Mahnbescheid ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.03 09:31:43 von
neuester Beitrag 05.01.03 23:45:06 von
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ID: 679.274
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Hallo,
ich will einem ebay-Power-Seller-Verkäufer einen Mahnbescheid zukommen lassen!
Was muss ich hierbei beachten?
Muss ich per eingeschriebenen Brief eine Frist setzen?
Reicht eine letzte Fristsetzung auch per email oder Fax?
Vielen Dank im Voraus für Euere Infos .
Gruss Jarina
ich will einem ebay-Power-Seller-Verkäufer einen Mahnbescheid zukommen lassen!
Was muss ich hierbei beachten?
Muss ich per eingeschriebenen Brief eine Frist setzen?
Reicht eine letzte Fristsetzung auch per email oder Fax?
Vielen Dank im Voraus für Euere Infos .
Gruss Jarina
Eine vorherige Mahnung bzw. Fristsetzung erübrigt sich. Der Mahnbescheid ist die letzte Mahnung. Aus Kostengründen (die Kosten des Mahnverfahrens bleiben an Dir hängen, wenn der Schuldner insolvent ist) solltest Du ausloten, aus welchem Grund er nicht zahlt.
Hallo,
danke für Deine Info !
Der Verkäufer dem ich einen Mahnbescheid zusenden will ist
seit dem 18.12.02 im Besitze meines Geldes.
Die Ware habe ich bis heute nicht erhalten.
Habe unzählige mail an den VK gesandt, mit der Bitte, mir
mitzuteilen, wann ich mit der Ware rechnen kann.
Auch den versprochenen Einlieferungsbeleg für das angeblich
versandte Paket liegt mir nicht vor.
Kann ich jetzt direkt einen Mahnbescheid beantragen?
Vielen Dank.
Jarina
danke für Deine Info !
Der Verkäufer dem ich einen Mahnbescheid zusenden will ist
seit dem 18.12.02 im Besitze meines Geldes.
Die Ware habe ich bis heute nicht erhalten.
Habe unzählige mail an den VK gesandt, mit der Bitte, mir
mitzuteilen, wann ich mit der Ware rechnen kann.
Auch den versprochenen Einlieferungsbeleg für das angeblich
versandte Paket liegt mir nicht vor.
Kann ich jetzt direkt einen Mahnbescheid beantragen?
Vielen Dank.
Jarina
besuch ihn und box ihn auf den mund
Mahnbescheid geht nur wg Geldforderung. du willst doch die ware - oder?
Wenn nicht fristsetzen wg. lieferung - geht auch per fax und rücktritt vom vertrag androhen.
gruß trine
Wenn nicht fristsetzen wg. lieferung - geht auch per fax und rücktritt vom vertrag androhen.
gruß trine
Die Frage stellt sich hier, ob der Verkäufer nicht einer von den schwarzen Schafen ist, die das Geld einsacken und nichts schicken. In diesem Fall wäre eine Betrugsanzeige hilfreicher. Das würde ich dem auch sofort androhen.
#1 Es ist richtig, dass ein Mahnbescheid nur wegen einer Geldforderung zulässig ist. Offenbar hattet ihr schon Kontakt. Versuch`s ein letztes Mal telefonisch, um herauszukriegen, was wirklich los ist (immerhin waren etliche Feiertage dazwischen). Dann empfiehlt sich evtl. die Einschaltung eines RA, wenn es sich um einen grösseren Wert handelt und der Powerseller weit entfernt von Dir seinen Sitz hat.
@ jar
gib uns doch mal den ebay namen des typs
daß , nach meiner meinung ist erlaubt zu posten
wenn dann einige der w o-ler für 1 euro was
ersteigern, haben sie das recht eine
beurteilung abzugeben ... ... ...
gib uns doch mal den ebay namen des typs
daß , nach meiner meinung ist erlaubt zu posten
wenn dann einige der w o-ler für 1 euro was
ersteigern, haben sie das recht eine
beurteilung abzugeben ... ... ...
@wasserdrache
Strafanzeige wäre das Richtige. Aber nicht androhen, das wäre Nötigung und gleichfalls strafbar, sondern formlos eine Strafanzeige machen und den Gegner davon unterrichten.
Viel Glück
Hittfeld
Ubi bene, ibi patria!
P.S. Dies ist weder eine Rechtsberatung, noch eine Empfehlung, sondern meine Lebenserfahrung.
Strafanzeige wäre das Richtige. Aber nicht androhen, das wäre Nötigung und gleichfalls strafbar, sondern formlos eine Strafanzeige machen und den Gegner davon unterrichten.
Viel Glück
Hittfeld
Ubi bene, ibi patria!
P.S. Dies ist weder eine Rechtsberatung, noch eine Empfehlung, sondern meine Lebenserfahrung.
Das ist natürlich noch eine recht kurze Zeit. Er wird mit Feiertagen argumentieren.
