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    Patentverletzung der Met@box AG durch die iTV Media AG? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.03 18:53:51 von
    neuester Beitrag 22.10.03 18:10:11 von
    Beiträge: 25
    ID: 781.419
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      Avatar
      schrieb am 30.09.03 18:53:51
      Beitrag Nr. 1 ()


      Die oben dargestellte Fernbedienung ist von der Met@box AG als Patent angemeldet.

      Beschreibung:
      Mobile Fernbedienung

      Anmelder:
      Metabox AG Hildesheim

      Erfinder :
      Kautzner, Insa,Braunschweig , Neumann Manfred Braunschweig

      Anmeldedatum:
      02.12.2000

      Anmeldenummer:
      10059981


      Laut Artikel in der Fachzeitschrift "Sat + Kabel", Ausgabe 2/2003, S. 43 ff. sei die Fernbedienung "aus der Insolvenzmasse der Met@box AG herausgekauft" worden.

      Dies ist Unfug. Ein Patent ist nicht verkäuflich. Es können lediglich Verwertungsrechte eingeräumt werden.

      § 6 PatG - Recht auf das Patent

      Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger.


      Hat die Zeitung " Sat + Kabel " nicht recherchiert? Ist die einzige Quelle für diesen Artikel die Firma iTV Media selbst? So scheint es mir! Ich stelle eine heretische Frage: Ist " Sat + Kabel " die den Anschein einer unabhängigen, objektiven Publikation hat, nichts weiter als ein Gegenstück zu "InfoSat" dem Blatt des Konkurrenten " TechniSat "? Dafür würde sprechen, wenn dieses Blatt es gestattete, wie es geschieht, diesen Artikel entgegen der urheberrechtlichen Lage auf der Firmen-HP zu veröffentlichen. Es sei denn der Urheber ist selber ein Firmenmitarbeiter. ;)

      Da entgegen der Vorstellung der Diskussionsteilnehmer die iTV Media AG nicht Rechtsnachfolger der Metabox AG ist, fragt sich deshalb, warum hier auf patentrechtliche Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche verzichtet wird:

      § 139 PatG - Unterlassung, Schadensersatz, Beweislastumkehr bei Verfahrenspatenten

      (1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann vom Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

      (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.


      Cui bono?

      Dasselbe kann man sich indes auch für die jahrelangen Beschimpfungen und Falschdarstellungen über die Metabox AG bzw. ihrer Organmitglieder in diesem Board fragen. Kreditgefährdung und Verleumdung, sowie der gewerbliche, zivilrechtliche Schutz steht auch juristischen Personen wie etwa Aktiengesellschaften nach höchstrichterlicher, ständiger Rechtsprechung zu. Die Met@box AG weiß von diesen Vorgängen, Organmitglieder wie Domeyer, Jäger, Heckeroth, White haben hier geschrieben und tun dies möglicherweise jetzt immer noch. Unsere Rechtsordnung sieht in weiten Teilen vor, dass der Verletzte selbst Rechtsschutz begehren muss. So auch im Falle der Ehrverletzung. Weshalb unterlässt also die Metabox AG wissentlich Rechtsschutz. Domeyer beantwortete mir diese Frage vor gut 2 Jahren mit einer Beleidigung und der anschließenden Frage, ob ich ihn nun anzeigen wolle. Es fragt sich also:

      Cui bono?

      ... und Frau Domi hat sie noch alle ...


      MfG
      "POT; JACK POT "

      p.s.: Unabhängig von diesen Fragen konnte mir noch niemand eine befriedigend Antwort auf die Frage geben, warum Aktionäre einer AG einen eigenen Verein zur Rettung ihrer AG gründen, um dann eine eigene AG zu gründen, weil die AG, die man retten wollte, (scheinbar) nicht mehr zu retten ist und die Aktien der AG, die vielleicht nicht mehr zu retten ist, in die Aktien der neu-umfirmierten AG tauschen, deren Geschäftszweck nach eigener Aussage(!) die "Übernahme " der AG ist, die angeblich nicht mehr zu retten ist, weshalb man diese AG erst gegründet hatte.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 19:48:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 20:15:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      @1,"Unabhängig von diesen Fragen konnte mir noch niemand eine befriedigend Antwort auf die Frage geben, warum Aktionäre einer AG einen eigenen Verein zur Rettung ihrer AG gründen, um dann eine eigene AG zu gründen, weil die AG, die man retten wollte, (scheinbar) nicht mehr zu retten ist und die Aktien der AG, die vielleicht nicht mehr zu retten ist, in die Aktien der neu-umfirmierten AG tauschen, deren Geschäftszweck nach eigener Aussage(!) die " Übernahme " der AG ist, die angeblich nicht mehr zu retten ist, weshalb man diese AG erst gegründet hatte."

