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    Kaufvertrag Rücktritt???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.04 13:53:33 von
    neuester Beitrag 16.01.04 15:51:01 von
    Beiträge: 28
    ID: 810.743
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      Avatar
      schrieb am 15.01.04 13:53:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen

      ich habe am 23.12.03 einen kaufvertrag über verschiedene stahlteile abgeschlossen.beide parteien,ich(einzelperson)sowie der vertragspartner(gmbh),haben dieses dokument unterschrieben.da mir nun der preis zu hoch erscheint,möchte ich aus diesem vertrag austreten.die summe von meheren 10000€ist bis zum heutigen tag von mir nicht geleistet worden.

      nun zu einer pos.in diesem vertrag

      §4
      die kaufgegenstände werden am 01.01.04 übergeben,wobei die parteien sich einig sind,dass das eigentum auf herrn(ich) übergehen soll,sobald der kaufpreis in höhe von xxxxx.

      hab ich eine chance aus diesem vertrag rauszukommen???
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 13:59:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      haste denn die Teile schon?
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:02:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 im grunde ja:mad:

      da ich einen bietrieb auf dem ehemaligen betriebsgelände neu eröffnen wollte,hab ich diese stahlteile sortiert und umgeräumt.diese gmbh wurde aufgelöst;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:06:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Es hiess doch §4
      die kaufgegenstände werden am 01.01.04 übergeben,wobei die parteien sich einig sind,dass das eigentum auf herrn(ich) übergehen soll,sobald der kaufpreis in höhe von xxxxx bezahlt ist.

      Wenn Du noch nicht bezahlt hast, gib die Teile zurück, damit müsste der Fall erledigt sein...

      Im Zweifelsfall schau mal hier:
      http://www.recht.de
      und stell Deine Frage im Forum, Antwort bekommst Du dort in der Regel innerhalb 24 Stunden :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:07:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich fürchte, Vertrag ist Vertrag...

      Kann allerdings sein, dass in dem Vertrag unklare Aussagen bezügl. der Beschaffenheit gemacht worden sind und du so Rügen kannst. Muss aber einer entscheiden, der den Vertrag und die Teile genau kennt und sich sehr gut im Vertragsrecht und entsprechenden Urteilen auskennt (RA). Also lass Dich am besten mal beraten.

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      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:08:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      wallyonline,

      dieser Paragraph dürfte lediglich der Eigentumsvorbehalt sein, der allerdings nicht vor Zahlung schützt.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:10:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Meines Wissens gibt es aber auch ein Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen (innerhalb einer gewissen Frist)
      Aber das kann im Detail am besten ein Anwalt beantworten :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:12:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es gibt leider kein Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen, es sei denn Fernabsatz (Internet) oder Haustür.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:15:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      @tompilz
      Muss Dir recht geben ;) hab da was verwechselt
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:25:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Leute, jetzt mal langsam. Du kannst natürlich zurücktreten, dies hat jedoch nichts mit dem §4 zu tun, dieser ist lediglich ein Eigentumsvorbehalt!
      Zur Sachlage: Der Verkäufer und Kaufer haben über den Vertrag 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben. Beide Parteien sind Geschäftsfähig dadurch ist der Kaufvertrag auch Rechtskräftig. Der Verkäufer hat seine Schuld geleistet, somit bist du jetzt an der Reihe. Der Knaxus liegt jedoch im Detail. Der Verkäufer ist eine Rechtsform ( Gmbh) und Du eine Privatperson! Privatpersonen haben seit der BGB Rechtsreform von 2002 die in übereinstimmung mit der EU beschlossen würde besondere Rechte. Diese Recht sollen den Verbraucher, also die Privatperson besser schützen. Juristische Personen benötigen diesen Schutz nicht, da sie "ja profis" sind. Somit gilt in diesem Fall, wie in jedem anderen Fall auch, bei denen eine juristische Person und eine privat Person involviert sind das BGB. AGB´s und so weiter haben ebenfalls keine gültigkeit. Du hast eine Rücktrittsfrist von 6 Wochen nach Geschäftsabschluss. D.H Du kannst di Teile zurückgeben und must den Kaufpreis nicht bezahlen. Was jedoch sein wird ist, das die Lieferungskosten und auch die Kosten des Rücktransportes dir in Rechnung gestellt werden.

