Patentverletzung der Met@box AG durch die iTV Media AG? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.09.03 18:53:51 von
neuester Beitrag 22.10.03 18:10:11 von
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Die oben dargestellte Fernbedienung ist von der Met@box AG als Patent angemeldet.
Beschreibung:
Mobile Fernbedienung
Anmelder:
Metabox AG Hildesheim
Erfinder :
Kautzner, Insa,Braunschweig , Neumann Manfred Braunschweig
Anmeldedatum:
02.12.2000
Anmeldenummer:
10059981
Laut Artikel in der Fachzeitschrift "Sat + Kabel", Ausgabe 2/2003, S. 43 ff. sei die Fernbedienung "aus der Insolvenzmasse der Met@box AG herausgekauft" worden.
Dies ist Unfug. Ein Patent ist nicht verkäuflich. Es können lediglich Verwertungsrechte eingeräumt werden.
§ 6 PatG - Recht auf das Patent
Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger.
Hat die Zeitung " Sat + Kabel " nicht recherchiert? Ist die einzige Quelle für diesen Artikel die Firma iTV Media selbst? So scheint es mir! Ich stelle eine heretische Frage: Ist " Sat + Kabel " die den Anschein einer unabhängigen, objektiven Publikation hat, nichts weiter als ein Gegenstück zu "InfoSat" dem Blatt des Konkurrenten " TechniSat "? Dafür würde sprechen, wenn dieses Blatt es gestattete, wie es geschieht, diesen Artikel entgegen der urheberrechtlichen Lage auf der Firmen-HP zu veröffentlichen. Es sei denn der Urheber ist selber ein Firmenmitarbeiter.
Da entgegen der Vorstellung der Diskussionsteilnehmer die iTV Media AG nicht Rechtsnachfolger der Metabox AG ist, fragt sich deshalb, warum hier auf patentrechtliche Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche verzichtet wird:
§ 139 PatG - Unterlassung, Schadensersatz, Beweislastumkehr bei Verfahrenspatenten
(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann vom Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Cui bono?
Dasselbe kann man sich indes auch für die jahrelangen Beschimpfungen und Falschdarstellungen über die Metabox AG bzw. ihrer Organmitglieder in diesem Board fragen. Kreditgefährdung und Verleumdung, sowie der gewerbliche, zivilrechtliche Schutz steht auch juristischen Personen wie etwa Aktiengesellschaften nach höchstrichterlicher, ständiger Rechtsprechung zu. Die Met@box AG weiß von diesen Vorgängen, Organmitglieder wie Domeyer, Jäger, Heckeroth, White haben hier geschrieben und tun dies möglicherweise jetzt immer noch. Unsere Rechtsordnung sieht in weiten Teilen vor, dass der Verletzte selbst Rechtsschutz begehren muss. So auch im Falle der Ehrverletzung. Weshalb unterlässt also die Metabox AG wissentlich Rechtsschutz. Domeyer beantwortete mir diese Frage vor gut 2 Jahren mit einer Beleidigung und der anschließenden Frage, ob ich ihn nun anzeigen wolle. Es fragt sich also:
Cui bono?
... und Frau Domi hat sie noch alle ...
MfG
"POT; JACK POT "
p.s.: Unabhängig von diesen Fragen konnte mir noch niemand eine befriedigend Antwort auf die Frage geben, warum Aktionäre einer AG einen eigenen Verein zur Rettung ihrer AG gründen, um dann eine eigene AG zu gründen, weil die AG, die man retten wollte, (scheinbar) nicht mehr zu retten ist und die Aktien der AG, die vielleicht nicht mehr zu retten ist, in die Aktien der neu-umfirmierten AG tauschen, deren Geschäftszweck nach eigener Aussage(!) die "Übernahme " der AG ist, die angeblich nicht mehr zu retten ist, weshalb man diese AG erst gegründet hatte.
!
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@1,"Unabhängig von diesen Fragen konnte mir noch niemand eine befriedigend Antwort auf die Frage geben, warum Aktionäre einer AG einen eigenen Verein zur Rettung ihrer AG gründen, um dann eine eigene AG zu gründen, weil die AG, die man retten wollte, (scheinbar) nicht mehr zu retten ist und die Aktien der AG, die vielleicht nicht mehr zu retten ist, in die Aktien der neu-umfirmierten AG tauschen, deren Geschäftszweck nach eigener Aussage(!) die " Übernahme " der AG ist, die angeblich nicht mehr zu retten ist, weshalb man diese AG erst gegründet hatte."
