checkAd

    Frage an Experten: Verkaufsauftrag nicht richtig ausgeführt ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.03 10:42:02 von
    neuester Beitrag 10.10.03 16:01:14 von
    Beiträge: 10
    ID: 782.966
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 834
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 10:42:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mal eine aktuelle Frage zu folgendem Problem, vielleicht weiß ja jemand genaueres:

      Sachverhalt:

      Verkaufsorder Hebelzertifikat telefonisch durchgegeben Order wurde mir auch von der Hotline bestätigt Uhrzeit: 09.17h

      Orderdaten: Verkauf mit Limit u. Zusatz Stop Loss 2,64, WKN 958341

      Kursstellung in Stuttgart zu diesem Zeitpunkt(09:17:27) waren 2,7 sowie nachfolgende Kurse (erster unten):


      09:38:53 2,58
      09:38:47 2,58 C
      09:35:02 2,54
      09:31:06 2,60
      09:31:04 2,60 C
      09:26:06 2,62
      09:26:04 2,62
      09:17:27 2,70


      Mein Auftrag wurde jedoch erst gegen 09:38:53(!!!) mit 2,58(!!!) ausgeführt!

      Zu dem Problem haben ich folgendes Urteil gefunden:

      Was tun wenn Ihr Verkaufsauftrag nicht richtig ausgeführt wurde?
      Kreditinstitute sind verpflichtet, Verkaufsaufträge über Optionscheine, die starken Kursschwankungen unterliegen, schnellstmöglich weiterzuleiten. Eine Haftung für die Verletzung dieser Kardinalpflicht kann weder abbedungen noch auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden (OLG Oldenburg WM 1993, 1879).

      Was heißt in diesem Zusammenhang jedoch " schnellstmöglich weiterzuleiten" ??? Ist die Bank haftbar?

      Ich hoffe, es hat jemand Erfahrungen mit diesem Problem

      Gruß F 50!
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 10:52:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zusatz: Die Bank hatte wohl irgendeine Systemumstellung und konnte keine Onlineaufträge zu dieser Zeit weiterleiten(was geht mich das an). Die Order wurde laut MA der Bank nach Stuttgart gefaxt und deshalb sei es zu dieser Verzögerung gekommen. Das sei in so einem Fall vertretbar meinte der MA der Bank.
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 10:55:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja,so sind`se halt die Emmis.
      Immer abzocken!
      Kannst nur probieren ,über deinen Broker das Problem zu lösen!
      Wenn de aber die Kosten dafür gegenüberstellst,kannste gleich auf die 6 Cent pro verzichten.(Kommt natürlich drauf an ,wieviel Stücke du hattest).
      Am Besten die Finger von Zerties lassen!
      Mal wird kein Kurs gestellt,dann ist der Emmi nicht erreichbar usw.
      Verbrecher halt! :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 11:00:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      @jacop

      Das hat diesmal nichts mit dem Emmi zu tun, da die Kurse ja gestellt wurden. Das Problem ist die Auftragsweiterleitung durch die Bank!

      Hier noch eine Antwort aus einem anderen Thread:

      @F50

      Hi,

      kann dir zwar nicht sagen wie die Sache genau liegt, jedoch kann ich dir empfehlen bei solchen Sachen den Ombudsmann einzuschalten. Habe ich jetzt das 2. mal gemacht beim 1. mal kam ca. die 5fache Summe raus als was die bank ursprünglich bereit war zu zahlen. Und jetzt beim 2. Verfahren hat die bank alles abgeblockt als ich jedoch zum Ombudsmann gegangen bin hat die Bank (ohne das der Ombudsmann was entschieden hätte) von sich aus schom mal fast 7000€ Schadenersatz angeboten.

      Den banken kann man nur so beikommen, das gute daran ist es ist für den Kunden völlig kostenfrei.

      Gruß


      elvo

      -------------------
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 11:35:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      also,

      der Ombudsmann ist ein Richter (denke im Ruhestand) der als außergerichtliche Schlichtungsstelle für Probleme zwischen den Kunden und den Banken. das Verfahren ist ganz simpel, man schildert den Vorgang aus seiner Sicht, je beweiskräftiger um so besser (ich hab immer so 3-4 A4 Seiten geschrieben mit Gerichtsurteilen, Bildschirmabdrucken etc.) halt so gut wie es geht.

      Dann schickst du das Ganze an

      Bundesverband deutscher Banken
      Kundenbeschwerdestelle/Ombudsmann
      Postfach 04 03 07
      10062 Berlin

      Tel.: 030/1663-3161
      Fax.: 030/1663-3169

      Kannst das ganze auch faxen. Am besten vorab mal anrufen und fragen ob sie auch für die entsprechende Bank zuständig sind. Dann bekommt man eine Eingangsbestätigung mit Verfahrensordung etc. und muß noch unterschreiben, dass man noch nichts gerichtliches unternommen hat.

