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    Regierung stärkt Kleinaktionäre - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.01.04 06:28:20 von
    neuester Beitrag 20.01.04 07:56:48 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 20.01.04 06:28:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Von Birgit Marschall, Berlin, und Doris Grass, Frankfurt

      Die Bundesregierung stärkt die Rechte von Kleinaktionären gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten. Das neue Gesetz regelt die Innenhaftung der Organe neu. Weitere Gesetze sollen folgen.

      Hauptversammlung der Dresdner Bank

      Von 2005 an sollen Anleger leichter als bisher Schadensersatzklagen ihrer Gesellschaft gegen die Führungsspitze durchsetzen können, falls sie durch Unredlichkeit oder grobe Pflichtverletzung der Manager geschädigt wurden.

      Künftig können Aktionäre die Zulassung der Klage bei Gericht auch dann beantragen, wenn sie zusammen nur ein Prozent der Gesellschaftsanteile halten oder ihre Aktien zusammen einen Börsenwert von 100.000 Euro erreichen. Bisher war dies erst ab einem Aktien-Nennwert von 1 Mio. Euro oder zehn Prozent der Anteile möglich.

      Brigitte Zypries

      Das geht aus dem Entwurf eines neuen "Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts" hervor, den Justizministerin Brigitte Zypries am Montag vorstellte. Das Kabinett soll den Entwurf noch vor der Sommerpause verabschieden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die Regierung setzt damit ein weiteres Vorhaben ihres Zehn-Punkte-Plans zur Stärkung des Anlegerschutzes um. Zypries und Finanzminister Hans Eichel hatten dieses Programm im Februar 2003 ins Leben gerufen, nachdem die großen Bilanzskandale bei US-Konzernen wie Enron, Worldcom und Tyco die Börsen weltweit erschütterten.

      Weitere Gesetze geplant

      "Häufig stellen wir fest, dass Schadensersatzklagen gegen Manager gar nicht durchgesetzt werden", sagte Zypries. Auch eine Klage direkt gegen die Vorstände und Aufsichtsräte, die das deutsche Recht bisher nicht zulässt, will die Regierung in Kürze ermöglichen. Die so genannte Außenhaftung der Organe einer Gesellschaft werde Inhalt eines weiteren Gesetzes sein, das Finanzminister Hans Eichel ebenfalls bis zur Sommerpause "kabinettsreif" machen wolle, sagte Zypries.

      Das nun vorliegende Gesetz regelt zunächst die Innenhaftung der Organe neu. Demnach sollen Aktionäre bereits als kleine Minderheit den Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegenüber unredlich oder fahrlässig handelnden Managern geltend machen können. "Das wird die Industrie nicht freuen", sagte ein Mitarbeiter der Justizministerin.

      2005 werde ein neues gerichtliches Zulassungsverfahren für Schadensersatzklagen eingeführt, sagte Zypries. Das Landgericht am Gesellschaftssitz müsse die Klagen zulassen, wenn Aktionäre zuvor die Gesellschaft vergeblich aufgefordert hätten, selbst Klage zu erheben. Damit klagewillige Aktionäre besser zueinander finden, sieht der Entwurf die Schaffung eines Aktionärsforums im elektronischen Bundesanzeiger vor.

      Haftung bleibt begrenzt

      Das abgesenkte Quorum gelte auch für die Sonderprüfung. Diese könnten Aktionäre beantragen, "um die Tatsachen für die spätere Haftungsklage aufzudecken", sagte die Justizministerin. Hier sei die Bundesregierung weiter gegangen als bisher geplant. Im Gegenzug will sie verhindern, dass sich Manager einer Klageflut ausgesetzt sehen. Nach US-Vorbild werde eine "Business Judgement Rule" in das Gesetz aufgenommen, sagte Zypries. Wenn etwa Vorstände ohne grobe Fahrlässigkeit "auf der Grundlage angemessener Informationen" gehandelt haben, gelte für sie ein "Haftungsfreiraum". Zypries nannte als Beispiel die milliarden-schwere Ersteigerung von UMTS-Lizenzen, die einige Telekomunternehmen in große Schwierigkeiten gestürzt hatte.


      Aktionärsschützer begrüßten die Vorschläge. Harald Petersen, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre, sagte zur Herabsetzung der für Klagen notwendigen Anteile: "Die bisherigen Schwellen waren eindeutig zu hoch." Ulrich Hocker von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sprach zwar von einem Schritt in die richtige Richtung. Er bemängelte aber, dass die wichtigere Außenhaftung der Vorstände erst später angegangen werden solle. Der auf Aktionärsklagen spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Rotter sagte, die bisherigen Schwellen hätten Klagen fast immer verhindert. Er verwies auf den Fall EM.TV, wo Aktionäre das notwendige Quorum nicht erreichten und der Aufsichtsrat trotz rechtskräftiger Verurteilung der ehemaligen Firmenchefs, der Brüder Haffa, nichts unternahm.

      © 2004 Financial Times Deutschland , © Illustration: AP


      http://www.ftd.de/pw/de/1074331645796.html
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 07:56:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      ... und wer schützt mich als Steuerzahler und Anteilseigner der Deutschland AG bzw. die restlichen ca. 82 Mio. Bundesbürger vor dem "großen" (natur-schwarzhaarigen) Vorsitzenden Gerhard S. und seinem fiskalischen Raubritter Hans E. sowie den übrigen - zum Teil hochbetagten - Mitgliedern seines Regierungsensembles? :rolleyes: :laugh: :look:


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