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    Krankenkassenentgelt auch auf Zinsen u.ä. / Wessen Zinsen in Ehe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.03 16:40:24 von
    neuester Beitrag 14.04.03 10:19:59 von
    Beiträge: 27
    ID: 718.902
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      Avatar
      schrieb am 09.04.03 16:40:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angenommen folgendes Szenario :

      Ehe ( gesetzl Güterstand aber getrennte Konten )
      Ehefrau selbstständig privat KV hohes Einkommen, hohe Kap Einkünfte
      Ehemann angestellt GKV niedriges Einkommen, niedrige Kap Einkünfte
      Kinder eigene private KV kein Einkommen

      Wenn nun zukünftig die Krankenkassenentgelte auch
      für Kap./Zinseinkünfte gezahlt werden müssten,
      Wie würden die Einkünfte des Ehemanns ermittelt ?
      a) Nur seine Lohn+Kap-Einkünfte
      b) Summe beider / 2
      c) irgendwie anders

      Bin gespannt auf kompetente Mitteilungen
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 16:45:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      einfach am jahresende gemeinsam veranschlagen
      wie bei selbstständigen
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 17:05:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das war eigentlich nicht die Frage. Es geht um die
      heute durch die Rürup Kommision vorgeschlagene
      Berechnungsgrundlage für die KV Beiträge und
      ob in dem dargestellten Fall letztendlich die
      GKV auf Basis der "niedrigen" Einkünfte des
      GKV Versicherten oder anders basieren wird.
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 17:28:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      da es sich nur vorschläge handelt denke ich
      alle modelle sind möglich
      ich hoffe nur es werden faire konditionen ausgearbeitet
      Avatar
      schrieb am 09.04.03 17:53:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      also, daß das eine ganz faire sache wird, da bin ich mir ganz sicher.
      ist doch fair, wenn man sich aus versteuertem geld was für´s alter spart, aus den erträgen mit der steuer abgezockt wird und jetzt auch noch krankenkassenbeiträge daraus bezahlen darf;
      fairer geht´s schon gar nicht mehr !!!

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      Avatar
      schrieb am 09.04.03 21:53:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @jacco,
      volle Zustimmung!
      Hier wird ganz genau unser Konstrukt (das von meiner Frau und mir) der Eigenvorsorge ausgehebelt.

      Die geplante Besteuerung der Renten (obwohl Beiträge weitgehend aus bereits versteuertem Einkommen aufgebracht wurden/werden) lassen unsere Miet- und Zinseinkünfte voll in die Progression laufen, und obendrauf dürfen wir noch für die GKV abdrücken.

      Was dann noch vom Vermögen übrigbleibt, verfrißt die Pflege (da PV bis dahin zahlungsunfähig/-willig), die Wertzuwachssteuer (kommt bis dahin bestimmt, einige Unionsgranden beginnen schon umzufallen), und am Ende die Erbschaftssteuer (Freibeträge bis dahin massiv gesenkt, schließlich muß man den Mittelstand schröpfen, damit für den Verschwenderstaat auch ordentlich was rumkommt).

      Art. 14 GG: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet." Leider steht sofort dahinter: "Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." Typisch deutsch: Im Prinzip ist hier die Meinung frei, das Nähere regelt die Polizei.

      MfG, Novalis1
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 08:23:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Moment macht es vermutlich wenig Sinn über diesen Themenkreis zu spekulieren. Bis jetzt gibt es ja nur Vorschläge der Kommission. Diese sind noch dazu nicht eindeutig sondern weisen in verschiedene Richtungen. Rürup schlägt eine Kopfsteuer vor, Lauterbach will alle in die GKV zwingen. Was sich davon im nun im pol. Prozeß durchsetzen wird, oder ob dabei vielleicht noch vollkommen neue Aspekte auf den Tisch kommen, läßt sich derzeit überhaupt nicht absehen.

