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    Schenkung und Rechtsunsicherheit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.03 23:07:04 von
    neuester Beitrag 05.07.03 19:09:02 von
    Beiträge: 15
    ID: 749.782
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      schrieb am 03.07.03 23:07:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.

      Vielleicht hat einer von euch mein Posting bzgl. der Notariatsgebühr mitbekommen.

      Ich bekomme in absehbarer Zeit ein Haus geschenkt, drei Parteien, eine vermietet, eine verkauft, eine möchte ich selber bewohnen.

      Leider rückt mein Daddy recht zögerlich (?iss doch alles in Ordnung...?) mit der Sprache raus.
      Es gibt gravierende Probleme mit der beauftragten Hausverwaltung (schlechte Arbeit, Versäumnisse und eine Klage des Vorbesitzers der einen Wohnung gegen meiner Vater in der Pipeline ? hat übrigens auch der Verwalter verbockt, mehrere fehlerhafte Abrechnungen, aber mein Vater ist scheints doch in der Pflicht.) und eine weitere Klage gegen den Eigentümer (also Daddy) ist auch noch am Laufen. Um was es da genau geht, keine Ahnung.

      Frage: angenommen das Haus wird am 01.08.2003 überschrieben, ich zahle zähneknirschend meinen Notar ? kann ich rechtlich für Sachen belangt werden, die mein Vater oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung verbockt hat? Also Sachen, die vor dem 01.08., 00:00 passiert sind?

      Wäre wirklich dankbar.

      Langsam habe ich nämlich keine rechte Freude mehr an dem Geschenk...

      Gruß, Der Experte....
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 23:15:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Achja, die Kellerräume sind auch noch anhand eines versaubeutelten Grundrisses aufgeteilt worden. Im Klartext gibt es Gemeinschaftsräume, wo keine sind.

      Keine Ahnung, ob das Papi, sein damaliger Notar oder das Katasteramt war....

      Experte?
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 23:16:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich finde keinen Übersetzer, der die Sätze irgendwie verständlich übersetzt.

      Lern erstmal Satzaufbau.

      Versuch einfach mal zwischendurch die Returntaste zu drücken.

      Und dann frag doch einfach mal den teurer Notar....

      und Nein, ich habe Dein Posting nicht mitbekommen, werde es auch auch nicht suchen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 23:57:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Semantisch und ortographisch keine Meisterleistung, stimmt.

      Experte?
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 00:03:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Grundsätzlich kannst Du für die "Sachen", für die Dein Vater in Anspruch genommen werden soll nicht auch in Haftung genommen werden. Einen Schuldbeitritt oder dergleichen solltest Du natürlich auch nicht erklären:D

      Eine wesentliche Ausnahme besteht bei Dauersachverhalten d.h. bei einem bestehenden Mietverhältnis, bei dem es dauerhaft zu mangelhafter Vertagserfüllung geht.
      Da Du geschrieben hast, es handele sich bei der Klage um die eines Vorbesitzers, dürfte sich der Anspruch nur gegen Deinen Vater richten.

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      schrieb am 04.07.03 00:11:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Aufschlag,

      ich bedanke mich bei Dir ganz herzlich.

      Ich möche niemandem was unterstellen, aber das Wörtchen "Schuldbeitritt" werde ich im Vertrag besonders gründlich suchen.

      Ich denke, dass "Dauersachverhalt" sich auch auf das vollkommen ungenügende Veraltungsverhältniss bezieht? Leider läuft dieser Vertrag noch bis 2005.

      Nochmals vielen Dank!

      Experte?
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 00:18:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      da ist irgendwie der Wurm drinne: "ungenügendes Verwaltungsverhältnis" meinte ich.

      Es ist leider so, dass der Verwalter laufend Dinge verbockt für die man als Eigentümer nachzahlen muss oder vor Gericht gezerrt wird. Jedenfalls wird mir das von meinem Daddy so kommuniziert.
      Ob das wirklich stimmt, dass man gegen den Verwalter nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche hat, kann ich als juristischer Laie nicht nachvollziehen.

      Experte?
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 00:26:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn der Verwalter dauernd was verbockt, warum ist er denn noch Verwalter Eures Hauses????

      Ob man Ersatzansprüche gegen den Verwalter hat richtet sich danach, ob er im Rahmen eines Anstellungsverhältnis mit Euch tätig wird.

      Was meinst Du mit "vollkommen ungenügende Veraltungsverhältniss"?
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 08:24:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Guten Morgen Aufschlag!

      Es sollte heißen "vollkommen ungenügende Verwaltungsverhältnisse". Da war gestern abend wirklich der Wurm drin. Ging schon mit dem Eröffnungsposting los, das ich in einem exotischen Editor geschrieben hatte...

      Er ist noch Verwalter des Hauses, da er einen Vertrag mit uns hat, der erst im Oktober 2005 auslaufen wird. Es ist eine "Verwaltungsvollmacht" - zumindest steht das als Überschrift drüber.

      Wir versuchen momentan ihn "abzusägen" aber das ist gar nicht so einfach. Schreiben vom Anwalt gehen ihm einfach hinten vorbei, resp. werden nicht beantwortet. Und ein weiteres Engagement ist ohne Rechtschutzversicherung nicht so toll - wir sind kleine Leute ;)

      Ungenügende Verwaltung:

      - beauftragt seit 2000, bis jetzt noch keine Abrechnungen, Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, etc. Außer in 2000, da hats der Verwalter doch tatsache geschafft, eine Versammlung einzuberufen.