.....denke nie daran gedacht zu haben,denn das Denken der Gedanken ist ein Gedankenloses denken.
mfg
.....denke nie daran gedacht zu haben,denn das Denken der Gedanken ist ein Gedankenloses denken.
mfg
.
..............hast Du sie noch alle ?
Wer sagt denn, daß überhaupt ein Schaden mit Verletzten entstanden ist? Wenn morgen jemand in einen Laden geht, und mit Artikeln wieder herauskommt, gehst Du davon aus, daß die Ware , die in der Hand gehalten wird, "gemopst" ist ?
Ansonsten, der Text wurde von Dir zwar gut geschrieben; jedoch der Hintergrund ebenso so schlecht recherchiert, wie es hier das Sat+Kabel unterstellt wird. Oder taten sie`s doch; es war lediglich nichts auffälliges bei der Recherche festzustellen ?
Fakt aber ist, sie (SAT+Kabel) haben übersehen, das der "Schuhkarton" keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung hat. Die dazu ebenfalls notwendige Konformitätserklärung auf der Site der AG als herunterladbare Betriebsanleitung kann nur als " Brüller " bezeichnet werden, ebenso wie die Einlassungen des Boardusers Opernheimer hierzu. Welches Board eigentlich ? Dieses WO oder das Motherboard des Schuhkartons bzw: seiner Fernbedienung?
Haben wir damit etwa auch festgestellt, das die ganze Firma ein Brüller sein könnte?
In diesem Sinne: ......wer hat sie denn jetzt noch alle?
..............hast Du sie noch alle ?
Wer sagt denn, daß überhaupt ein Schaden mit Verletzten entstanden ist? Wenn morgen jemand in einen Laden geht, und mit Artikeln wieder herauskommt, gehst Du davon aus, daß die Ware , die in der Hand gehalten wird, "gemopst" ist ?
Ansonsten, der Text wurde von Dir zwar gut geschrieben; jedoch der Hintergrund ebenso so schlecht recherchiert, wie es hier das Sat+Kabel unterstellt wird. Oder taten sie`s doch; es war lediglich nichts auffälliges bei der Recherche festzustellen ?
Fakt aber ist, sie (SAT+Kabel) haben übersehen, das der "Schuhkarton" keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung hat. Die dazu ebenfalls notwendige Konformitätserklärung auf der Site der AG als herunterladbare Betriebsanleitung kann nur als " Brüller " bezeichnet werden, ebenso wie die Einlassungen des Boardusers Opernheimer hierzu. Welches Board eigentlich ? Dieses WO oder das Motherboard des Schuhkartons bzw: seiner Fernbedienung?
Haben wir damit etwa auch festgestellt, das die ganze Firma ein Brüller sein könnte?
In diesem Sinne: ......wer hat sie denn jetzt noch alle?
domeyer seine frau?
der dativ?
#3 Nein, davon gehe ich nicht aus. Ich schrieb im Konjunktiv.
Was habe ich "schlecht recherchiert"? Die Recherche kannst Du
im Beitrag nachlesen. Sie sah so aus, dass ich ins
Patentgesetz schaute. Ist also das Patentgesetz "schlecht
recherchiert"? Worauf bezieht sich im übrigen Deine Frage, ob
es einen "Verletzten" gibt? Schaden ist wieder eine andere
Frage.
Korrektur: Auf Seite 46 des o. g. Artikels der Zeitschrift
"Sat + Kabel" ist von "Konkursmasse" die Rede.
Was habe ich "schlecht recherchiert"? Die Recherche kannst Du
im Beitrag nachlesen. Sie sah so aus, dass ich ins
Patentgesetz schaute. Ist also das Patentgesetz "schlecht
recherchiert"? Worauf bezieht sich im übrigen Deine Frage, ob
es einen "Verletzten" gibt? Schaden ist wieder eine andere
Frage.
Korrektur: Auf Seite 46 des o. g. Artikels der Zeitschrift
"Sat + Kabel" ist von "Konkursmasse" die Rede.
