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    Arbeitslosengeld-Kürzung kommt bis zu 3 Jahre später! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.03 08:17:00 von
    neuester Beitrag 07.04.03 11:25:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 714.314
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      schrieb am 29.03.03 08:17:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      guten morgen,

      wie eine sprecherin des wirtschaftministeriums erklärte,sei bei der arbeitslosengeld-kürzung eine übergangsfrist von 2 jahren nach inkraft-treten des gesetzes notwendig.dessen einführung ist für den 01.januar 2004 vorgesehen.die kürzung von maximal 32 auf 12 monate und für über 55 jährige auf 18 monate gilt dann nur für arbeitslose,die noch keinen längeren anspruch haben.

      gruss und schönes wochhenende

      privatieri
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 08:59:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessantes Thema. Dazu sollte man sich einmal die Begründungen im einzelnen genauer anschauen. Daran kann man sehr schön erkennen, was ein willkürliches Gehuddel die Sozialversicherungen sind. Im Gegensatz zu privaten Versicherungen, bei denen Beitrag und Versicherungsleistung grundsätzlich sauber nach versicherungsmathematischen Grundsätzen miteinander korrespondieren.
      Avatar
      schrieb am 31.03.03 12:13:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      was heisst "gilt nur für leute die noch keinen längeren anspruch haben"?
      wie lange ist längerer anspruch?
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 11:25:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht sollte man die Arbeitslosenversicherung ganz abschaffen:confused: :confused:

      Sechs Monate Arbeitslosengeld für zehn Jahre Arbeit
      CDU-Chefin Angela Merkel fordert, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld drastisch reduziert wird. Der Anspruch würde sich dann auf sechs Monate verringern. Allerdings müsse man dafür auch zehn Jahre arbeiten.

      Außerdem fordert sie eine Karenzzeit von vier Wochen, in denen der Arbeitslose kein Geld bekommt.
      Damit soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung unter fünf Prozent gesenkt werden.

      Ältere Arbeitnehmer, die etwa 40 Jahre gearbeitet haben und nie Leistungen in Anspruch genommen haben, sollen mehr als 18 Monate Anspruch haben.
      Quelle: www.volksstimme.de


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