % Steuern bezahlt werden müssen.
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      schrieb am 16.12.02 14:47:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      da wird eh kein Geld urückfließen.
      Die Reichen lassen ihr Geld lieber im sicheren Hafen.:D
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      schrieb am 16.12.02 15:57:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Problem ist, dass man den Roten nicht über den Weg trauen kann. Die Besteuerung kann sich morgen schon wieder ändern, je nachdem, welcher Landesfürst oder Gewerkschaftler seine Neidtiraden loslässt. Deshalb lasst Euere Kröten in einem sicheren Hafen, und der liegt eben im Ausland!
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      schrieb am 28.12.02 09:11:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Erst die Amnestie, dann die Nachfragen

      Wer sich jetzt besinnt, den belohnt der Staat: Für jeden bisher unversteuerten Euro werden nur 25 Cent fällig. Experten glauben allerdings nicht, dass die Sache damit erledigt ist.
      Von Heinz-Josef Simons



      (SZ vom 28.12.2002) — Rund 25 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen, hofft das Bundesfinanzministerium, soll der moderne Ablasshandel den öffentlichen Kassen bringen. Dieser Betrag wird wohl teilweise anders zusammenkommen, als die meisten heute denken.

      Denn „die Amnestie ist die Einladung zu weitreichenden Ermittlungsmaßnahmen durch die Finanzverwaltung“, prophezeit der Bonner Steuerberater Heinz-Josef Krauthäuser. Nach Ansicht von Experten kann deshalb eine Selbstanzeige ratsam sein. Diese sollte dann aber umfassend sein, also alle bislang verschwiegenen Bezüge enthalten.

      Die Amnestie nach einem 25-prozentigen Vermögensabzug bezieht sich nämlich nur auf die hinterzogenen Erträge des im Ausland deponierten Kapitals. In Phase zwei der Repatriierung forscht die Finanzverwaltung nach, woher das Auslandsvermögen stammt.

      Steuerberater Lutz Koch aus Eschweiler: „Jeder, der demnächst ehrlich wird, muss dem Finanzamt nachweisen, dass das Geld aus versteuerten und nicht aus hinterzogenen Einnahmen kommt.“

      Mit Behauptungen gibt sich die Finanzverwaltung erfahrungsgemäß nicht zufrieden. Stattdessen „werden die Steuererklärungen der vergangenen Jahre aus dem Archiv geholt, um zu überprüfen, ob die darin deklarierten Einnahmen so viel Vermögen überhaupt zulassen“, weiß Koch aus Erfahrung.

      Misstrauen geweckt

      Recht vorsichtig äußert sich Michael Thomas, Sprecher des Deutschen Steuerberaterverbandes in Berlin, zur Frage, ob amnestierte Selbstständige verstärkt mit Betriebsprüfungen durch das Finanzamt rechnen müssen. „Das würde die ganze Sache konterkarieren.“

      Er räumt aber ein, dass Steuerzahler mit einer Selbstanzeige eine „Lawine auslösen“ könnten. Denn stammt das Auslandsvermögen eines Handwerkers etwa aus unversteuertem Einkommen, nimmt nicht nur das Finanzamt Witterung auf, sondern auch die Sozialversicherungsträger werden aktiv, weil möglicherweise Beiträge hinterzogen wurden.

      Thomas beklagt vor allem, dass „die meisten Menschen in Deutschland kaum noch Vertrauen in die Verlässlichkeit der Steuerpolitik“ hätten. Eine Einschätzung, die Steuerberater Krauthäuser teilt: „Wer garantiert denn, dass in zwei oder drei Jahren nicht wieder ein Versuch unternommen wird, die Vermögensteuer einzuführen. Das würde sich dann besonders lohnen, wenn zuvor ein dreistelliger Milliarden-Euro-Betrag aus dem Ausland zurückgeholt wurde.“

      Doch nicht nur geläuterte Selbstständige müssen damit rechnen, dass die Finanzverwaltung bei ihnen ein paar Jahre lang penible Betriebsprüfungen durchführt. Die Amnestie für Heimkehrer ist nämlich nur ein Aspekt des rot-grünen Befreiungsschlags.