@strohmann du wirst ja immer peinlicher
selbst zu metabox zeiten haben auch andere pc-bastler diese tastatur benutzt .....
und benützen sie auch immer noch ....
ausserdem glaube ich dass Herr Insolvensmensch Graaf ...
gott froh ist dass er ein paar Riesenknochen losbekommen hat .... durch weeen auch immer ob ITV-Media oder andere kunden .....
gestern wurde ne metabox 500 auf ebay versteigert ....
Patentverschleppung Patentverletzung ???
mannnnn strohmannnnn anfangs war ich noch dein fan mittlerweile könntest du blockweise heißen
selbst zu metabox zeiten haben auch andere pc-bastler diese tastatur benutzt .....
und benützen sie auch immer noch ....
ausserdem glaube ich dass Herr Insolvensmensch Graaf ...
gott froh ist dass er ein paar Riesenknochen losbekommen hat .... durch weeen auch immer ob ITV-Media oder andere kunden .....
gestern wurde ne metabox 500 auf ebay versteigert ....
Patentverschleppung Patentverletzung ???
mannnnn strohmannnnn anfangs war ich noch dein fan mittlerweile könntest du blockweise heißen
die playstation ist KEINE spielkonsole
sondern ein PC mit dieser kenntniss spart sich sony en haufen steuern (import)
sprich wenn du in asien ne settop box basteln lässt (NO KIDSWORK) solltest du darauf bestehen dass dat en PC ist ... (NO BOX)
sondern ein PC mit dieser kenntniss spart sich sony en haufen steuern (import)
sprich wenn du in asien ne settop box basteln lässt (NO KIDSWORK) solltest du darauf bestehen dass dat en PC ist ... (NO BOX)
§ 9 PatG - Wirkung des Patents: Benutzungsrecht, Verbot der unmittelbaren Benutzung
Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
[...]
§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
[...]
Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
[...]
§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
[...]
@Sylvester:
Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass du den Kurs ein paar Tage runterredest, so auf etwa 0,03 Euro, und dann erst wieder mit Pushen beginnst ?
Das wäre für uns alle doch die beste Lösung.
Für dieses absolut wertlose Papier wird immer noch 10 Cent geboten...
Ja wo sammer denn
Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass du den Kurs ein paar Tage runterredest, so auf etwa 0,03 Euro, und dann erst wieder mit Pushen beginnst ?
Das wäre für uns alle doch die beste Lösung.
Für dieses absolut wertlose Papier wird immer noch 10 Cent geboten...
Ja wo sammer denn
#3 p.s. Ich meinte nicht das Motherboard, sondern das "Brett"
Wallstreet-Online, wie Du es nennst. Wenn Du Dich bezüglich
des "CE" und der "Konformitätserklärung" auf denselben
Artikel in der Sat+Kabel beziehst, möchte ich bezweifeln,
dass es für "Beta-Versionen" eines Produktes gesetzliche
Vorschriften gibt, denn diese stehen nicht zum Verkauf. Es
gäbe also keinen Verbraucher, der zu schützen wäre. Insofern
dürfte Deine Recherche "schlecht" sein. Blinde Wut? Auf was?
Wallstreet-Online, wie Du es nennst. Wenn Du Dich bezüglich
des "CE" und der "Konformitätserklärung" auf denselben
Artikel in der Sat+Kabel beziehst, möchte ich bezweifeln,
dass es für "Beta-Versionen" eines Produktes gesetzliche
Vorschriften gibt, denn diese stehen nicht zum Verkauf. Es
gäbe also keinen Verbraucher, der zu schützen wäre. Insofern
dürfte Deine Recherche "schlecht" sein. Blinde Wut? Auf was?
tja....
"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" beteuerte Walter Ulbricht vor der internationalen Presse noch am 15. Juni 1961 - obwohl er danach garnicht gefragt worden war. Keine zwei Monate später zog die SED die Notbremse. Am Sonntag, dem 13. August 1961 begannen in den frühen Morgenstunden die Arbeiten an der Berliner Mauer.
lol
lol
Nino
"@strohmann du wirst ja immer peinlicher
selbst zu metabox zeiten haben auch andere pc-bastler diese tastatur benutzt .....
und benützen sie auch immer noch ....
ausserdem glaube ich dass Herr Insolvensmensch Graaf ...
gott froh ist dass er ein paar Riesenknochen losbekommen hat .... durch weeen auch immer ob ITV-Media oder andere kunden .....
gestern wurde ne metabox 500 auf ebay versteigert ....
