Gebrauchtwaren und Garantie! Ausschlußklauseln? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.02.03 13:01:07 von
neuester Beitrag 04.02.03 14:04:26 von
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Hallo Leute, lt. EU gibt es ja eine einjährige Gewährleistung oder Garantie ( wie auch immer ) auf gebrauchte Waren. Gibt es denn eine Möglichkeit dieses zu umgehen? Die Wahrscheinlichkeit das etwas Gebrauchtes innerhalb eines Jahres irgendeinen Defekt bekommt dürfte meines Erachtens nach bei 50 % liegen. Dieses macht den Handel in manchen Bereichen extrem schwierig! Habt ihr Anhnung wie sich das genauc verhält?
Du müsstest ich erstmal dazu äussern, ob du das gewerbsmässig betreiben willst.
Klar betreibe ich es gewerbsmäßig. Privat ist ja kein Problem!!
Klar betreibe ich es gewerbemäßig!!! Maschinenhandel
Ein sehr umfangreiches Thema.Kann man nicht mit 2 Sätzen beantworten.Ich rate Dir zum Thema Schuldrechtsreform mal nachzulesen.
Die Sachmängelhaftung ist grundsätzlich nicht zu umgehen,denn dann hätte man sich das ganze Hickhack und die Reform ja sparen können!
Sie greift bei Gewerbe an Privat(Verkauf).
Siehe auch"Beweislastumkehr"!
Die Sachmängelhaftung ist grundsätzlich nicht zu umgehen,denn dann hätte man sich das ganze Hickhack und die Reform ja sparen können!
Sie greift bei Gewerbe an Privat(Verkauf).
Siehe auch"Beweislastumkehr"!
Also, ich kenne es nur aus dem Gebrauchtwagenhandel. Da kannst du es nicht ausschliessen. Wenigstens nicht, wenn der Endkunde Privatmann ist.
Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mir, dass man unter Kaufleuten die AGBs verhandeln und somit gestalten kann.
Warum erkundigst du dich diesbezüglich nicht mal bei der IHK ?
Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mir, dass man unter Kaufleuten die AGBs verhandeln und somit gestalten kann.
Warum erkundigst du dich diesbezüglich nicht mal bei der IHK ?
Ganz bestimmt sagst du auch allen potenziellen Käufern, dass du mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 50% rechnest, hab ich recht?
Natürlich nicht, aber ich sage einfach mal das die Wahrscheinlichkeit bei 50 % liegen könnte, das ein Defekt auftreten wird. Stell dir vor du verkauftst ein Auto und der Kunde kommt nach 10 Monaten mit einem Motortotalschaden wieder zu Dir. Dann is jawohl Polen offen, denn ich denke das diese Regelung extreme Auswirkungen auf uns alle haben wird. Sowohl Händler als auch Käufer. Gilt der Passus " gekauft wie gesehen " eigentlich nicht mehr ?
@Laotse:
es gelten die gesetzlichen Bestimmungen,AGBs sind nicht verhandelbar und schriftliche Zusätze sind verboten und gelten als nicht geschrieben!
Und @Zaire:
ich denke es geht nicht darum,irgendwelche Mängel zu verschleiern!
Man muß wohl eventuelle Nachbesserungen und Mängel im Kaufpreis mit einkalkuliert haben,denn berechtigte und unberechtigte Mängel treten eben auch nach bester Aufbereitung auf.
Dieses Gesetz soll ja auch den gewerblichen Handel vom Privathandel klar abgrenzen,mit der entsprechenden Sicherheit für den Privatkunden beim gewerblichen Verkäufer!
Wer dennoch meint,privat billiger zu kaufen bei privat,denkt unter Umständen kurzsichtig!
es gelten die gesetzlichen Bestimmungen,AGBs sind nicht verhandelbar und schriftliche Zusätze sind verboten und gelten als nicht geschrieben!
Und @Zaire:
ich denke es geht nicht darum,irgendwelche Mängel zu verschleiern!
Man muß wohl eventuelle Nachbesserungen und Mängel im Kaufpreis mit einkalkuliert haben,denn berechtigte und unberechtigte Mängel treten eben auch nach bester Aufbereitung auf.
Dieses Gesetz soll ja auch den gewerblichen Handel vom Privathandel klar abgrenzen,mit der entsprechenden Sicherheit für den Privatkunden beim gewerblichen Verkäufer!
