checkAd

    Mahnbescheid ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.03 09:31:43 von
    neuester Beitrag 05.01.03 23:45:06 von
    Beiträge: 18
    ID: 679.274
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.030
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 09:31:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich will einem ebay-Power-Seller-Verkäufer einen Mahnbescheid zukommen lassen!
      Was muss ich hierbei beachten?
      Muss ich per eingeschriebenen Brief eine Frist setzen?
      Reicht eine letzte Fristsetzung auch per email oder Fax?
      Vielen Dank im Voraus für Euere Infos .

      Gruss Jarina
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:12:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine vorherige Mahnung bzw. Fristsetzung erübrigt sich. Der Mahnbescheid ist die letzte Mahnung. Aus Kostengründen (die Kosten des Mahnverfahrens bleiben an Dir hängen, wenn der Schuldner insolvent ist) solltest Du ausloten, aus welchem Grund er nicht zahlt.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:21:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      danke für Deine Info !
      Der Verkäufer dem ich einen Mahnbescheid zusenden will ist
      seit dem 18.12.02 im Besitze meines Geldes.
      Die Ware habe ich bis heute nicht erhalten.
      Habe unzählige mail an den VK gesandt, mit der Bitte, mir
      mitzuteilen, wann ich mit der Ware rechnen kann.
      Auch den versprochenen Einlieferungsbeleg für das angeblich
      versandte Paket liegt mir nicht vor.
      Kann ich jetzt direkt einen Mahnbescheid beantragen?
      Vielen Dank.
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:34:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      besuch ihn und box ihn auf den mund:D
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:38:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mahnbescheid geht nur wg Geldforderung. du willst doch die ware - oder?

      Wenn nicht fristsetzen wg. lieferung - geht auch per fax und rücktritt vom vertrag androhen.

      gruß trine

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:45:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Frage stellt sich hier, ob der Verkäufer nicht einer von den schwarzen Schafen ist, die das Geld einsacken und nichts schicken. In diesem Fall wäre eine Betrugsanzeige hilfreicher. Das würde ich dem auch sofort androhen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:48:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1 Es ist richtig, dass ein Mahnbescheid nur wegen einer Geldforderung zulässig ist. Offenbar hattet ihr schon Kontakt. Versuch`s ein letztes Mal telefonisch, um herauszukriegen, was wirklich los ist (immerhin waren etliche Feiertage dazwischen). Dann empfiehlt sich evtl. die Einschaltung eines RA, wenn es sich um einen grösseren Wert handelt und der Powerseller weit entfernt von Dir seinen Sitz hat.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 10:52:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ jar

      gib uns doch mal den ebay namen des typs

      daß , nach meiner meinung ist erlaubt zu posten

      wenn dann einige der w o-ler für 1 euro was

      ersteigern, haben sie das recht eine

      beurteilung abzugeben ... ... ...
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 11:07:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      @wasserdrache

      Strafanzeige wäre das Richtige. Aber nicht androhen, das wäre Nötigung und gleichfalls strafbar, sondern formlos eine Strafanzeige machen und den Gegner davon unterrichten.

      Viel Glück

      Hittfeld

      Ubi bene, ibi patria!

      P.S. Dies ist weder eine Rechtsberatung, noch eine Empfehlung, sondern meine Lebenserfahrung.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 11:08:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das ist natürlich noch eine recht kurze Zeit. Er wird mit Feiertagen argumentieren.

      Stell ruhig mal den ebay-Namen hier rein oder schick ihn mir per Boardmail.

      Ich hatte jetzt damit Erfolg, daß ich mich mit anderen Geschädigten zusammengetan habe und eine Sammelklage angedroht habe. Und nach 2 Tagen war die Ware da.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 11:08:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      hallo, ich bin wie folgt zu meiner Ware gekommen. Mir war nur die Bankverbindung des Verkäufers bekannt. Ich habe seiner Bank einen Brief gesandt mit der Bitte um Weiterleitung, da mir die Anschrift des Kontoinhabers nicht bekannt ist. Ich habe darin meine Absicht mitgeteilt, am TagX Strafanzeige wegen Betruges gegen den Kontoinhaber zu stellen. Die Bank hat das Schreiben in der Tat weitergegeben. Zwei Tage später hatte ich das Geld wieder auf meinem Konto. Allerdings habe ich fast 2 Monate
      gewartet und immer wieder geschrieben. Der 18.12. ist mit einem evtl. Weihnachtsurlaub vieleicht noch entschuldbar.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 11:10:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      bin natürlich nicht zu meiner Ware gekommen, hatte aber das Geld wieder.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 11:15:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mit einer Mitteilung an die Bank drohen, hat sich auch schon bewährt.
      Banken legen Wert auf die Seriosität ihrer Kunden.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 12:12:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #9: Die Drohung mit einer Strafanzeige ist nicht als Nötigung selbst strafbar, sie ist zulässig, jedenfalls unter den hier vorliegenden Umständen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 12:55:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Warum gehst Du nicht einfach zu einem Anwalt? Wie hoch ist den der Betrag?
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 16:55:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      zunächst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die
      mich so hilfreich unterstützen.
      Ich finde es einfach super von Euch!

      Lest mal unter meinem Thread " Meine Erfahrung mit madeleine.g " nach, damit Ihr Euch ein besseres Bild
      machen könnt.

      Nochmals vielen Dank !

      Gruss Jarina
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 23:20:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,
      da bin ich wieder! Jetzt geht es mir besser, denn ich hab
      jetzt einfach einmal dem seine Bank angeschrieben!
      Ich bin sehr gespannt, wie die Commerzbank auf ein solches
      Fax reagiert.
      Ich wünsch Euch noch eine gute Nacht.

      mfg
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 23:45:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie geht denn das............

      am 29.12.02 gab ich eine Negativ-Bewertung ab

      am 18.12.02 gab Sirmoes eine Negativ-Bewertung ab

      am 17.12.02 gab titus 0303 eine Negativ-Bewertung ab

      und da erscheinen bei dem Power-Seller Verkäufer
      madeleine.g bei ebay :

      Negativ-Bewertung 1 Monat

      1 Stück Negativ-Bewertung !

      Wenn ich dann auch noch mir die einzelnen Bewertungen von
      Käufern die am 31.12.02 gekauft, überwiesen und bereits am
      02.01.03 im Besitze der Ware sind, ansehe, werde ich neidisch !

      Aber ich Glaube, dass die vergessen haben dass der 01.01.
      ein Neujahrstag ist.

      mfg
      jarina


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Mahnbescheid !