      .....denke nie daran gedacht zu haben,denn das Denken der Gedanken ist ein Gedankenloses denken.
      mfg:laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 02:40:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      ..............hast Du sie noch alle ?

      Wer sagt denn, daß überhaupt ein Schaden mit Verletzten entstanden ist? Wenn morgen jemand in einen Laden geht, und mit Artikeln wieder herauskommt, gehst Du davon aus, daß die Ware , die in der Hand gehalten wird, "gemopst" ist ?

      Ansonsten, der Text wurde von Dir zwar gut geschrieben; jedoch der Hintergrund ebenso so schlecht recherchiert, wie es hier das Sat+Kabel unterstellt wird. Oder taten sie`s doch; es war lediglich nichts auffälliges bei der Recherche festzustellen ?

      Fakt aber ist, sie (SAT+Kabel) haben übersehen, das der "Schuhkarton" keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung hat. Die dazu ebenfalls notwendige Konformitätserklärung auf der Site der AG als herunterladbare Betriebsanleitung kann nur als " Brüller " bezeichnet werden, ebenso wie die Einlassungen des Boardusers Opernheimer hierzu. Welches Board eigentlich ? Dieses WO oder das Motherboard des Schuhkartons bzw: seiner Fernbedienung?

      Haben wir damit etwa auch festgestellt, das die ganze Firma ein Brüller sein könnte?

      In diesem Sinne: ......wer hat sie denn jetzt noch alle? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 08:25:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      domeyer seine frau?

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      Avatar
      schrieb am 01.10.03 09:28:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      der dativ?
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 16:06:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3 Nein, davon gehe ich nicht aus. Ich schrieb im Konjunktiv.
      Was habe ich "schlecht recherchiert"? Die Recherche kannst Du
      im Beitrag nachlesen. Sie sah so aus, dass ich ins
      Patentgesetz schaute. Ist also das Patentgesetz "schlecht
      recherchiert"? Worauf bezieht sich im übrigen Deine Frage, ob
      es einen "Verletzten" gibt? Schaden ist wieder eine andere
      Frage.

      Korrektur: Auf Seite 46 des o. g. Artikels der Zeitschrift
      "Sat + Kabel" ist von "Konkursmasse" die Rede.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 17:28:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      @strohmann du wirst ja immer peinlicher
      selbst zu metabox zeiten haben auch andere pc-bastler diese tastatur benutzt .....
      und benützen sie auch immer noch ....

      ausserdem glaube ich dass Herr Insolvensmensch Graaf ...
      gott froh ist dass er ein paar Riesenknochen :laugh: losbekommen hat .... durch weeen auch immer ob ITV-Media oder andere kunden .....
      :laugh:

      gestern wurde ne metabox 500 auf ebay versteigert ....
      Patentverschleppung Patentverletzung ???
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      mannnnn strohmannnnn anfangs war ich noch dein fan mittlerweile könntest du blockweise heißen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 17:33:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      die playstation ist KEINE spielkonsole
      sondern ein PC mit dieser kenntniss spart sich sony en haufen steuern (import)
      sprich wenn du in asien ne settop box basteln lässt (NO KIDSWORK) solltest du darauf bestehen dass dat en PC ist ... (NO BOX)
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 17:37:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      § 9 PatG - Wirkung des Patents: Benutzungsrecht, Verbot der unmittelbaren Benutzung

      Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

      1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;


      [...]

      § 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents

      Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf

      1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;


      [...]
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 17:48:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Sylvester:

      Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass du den Kurs ein paar Tage runterredest, so auf etwa 0,03 Euro, und dann erst wieder mit Pushen beginnst ?

      Das wäre für uns alle doch die beste Lösung.

      Für dieses absolut wertlose Papier wird immer noch 10 Cent geboten...


      Ja wo sammer denn :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 21:51:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      #3 p.s. Ich meinte nicht das Motherboard, sondern das "Brett"
      Wallstreet-Online, wie Du es nennst. Wenn Du Dich bezüglich
      des "CE" und der "Konformitätserklärung" auf denselben
      Artikel in der Sat+Kabel beziehst, möchte ich bezweifeln,
      dass es für "Beta-Versionen" eines Produktes gesetzliche
      Vorschriften gibt, denn diese stehen nicht zum Verkauf. Es
      gäbe also keinen Verbraucher, der zu schützen wäre. Insofern
      dürfte Deine Recherche "schlecht" sein. Blinde Wut? Auf was?
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 09:16:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      tja....
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 11:04:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" beteuerte Walter Ulbricht vor der internationalen Presse noch am 15. Juni 1961 - obwohl er danach garnicht gefragt worden war. Keine zwei Monate später zog die SED die Notbremse. Am Sonntag, dem 13. August 1961 begannen in den frühen Morgenstunden die Arbeiten an der Berliner Mauer.

      lol
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 13:14:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nino