Wer dennoch meint,privat billiger zu kaufen bei privat,denkt unter Umständen kurzsichtig!
wie der name es schon sagt"gewährleistung" keine garantie.
du mußt nur beweisen können das bei der übergabe des gebrauchten gegenstandes dieser in ordnung war. also voll gebrauchsfähig.
ich bin autohändler und habe diesen fall gehabt das ein kunde nach 5 monaten kam und bemängelte das die lichtmaschine defekt ist.
wie ist er dann 5 monate gefahren??? fast 4500km.
mein anwalt sagte mir nur lass in klagen wenn er will die klage wird überhaupt erst gar nicht zugelassen.
du mußt nur beweisen können das bei der übergabe des gebrauchten gegenstandes dieser in ordnung war. also voll gebrauchsfähig.
ich bin autohändler und habe diesen fall gehabt das ein kunde nach 5 monaten kam und bemängelte das die lichtmaschine defekt ist.
wie ist er dann 5 monate gefahren??? fast 4500km.
mein anwalt sagte mir nur lass in klagen wenn er will die klage wird überhaupt erst gar nicht zugelassen.
wir verkaufen in solchen fällen immer mit dem zusatzt, verkauf ausschließlich zur ersatzteil-gewinnung. fahrzeug nicht fahrbereit. unter ausschluß jeglicher gewährleistung.
ist zwar schwierig dem kunden das beizubringen, aber die gesetzeslage zwingt manchmal zu solche sachen. was will man machen?
ist zwar schwierig dem kunden das beizubringen, aber die gesetzeslage zwingt manchmal zu solche sachen. was will man machen?
@:coquinakey:
lass Dir da ja nichts einreden!
Wenn Du diesen PKW ohne Gutachten eines vereidigten Sachverständigen oder DEKRA Siegel o.ä verkauft hast,haftest Du,innerhalb der ersten 6 Monate.
Es gibt noch keine aktuellen Urteile,die etwas anderes aussagen,z.Bsp auch Beteiligung des Kunden,altersbedingter Verschleiß usw.Da muß man abwarten.
@:xxTornado:
unter Ausschluß u.ä gilt nicht!
Teileträger im Ernstfall auch nicht.Oder kommen Deine Fahrzeuge nicht mehr zur Zulassung?
Du kannst nur eventuell Dein Risiko über eine Gebrauchtwagenversicherung rückversichern.
lass Dir da ja nichts einreden!
Wenn Du diesen PKW ohne Gutachten eines vereidigten Sachverständigen oder DEKRA Siegel o.ä verkauft hast,haftest Du,innerhalb der ersten 6 Monate.
Es gibt noch keine aktuellen Urteile,die etwas anderes aussagen,z.Bsp auch Beteiligung des Kunden,altersbedingter Verschleiß usw.Da muß man abwarten.
@:xxTornado:
unter Ausschluß u.ä gilt nicht!
Teileträger im Ernstfall auch nicht.Oder kommen Deine Fahrzeuge nicht mehr zur Zulassung?
Du kannst nur eventuell Dein Risiko über eine Gebrauchtwagenversicherung rückversichern.
Das bringt mir nicht viel. Deshalb werde ich konkreter. Ich verkaufe gebrauchte Motorsägen und Rasenmäher. Verkaufe ich die Säge einem Menschen der zum Beispiel im Jahr 50 meter Holz nebenbei macht ist die Wahrscheinlichkeit doch wohl groß das das Teil kaputt geht. Das heißt ich müßte im vorherein schonmal 25 % teurer verkaufen um den Fall einzukalkulieren. Wer kauft dann noch was bei mir ?
@berkt:
dieses Problem haben aber ALLE gewerblichen Verkäufer!
Du mußt dem Kunden doch klarmachen,dass Du Fachmann bist,auch im Service und bei Reparaturen.
Wo kauf ich denn sonst eine gebrauchte Motorsäge?
Wer es sich leisten kann,so ein mit Risiko behaftetes Teil irgendwo bei privat zu erstehen,den kannst Du dann nicht davon abhalten.
Dann würde ich aber zuschlagen,wenn er zur Reparatur kommt und hier ein paar € verdienen.
Du darfst die Schuldrechtsreform nicht als Deinen Feind sehen,sondern mußt das Ding umdrehen und in die Offensive gehen.Wirb mit der Qualität und der Garantie und dem Vorteil,den der Kunde bei Dir hat!
dieses Problem haben aber ALLE gewerblichen Verkäufer!
Du mußt dem Kunden doch klarmachen,dass Du Fachmann bist,auch im Service und bei Reparaturen.
Wo kauf ich denn sonst eine gebrauchte Motorsäge?
Wer es sich leisten kann,so ein mit Risiko behaftetes Teil irgendwo bei privat zu erstehen,den kannst Du dann nicht davon abhalten.
Dann würde ich aber zuschlagen,wenn er zur Reparatur kommt und hier ein paar € verdienen.
Du darfst die Schuldrechtsreform nicht als Deinen Feind sehen,sondern mußt das Ding umdrehen und in die Offensive gehen.Wirb mit der Qualität und der Garantie und dem Vorteil,den der Kunde bei Dir hat!
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