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    Betriebsprüfung angekündigt. Was kommt da .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.03 09:05:21 von
    neuester Beitrag 05.02.03 17:32:50 von
    Beiträge: 16
    ID: 691.995
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      schrieb am 05.02.03 09:05:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      auf mich zu ? :eek:

      Habe seit Jahren eine kleine EDV Service Firma. Mache das neben meinem Hauptjob.

      Keine Mitarbeiter, schwankender Umsatz und natürlich immer geringer Verlust ausgewiesen.

      Was wollen die von mir ?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:08:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geld ...:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:14:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      ruf doch gleich mal den Steuerberater an!
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:21:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Mexx

      die werden Dir unterstellen, dass Du keine Gewinnerzielungsabsicht hattest und werden Dir die Verlustabzüge streichen. Das könnte eine saftige Nachzahlung bedeuten. Unbedingt Steuerberater einschalten!

      gruß
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:23:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Deine Buchhaltung und Jahresabschlüsse der letzten Jahre,
      alle Verträge, besonders Leasingverträge von KFZ, die privatnutzung von PKW, Telefon, besonders Handy, wird untersucht. Auch ist für die interessant, falls Du Zinsaufwand geltend gemacht hast, ob der negative Banksaldo durch Privatentnahmen hervorgerufen wurde.

      So klein kann Deine Firma auch nicht sein, wenn die sich Zeit für Dich nehmen,

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      schrieb am 05.02.03 09:24:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab`s gerade hinter mir. Die checken im Prüfzeitraum deine Kosten, suchen nach `Privatvergnügen`, dass du über die Firma laufen hast. Beim Auto der Privatanteil (Fahrtenbuch). Evtl. geschäftliche Räume, die du als Wohnraum umgebaut hast und nutzt - als Privatentnahme. Das ist immer ein besonders heikler Punkt, weil dort schnell mal eben 50-100.000 Euro auflaufen, die du nachversteuern musst. Dann die ordnungsgemässe Abführung der Mwst. bzw. Gegenrechnung der Vst. an das FA. Lohnprüfung ist immer extra, da das eine andere Abt. ist.
      Machs wie die Knackies, die ohne ihren Anwalt auch nichts sagen. Sprich alle Fragen des Prüfers (und wenn sie noch so freundlich sind) erst mit deinem St.-Berater ab, sonst haben sie dich mit ihren Fangfragen gleich am Haken.
      Bei den Prüfern geht`s nach einem Punktesystem: Je mehr sie bei ihren Aussenprüfungen aus ihrer `Kundschaft` rausquetschen, desto mehr Punkte gibt`s, die für ihre Beförderung notwendig sind. Also wollen die nur dein bestes. Das FA ist angehalten, in beide Richtungen zu prüfen. Wernn sie also zuviel entrichtete Steuern finden, dann müssen sie das auch am Ende gegenrechnen. Dan allerdings stimmt irgendetwas nicht mit dem Steuerberater, wenn man nach einer Betriebsprüfung dicke Rückzahlungen bekommt.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:30:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da kommt ein, in der Regel freundlicher Herr zu Dir und wird sich die Unterlagen über einen bestimmt Zeitraum (i.d.R. 3 Jahre) genauestens anschauen und auf ihre Plausibilität prüfen! Ich hatte den Spaß 2001 für die Jahre 98, 99, 2000. Es dauerte 2 1/2 Tage und ich bin mit heiler Haut davongekommen.

      Ist alles in Ordnung, hast Du nichts zu befürchten.

      Machst du seit Jahren nur Verluste kann es Dir allerdings passieren, dass man Dir dein EDV-Geschäft als Hobby bewertet. Und dann heißt es Nachzahlen, für Alles was Du bis jetzt von der Steuer abgesetzt hast.

      Auch wenn dein Einkommen in der Steuererklärung so aussieht als wenn Du von 100 Eur monatlich Deinen Lebensunterhalt bestreitest, aber einen dicken Wagen fährst, wirst Du Probleme bekommen.

      @krettig #5

      Irrtum, die prüfen jeden! Der Intervall liegt bei ca. 7-10 Jahren! Ist aber auch ein bisschen Glückssache dabei.

      @globalguru

      Richtig, wenn man über Jahre nur Verluste ausweist. Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie (zu meiner Überraschung ;) ) sehr korrekt vorgehen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:46:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich warte noch auf die schriftl. Bestätigung und weitere Vorgehensweise. Die Dame sagte am Tel., die letzten drei Jahre zusammensuchen und hinschicken. Bei so kleinen Fa. kommt niemand und macht das v.O.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 10:00:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also bei mir war es auch ein Nebenerwerb.
      Umsatz ca 17.000€.
      Ich würd schon sagen, das ist klein.
      Aber ich leb ja auch in Bayern, vielleicht sind da die Großen alle so ehrlich, dass das Finanzamt mehr Zeit für die Kleinen hat! ;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 10:23:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei mir waren sie schon! Es ging um 12000 DM Rückzahlung anschließend. Schock!
      Also hab ich meinen Steuerberater, der hat vorher beim Finanzamt gearbeitet!; bearbeitet. Seine Begründung: Mein Mandant ist erheblich in seiner Existenz gefährdet, wenn er die Nachzahlung tätigen muß, daher bieten wir eine Zahlung von DM 1500 an.......usw. Das wars, etwa ein zehntel, trotzdem ungerechtfertigt!!!!Scheiß Finanzamt!!
      Auf die Existenzgefährdung!! sollte es hinauslaufen, tut es ja sowieso heutzutage
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 10:30:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      brokersjack!

      darf man anfragen warum Du 12 000 DM nachzahlen mustest?

      nur so zur Info?

      ich denke der StB wird ja nichts gemacht haben was nicht im Nachhinein falsch war Oder?

      MFG
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 11:28:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Kaperfahrer

      Und konntest Du denn gewinn ausweisen ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 11:50:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja!
      Da hab ich schon drauf geachtet. Man sollte, wenn man so etwas wie einen kleinen Nebenerwerbsbetrieb aufmacht die kreativen Grenzen nicht soweit ausreizen, dass man nicht mehr glaubwürdig ist.

      Ich schlafe lieber ruhig.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 12:18:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich hatte bis einschl. 1999 auch Gewinn gemacht, aber dann meinen grössten Kunden verloren. 2000 ist fast nix an umsatz aufgelaufen, aber seit 2 Jahren wird es wieder besser.

      Meine kreativen grenzen sind garnicht so hoch. KFZ auf 1 % Basis, mitelgrosses Büro im EFH, pauschale Telefonkosten und 3 Computer (brauche ich für den Job).

      Die restlichen Werbungskosten sind nichts besonderes.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 12:42:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Na ja,
      Dann Ruhe bewahren. Verlustjahre sind immer mal drin, es darf bloß nicht zur Gewohnheit werden.
      Wie gesagt, meinem damaligen Prüfer kann ich nur absolute Korrektheit bestätigen und auf gar keinen Fall einen übersteigerten Drang mir auf Biegen und Brechen ans Bein zu pinkeln.
      Er machte einfach seinen Job.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 17:32:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wichtig ist die schriftliche Dokumentation von Mietverträgen, Gewinnverwendung, Verlustvorträgen, Provisionsvereinbarungen etc.. Ist legal auch rückwirkend wirksam!


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