      - keine (auch auf wiederholte Anfrage durch RA) Offenlegung der Rücklagekonten

      - die einzige Abrechnung, die er bislang zusammenbekommen hat, war so fehlerbehaftet, dass mein Vater als "Haupteigentümer" des Hauses vom letzten Besitzer der ETW verklagt wurde und in Konsequenz der neue Eigentümer und wir kräftig blechen müssen.

      Nun stellt sich Daddy auf den Standpunkt (der bereits wieder einen Anwalt eingeschaltet hat), dass wir keine Gebühren mehr an den Verwalter zahlen.
      Da ich aber in absehbarer Zeit der neue Haupteigentümer sein werde, frage ich mich, ob ich da nicht eine auf den Sack bekomme.

      Außerdem vielen Dank für Deine Geduld. Gestern war wie gesagt der Wurm drin. Heute habe ich wieder einen normalen Rechner (auch mit deutscher Tastaturbelegung) :)

      Der Experte?
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 10:55:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      :D :D :D

      Na also, GEHT DOCH!!!!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 13:12:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @1stContact

      siehste :D Das geht runter wie Balsam.

      Editoren und exotische Betriebssysteme funzen in w:o scheinbar nicht so gut.
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 01:18:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      "eine vermietet, eine verkauft, eine möchte ich selber bewohnen"

      Ich habe mal zwei Wochen in einem unserer Mietshäuser (12 Parteien) gewohnt. Das mache ich nie wieder! Wegen jedem Fliegenschiss haben sie bei mir geklingelt. Überleg Dir das unabhängig von den o.g. achverhalten sehr gründlich!

      Gruß,

      Mucker
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 16:05:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn das was Du in #9 schreibst, dann solltet ihr mal mit dem Verwalter ein klares Wörtchen reden.
      AUs Eurem Vertrag sollten sich die Pflichten des Verwalters ergeben. Das gilt speziell für die Abrechnungen.
      Belegt eindeutig, was der Verwalter alles verbockt hat.

      Dann gibt es für mich zweierlei Alternativen.

      Wenn er sich halbwegs einsichtig zeigt, dann schlagt ihm eine Vertragsaufhebung vor. Das solltet ihr schriftlich machen. Der Satz: "Hiermit beenden wir sämtliche vertraglichen Beziehungen, dies sich zwischen x und y aus der Verwaltung des Grundstückes in z ergaben." Unterschriften und Datum nicht vergessen.

      Andernfalls macht ihm klar, dass er von Euch kein Geld mehr sehen wird. Erklärt ihm, dass ihr Eure vertraglichen Beziehungen als beendet anseht. Auch das solltet ihr schriftlich machen.
      Sagt ihm, dass er Euch ruhig verklagen kann. Droht ihm für den Fall einer Klage an, dass ihr Gegenklage erheben werdet und ihn wegen der Schlechterfüllung des Verwaltervertrags in Anspruch nehmen werdet. Wenn das stimmt, was Du in diesem Thread geschrieben hast, dann ist der Gedanke gar nicht so abwegig, dass ihr den Schadensersatz, den Eure bisherigen Mieter gegen EUch gelten machen, auf ihn abwälzen könnt.

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 18:39:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Aufschlag,
      so ganz einfach wird´s nicht gehen. Bestimmt kann nur die Eigentümerversammlung über die Verwaltung entscheiden. Zwei Mitglieder, die wohl auch noch zerstritten sind! Anscheinend ist hier aber von allen Seiten nur gemurkst worden.

      Den Verwaltungsvertrag hat wohl der Verwalter allein formuliert. Möglicherweise steht ihm bei vorzeitiger Beendigung eine dicke Abfindung zu.

      Experte, morgen hast du boardmail.
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 19:09:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Euch allen wirklich oft und sehr ernst gemeint ein herzliches "Dankeschön"!

      Ja, da hat Atzwo recht: es wurde an allen Fronten kräftig gemurkst (siehe mein vermurkstes Eingangsposting :( ). Dazu kommt, dass mein Vater zwar ein hervorragender Handwerker ist, aber von diesen Dingen nicht viel versteht - oder verstehen möchte.

      Dann war er froh, die Hausverwaltung los zu sein, hört auf den Rat eines "Parteifreundes" (nein, nix Rot/Grün :) ) und nimmt eine Verwaltungsgesellschaft, die nicht unbedingt den besten Ruf hat.

      Und ja, der Verwaltungsvertrag wurde vom Verwalter aufgesetzt...was die Abfindung angeht, so aht auch hier Atzwo recht. Das ist der Grund, weswegen ich den Vertrag zwar durchhalten möchte, aber mir nicht sicher bin, dass man es so machen kann wie Daddy meint - einfach die Zahlungen einstellen.

      Er denkt, dass die Dinge so sein müssten, wie sie zu sein haben - nur das ist halt immer recht selten der Fall.

      Wenn ich nur daran denke, dass er meinen Bruder "ausbezahlt" hat...er hat einfach ein schönes Baugrundstück überschrieben, damit dieser keinen Pflichtteil mehr fordern kann. Tja, mein Anwalt gestern meinte, dass die Schenkung im Moment der Übertragung als Pflichtteil deklariert werden muss...also wieder nichts.

      Dank nocheinmal!

      Experte?


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