      Da verstricken die sich sowieso wieder in jeder Menge Detailfragen. Ich z.B. bin in der PKV, meine Frau in der GKV. Zins- und Mieteinkünfte laufen alle auf mich. Ich zahl doch von meinen Nebeneinkünften nicht in die GKV meiner Frau ein. Da würde ich ja doppelt zahlen. Das kann so nicht hinhauen. Wenn sie die PKV abschaffen, was wird dann aus meinen bis jetzt gebildeten Altersrückstellungen? Sollen die einfach sang- und klanglos im großen Topf verschwinden? Das wäre Enteignung. Kann ich mir so nicht vorstellen. Ich traue RotGrün ja nahezu jeden Schwachsinn zu, aber das kriegen nicht mal die durchgezogen.

      Also warten wir mal ab wie die Sache in ein paar Monaten aussieht. Bis jetzt weiß unsere Regierung ja selbst nicht was sie will.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 10:51:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Thema scheint ja sogar in der Rürup-Kommission vom Tisch zu sein. Habe gestern nichts mehr von Lauterbachs Vorschlägen in diese Richtung gehört. Interpretiere das als Rückzug. Wenn die Kommission das nicht mal mehr anspricht, wird wohl auch Ursel Schmidt das Thema hoffentlich nicht mehr anpacken!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 11:02:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Schmalspurökonom Lauterbach wird seinen Vorschlag ausformuliert und mit getürkten Statistiken im Mai präsentieren.

      Unsere Aachener Servicedame will unbedingt Zinsen und Mieten in der Bemessungsgrundlage dabei haben. Wie, das ist ihr egal. Hauptsache Umverteilung.

      Terrierweibchen Engelen-Kefer trompetet ins selbe Horn.

      Die beiden Luftpumpen, die der grünen Fraktion voranstehen, - Sager und Göring-Eckhardt - kündigen dies schon seit dem 22. September des letzten Jahres wiederholt an.

      Das ist überall heute zu lesen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 11:46:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Freiheit81,
      habe ich heute noch nicht mitbekommen:mad: !Ich hoffe trotzdem, dass der Kelch an uns vorbeigeht - jammer, jammer! Letztendlich ist ja damit die ganze Kalkulation bei fremdvermieteten Immobilien zum Teufel. Das kann doch nicht beabsichtigt sein.
      Zur Not schwebt mir vor sämtliche Immobilienaktivitäten in einer GmbH zu bündeln. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind ja (noch) nicht SV-pflichtig.

      Was meinst Du?
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 13:00:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10 "Letztendlich ist ja damit die ganze Kalkulation bei fremdvermieteten Immobilien zum Teufel. Das kann doch nicht beabsichtigt sein."

      Wenn man sowieso den Höchstbeitrag für die GKV (aus Arbeitseinkommen) schon bezahlt, dann wahrscheinlich nicht. Dann wäre eine fremdvermietete Immobilie trotzdem für GKV-Vielverdiener und PKV-ler immer noch interessant.

      yd
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 13:11:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ yankee_doodle

      Deshalb wollen die Säcke ja auch die Höchstgrenze für GKV-Beiträge auf das Niveau für die Rentenversicherung (oder wie Lauterbach sogar unbegrenzt) anheben.


      @ Andrija

      Damit der Wahnsinn einigermaßen funktioniert, gibt es meines Erachtens keine andere Möglichkeit als geschätzte Vorauszahlungen und definitive Abrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Dann müssten auch alle einkommensteuerechtlichen Einkünfte herangezogen werden. Wie es dann bei Verlusten oder Einkünften aus Selbstständigkeit oder bei den kargen Sparbuchzinsen der Kinder oder bei den Gewinnen – sofern es die per saldo überhaupt gibt – der Daytrader aussieht, kann wohl niemand vorhersagen. Wenn sie es tatsächlich machen, dann wird aus den Verwaltungsangestellten der Krankenversicherungen so etwas ähnliches wie minderqualifizierte Steuerfahnder, und die Juristen werden wieder einige schöne Prozesse führen dürfen.