      Dann geht das ganze seinen Gang, erst wird die zu einer Stellungnahme angeschrieben, dann bekommst du die Stekllungnahme zugesandt und kannst darauf antworten etc. etc.. Und irgendwann wird der Fall dann diesem Ombudsmann vorgelegt und der entscheidet dann über den Fall.

      Bei Entscheidungen gegen die Bank bis 5000€ muß die bank die Entscheidung akzeptieren, über 5000€ kann die bank die Entscheidung ablehen. Als Kunde hast du immer die Wahl ob du akzeptierst oder noch gerichtlich gegen die Bank was unternimmst. Das Ganze ist wie gesagt kostenlos, du kannst alo nie verlieren.

      Gruß

      elvo

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      2,9100EUR +2,83 %
      Ist das die Krypto-Aktie des Jahres 2024 mit 700% Potential?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 11:36:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bleibe trotzdem dabei:Verbrecher! :D
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 11:38:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ f50
      es ist schon etliche jahre her
      da hatte ich dasselbe problem mit consors
      consors war fair genug
      zuzugeben, daß sie eine panne hatten
      und meine order nicht weitergeleitet wurde
      man bot mir 100 dm auf kulanz an
      der ombudsmann
      den ich einschaltete
      entschied auf 1ooo dm
      das war dem auftrag und dem möglichen entgangenen (nicht beweisbaren) gewinn gerecht

      nette grüße
      laotzu :)
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 17:05:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      frage doch zunächst in stuttgart nach, wann deine order eingegangen ist!
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 21:53:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @maierm51

      Es war ein Versäumnis der Bank. Order wurde gefaxt und kam entsprechend gg. 09:38:53 zur Ausführung, also 21 Minuten nach der telefonischen Aufgabe mit Bestätigung.
      -------------

      @all

      Hier noch eine Erfahrung:

      ------ lets.bury.it.com schrieb per Mail: --------


      Hi there:

      Du hast in einem solchen Fall (Bank, die damit Werbung macht, daytrading zu ermöglichen und in ihrer aggressiver Werbung bestimmt auch was von ‚sekundenschneller Orderausführung’ faselt) sehr gute Karten.

      Denn es gibt ein Urteil, bei dem die Bank allerdings die Kundenorder erst am nächsten Tag (!!!) und naturgemäß zu einem für den Kunden extrem ungünstigen Kurs abgewickelt hatte. Der Fall lag allerdings so, dass der Kunde einen ‚bestens’-Verkaufsauftrag in Holzmann-Aktien erteilt hatte und am nächsten Tag, nun ja, da kamen ziemlich schlechte Nachrichten…. Tenor des Urteils war, dass die Bank den Kundenauftrag unverzüglich weiterzuleiten hat. Im elektronischen Handel gilt eine Zeit von mehr als 1 Minute schon nicht mehr als unverzüglich, ein FAX darf max. 2 bis 3 Minuten dauern und auch nur dann wenn DU faxt (nicht, wenn die Bank intern faxt, denn das gibt’s doch heute bei Aufträgen an der Börse gar nicht mehr, die Banken sind alle direkt mit ihrem PC an den Orderbüchern der Makler angeschlossen und moderne Makler ‚matchen’ so einen Auftrag binnen 10 Sekunden).

      In Deinem Fall mit 20 Minuten (völlig inakzeptabel, alles jenseits von 1 Minute wäre für mich ein Reklamationsgrund und im Wiederholungsfall ein Kündigungsgrund) sollte die Bank sehr schnell Einsicht zeigen (und die Abrechnung korrigieren).

      Es empfiehlt sich, zunächst bei der Bank zu reklamieren. Meist stornieren die dann schon von sich aus die Abrechnung und stellen eine neue Abrechnung, wenn Du Glück hast sogar zu 2,64, mindestens aber zu 2,62.

      Wenn Deine Bank zufällig FIMATEX oder DAB heißt, klappt das auf jeden Fall, denn da hab ich entsprechend positive Erfahrung gesammelt.

      Bei consors soll man da angeblich etwas sturer sein….

      Wenn’s nichts hilft, schalte die Schlichtungsstelle ein, deren Adresse Dir Deine Bank auf Anfrage mitteilen muß.

      Vor Gericht streiten sich die Banken erst mit Dir, wenn der von Dir reklamierte Schaden einen bestimmten Betrag übersteigt (mehrere Tausend EUR) und die Rechtsabteilung der Bank reelle Chancen sieht, den Anspruch abzuwehren.

      Bis 50 oder 100 EUR darf da ein einfacher Sachbearbeiter entscheiden, der im Regelfall wegen so einer Lapalie keinerlei Schwierigkeiten machen wird.