      Abgeltungsbetrag zurückholen

      Der zweite: Eine 25-prozentige Abgeltungssteuer auf alle Zinseinkünfte. Davon profitieren vor allem betuchte Steuerzahler mit hoher Abgabenlast. Aber auch Kleinsparer sollen, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF), künftig nicht schlechter stehen als heute.

      Wer aufgrund geringer Einkünfte weniger oder gar keine Einkommensteuer zahlt, kann sich den von der Bank einbehaltenen und an das Finanzamt weitergeleitete Abgeltungsbetrag später zurückholen. „Wie das geschieht, muss noch im Einzelnen geregelt werden“, so die BMF-Sprecherin.

      Naheliegend ist, dass dies wie bislang über die Einkommensteuererklärung oder die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) geschieht.

      Nachteil: Wer das Geld zurückhaben möchte, muss dem Finanzamt seine Vermögenslage offen legen. Darüber werden dann bei Bedarf auch die Sozialversicherungsträger, speziell die Krankenkassen, und öffentliche Behörden wie Sozialämter informiert.

      Folge: „Sollten einmal Krankenkassenbeiträge auch auf Kapitaleinkünfte fällig werden oder Sozialhilfe nötig sein, sind die Kassen und Ämter ausführlich informiert“, sagt Steuerberater Lutz Koch.

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      schrieb am 01.02.03 15:16:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ob die Grünen wieder umfallen oder sich mal durchsetzen?


      Die Grünen haben Hans Eichel eindringlich gebeten, auf die Einführung von Kontrollmitteilungen für Kapitaleinkünfte zu verzichten. Die Finanzexpertin des kleinen Koalitionspartners in Berlin, Christine Scheel, sagte in einem am Samstag vorab veröffentlichten Interview des „Tagesspiegel am Sonntag“: „Es muss rasch ein Gesetzesentwurf für eine unkomplizierte Quellensteuer für Kapitalerträge auf den Tisch, und zwar ohne Kontrollmitteilungen.“

      Nach Scheels Worten greift das Argument des Ministeriums nicht, nur mit Kontrollmitteilungen könne ein Missbrauch von Sozialtransfers verhindert werden. Schon jetzt hätten die Sozialämter Zugriff auf die Konten von Sozialhilfeempfängern und könnten nachprüfen, wer von Kapitalerträgen lebe und zusätzlich Sozialleistungen kassiere: „Dazu muss das Bankgeheimnis nicht aufgeweicht werden.“

      Ein Sprecher des Finanzministers pochte dagegen weiter auf die Einführung von Kontrollmitteilungen
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 17:01:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... ob da nicht vielleicht sogar einige Öko-Bürgerliche in eigener Sache reden, wer kann`s wissen? :look:
      Die Aufhebung des so genannten "Bankgeheimnisses", sofern diese Regelung mit den Kontrollmitteilungen überhaupt jemals in der momentan diskutierten Form Realität werden sollte, bringt es ganz sicher an den Tag, und das ist auch gut so! Gleiches gilt für die Speku-Steuer, wobei die Finanzbeamten nach dem Grundsatz: "Vor dem Gesetz sind alle gleich" sicher auch die zurückliegenden Orders der Parlamentarier ganz genau unter die Lupe nehmen werden, wenn neuerdings Spekulationsgewinne oder -verluste erklärt werden oder sonstige Indizien auf aus der Vergangenheit herrührende Veräußerungsgeschäfte hindeuten. :p
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      schrieb am 01.02.03 20:18:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer von euch wird denn sein Schwarzgeld im Ausland lassen??? Und wer holt es zurück???
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      schrieb am 01.02.03 20:39:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Leute, die hier schreiben, haben weder größere Mengen Geld oder Schwarzgeld. Sie kommen also gar nicht in die Verlegenheit, Geld aus dem Ausland zurückzuholen. Die Leute, die Schwarzgeld im Ausland haben, lehnen sich genüßlich zurück und amüsieren sich über die Absicht Eichels. Es besteht für diese Leute überhaupt kein Grund, ihr Vermögen aus der Schweiz oder den Burmudas zurückzuholen. Bei den wirren Aktionen der abgehalferten SPD wären sie auch schön dumm, wenn sie ihre Kohle nach Deutschland schleppen würden, damit sie ihnen hier abgenommen wird.
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      schrieb am 02.02.03 17:55:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Keiner hier hat Geld und trozdem tut ihr alle so???


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