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    Soll man auf alle Fälle sämtliche Buchverluste noch bis zum 21. Februar realisieren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.03 15:55:54 von
    neuester Beitrag 20.02.03 16:02:42 von
    Beiträge: 2
    ID: 699.225
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      Avatar
      schrieb am 20.02.03 15:55:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Soll man auf alle Fälle sämtliche Buchverluste noch bis zum 21. Februar realisieren?

      (ich meine die Buchverluste, die noch innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist liegen, und alles natürlich unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat das Gesetzespaket nicht kippt)

      oder reicht es, die bisher im Zeitraum 01.01.2003-21.02.2003 realisierten, steuerpflichtigen Gewinne auf null zu drücken? Darüberhinaus Buchverluste zu realisieren wäre dann unnötig.

      ein Beispiel:

      bis zum 21. Februar haben sich 1000 Euro realisierte Gewinne angesammelt, gleichzeitig habe ich noch 3000 Euro an Buchverlusten. Und nehmen wir weiter an, bis zum Jahresende würde ich noch 4000 Euro Gewinne realisieren können (träumen wird ja noch erlaubt sein ;) ). Also hätte ich dann insgesamt 2000 Euro Spekulationsgewinn am Jahresende erzielt.

      Dann sollte man 1000 Euro Buchverluste bis morgen realisieren, um die 1000 Euro Spekulationsgewinn zu neutralisieren. Die verbleibenden 2000 Euro an Buchverlusten noch vor dem morgigen Stichtag zu realisieren, macht aber keinen steuertechnischen Sinn, ich könnte sie genausogut nächste Woche realisieren, die Steuerlast am Jahresende ist in jedem Fall dieselbe!? Ich liege doch mit meiner Überlegung richtig?
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 16:02:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      hab mir genau das selbe schon mal überlegt - es müsste dazu eigentlich eine übergangsregelung geben


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