      "@strohmann du wirst ja immer peinlicher
      selbst zu metabox zeiten haben auch andere pc-bastler diese tastatur benutzt .....
      und benützen sie auch immer noch ....

      ausserdem glaube ich dass Herr Insolvensmensch Graaf ...
      gott froh ist dass er ein paar Riesenknochen losbekommen hat .... durch weeen auch immer ob ITV-Media oder andere kunden .....


      gestern wurde ne metabox 500 auf ebay versteigert ....
      Patentverschleppung Patentverletzung ???


      mannnnn strohmannnnn anfangs war ich noch dein fan mittlerweile könntest du blockweise heißen"

      Tja, Nino, das mit dem Denken würde ich lieber anderen überlassen. Oder sollte dir tatsächlich nicht der Unterschied zwischen dem Versteigern eines privaten Gutes (MBX 500 auf Ebay) und dem Inverkehrbringen einer patentrechtlich geschützten Fernbedienung durch eine andere Firma, die nicht Rechtsnachfolger der Metabox AG ist, bekannt sein? :eek:

      Und was deine Einschätzung von Strohmann angeht, kann ich dir ein weiteres mal nicht folgen. Schon damals, als er noch anders hieß, konnte ich mit seinen Analysen herzlich wenig anfangen. Ich weiß noch, als ich mit ihm wegen der von ihm heißgeliebten Chartanalyse diskutierte, die "alles" vorhersagen könne, inklusive möglicher Insolvenz und ich dies bestritt, da ich einem solchen Medium keine präkognitiven Fähigkeiten zusprechen möchte. Frage am Rande, wenn die Chartanalyse tatsächlich die Insolvenz verkündete, weshalb hat er nicht verkauft, sondern muß heute alle Leichen aus dem Keller des "Konzerns" hochholen?

      Gruß, Doc
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 13:34:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hat die iTV Media AG die notwendige "Zustimmung" nach § 9 I
      PatG für ihre nichtnichtgewerbliche Nutzung des Patents der
      Met@box AG oder nicht? In der Tatsache, dass die iTV Media AG
      offensichtlich im Besitz von FB der geschützten Art ist bzw.
      diese ihr von (dem Insolvenzverwalter) der MBX AG übergeben wurden, kann diese Zustimmung nicht ohne Weiteres gesehen werden. Denn: Die iTV Media AG könnte eine gewerbliche Verwertung gegenüber der MBX AG ausgeschlossen haben. Diese Zustimmung müsste sich also ausdrücklich auf die gewerbliche Verwertung bezogen haben. Eine stillschweigende Zustimmung bei Übergabe o. ä. kommt hier infolgedessen nicht in Betracht.

      p.s. Rhabarber-Sülze, frische Rhabarber-sülze !!!!
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 14:05:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Strohmann

      Wenn die Tastatur, wie Sie schreiben, nicht einmal eine
      CE- und Konformitätserklärung hat, wieso regen Sie sich
      dann darüber auf? Die patentierte Tastatur hätte so nie
      mit einer Metabox verkauft werden dürfen oder ist Ihnen
      das eine Abmahnung wert?
      Vielleicht hat die ITV-Media AG die Tastatur CE-prüfen
      lassen und dadurch das Recht auf den Vertrieb derselben
      erworben? Inwieweit sich aus einem solchen Vorgang eine
      Rechtsnachfolgerschaft der ITV-Media gegenüber Metabox
      herleiten ließe, weiß ich natürlich nicht. Das müssen
      Sie mit Herrn Domeyer im Chat klären. Oder irre ich mich?

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 14:15:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @HH

      wo habe ich geschrieben, dass "die Tastatur nicht einmal eine CE- und Konformitätserklärung hat" ??????

      ... oder muss ich das jetzt Herrn Domeyer fragen?
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 17:36:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      Prüfen Sie das mal.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 18:37:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 20:40:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      O.K., Leute, dieser Thread war ein Test, inwieweit man den Leuten hier auf juristischem Gebiet ein x für ein u vormachen kann. Erschreckend: Niemand hat mich korrigieren können oder wollen. Cui bono?

      § 15 PatG - Rechtsübergang; Auswirkung auf Lizenzen

      (1) Das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und das Recht aus dem Patent gehen auf die Erben über. Sie können beschränkt oder unbeschränkt auf andere übertragen werden. [...]
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 21:04:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      naja es ist halt nicht jeder jurist ....
      bleibe trotzdem rocky fan .... ggg

      cu
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 13:56:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      nino@, das war ein Scherz, den Du nicht verstanden haben kannst:

      Thread: Abschied und Neubeginn
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 18:08:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      @nino:


      Ich habe noch nie etwas verstanden, aber darauf bin ich stolz !!

      Also gräme dich nicht, ob er Anwürfe von Sly.


      Mit leicht vernebelten Grüßen, M.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 18:10:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      - "er" + "der"


      Soviel Zeit muß sein.
      Vielleicht...


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