Patentverschleppung Patentverletzung ???
mannnnn strohmannnnn anfangs war ich noch dein fan mittlerweile könntest du blockweise heißen"
Tja, Nino, das mit dem Denken würde ich lieber anderen überlassen. Oder sollte dir tatsächlich nicht der Unterschied zwischen dem Versteigern eines privaten Gutes (MBX 500 auf Ebay) und dem Inverkehrbringen einer patentrechtlich geschützten Fernbedienung durch eine andere Firma, die nicht Rechtsnachfolger der Metabox AG ist, bekannt sein?
Und was deine Einschätzung von Strohmann angeht, kann ich dir ein weiteres mal nicht folgen. Schon damals, als er noch anders hieß, konnte ich mit seinen Analysen herzlich wenig anfangen. Ich weiß noch, als ich mit ihm wegen der von ihm heißgeliebten Chartanalyse diskutierte, die "alles" vorhersagen könne, inklusive möglicher Insolvenz und ich dies bestritt, da ich einem solchen Medium keine präkognitiven Fähigkeiten zusprechen möchte. Frage am Rande, wenn die Chartanalyse tatsächlich die Insolvenz verkündete, weshalb hat er nicht verkauft, sondern muß heute alle Leichen aus dem Keller des "Konzerns" hochholen?
Gruß, Doc
"@strohmann du wirst ja immer peinlicher
selbst zu metabox zeiten haben auch andere pc-bastler diese tastatur benutzt .....
und benützen sie auch immer noch ....
ausserdem glaube ich dass Herr Insolvensmensch Graaf ...
gott froh ist dass er ein paar Riesenknochen losbekommen hat .... durch weeen auch immer ob ITV-Media oder andere kunden .....
gestern wurde ne metabox 500 auf ebay versteigert ....
Patentverschleppung Patentverletzung ???
mannnnn strohmannnnn anfangs war ich noch dein fan mittlerweile könntest du blockweise heißen"
Tja, Nino, das mit dem Denken würde ich lieber anderen überlassen. Oder sollte dir tatsächlich nicht der Unterschied zwischen dem Versteigern eines privaten Gutes (MBX 500 auf Ebay) und dem Inverkehrbringen einer patentrechtlich geschützten Fernbedienung durch eine andere Firma, die nicht Rechtsnachfolger der Metabox AG ist, bekannt sein?
Und was deine Einschätzung von Strohmann angeht, kann ich dir ein weiteres mal nicht folgen. Schon damals, als er noch anders hieß, konnte ich mit seinen Analysen herzlich wenig anfangen. Ich weiß noch, als ich mit ihm wegen der von ihm heißgeliebten Chartanalyse diskutierte, die "alles" vorhersagen könne, inklusive möglicher Insolvenz und ich dies bestritt, da ich einem solchen Medium keine präkognitiven Fähigkeiten zusprechen möchte. Frage am Rande, wenn die Chartanalyse tatsächlich die Insolvenz verkündete, weshalb hat er nicht verkauft, sondern muß heute alle Leichen aus dem Keller des "Konzerns" hochholen?
Gruß, Doc
Hat die iTV Media AG die notwendige "Zustimmung" nach § 9 I
PatG für ihre nichtnichtgewerbliche Nutzung des Patents der
Met@box AG oder nicht? In der Tatsache, dass die iTV Media AG
offensichtlich im Besitz von FB der geschützten Art ist bzw.
diese ihr von (dem Insolvenzverwalter) der MBX AG übergeben wurden, kann diese Zustimmung nicht ohne Weiteres gesehen werden. Denn: Die iTV Media AG könnte eine gewerbliche Verwertung gegenüber der MBX AG ausgeschlossen haben. Diese Zustimmung müsste sich also ausdrücklich auf die gewerbliche Verwertung bezogen haben. Eine stillschweigende Zustimmung bei Übergabe o. ä. kommt hier infolgedessen nicht in Betracht.
p.s. Rhabarber-Sülze, frische Rhabarber-sülze !!!!