      Meine Prognose ist – wetten würde ich allerdings nicht drauf -, dass die Opposition sowieso entrüstet dagegen wettert und das Vorhaben blockiert. Schröder ist es – wie bei der Vermögensteuer – ganz recht, dass ihm schwarz/gelb diese Arbeit abnimmt. Gewerkschaften, Grüne und SPD-Fraktion sind froh, dass sie den Schwarzen Peter der "unberechtigten Bevorzugung der bösen Kapitalisten" den anderen zuschieben können, dürfen daher weiterhin nach Herzenslust hetzen und können dadurch bei den Tarifverhandlungen und sonstigen Prestigeobjekten der rot-grünen "Reformpolitik" ihre Anhänger besser mobilisieren. (Wenn sie sich durchgesetzt hätten und auch noch der letzte Euro aus Deutschland verschwunden wäre, hätten sie ja niemanden mehr zum beschimpfen).
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 13:54:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mensch Freiheit81, Du kannst einem ja doch noch Mut machen! Hoffe da ebenfalls auf eine Blockade! Das parktische Handling ist für die GKV kaum möglich - habe da mit Freunden d´rüber gesprochen.
      Letzlich müßte Lauterbach die PKV abschaffen, weil sonst letztlich jeder der noch krabbeln kann wechseln würde. Schröder hat sich hier eindeutig dagegen positioniert! Würde man die BBMG auf 5.100 hochziehen, hätte nun auch der letzte Besserverdiener keinen Bock mehr zum arbeiten (Schwarzarbeit läßt grüßen- was blieb da denn noch hängen. Selbst wenn dies geschehen würde, wäre das PKV-System tot, weil der junge Risikoausgleich fehlen würde.
      Bezieht man auch selbständige Arbeit mit in die Beitragsberechnung mit ein, müßte der Selbständige ja den ganzen Beitrag alleine bezahlen (ca 40%) - dann noch rd. 48% Spitzenbesteuerung und es bleiben glatt 12% hängen! WOW, da siedeln sich in Deutschland massenhaft Firmen an!

      Fazit - hier ist soviel Regelbedarf, dass ich mir da kaum eine Einführung vorstellen kann. Lauterbach hat auch beim Thema Risikostrukturausgleich diverses in die Welt gesetzt (Disease-Managementprogramme u.ä.), was heute für niemanden mehr so richtig zu handeln ist!
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 14:57:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich sehe Ratlosigkeit allenthalben - wenn es nach
      Engelen-Käfer ginge würde man die PKV abschaffen,
      dann die Summe aller Einkunftsarten addieren und
      davon am besten 10% an die KV und eine neu
      eingeführter Gewerkschaftszwangsabgabe an den DGB,
      der natürlich auch zukünftig auch bei der KV-Regelung
      mitspricht !

      :confused:

      Ich vermute man wird für die "Altkunden"-PKV eine andere
      Lösung als für die Neukunden finden. Langfristig bedeutet
      dies für PKV`ler hnoch öhere Beiträge, da der Nachwuchs
      fehlt.
      :mad:

      Eigentlich ist das Ergebnis der Rürup-Kommision ein
      Armutszeugnis insbesondere dass Sie sich nicht auf
      einen langfristigen Vorschlag einigen konnten.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 17:01:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Andrija
      Zur Not schwebt mir vor sämtliche Immobilienaktivitäten in einer GmbH zu bündeln. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind ja (noch) nicht SV-pflichtig

      ??
      Bei einer GmbH hat man doch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die ist doch eigenes Steuersubjekt.
      Trotzdem ist eine ImmoGmbH nicht das schlechteste.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 17:26:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die versuchen nur eine neue STEUER unter dem Deckmantel einer Versicherung einzuführen.

      Wegen deren Unfähigkeit zu wirtschaften, sollen wir zahlen.