      Bei mir ging’s damals um 82,50 EUR (kommentarlos und sofort erstattet - FIMATEX), die Auftragsausführung hatte sich um ca. 4 Minuten verzögert (market-verkaufsauftrag an der EUREX) weil das System anzeigte ‚Auftrag weitergeleitet’, er aber ungefähr 4 Minuten bei der FIMATEX im System hing, bis er an der EUREX ausgeführt wurde (im Regelfall sollte dies max. 3 Sekunden dauern!). In der Zwischenzeit liefen die Kurse gegen mich (nebenbei: wenn Du von so etwas profitierst, was ja beim market-Auftrag genauso passieren kann, beschwerst Du dich natürlich nicht und alles wird gebucht wie ausgeführt).

      Im anderen Fall ging es um etwas mehr Geld, ich wollte 10.000 O-Scheine auf Daimler kurz vor dem Verfall mit schönem Gewinn abstoßen, aber das System behauptete einfach ‚Sie haben 0 Stück der WKN…… im Bestand’. Ich gab dann die Order telefonisch auf, sie wurde mir auch bestätigt, aber nicht ausgeführt. Den Tag später, der Wert der Position war um rund 500 EUR abgesackt, reklamierte ich. Anstandslos wurde der Fehler korrigiert und ich wurde zu dem Kurs, den ich als höchsten Geldkurs im Sekundenhandel des Emittenten am Bildschirm abgelesen (und angegeben) hatte, abgerechnet. Das war echt superkundenfreundlich, denn die hätten ja auch nachsehen können, wann ich angerufen hatte und zu dem (zu diesem Zeitpunkt schon niedrigeren) Kurs abrechnen können. Denn mal ehrlich: hätte ich tatsächlich zum Höchstkurs den Auftrag ausgeführt bekommen?

      Also: Versuch macht klug: reklamiere gleich morgen schriftlich den Fall bei der Innenrevision oder wie auch immer die Beschwerdeabteilung Deiner Bank heißt.

      Na denn, viel Erfolg!

      LBI.COM


      P.S.: Sinnlos, am Telefon so was ausdiskutieren zu wollen. Laß Dich auf keine sinnlose Diskussion mit einer ahnungslosen Call-Center-Tussi ein.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 16:01:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Ombudsmann der privaten Banken hilft seit elf Jahren

      Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Kreditinstitut und Kunde einfacher geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt. Bereits seit über elf Jahren hilft ein unabhängiger Ombudsmann den Bankkunden, Differenzen unbürokratisch und schnell aus dem Weg zu räumen.

      Vier unabhängige und neutrale Schlichter befinden nach bestem Wissen und Gewissen über die Streitigkeiten: Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Horst-Diether Hensen, früherer Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Werner Weiß, vormals Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und zuletzt Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie seit 1. August 2003 Peter Gass, der bis zu seiner Pensionierung im März 2000 als Ministerialdirigent die unter anderem für Fragen des Verbraucherschutzes zuständige zivilrechtliche Abteilung des Bundesministeriums der Justiz leitete.

      Bis Ende August wurden insgesamt 21.617 Beschwerden bei der Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken eingereicht, allein im vergangenen Jahr waren es 2.809 (siehe Grafik). Etwa ein Drittel der gesamten Eingaben richtete sich allerdings gegen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Bei diesen Streitfällen sind die Schlichter nicht zuständig. Insgesamt 3.654 Beschwerden mussten die Ombudsmänner ablehnen, weil es für das Schlichtungsverfahren feste Spielregeln gibt: So können die Ombudsleute nicht helfen, wenn eine reine Rechtsberatung vom Kunden gewünscht wird. Auch wenn sich ein Gericht bereits mit der Beschwerde befasst oder befasst hat, greifen die Schlichter nicht ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln.
      Ihre Schlichtungssprüche sind bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Banken verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht es ihm frei, die Gerichte anzurufen. Das Verfahren steht in erster Linie Verbrauchern offen; darüber hinaus auch Firmen und Selbständigen, bei Streitigkeiten, die den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen. In den vergangenen elf Jahren gab es seit Start des Ombudsmannverfahrens am 1. Juli 1992 bis 1. Juli 2003 rund 8.900 zulässige Beschwerden. Praktisch die Hälfte der Fälle wurde im Interesse der Kunden gelöst (4.138). In weiteren 287 Fällen regten die Schlichter einen Vergleich an. Die Banken erhielten hingegen in 4.487 Fällen Recht.

      Der Ombudsmann der privaten Banken ist erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin. Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank, die nicht den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betrifft, ist die Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zu richten: Postfach 640136, 10047 Berlin.

      Informationsbroschüren zum Verfahren und auch der erste Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns können hier kostenlos heruntergeladen werden.

      Grafik - Eingaben beim Ombudsmannverfahren [PDF - 18 KB]
      Das Ombudsmann-Verfahren

      http://www.bdb.de/index.asp?channel=111010&art=894&ttyp=1&ti…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage an Experten: Verkaufsauftrag nicht richtig ausgeführt ...