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    Frage an die Rechtsexperten wg. Software - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.03 16:44:23 von
    neuester Beitrag 18.02.03 22:48:00 von
    Beiträge: 12
    ID: 698.095
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      schrieb am 18.02.03 16:44:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      In unserer Firma haben wir mal mit der Software ARIS Toolset von IDS Scheer gearbeiter (Geschäftsprozessoptimierung). Das Programm hat vor nicht allzu langer Zeit über 10.000 DM gekostet. Seit ich in einem anderen Bereich tätig bin, nutzt jedoch niemand mehr das Programm. Die Wartungsverträge wurden gekündigt, die Software von den PC´s gelöscht. Beim Aufräumen wollte man alles in die Mülltonne hauen. Ich hab mir jedoch ein Exemplar des Programms mit nach Haus genommen (zum "rumspielen").

      Darf ich das auch z.B. bei eBay verkaufen? Der Lizenskey (ausgestellt auf die Firma) liegt bei, damit das Programm gestartet werden kann. Wie ist hier die rechtliche Lage. Ich hab das Programm ja sozusagen aus dem Abfall mitgenommen. Weiterer Punkt: Wie ist die rechtl. Lage gegenüber dem Hersteller?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 17:08:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist trotzdem immer noch eigentum der (ex-?) firma - wie kommst du auf die idee das du das ding einfach mitnehmen kannst :confused:

      abgesehen davon, das ARIS eh keine mensch braucht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 17:16:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie lange wäre es denn Eigentum der Firma gewesen? Bis es im Müllcontainer vorm Haus war, oder bis es auf der Mülldeponie gelegen hätte? Wie ist es denn wenn jemand Sperrmüll abstellt und ich nehm mir was mit und verkauf es bei eBay. Was ist, wenn jenand z.B. sein Windows 98 auf den Müll wirft. Darf der "Finder" es dann weiterveräußern? Wäre ja ein ähnlicher Fall.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 17:22:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Normalerweise sind Lizenzen an eine Fa. gebunden und können nicht an Dritte veräussert werden. Einfach mal in den Vertrag schauen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 17:27:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      verkaufs im ausländischen ebay...

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      schrieb am 18.02.03 17:36:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Falls es sich um eine Standardsoftware handelt (ich kenne ARIS nicht), kannst Du sie getrost verkaufen, vorausgesetzt Du behältst Dir keine Kopie und keine weitere existiert. Standardsoftware ist nicht an Personen gebunden, sondern sie darf nur auf einem PC betrieben werden. Übertragung auf einen anderen PC ist möglich, wenn Sie auf dem vorherigen gelöscht wird und Originalsoftware einschließlich eventueller Sicherungskopie an den Betreiber des neuen PC übvergeben wird.

      Anders sieht es bei Individualsoftware aus, die speziell für den Betreiber hergestellt wurde.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 17:42:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      mr.watch du irrst - die software gehört der firma !
      egal ob die im mistkübel liegt oder nicht
      und auch völlig belanglos ob standardsoftware oder nicht
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 17:49:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      Wenn Du die Softwarefirma meinst, hast Du recht. Der gehört die Software. Aber die Nutzungslizenz ist übertragbar. Ob durch Schenkung, Verkauf oder Sperrmüllzufuhr, das ist egal.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 18:11:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      nein, meine natürlich seine firma (oder ex)

      schon klar, nur hat er weder schenkung noch kaufvertrag sonst würde er nicht fragen
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 19:52:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also es ist keine Individualsoftware, sondern Standardsoftware. Ist auf den PC´s in der Firma gelöscht und es gibt auch keine Kopie. Es gab drei Programme mit drei Lizenzen. 2 Exemplare liegen schon seit über einem Jahr auf der Müllkippe. 1 Exemplar hatte ich mir mitgenommen. Nun kam mir die Idee, ob ich´s nicht bei eBay verkaufen kann.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 21:55:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      dann stells einfach mal rein bei ebay - eventuell kannst ja noch wenn aus der firma fragen ... ?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 22:48:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Plato,

      rein rechtlich gesehen kann Dein Verhalten als Diebstahl gewertet werden. Du hast als Angestellter der Firma die Software entwendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Dein Arbeitgeber die Software vernichten wollte oder nicht. Das könnte sogar als Grund für eine fristlose Kündigung dienen.

      Es wäre besser gewesen, Du hättest um Erlaubnis gebeten, die Software mitnehmen zu können.

      Es lohnt also nicht, wegen ein paar Euro hier Ärger zu bekommen. Wenn Du der Meinung bist, Du könntest jetzt bei eBay die Lizenz für ein paar tausend Euro verkaufen, dann klappt das sowieso nicht. Das ist eine sehr spezielle Software, dazu noch veraltet. Wenn Du Glück hast, zahlt Dir jemand 10 Euro dafür.


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