      Puh! :)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:43:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      Ich kenne die neue Gesetzeslage des BGB nicht. Aber 6 Wochen Rücktrittsrecht bei Verträgen mit Privatpersonen kommen mir spanisch vor. Dann sind doch die 2 Wochen beim Fernabsatzgesetz totaler Schwachsinn, wenn es nach BGB 6 Wochen gäbe.

      Ist ein Aktienkauf von Privatpersonen auch ein Geschäft nach BGB? Dann könnte ich ja gefallene Aktien nach 6 Wochen wieder zum Einstandspreis zurückgeben.
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:44:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10

      hab mich gerade informiert;)

      da ich als einzelperson,beim kauf dieser stahlteile mich unternehmerisch verhalten habe,ist KEIN rücktrittsrecht für mich möglich:mad: :mad: :mad:


      oder hat man mich falsch informiert:confused:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 14:47:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      :eek: :eek: ein Rücktrittsrecht von 6 Wochen als Privatmann???? wo hast du denn das her?? die quelle würde mich interessieren!!!

      aber nach meiner meinung ist das falsch, ein rücktrittsrecht gibt es gesetzlich nur in wenigen fällen..zb. fernabsatgesetz ud haustürwiderufsgesetz...

      ein allgemeines rücktrittsrecht von 6 wochen ist mir nicht bekannt

      aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:13:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Rücktrittsrecht von 6 Wochen :laugh: :laugh: :laugh: jetzt wirds albern... ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 15:28:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      leute es ist nich albern,es ist ERNST :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 16:21:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      @hgnm

      Deinen Ärger über möglicherweise überteuerte Teile in allen Ehren, aber versetze Dich mal in die Lage des Lieferanten. Er hat (wahrscheinlich) die Teile extra für Dich angefertigt.
      Jetzt hast Du zwischenzeitlich einen Billigeren in China oder sonstwo aufgetrieben und er soll jetzt die Brocken zurücknehmen ?? Einfach so ?? Und dann verschrotten, oder was ?
      Aus solchen Fehlern kann man eine Menge lernen.

      Quando
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:04:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16 Falsch

      diese teile sind betriebsmittel.ich habe da niemand aus china oder anderswo her.der kauf sollte zur gründung einer neuen firma dienen.
      der ausstieg aus diesem vertrag sind persönliche gründe;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:17:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      hgnm,

      wo kommen wir denn hin, wenn jeder wegen persönlicher Gründe vom Kaufvertrag rücktreten kann... wie soll man da noch sinnvoll Geschäfte machen... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:26:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      eine Möglichkeit sehe ich noch.

      Laß Dir einfach die Geschäftsfähigkeit aberkennen, dann biste aus allem fein raus. :D
      ------
      ich habe am "23.12.03" einen kaufvertrag über verschiedene stahlteile abgeschlossen.beide parteien,ich(einzelperson)sowie der vertragspartner(gmbh),haben dieses dokument unterschrieben.
      "da mir nun der preis zu hoch erscheint" ----- persönliche Gründe??,
      möchte ich aus diesem vertrag austreten.die summe von "meheren 10000 €" ------ Geschäfte in dieser Größenordnung sollte man mit klarem Kopf machen
      ist bis zum heutigen tag von mir nicht geleistet worden.

      ------

      tztztzt, was sich so in der "Wirtschaft" tummelt:confused: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:46:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      @tompilz

      ist ja schon klar,aber seit heut mittag stellt sich der ra der gmbh quer.ich sollte zuerst den schotter überweisen,dann würd er mir den pachtvertrag über das betriebsgelände vorlegen,bzw neu verhandeln:mad:

      die pacht wurde aber vor einiger zeit zwischen mir und dem inhaber per absprache festgelegt;)

      das ist der grund;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 17:59:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      deine möglichkeit die du siehst,würde ich gerne nutzen:)

      aber nur unter der voraussetzung,dass du mein vormund bist:D :D :D
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 18:10:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      I. O.

      hgnm
      ----
      Vertrag !!