Stell ruhig mal den ebay-Namen hier rein oder schick ihn mir per Boardmail.
Ich hatte jetzt damit Erfolg, daß ich mich mit anderen Geschädigten zusammengetan habe und eine Sammelklage angedroht habe. Und nach 2 Tagen war die Ware da.
Stell ruhig mal den ebay-Namen hier rein oder schick ihn mir per Boardmail.
Ich hatte jetzt damit Erfolg, daß ich mich mit anderen Geschädigten zusammengetan habe und eine Sammelklage angedroht habe. Und nach 2 Tagen war die Ware da.
hallo, ich bin wie folgt zu meiner Ware gekommen. Mir war nur die Bankverbindung des Verkäufers bekannt. Ich habe seiner Bank einen Brief gesandt mit der Bitte um Weiterleitung, da mir die Anschrift des Kontoinhabers nicht bekannt ist. Ich habe darin meine Absicht mitgeteilt, am TagX Strafanzeige wegen Betruges gegen den Kontoinhaber zu stellen. Die Bank hat das Schreiben in der Tat weitergegeben. Zwei Tage später hatte ich das Geld wieder auf meinem Konto. Allerdings habe ich fast 2 Monate
gewartet und immer wieder geschrieben. Der 18.12. ist mit einem evtl. Weihnachtsurlaub vieleicht noch entschuldbar.
gewartet und immer wieder geschrieben. Der 18.12. ist mit einem evtl. Weihnachtsurlaub vieleicht noch entschuldbar.
bin natürlich nicht zu meiner Ware gekommen, hatte aber das Geld wieder.
Mit einer Mitteilung an die Bank drohen, hat sich auch schon bewährt.
Banken legen Wert auf die Seriosität ihrer Kunden.
Banken legen Wert auf die Seriosität ihrer Kunden.
Zu #9: Die Drohung mit einer Strafanzeige ist nicht als Nötigung selbst strafbar, sie ist zulässig, jedenfalls unter den hier vorliegenden Umständen.
Warum gehst Du nicht einfach zu einem Anwalt? Wie hoch ist den der Betrag?
Hallo,
zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die
mich so hilfreich unterstützen.
Ich finde es einfach super von Euch!
Lest mal unter meinem Thread " Meine Erfahrung mit madeleine.g " nach, damit Ihr Euch ein besseres Bild
machen könnt.
Nochmals vielen Dank !
Gruss Jarina
zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die
mich so hilfreich unterstützen.
Ich finde es einfach super von Euch!
Lest mal unter meinem Thread " Meine Erfahrung mit madeleine.g " nach, damit Ihr Euch ein besseres Bild
machen könnt.
Nochmals vielen Dank !
Gruss Jarina
Hallo,
da bin ich wieder! Jetzt geht es mir besser, denn ich hab
jetzt einfach einmal dem seine Bank angeschrieben!
Ich bin sehr gespannt, wie die Commerzbank auf ein solches
Fax reagiert.
Ich wünsch Euch noch eine gute Nacht.
mfg
Jarina
da bin ich wieder! Jetzt geht es mir besser, denn ich hab
jetzt einfach einmal dem seine Bank angeschrieben!
Ich bin sehr gespannt, wie die Commerzbank auf ein solches
Fax reagiert.
Ich wünsch Euch noch eine gute Nacht.
mfg
Jarina
Wie geht denn das............
am 29.12.02 gab ich eine Negativ-Bewertung ab
am 18.12.02 gab Sirmoes eine Negativ-Bewertung ab
am 17.12.02 gab titus 0303 eine Negativ-Bewertung ab
und da erscheinen bei dem Power-Seller Verkäufer
madeleine.g bei ebay :
Negativ-Bewertung 1 Monat
1 Stück Negativ-Bewertung !
Wenn ich dann auch noch mir die einzelnen Bewertungen von
Käufern die am 31.12.02 gekauft, überwiesen und bereits am
02.01.03 im Besitze der Ware sind, ansehe, werde ich neidisch !
Aber ich Glaube, dass die vergessen haben dass der 01.01.
ein Neujahrstag ist.
mfg
jarina
am 29.12.02 gab ich eine Negativ-Bewertung ab
am 18.12.02 gab Sirmoes eine Negativ-Bewertung ab
am 17.12.02 gab titus 0303 eine Negativ-Bewertung ab
und da erscheinen bei dem Power-Seller Verkäufer
madeleine.g bei ebay :
Negativ-Bewertung 1 Monat
1 Stück Negativ-Bewertung !
Wenn ich dann auch noch mir die einzelnen Bewertungen von
Käufern die am 31.12.02 gekauft, überwiesen und bereits am
02.01.03 im Besitze der Ware sind, ansehe, werde ich neidisch !
Aber ich Glaube, dass die vergessen haben dass der 01.01.
ein Neujahrstag ist.
mfg
jarina
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