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    Telefonbucheintrag blieb aus.Ist Telefonanbieter schadensersatzpflichtig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.03 15:32:00 von
    neuester Beitrag 24.10.03 15:12:00 von
    Beiträge: 5
    ID: 777.825
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      schrieb am 19.09.03 15:32:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mich in diesem Jahr selbständig gemacht und meinen Telefonanbieter (nicht Telekom, sondern ein kleiner örtlicher Anbieter) gebeten, die Eintragung im Telefonbuch vornehmen zu lassen. Da ich dem Telefonanbieter nicht vertraute schrieb ich ihm erneut, dass ich natürlich mit meinem ersten Brief auch die Eintragung in den Gelben Seiten meinte. Die Briefe gingen 2 bzw. 3 Monate vor Redaktionsschluss des Telefonbuchverlages bei meinem Telefonanbieter ein.
      Da ich jetzt quasi ein Jahr lang keine neuen "Kunden" über das Telefonbuch bekommen kann, hat mir der Telefonanbieter doch einen Schaden zugeführt. Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz? Wenn ja wie hoch? Die Branche: Steuerberatung
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 15:45:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich habe über 20 jahre in der branche gearbeitet.

      deine aussichten sind außerordentlich gering.

      gibt es nur einen telefonbuchverlag für örtliches und überregionales telefonbuch und die gelben seiten ?

      Wie lautet dein gemeldeter Haupteintrag ( erkennst du aus deiner anmeldung ?)
      welches telefonbuch ist jetzt erschienen?
      es kann sein, daß das örtliche jetzt erschienen ist und der redaktionsschluß dafür bereits war.
      dann würdest du automatisch im überregionalen buch und den gelben seiten in ca. 6 monaten erscheinen.
      der redaktionsschluß liegt wegen der vielen arbeit weit vor dem erscheinen des jeweiligen buches.

      gruss

      hahnebüchen

      wenn du mir nähere angaben gibst, melde ich mich nochmal.
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 16:38:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt 2 Verlage. Einen für die Gelben und das TB, einen für das Örtliche. Redaktionsschluss für das Örtliche war im Februar, wo ich aber auch noch gar nicht selbständig war.
      Für den anderen Verlag war dies der 11.7.. Also bestand 2 bzw. 3 Monate Zeit für meinen Anbieter, den Eintrag vornehmen zu lassen. Im Internet bin ich bei allen Dreien noch nicht mit meiner Berufsangabe zu finden. Ich glaub ich spinne. :cry:
      Ich stehe stattdessen aus dem Vorjahr unter meinem Vornamen im Telefonbuch, wo mich natürlich kein Schwein findet. Eine Verwechslungsgefahr mit dem Nachnamen besteht eher nicht.:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 16:51:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 3 du mußt den tag schauen, an dem dein haupteintrag beim telefonanbieter umgemeldet wurde.

      dies kannst du normalerweise an der telefonrechnung sehen, wo dein haupteintrag als adresse steht.

      deine aussichten sind aber aus meinen erfahrungen gleich null. der verlag wird es auf die telefongesellschaft schieben und der telefonabieter auf die telefongesellschaft.

      ich bib mir nicht mal sicher, ob du rechtlichen anspruch hast, wenn du bei einer anderen telefongesellschaft bist, denn die offiziellen telefonbücher machen die telefonbuchverlage für und im auftrag der deutschen telekom.

      gruss

      hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 15:12:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mein Telefonanbieter hat den Fehler eingeräumt und mir eine Gutschrift in Höhe von 19,90 € erteilt. Wahnsinn!!! :p


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