PatG für ihre nichtnichtgewerbliche Nutzung des Patents der
Met@box AG oder nicht? In der Tatsache, dass die iTV Media AG
offensichtlich im Besitz von FB der geschützten Art ist bzw.
diese ihr von (dem Insolvenzverwalter) der MBX AG übergeben wurden, kann diese Zustimmung nicht ohne Weiteres gesehen werden. Denn: Die iTV Media AG könnte eine gewerbliche Verwertung gegenüber der MBX AG ausgeschlossen haben. Diese Zustimmung müsste sich also ausdrücklich auf die gewerbliche Verwertung bezogen haben. Eine stillschweigende Zustimmung bei Übergabe o. ä. kommt hier infolgedessen nicht in Betracht.
p.s. Rhabarber-Sülze, frische Rhabarber-sülze !!!!
@Strohmann
Wenn die Tastatur, wie Sie schreiben, nicht einmal eine
CE- und Konformitätserklärung hat, wieso regen Sie sich
dann darüber auf? Die patentierte Tastatur hätte so nie
mit einer Metabox verkauft werden dürfen oder ist Ihnen
das eine Abmahnung wert?
Vielleicht hat die ITV-Media AG die Tastatur CE-prüfen
lassen und dadurch das Recht auf den Vertrieb derselben
erworben? Inwieweit sich aus einem solchen Vorgang eine
Rechtsnachfolgerschaft der ITV-Media gegenüber Metabox
herleiten ließe, weiß ich natürlich nicht. Das müssen
Sie mit Herrn Domeyer im Chat klären. Oder irre ich mich?
Hubert Hunold
Wenn die Tastatur, wie Sie schreiben, nicht einmal eine
CE- und Konformitätserklärung hat, wieso regen Sie sich
dann darüber auf? Die patentierte Tastatur hätte so nie
mit einer Metabox verkauft werden dürfen oder ist Ihnen
das eine Abmahnung wert?
Vielleicht hat die ITV-Media AG die Tastatur CE-prüfen
lassen und dadurch das Recht auf den Vertrieb derselben
erworben? Inwieweit sich aus einem solchen Vorgang eine
Rechtsnachfolgerschaft der ITV-Media gegenüber Metabox
herleiten ließe, weiß ich natürlich nicht. Das müssen
Sie mit Herrn Domeyer im Chat klären. Oder irre ich mich?
Hubert Hunold
@HH
wo habe ich geschrieben, dass "die Tastatur nicht einmal eine CE- und Konformitätserklärung hat" ??????
... oder muss ich das jetzt Herrn Domeyer fragen?
wo habe ich geschrieben, dass "die Tastatur nicht einmal eine CE- und Konformitätserklärung hat" ??????
... oder muss ich das jetzt Herrn Domeyer fragen?
Prüfen Sie das mal.
O.K., Leute, dieser Thread war ein Test, inwieweit man den Leuten hier auf juristischem Gebiet ein x für ein u vormachen kann. Erschreckend: Niemand hat mich korrigieren können oder wollen. Cui bono?
§ 15 PatG - Rechtsübergang; Auswirkung auf Lizenzen
(1) Das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und das Recht aus dem Patent gehen auf die Erben über. Sie können beschränkt oder unbeschränkt auf andere übertragen werden. [...]
§ 15 PatG - Rechtsübergang; Auswirkung auf Lizenzen
(1) Das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und das Recht aus dem Patent gehen auf die Erben über. Sie können beschränkt oder unbeschränkt auf andere übertragen werden. [...]
naja es ist halt nicht jeder jurist ....
bleibe trotzdem rocky fan .... ggg
cu
bleibe trotzdem rocky fan .... ggg
cu
@nino:
Ich habe noch nie etwas verstanden, aber darauf bin ich stolz !!
Also gräme dich nicht, ob er Anwürfe von Sly.
Mit leicht vernebelten Grüßen, M.
Ich habe noch nie etwas verstanden, aber darauf bin ich stolz !!
Also gräme dich nicht, ob er Anwürfe von Sly.
Mit leicht vernebelten Grüßen, M.
- "er" + "der"
Soviel Zeit muß sein.
Vielleicht...
Soviel Zeit muß sein.
Vielleicht...
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