      Wenn KV auf die Miete erhoben wird, wird`s eben auf die Mieter abgewälzt, wenn es nicht in die Nebenkosten reinfällt :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 22:35:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Specunia

      Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter dürften aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit sein. Man kann natürlich auch die Gewinne in die Rücklagen einstellen und auf eine Gesetzesänderung warten:D !
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:05:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Andrija

      nicht aus Kapitalvermögen?
      Ist ja vielleicht nicht so wichtig, aber weil Du meinst, da drehen "sie" nicht dran. Am Kap.Vermögen-Einkünfte wird doch auch ständig rumgeändert.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 12:55:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Specunia

      Ich bin sehr sicher, dass es sich bei Einkünfte aus Gesellschaftertätigkeit um selbständige Einkünfte handelt. Problem bleibt nur, was kostet die Gründung einer GmbH? Kann man darüber hinaus Grundstücke als Gesellschafter einbringen ohne erneut Grunderwerbssteuer zu bezahlen (wird aber wohl leider so sein, weil ja die Übertragung von einer natürlichen auf eine juristische Person stattfindet - Frage ist nur ob es lgfr. billiger wird als SV-Beiträge zu berappen)? Körperschaftssteuer fiele ja nicht mehr an, weil die Gesellschaftertätigkeit in Höhe der Mieteinnahmen vergütet wurde und kein Gewinn erzielt wird.

      Unabhängig von der Übertragungsfrage bei Grundstücken ist es aber wohl für alle GKV-Versicherten sinnvoll, sämtliche neue Anlageaktivitäten in einer GmbH zu bündeln. Dabei können ja alle Familienmitgleider Gesellschafter werden und erhalten im Verhältnis Ihre eingebrachten Anlagen Tantiemen. Im Hinblick auf die Kosten, stellt sich allerdings die Frage, ob nicht der Wechsel in die PKV günstiger käme. Ein Wechsel der für mich leider so nicht möglich ist.

      Die Idee ist noch etwas unausgegoren, aber für den Fall, dass sich Kollege Lauterbach wieder ans Ohr von unser Ulla hängt, stelle ich sie zur Diskussion.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 13:06:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      @andrija

      Halte ich für ziehmlichen Kappes, wäre nur Interessant
      wenn der Gewinn in der GmbH bliebe. Dann kommst Du
      aber nie an das Geld. Davon abgesehen ist man heute
      unter 150 TEUR auf jeden Fall besser als GBR statt
      GmbH aufgestellt, da Kst+Soli+GewSt ( +IHK+StBerater
      wg. Bilanz ) in der Summe zu ca. 59% Belastung führen.

      GmbH macht nur Sinn wenn man das Geld in der GmbH
      thesauriert - das spätere Entnehmen wird dann aber
      teurer als es heute direkt als Einzelperson zu kassieren.

      Spätestens aber bei der Entnahme ( oder der Tantieme
      oder dem Gehalt ) aber kommt potentiell in Zukunft
      wieder die GKV zum Zuge - gut mann kann vielleicht
      Höchstgrenzen gezielt in einzelnen Jahren überspringen,
      das ist dann von Vorteil für die SV aber von Nachteil
      bzgl. der Steuerbelastung
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 13:29:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      #19
      "Im Hinblick auf die Kosten, stellt sich allerdings die Frage, ob nicht der Wechsel in die PKV günstiger käme."

      Wenn jemand (Arbeitnehmer) berechtigt ist, in die PKV zu wechseln, dann liegt sein Einkommen sowieso über der BBG und den *Höchstbeitrag* zahlt er schon. Als Einzelperson müßte er keinen höheren GKV-Beitrag zahlen - egal wie hoch seine Mieteinnahmen, Zinsen, etc sind. Wie es nach einer GKV-Reform aussieht, wissen wir noch nicht.

      yd
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 14:03:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Andrija

      ich glaube, Du bringst da doch einiges durcheinander.
      Gesellschaftertätigkeit , das gibt es bei der GmbH eigentlich nicht. Tätig ist der Geschäftsführer, und der kriegt Gehalt + Tantiemen (=nicht selbständige Arbeit).
      Der Gesellschafter (evtl. die gleiche Person) kriegt evtl. Gewinnauszahlungen (=Einkünfte aus Kap.Vermögen).

      Nur bei der Personengesellschaft hat der Gesellschafter = Eigentümer Einkünfte aus selbst.Arbeit.

      Ansonsten stimme ich seltener_gast zu, daß thesaurierend besser wäre.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 15:00:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      @yankee_doodle

      Lauterbach plant die BBG der KV/PV auf die der RV/AV = 5.100 EUR hochzuziehen bzw. diese gleich ganz abzuschaffen!