      & 1

      Ab sofort wird HGNM zum BLÖDMANNSGEHILFEN ernannt.
      ------

      Rechte und Pflichten muß ich mir noch überlegen.


      ___:kiss: Quando
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 18:33:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      #11 Ist falsch, # 12 richtig (zumindest in Deinem Fall -Du bist Unternehmer).

      Ein Rücktrittsrecht kann ich nicht erkennen, dazu müsste ich erst den gesasmten Vertrag sehen.



      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 08:10:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      #22

      auweia trottel gibts:cry: :cry:

      rechte hast DU keine,nur pflichten:) :)

      danke allen,natürlich quando mit seinen äusserst unqualifizierten postings ist ausgechlossen aus der danksagung:p :p
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 09:03:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich finde es ziemlich schäbig, sich über jemand lustig zu machen, der einen Fehler gemacht hat und in der Klemme steckt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 12:20:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      :(

      Sorry, wollte keinem zu Nahe treten.

      A B E R

      "Buisiness is a harte G´schichte"

      und der Markt ist ein Dschungel. Jeder versucht den anderen zu übervorteilen und Gefühle kann man sich hier nicht lange leisten.

      :D

      Mein Tip an hgnm : Verhandlungsstrategie zurecht legen.
      Nachverhandeln.
      Vielleicht gibt es ja noch andere günstigere Pachtobjekte ?
      Was ist der GmbH wichtiger? Vermietung oder Verkauf der Teile? Können die Sachen weiter veräußert werden ?
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 12:20:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      zu 24 und zu 25:

      Ich kann weder etwas "Schaebiges" in den Worten Quandos erkennen, noch die Bemuehungen verstehen, "hgnm" zu helfen.

      Wer als Geschaeftsmann sein Geld verdient, sollte zumindest aus moralischer Sicht zu seinen Geschaeften stehen. Dass jeder Geschaeftsmann (mich eingeschlossen) letztlich versucht, das persoenlich Beste zu erreichen, ist hingegen auch klar, doch in diesem Fall waere bei Ruecktritt aus dem Vertrag der Verkaeufer klar der Geschaedigte. Insofern verstehe ich zwar das Bemuehen von "hgnm", doch nicht das Bemuehen derer, die ihm helfen wollen. Der beauftragte Rechtsanwalt hingegen bezieht Geld fuer seine Arbeit und rechtfertigt hiermit sein Handeln.


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 15:51:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27
      dann sollte man das lesen erlernen:D

      #26

      fakt ist:

      ich habe stahlteile per kaufvertrag gekauft.der pachtvertrag wurde per handschlag getätigt und musste noch aufgesetzt werden.da die weihnachtfeiertage dazwischen lagen,wurde die erstellung des pachtvertrages auf das jahr 2004 verschoben:mad:
      gestern erhielt ich nun einen anruf seines ra,in dem er mir verbat,einen teil des namens der gmbh zu übernehmen.(sämtliche geschäftspapiere waren meinerseits schon gedruckt:mad: )

      weiterhin bot er mir nach umgehender zahlung des kaufpreises,eine verhandlung über den pachtvertrag des betriebgeländes an.

      da ich schon längere zeit mit dieser gmbh zusammenarbeitete,sah ich keine bedenken bezüglich des pachtvertrages.

      nun wollte ich eben versuchen aus diesem vertrag rauszukommen,da es mir zu unsicher ist,ob der handschlag noch seine gültigkeit hat;)

      nun bin ich an der suche für eine geeignete gewerbefläche in diesem raum und werd somit den spiess rumdrehen.

      fehler sind eben da um sie zu begehen,so hat es mal hgnm erwischt:mad: :mad:

      ps.leite einen mittleren handwerksbetrieb(gmbh) und wollte dieses projekt als erweiterung unseres geschäftsfeldes nutzen;)


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      Kaufvertrag Rücktritt????