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    Wer erfährt eigentlich WAS bei gößeren Transaktionen innerhalb Europas? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.03 14:23:33 von
    neuester Beitrag 13.11.03 15:23:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 795.262
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      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:23:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ihr Rechts- und Steuerexperten:

      Ich habe da mal eine für mich ziemlich wichtige Frage mit der Bitte um eine kompetente Auskunft:

      Ich habe seit 1999 eine grössere, sechsstellige Summe in einen internationalen Hedgefonds investiert. Sitz der Investmentgesellschaft ist Dublin, das Geld liegt im Fonds in Schottland.

      Nun die Frage:
      Zum Januar 2004 möchte ich über dieses Geld verfügen. Mal angenommen, ich ließe es auf eines meiner Konten hier in Deutschland transferieren...wer erfährt davon? Welche Art von Mitteilungen gibt es oder könnte es geben. Wie gesagt, es handelt sich um eine Summe im mittlerweile hohen sechsstelligen Bereich.

      Was wäre ggf. zu versteuern trotz der fast vierjährigen Haltefrist?

      Danke schon mal vorab,

      Valerie
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:34:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Liegt die Summe nun im niedriegen, im mittleren, oder im hohen sechsstelligen Bereich:D Im mittleren, hohen sechsstelligen Bereich dürften es so um die 750.000 € sein:p

      Sorry, aber ich weiß nicht ob das für solche Fragen das richtige Board ist - investiere halt mal den Bterag für eine erstberatung und such Dir einen guten Fachanwalt für steuerrecht bzw. einen kompetenten (!)Steuerberater.

      Fall nicht auf Blender rein - wirklich gute Steuerberater sind rar ! Die meisten kommen mit den Gesetzesänderungen nicht mehr mit - hab schon so viele Inkompetente erlebt:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 15:10:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Als steuerlicher laie, der so seine Erfahrungen mit dem dt. Fiskus hatte, würde ich mich schnellstens schlau machen:

      Die Haltefrist würde ja nur (noch) vorteilhaft sein bei Aktien oder weissen Fonds (ev. anhängendes Verfahren beachten). Aber ob der Fiskus diesen Hedge Fonds darunter fassen würde, möchte ich bezweifeln. Alle anderen Varianten könnten teuer werden (Schwarz Fonds). Kommt auch auf die rechtliche Fondsgestaltung an.

      Dass der Fiskus nix erfährt, ist nicht gesichert, da die Einschränkungen des Bankgeheimnisses das Risiko sicher steigen lassen.

      Aber wie wärs mit Zahlung per Scheck ( der in der Schweiz zum Einzug gegeben wird) oder Überweisung auf nicht-dt. oder gar non-EU Kto??

      Den Tip von freefly bezüglich GGGUTEM Stb. kann ich nur bestätigen. Er muss sich nicht nur mit Wald- und Wiesenbesteuerung auskennen, sondern auch mit den aktuellen Besonderheiten internationaler Fondskonstruktionen. Also nicht da am falschen Ende sparen.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 16:42:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Frage nach Beratung dürfte sich nun ohnehin erledigt haben - auch Steuerfahnder können mittlerweile eine Maus pilotieren, und der Rest ist Standard :O
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 17:06:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      es wird vermutl. ein in D nicht zugel. fonds (der man-group?)sein, der der strafbest. nach auslandsinvestment-gesetz unterliegt,egal,ob du ihn länger als ein jahr hälst.

      dh gar schreckliche steuerlast!!

      das geld wist du ohne die geplante amnestie nie nach D holen können,ohne gewaltig federn zu lassen oder zukünftig etwas unruhig zu schlafen.

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      Avatar
      schrieb am 13.11.03 08:50:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bis hierhin erst einmal DANKE.

      Also, um folgendes richtig zu stellen:
      Das Geld, welches dort liegt ist KEIN "Schwarzgeld".
      Es wurde zwar in den vergangenen Jahren an der Börse verdient, aber versteuert! (nicht ganz freiwillig - Selbstanzeige u.a. vor zwei Jahren mit allen Konsequenzen aber auch mit Einspruch bzgl. Verfassungskonformität).

      Wenn ich die Antworten richtig interpretiere, dann macht es wohl am meisten Sinn, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen und das Geld dorthin zu transferieren oder?

      In Puncto Steuerberater...da habe ich einen erstklassigen Mann, der mich auch damals bei der Selbstanzeige beraten hat. Klar braucht man so jemanden.

      Aber ich wollte zunächst mal den Sachverhalt für mich klären, bevor ich weitere Schritte einleite.

      Welche Steuerlast käme denn im Falle eines Falles überhaupt auf mich zu...?

      Und was wäre, wenn ich bei irgendeinem Online Broker ein Depot eröffne und das Geld dort reinfliessen lasse? Erfährt das irgendjemand?

      Valerie
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 14:26:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ valerie

      wenn das Geld versteuert ist, wieso soll dann niemand davon erfahren :confused: ??
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 15:23:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Versteuert heißt, das investierte Geld DARF existieren. Es handelt sich NICHT um Schwarzgeld. Es ist das, was aus den Börsentransaktionen übrig blieb (spekulationssteuerbereinigt!).

      Aber um diese völlig übertriebene Strafsteuer nach §18 für "schwarze Fonds", da geht es mir.

      OK?

      Valerie


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