      @Specunia

      ...hoffe nicht. Habe mich allerdings ein bißchen blöd ausgedrückt. Meine natürlich, dass der/die Gesellschafter gleichzeitig die Geschäftsführerposition bekleidet/n und für die Gesellschaft (also Ausschüttungen an den Gesellschafter) kein Gewinn anfällt. Dann schlägt die GKV nicht zu.

      @seltener_gast

      Die Kosten für die GmbH-Gründung kann ich wie gesagt nicht einschätzen. Wenn aber kein Gewinn, sondern Geschäftsführertantiemen anfallen, habe ich das Steuerprogressionsproblem nicht. Kassiert ansonsten die IHK bei jeder Art von Geschäftszweck und das unabhängig vom erwirtschafteten Gewinn (glaube mich auch erinnern zu können, dass die Pflichtmitgliedschaft abgeschafft werden sollte? Steuerberater brauche ich i.d.R. nur für die Anlaufschwierigkeiten.

      @Alle

      Ist das eigentlich für Euch wirklich ein Problem oder seid Ihr in der PKV?
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 15:49:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      @andrija

      "Lauterbach plant die BBG der KV/PV auf die der RV/AV = 5.100 EUR hochzuziehen bzw. diese gleich ganz abzuschaffen!"

      ja, und? Diese Lösung wird von einigen SPD-Politikern favorisiert...aber die Pläne sind noch nicht fertig und die CDU/CSU hat bei weitem noch nicht `zugestimmt`. Die neuesten Ankündigungen vom letzten Herbst zu Dienstwagersteuern und Eigenheimzulage wurden auch nicht umgesetzt. Wir werden bestimmt einige Monate vorher informiert werden und dann haben wir genügend Zeit nach Schlupflöchern zu suchen......

      Die PKV-Lobbyisten sind ziemlich stark - sie lassen sich nicht so schnell platt machen.

      "@Alle
      Ist das eigentlich für Euch wirklich ein Problem oder seid Ihr in der PKV?"

      Ja, das Problem in #1 hätten wir auch. Falls es ganz `ungerecht` wird, dann hätten wir auch die Wahl, das Land zu verlassen und z.B. in die Schweiz zu gehen.

      yd
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 19:14:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      "Lauterbach plant die BBG der KV/PV auf die der RV/AV = 5.100 EUR hochzuziehen bzw. diese gleich ganz abzuschaffen!"

      ja, und? Diese Lösung wird von einigen SPD-Politikern favorisiert...aber die Pläne sind noch nicht fertig und die CDU/CSU hat bei weitem noch nicht `zugestimmt`."

      Das Problem hier ist: Die CDU/CSU (genauer: Der Bundesrat mit seiner CDU/CSU-Mehrheit) muss einer Änderung des SGB V gar nicht zustimmen, die Zustimmung des Bundestages reicht aus.
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 08:32:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Tja hierun ging es genau,

      ich denke die werden sich etwas einfallen lassen,
      dass die Teilung GKV/PKV in einer Familie zu
      einem Bumerang wird und da Sie den Rückweg verbaut
      haben, wird er richtig heftig.

      Über Altersvorsorge ( wie hier von manchen angesprochen
      will ich gar nicht reden ). Die ist eh nur noch für
      Leute >200KEUR Brutto auf das Niveau eines A14 Beamten
      leistbar. Kleine Gedankenhilfe - vor wenigen wochen
      wurden 580 Milliarden EUR wg. der Bahner als
      "Summe der noch anfallenden Kosten" genannt.
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 10:19:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      nur wenn alle in einem boot sitzen müßen, werden wir eine gerechte lösung vielleicht erhalten.
      solange die entscheidungsträger außen vor bleiben bei all den entscheidungen tut´s denen nicht weh.
      es ist alles das gleiche so wie bei der spekulation.
      erst beim echten traden und nicht beim papertrading zeigt sich der wahre meister.

      im grunde ist doch alles ganz klar und einfach bei der krankenversicherung und bei der altersvorsorge.


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